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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Die österreichische Staatskrise

Mittel angewandt, ohne dadurch das Abgeordnetenhaus arbeitsfähig machen zu
können. Die Frage des Wahlrechts ist meiner Ansicht nach für die Erwägung
der zur Lösung des österreichischen Problems tauglichen Mittel überhaupt
gleichgiltig; ebenso gleichgiltig ist aber die augenblickliche Zusammensetzung des
Hauses. Keine Neuwahl und keine weitere Reform des Wahlrechts wird auch
nur das mindeste zur Beseitigung der Krise beitragen, wenn ihre Ursachen
bestehn bleiben, nämlich die Bestimmungen der Dezemberverfassung, die die
kritische Entwicklung der Nationalitütenfrage verursacht haben, und ferner die
zentralistische Verwaltung, die die Nationalitätenfrage zu lösen meinte, indem
sie die Nationalitäten zu unterdrücken suchte.

Wer ist aber berufen, diese Vcrfassungsreform durchzuführen? Das
Parlament oder die Krone? Es ist zweifellos, daß für die Berufung in einem
solchen Falle nicht der tote Buchstabe, sondern einzig und allein die Fähigkeit
entscheidet. Gesetze sind jederzeit nur der Ausdruck von Machtüußerungen der
einen oder der andern der beiden konstitutionellen Mächte im Staat oder auch
beider zusammen. Hat die eine die Fähigkeit zu beschließen eingebüßt, dann
fällt eben auf die andre die Sorge für das gemeine Wohl. Das öster¬
reichische Abgeordnetenhaus aber hat gerade in den kritischen Fragen zweifellos
die Macht eignen Wollens verloren, und wenn sich heute die Krone entschließt,
an seiner Statt die Ursachen der Staatskrise zu beseitigen, dann ist das kein
Staatsstreich, sondern die höchste Staatsnotwendigkeit, weil die Krone nicht eine
Angelegenheit entscheiden will, in der das Parlament eine bestimmte Meinung
hat, sondern eine Angelegenheit, über die sich ein Urteil zu bilden das Par¬
lament nicht mehr fähig ist.

Über diese Linie gehn allerdings die hinaus, die mit der Begründung,
daß die Frage der Erneuerung des Ausgleichs mit Ungarn die Ursache der
Staatskrise sei, vorschlagen, die Krone möge zugleich mit der Heilung der
Parlamentarischen Verhältnisse dnrch eine neue Geschäftsordnung für das Ab¬
geordnetenhaus "in einem Auswaschen" auch die Erneuerung des Ausgleichs
mit Ungarn verfügen. Das wäre freilich ein Staatsstreich, dessen Folgen
ganz unabsehbar wären. Auf keinen Fall würde dadurch die Lage gebessert;
denn die Frage der Erneuerung des österreichisch-ungarischen Ausgleichs ist
nicht die Ursache der gegenwärtigen Staatskrise, sondern veranlaßte nur ehren
Ausbruch. Die von Ungarn für die Erneuerung des wirtschaftlichen Aus¬
gleichs zwischen beiden Neichshälsten aufgestellten Bedingungen waren so, daß
im österreichischen Abgeordnetenhause keine Majorität dafür gewonnen, sondern
nur gekauft werden konnte, zumal da sich die nationalen Parteien nur zu
rasch daran gewöhnt hatten, die Notwendigkeit der periodischen Erneuerung
des Ausgleichs zum Gegenstand einer Erpressnngspolitik zu machen. Baden:
bot den Tschechen als Kaufpreis die bekannten Sprachenverordnungen, und
diese zeugten die deutsche, ihre spätere Aufhebung aber die tschechische Ob¬
struktion. Wäre durch die Dezemberverfassung die nationale Frage geregelt
worden, dann wäre eine solche kritische Entwicklung der Ansgleuhsfrage über¬
haupt nicht möglich gewesen. Die Regierungen Hütten auf dem Gebiete der
Sprachenfrage nicht die Objekte einer einseitigen Konzessionspolitik gefunden,


Grenzboten I I90S
Die österreichische Staatskrise

Mittel angewandt, ohne dadurch das Abgeordnetenhaus arbeitsfähig machen zu
können. Die Frage des Wahlrechts ist meiner Ansicht nach für die Erwägung
der zur Lösung des österreichischen Problems tauglichen Mittel überhaupt
gleichgiltig; ebenso gleichgiltig ist aber die augenblickliche Zusammensetzung des
Hauses. Keine Neuwahl und keine weitere Reform des Wahlrechts wird auch
nur das mindeste zur Beseitigung der Krise beitragen, wenn ihre Ursachen
bestehn bleiben, nämlich die Bestimmungen der Dezemberverfassung, die die
kritische Entwicklung der Nationalitütenfrage verursacht haben, und ferner die
zentralistische Verwaltung, die die Nationalitätenfrage zu lösen meinte, indem
sie die Nationalitäten zu unterdrücken suchte.

Wer ist aber berufen, diese Vcrfassungsreform durchzuführen? Das
Parlament oder die Krone? Es ist zweifellos, daß für die Berufung in einem
solchen Falle nicht der tote Buchstabe, sondern einzig und allein die Fähigkeit
entscheidet. Gesetze sind jederzeit nur der Ausdruck von Machtüußerungen der
einen oder der andern der beiden konstitutionellen Mächte im Staat oder auch
beider zusammen. Hat die eine die Fähigkeit zu beschließen eingebüßt, dann
fällt eben auf die andre die Sorge für das gemeine Wohl. Das öster¬
reichische Abgeordnetenhaus aber hat gerade in den kritischen Fragen zweifellos
die Macht eignen Wollens verloren, und wenn sich heute die Krone entschließt,
an seiner Statt die Ursachen der Staatskrise zu beseitigen, dann ist das kein
Staatsstreich, sondern die höchste Staatsnotwendigkeit, weil die Krone nicht eine
Angelegenheit entscheiden will, in der das Parlament eine bestimmte Meinung
hat, sondern eine Angelegenheit, über die sich ein Urteil zu bilden das Par¬
lament nicht mehr fähig ist.

Über diese Linie gehn allerdings die hinaus, die mit der Begründung,
daß die Frage der Erneuerung des Ausgleichs mit Ungarn die Ursache der
Staatskrise sei, vorschlagen, die Krone möge zugleich mit der Heilung der
Parlamentarischen Verhältnisse dnrch eine neue Geschäftsordnung für das Ab¬
geordnetenhaus „in einem Auswaschen" auch die Erneuerung des Ausgleichs
mit Ungarn verfügen. Das wäre freilich ein Staatsstreich, dessen Folgen
ganz unabsehbar wären. Auf keinen Fall würde dadurch die Lage gebessert;
denn die Frage der Erneuerung des österreichisch-ungarischen Ausgleichs ist
nicht die Ursache der gegenwärtigen Staatskrise, sondern veranlaßte nur ehren
Ausbruch. Die von Ungarn für die Erneuerung des wirtschaftlichen Aus¬
gleichs zwischen beiden Neichshälsten aufgestellten Bedingungen waren so, daß
im österreichischen Abgeordnetenhause keine Majorität dafür gewonnen, sondern
nur gekauft werden konnte, zumal da sich die nationalen Parteien nur zu
rasch daran gewöhnt hatten, die Notwendigkeit der periodischen Erneuerung
des Ausgleichs zum Gegenstand einer Erpressnngspolitik zu machen. Baden:
bot den Tschechen als Kaufpreis die bekannten Sprachenverordnungen, und
diese zeugten die deutsche, ihre spätere Aufhebung aber die tschechische Ob¬
struktion. Wäre durch die Dezemberverfassung die nationale Frage geregelt
worden, dann wäre eine solche kritische Entwicklung der Ansgleuhsfrage über¬
haupt nicht möglich gewesen. Die Regierungen Hütten auf dem Gebiete der
Sprachenfrage nicht die Objekte einer einseitigen Konzessionspolitik gefunden,


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[0353] Die österreichische Staatskrise Mittel angewandt, ohne dadurch das Abgeordnetenhaus arbeitsfähig machen zu können. Die Frage des Wahlrechts ist meiner Ansicht nach für die Erwägung der zur Lösung des österreichischen Problems tauglichen Mittel überhaupt gleichgiltig; ebenso gleichgiltig ist aber die augenblickliche Zusammensetzung des Hauses. Keine Neuwahl und keine weitere Reform des Wahlrechts wird auch nur das mindeste zur Beseitigung der Krise beitragen, wenn ihre Ursachen bestehn bleiben, nämlich die Bestimmungen der Dezemberverfassung, die die kritische Entwicklung der Nationalitütenfrage verursacht haben, und ferner die zentralistische Verwaltung, die die Nationalitätenfrage zu lösen meinte, indem sie die Nationalitäten zu unterdrücken suchte. Wer ist aber berufen, diese Vcrfassungsreform durchzuführen? Das Parlament oder die Krone? Es ist zweifellos, daß für die Berufung in einem solchen Falle nicht der tote Buchstabe, sondern einzig und allein die Fähigkeit entscheidet. Gesetze sind jederzeit nur der Ausdruck von Machtüußerungen der einen oder der andern der beiden konstitutionellen Mächte im Staat oder auch beider zusammen. Hat die eine die Fähigkeit zu beschließen eingebüßt, dann fällt eben auf die andre die Sorge für das gemeine Wohl. Das öster¬ reichische Abgeordnetenhaus aber hat gerade in den kritischen Fragen zweifellos die Macht eignen Wollens verloren, und wenn sich heute die Krone entschließt, an seiner Statt die Ursachen der Staatskrise zu beseitigen, dann ist das kein Staatsstreich, sondern die höchste Staatsnotwendigkeit, weil die Krone nicht eine Angelegenheit entscheiden will, in der das Parlament eine bestimmte Meinung hat, sondern eine Angelegenheit, über die sich ein Urteil zu bilden das Par¬ lament nicht mehr fähig ist. Über diese Linie gehn allerdings die hinaus, die mit der Begründung, daß die Frage der Erneuerung des Ausgleichs mit Ungarn die Ursache der Staatskrise sei, vorschlagen, die Krone möge zugleich mit der Heilung der Parlamentarischen Verhältnisse dnrch eine neue Geschäftsordnung für das Ab¬ geordnetenhaus „in einem Auswaschen" auch die Erneuerung des Ausgleichs mit Ungarn verfügen. Das wäre freilich ein Staatsstreich, dessen Folgen ganz unabsehbar wären. Auf keinen Fall würde dadurch die Lage gebessert; denn die Frage der Erneuerung des österreichisch-ungarischen Ausgleichs ist nicht die Ursache der gegenwärtigen Staatskrise, sondern veranlaßte nur ehren Ausbruch. Die von Ungarn für die Erneuerung des wirtschaftlichen Aus¬ gleichs zwischen beiden Neichshälsten aufgestellten Bedingungen waren so, daß im österreichischen Abgeordnetenhause keine Majorität dafür gewonnen, sondern nur gekauft werden konnte, zumal da sich die nationalen Parteien nur zu rasch daran gewöhnt hatten, die Notwendigkeit der periodischen Erneuerung des Ausgleichs zum Gegenstand einer Erpressnngspolitik zu machen. Baden: bot den Tschechen als Kaufpreis die bekannten Sprachenverordnungen, und diese zeugten die deutsche, ihre spätere Aufhebung aber die tschechische Ob¬ struktion. Wäre durch die Dezemberverfassung die nationale Frage geregelt worden, dann wäre eine solche kritische Entwicklung der Ansgleuhsfrage über¬ haupt nicht möglich gewesen. Die Regierungen Hütten auf dem Gebiete der Sprachenfrage nicht die Objekte einer einseitigen Konzessionspolitik gefunden, Grenzboten I I90S

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/353>, abgerufen am 14.05.2024.