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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Die österreichische Staatskrise

nationalen Frieden störende Zugeständnisse, mit einem Worte: Die nationale
Frage wäre, auch soweit sie Schulfrage ist, gelöst, und zwar in einer dem
nationalen Empfinden aller Volksstämme gerecht werdenden Weise.

Auch auf andern Gebieten würde sich eine ähnliche Regelung dann von
selbst ergeben. Parallel mit der autonomen Regelung der Gemeinden, Bezirke
und Kreise liefe ein entsprechender Aufbau der gewerblichen und landwirtschaft¬
lichen Einrichtungen. Die Spitze dieser besteht ja schon heute zum Teil in
den Landeskulturräten (die in Böhmen auch schon national geteilt sind), der
Unterbau soll nach echt österreichischer Weise allerdings erst jetzt in den land¬
wirtschaftlichen Berufsgenossenschaften geschaffen werden. Dagegen bestehn
zwar schon längst Ortsgewerbegenossenschaften, ohne daß sie bisher zu höhern
Einrichtungen (Bezirks- und Landesgenossenschaft) entwickelt worden wären.
Die Hauptsache bleiben freilich die Bezirksvertretungen und Kreisvertretungcn,
die nicht nur zum Brennpunkt des nationalen Lebens werden würden, weil
in ihnen das Bedürfnis der Bevölkerung, ihre Interessen selbst wahrzunehmen,
Befriedigung fände, sondern in denen auch die notwendige Voraussetzung für
die Bildung arbeitsfähiger und tüchtiger parlamentarischer Körperschaften in
den Ländern und im Staate geschaffen würde. Fürs erste wäre es wohl auch
ersprießlich, die passive Wahlfähigkeit für die Landtage und für den Reichsrat
an die Bedingung zu knüpfen, daß der Kandidat sich schon durch eine oder
zwei Wahlperioden in der Bezirks- oder in der Kreisvertretung bethätigt habe.

Nach alledem ist es selbstverständlich, daß einerseits sowohl der heutige
Wirkungskreis des Reichsrath als auch der Landtage eine gewisse Einschränkung
zu Gunsten der nationalen Autonomie erfahren würde, andrerseits aber auch
das gegenwärtige Steuerverteilungswesen einer durchgreifenden Reform unter¬
zogen werden müßte. Über ihre Notwendigkeit besteht übrigens heute weder
bei den Deutschen noch bei den Tschechen ein Zweifel, da infolge der Zentra-
lisation das Steuerwesen der Länder und Gemeinden derart vernachlässigt
worden ist, daß z. B. auch ein so reiches Land wie Böhmen dem Bankrott
nahe ist. Mit dem sogenannten Umlagesystem (prozentuelle Gemeinde- und
Landeszuschläge zur Staatssteuer) müßte vollständig gebrochen, und den Ge-
meinden, Bezirken, Kreisen und Ländern bestimmte Stenerobjekte zugestanden
werden.

Die heikelste Frage würde aber ohne Zweifel die Neubegrenzung der Be¬
fugnisse des Reichsrath sein, weil an diesem Punkte die beiden historischen
Schlagworte, die in Österreich schon so viel Unheil angerichtet haben, unmittel¬
bar aufeinander stoßen: Föderalismus und zentralistische Doktrin. Allerdings
würde es sich nach der Einführung des Grundsatzes der nationalen Autonomie
nur noch um die formelle Seite dieses Gegensatzes handeln, da der Grundsatz
des starren Zentralismus ja schon zu Gunsten der Selbstverwaltung mit Erfolg
durchbrochen wäre. Aber an die Worte Zentralismus und Föderalismus
knüpfen sich staatsrechtliche Vorstellungen von einer Umgestaltung des Staats
entweder im Sinne der Einführung des "Depnrtementssystems" oder im Sinne
der Vereinigung bestimmter Kronländer zu Ländergruppen. Die Idee des idealen
Einheitsstaats nach dem Muster der französischen Departementseinteilung ist


Die österreichische Staatskrise

nationalen Frieden störende Zugeständnisse, mit einem Worte: Die nationale
Frage wäre, auch soweit sie Schulfrage ist, gelöst, und zwar in einer dem
nationalen Empfinden aller Volksstämme gerecht werdenden Weise.

Auch auf andern Gebieten würde sich eine ähnliche Regelung dann von
selbst ergeben. Parallel mit der autonomen Regelung der Gemeinden, Bezirke
und Kreise liefe ein entsprechender Aufbau der gewerblichen und landwirtschaft¬
lichen Einrichtungen. Die Spitze dieser besteht ja schon heute zum Teil in
den Landeskulturräten (die in Böhmen auch schon national geteilt sind), der
Unterbau soll nach echt österreichischer Weise allerdings erst jetzt in den land¬
wirtschaftlichen Berufsgenossenschaften geschaffen werden. Dagegen bestehn
zwar schon längst Ortsgewerbegenossenschaften, ohne daß sie bisher zu höhern
Einrichtungen (Bezirks- und Landesgenossenschaft) entwickelt worden wären.
Die Hauptsache bleiben freilich die Bezirksvertretungen und Kreisvertretungcn,
die nicht nur zum Brennpunkt des nationalen Lebens werden würden, weil
in ihnen das Bedürfnis der Bevölkerung, ihre Interessen selbst wahrzunehmen,
Befriedigung fände, sondern in denen auch die notwendige Voraussetzung für
die Bildung arbeitsfähiger und tüchtiger parlamentarischer Körperschaften in
den Ländern und im Staate geschaffen würde. Fürs erste wäre es wohl auch
ersprießlich, die passive Wahlfähigkeit für die Landtage und für den Reichsrat
an die Bedingung zu knüpfen, daß der Kandidat sich schon durch eine oder
zwei Wahlperioden in der Bezirks- oder in der Kreisvertretung bethätigt habe.

Nach alledem ist es selbstverständlich, daß einerseits sowohl der heutige
Wirkungskreis des Reichsrath als auch der Landtage eine gewisse Einschränkung
zu Gunsten der nationalen Autonomie erfahren würde, andrerseits aber auch
das gegenwärtige Steuerverteilungswesen einer durchgreifenden Reform unter¬
zogen werden müßte. Über ihre Notwendigkeit besteht übrigens heute weder
bei den Deutschen noch bei den Tschechen ein Zweifel, da infolge der Zentra-
lisation das Steuerwesen der Länder und Gemeinden derart vernachlässigt
worden ist, daß z. B. auch ein so reiches Land wie Böhmen dem Bankrott
nahe ist. Mit dem sogenannten Umlagesystem (prozentuelle Gemeinde- und
Landeszuschläge zur Staatssteuer) müßte vollständig gebrochen, und den Ge-
meinden, Bezirken, Kreisen und Ländern bestimmte Stenerobjekte zugestanden
werden.

Die heikelste Frage würde aber ohne Zweifel die Neubegrenzung der Be¬
fugnisse des Reichsrath sein, weil an diesem Punkte die beiden historischen
Schlagworte, die in Österreich schon so viel Unheil angerichtet haben, unmittel¬
bar aufeinander stoßen: Föderalismus und zentralistische Doktrin. Allerdings
würde es sich nach der Einführung des Grundsatzes der nationalen Autonomie
nur noch um die formelle Seite dieses Gegensatzes handeln, da der Grundsatz
des starren Zentralismus ja schon zu Gunsten der Selbstverwaltung mit Erfolg
durchbrochen wäre. Aber an die Worte Zentralismus und Föderalismus
knüpfen sich staatsrechtliche Vorstellungen von einer Umgestaltung des Staats
entweder im Sinne der Einführung des „Depnrtementssystems" oder im Sinne
der Vereinigung bestimmter Kronländer zu Ländergruppen. Die Idee des idealen
Einheitsstaats nach dem Muster der französischen Departementseinteilung ist


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[0358] Die österreichische Staatskrise nationalen Frieden störende Zugeständnisse, mit einem Worte: Die nationale Frage wäre, auch soweit sie Schulfrage ist, gelöst, und zwar in einer dem nationalen Empfinden aller Volksstämme gerecht werdenden Weise. Auch auf andern Gebieten würde sich eine ähnliche Regelung dann von selbst ergeben. Parallel mit der autonomen Regelung der Gemeinden, Bezirke und Kreise liefe ein entsprechender Aufbau der gewerblichen und landwirtschaft¬ lichen Einrichtungen. Die Spitze dieser besteht ja schon heute zum Teil in den Landeskulturräten (die in Böhmen auch schon national geteilt sind), der Unterbau soll nach echt österreichischer Weise allerdings erst jetzt in den land¬ wirtschaftlichen Berufsgenossenschaften geschaffen werden. Dagegen bestehn zwar schon längst Ortsgewerbegenossenschaften, ohne daß sie bisher zu höhern Einrichtungen (Bezirks- und Landesgenossenschaft) entwickelt worden wären. Die Hauptsache bleiben freilich die Bezirksvertretungen und Kreisvertretungcn, die nicht nur zum Brennpunkt des nationalen Lebens werden würden, weil in ihnen das Bedürfnis der Bevölkerung, ihre Interessen selbst wahrzunehmen, Befriedigung fände, sondern in denen auch die notwendige Voraussetzung für die Bildung arbeitsfähiger und tüchtiger parlamentarischer Körperschaften in den Ländern und im Staate geschaffen würde. Fürs erste wäre es wohl auch ersprießlich, die passive Wahlfähigkeit für die Landtage und für den Reichsrat an die Bedingung zu knüpfen, daß der Kandidat sich schon durch eine oder zwei Wahlperioden in der Bezirks- oder in der Kreisvertretung bethätigt habe. Nach alledem ist es selbstverständlich, daß einerseits sowohl der heutige Wirkungskreis des Reichsrath als auch der Landtage eine gewisse Einschränkung zu Gunsten der nationalen Autonomie erfahren würde, andrerseits aber auch das gegenwärtige Steuerverteilungswesen einer durchgreifenden Reform unter¬ zogen werden müßte. Über ihre Notwendigkeit besteht übrigens heute weder bei den Deutschen noch bei den Tschechen ein Zweifel, da infolge der Zentra- lisation das Steuerwesen der Länder und Gemeinden derart vernachlässigt worden ist, daß z. B. auch ein so reiches Land wie Böhmen dem Bankrott nahe ist. Mit dem sogenannten Umlagesystem (prozentuelle Gemeinde- und Landeszuschläge zur Staatssteuer) müßte vollständig gebrochen, und den Ge- meinden, Bezirken, Kreisen und Ländern bestimmte Stenerobjekte zugestanden werden. Die heikelste Frage würde aber ohne Zweifel die Neubegrenzung der Be¬ fugnisse des Reichsrath sein, weil an diesem Punkte die beiden historischen Schlagworte, die in Österreich schon so viel Unheil angerichtet haben, unmittel¬ bar aufeinander stoßen: Föderalismus und zentralistische Doktrin. Allerdings würde es sich nach der Einführung des Grundsatzes der nationalen Autonomie nur noch um die formelle Seite dieses Gegensatzes handeln, da der Grundsatz des starren Zentralismus ja schon zu Gunsten der Selbstverwaltung mit Erfolg durchbrochen wäre. Aber an die Worte Zentralismus und Föderalismus knüpfen sich staatsrechtliche Vorstellungen von einer Umgestaltung des Staats entweder im Sinne der Einführung des „Depnrtementssystems" oder im Sinne der Vereinigung bestimmter Kronländer zu Ländergruppen. Die Idee des idealen Einheitsstaats nach dem Muster der französischen Departementseinteilung ist

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/358>, abgerufen am 31.05.2024.