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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Chile und Argentinien

beinahe unbewohnt, sodaß auch kein Anlaß zu Grenzdifferenzen vorhanden war,
zudem war auch die Rechtslage klar, da im Jahre 1893 Bolivia der Republik
Argentinien die Anrechte auf dieses Gebiet ausdrücklich zugesprochen hatte.

Weniger klar waren die Dinge im Süden. Hier zeigte sich wider alles
Erwarten die hydrographische Bildung der Flußlüufe und Seen sehr verzwickt.
Jedoch war das Gebiet zu der Zeit, wo die beiden Republiken davon Besitz
ergriffen, nur von Indianern bewohnt, sodaß keinerlei Dringlichkeit bestand,
die Grenzlinie scharf zu ziehn, ein Bedürfnis, das sich ja überall erst unter
den zivilisierten, friedliebenden Kulturmenschen als notwendig herausstellt.

An der Magellanstraße entstanden die ersten Differenzen, da dieser Ver¬
bindungskanal der südlichen Landesteile beider Staaten keinen äußern Anhalt
für eine Grenzlinie bot. Eine chilenische Expedition nach dein hier liegenden
Puerto del Hcnnbre, nahe bei Punta Arenas, im Jahre 1841 stieß ans leb¬
haften Protest bei Argentinien. Erst 1850 kam ein Vertrag zustande, der
eine friedliche Regelung der Differenzen in Aussicht nahm. Fast ein Viertel¬
jahrhundert brauchten diese guten Absichten zu ihrer Verwirklichung. Das
Grenzabkommen von 1881 stellte die Grenzlinie im Süden wie überhaupt auf
der ganzen Berührungslinie der beiden Staaten endgiltig fest. Wenigstens
auf dem Papier. Artikel 2 des Grenzvertrags besagt, daß die Linie im Süden
Feuerland mitten durchschneiden, dann dem 52. Parallelkreis folgen und
sich schließlich nordwärts an die Wasserscheidcnlinie der Hauptarten halten
sollte. Die Hauptgrenzlinie der Mitte, um die sich der gegenwärtige Konflikt
dreht, wurde in einem besondern Artikel eingehender dahin festgestellt, daß die
höchsten Gipfel der Anden-Kordilleren, die die Wasserscheide bilden, sie be¬
stimmen sollten, daß sie also zwischen den sich nach beiden Seiten erstreckenden
Abhängen durchgehn sollte. Man dachte sich offenbar das Gebirge wie einen
Dachfirst, der nach beiden Seiten gleichmäßig abfüllt, und von dem die Wasser
beiden Ozeanen im Westen und im Osten zuliefen. In Wirklichkeit aber stellte
sich dann bei den nähern Untersuchungen ein ganz andrer Aufbau, strati-
graphisch wie hydrographisch, heraus, und die bis dahin schlummernden Grenz¬
differenzen erwachten lebhafter als je.

Mit der bisherigen Formulierung der Grenzlinie von 1881 war nicht
auszukommen. Im Jahre 1893 wurde darum endlich eine Znsatzakte in Form
eines Protokolls vereinbart, die für die Grenze in der Praxis eine einheitliche
und deutliche Regel liefern sollte: "Alle Gebietsteile und Gewässer, Seen,
Lagunen, Flüsse und Teilflüsse, Bäche und Abhänge im Osten der höchsten
Gipfellinie der Kordilleren, die die Wasserscheide bilden, gehören für immer zum
Territorium Argentiniens, und alle Länder und Gewässer im Westen dieser
Linie sind als chilenisches Gebiet zu betrachten." Aber mit dieser Regel für
die Grenzvereinbarungen war man keineswegs gebessert. Immerhin diente die
sich daran anknüpfende neue Diskussion dazu, die eigentliche Wurzel der Grenz¬
differenzen aufzudecken. Es zeigte sich jetzt, daß für die beiden Kontrahenten
bei dem Vertrage ganz verschiedne geographische Anschauungen maßgebend ge¬
wesen waren. Für die Argentinier ist die Grenze die Cordillera de los Andes,
wie das im Vertrage wörtlich steht; die Chilenen dagegen legen den Nach-


Chile und Argentinien

beinahe unbewohnt, sodaß auch kein Anlaß zu Grenzdifferenzen vorhanden war,
zudem war auch die Rechtslage klar, da im Jahre 1893 Bolivia der Republik
Argentinien die Anrechte auf dieses Gebiet ausdrücklich zugesprochen hatte.

Weniger klar waren die Dinge im Süden. Hier zeigte sich wider alles
Erwarten die hydrographische Bildung der Flußlüufe und Seen sehr verzwickt.
Jedoch war das Gebiet zu der Zeit, wo die beiden Republiken davon Besitz
ergriffen, nur von Indianern bewohnt, sodaß keinerlei Dringlichkeit bestand,
die Grenzlinie scharf zu ziehn, ein Bedürfnis, das sich ja überall erst unter
den zivilisierten, friedliebenden Kulturmenschen als notwendig herausstellt.

An der Magellanstraße entstanden die ersten Differenzen, da dieser Ver¬
bindungskanal der südlichen Landesteile beider Staaten keinen äußern Anhalt
für eine Grenzlinie bot. Eine chilenische Expedition nach dein hier liegenden
Puerto del Hcnnbre, nahe bei Punta Arenas, im Jahre 1841 stieß ans leb¬
haften Protest bei Argentinien. Erst 1850 kam ein Vertrag zustande, der
eine friedliche Regelung der Differenzen in Aussicht nahm. Fast ein Viertel¬
jahrhundert brauchten diese guten Absichten zu ihrer Verwirklichung. Das
Grenzabkommen von 1881 stellte die Grenzlinie im Süden wie überhaupt auf
der ganzen Berührungslinie der beiden Staaten endgiltig fest. Wenigstens
auf dem Papier. Artikel 2 des Grenzvertrags besagt, daß die Linie im Süden
Feuerland mitten durchschneiden, dann dem 52. Parallelkreis folgen und
sich schließlich nordwärts an die Wasserscheidcnlinie der Hauptarten halten
sollte. Die Hauptgrenzlinie der Mitte, um die sich der gegenwärtige Konflikt
dreht, wurde in einem besondern Artikel eingehender dahin festgestellt, daß die
höchsten Gipfel der Anden-Kordilleren, die die Wasserscheide bilden, sie be¬
stimmen sollten, daß sie also zwischen den sich nach beiden Seiten erstreckenden
Abhängen durchgehn sollte. Man dachte sich offenbar das Gebirge wie einen
Dachfirst, der nach beiden Seiten gleichmäßig abfüllt, und von dem die Wasser
beiden Ozeanen im Westen und im Osten zuliefen. In Wirklichkeit aber stellte
sich dann bei den nähern Untersuchungen ein ganz andrer Aufbau, strati-
graphisch wie hydrographisch, heraus, und die bis dahin schlummernden Grenz¬
differenzen erwachten lebhafter als je.

Mit der bisherigen Formulierung der Grenzlinie von 1881 war nicht
auszukommen. Im Jahre 1893 wurde darum endlich eine Znsatzakte in Form
eines Protokolls vereinbart, die für die Grenze in der Praxis eine einheitliche
und deutliche Regel liefern sollte: „Alle Gebietsteile und Gewässer, Seen,
Lagunen, Flüsse und Teilflüsse, Bäche und Abhänge im Osten der höchsten
Gipfellinie der Kordilleren, die die Wasserscheide bilden, gehören für immer zum
Territorium Argentiniens, und alle Länder und Gewässer im Westen dieser
Linie sind als chilenisches Gebiet zu betrachten." Aber mit dieser Regel für
die Grenzvereinbarungen war man keineswegs gebessert. Immerhin diente die
sich daran anknüpfende neue Diskussion dazu, die eigentliche Wurzel der Grenz¬
differenzen aufzudecken. Es zeigte sich jetzt, daß für die beiden Kontrahenten
bei dem Vertrage ganz verschiedne geographische Anschauungen maßgebend ge¬
wesen waren. Für die Argentinier ist die Grenze die Cordillera de los Andes,
wie das im Vertrage wörtlich steht; die Chilenen dagegen legen den Nach-


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[0586] Chile und Argentinien beinahe unbewohnt, sodaß auch kein Anlaß zu Grenzdifferenzen vorhanden war, zudem war auch die Rechtslage klar, da im Jahre 1893 Bolivia der Republik Argentinien die Anrechte auf dieses Gebiet ausdrücklich zugesprochen hatte. Weniger klar waren die Dinge im Süden. Hier zeigte sich wider alles Erwarten die hydrographische Bildung der Flußlüufe und Seen sehr verzwickt. Jedoch war das Gebiet zu der Zeit, wo die beiden Republiken davon Besitz ergriffen, nur von Indianern bewohnt, sodaß keinerlei Dringlichkeit bestand, die Grenzlinie scharf zu ziehn, ein Bedürfnis, das sich ja überall erst unter den zivilisierten, friedliebenden Kulturmenschen als notwendig herausstellt. An der Magellanstraße entstanden die ersten Differenzen, da dieser Ver¬ bindungskanal der südlichen Landesteile beider Staaten keinen äußern Anhalt für eine Grenzlinie bot. Eine chilenische Expedition nach dein hier liegenden Puerto del Hcnnbre, nahe bei Punta Arenas, im Jahre 1841 stieß ans leb¬ haften Protest bei Argentinien. Erst 1850 kam ein Vertrag zustande, der eine friedliche Regelung der Differenzen in Aussicht nahm. Fast ein Viertel¬ jahrhundert brauchten diese guten Absichten zu ihrer Verwirklichung. Das Grenzabkommen von 1881 stellte die Grenzlinie im Süden wie überhaupt auf der ganzen Berührungslinie der beiden Staaten endgiltig fest. Wenigstens auf dem Papier. Artikel 2 des Grenzvertrags besagt, daß die Linie im Süden Feuerland mitten durchschneiden, dann dem 52. Parallelkreis folgen und sich schließlich nordwärts an die Wasserscheidcnlinie der Hauptarten halten sollte. Die Hauptgrenzlinie der Mitte, um die sich der gegenwärtige Konflikt dreht, wurde in einem besondern Artikel eingehender dahin festgestellt, daß die höchsten Gipfel der Anden-Kordilleren, die die Wasserscheide bilden, sie be¬ stimmen sollten, daß sie also zwischen den sich nach beiden Seiten erstreckenden Abhängen durchgehn sollte. Man dachte sich offenbar das Gebirge wie einen Dachfirst, der nach beiden Seiten gleichmäßig abfüllt, und von dem die Wasser beiden Ozeanen im Westen und im Osten zuliefen. In Wirklichkeit aber stellte sich dann bei den nähern Untersuchungen ein ganz andrer Aufbau, strati- graphisch wie hydrographisch, heraus, und die bis dahin schlummernden Grenz¬ differenzen erwachten lebhafter als je. Mit der bisherigen Formulierung der Grenzlinie von 1881 war nicht auszukommen. Im Jahre 1893 wurde darum endlich eine Znsatzakte in Form eines Protokolls vereinbart, die für die Grenze in der Praxis eine einheitliche und deutliche Regel liefern sollte: „Alle Gebietsteile und Gewässer, Seen, Lagunen, Flüsse und Teilflüsse, Bäche und Abhänge im Osten der höchsten Gipfellinie der Kordilleren, die die Wasserscheide bilden, gehören für immer zum Territorium Argentiniens, und alle Länder und Gewässer im Westen dieser Linie sind als chilenisches Gebiet zu betrachten." Aber mit dieser Regel für die Grenzvereinbarungen war man keineswegs gebessert. Immerhin diente die sich daran anknüpfende neue Diskussion dazu, die eigentliche Wurzel der Grenz¬ differenzen aufzudecken. Es zeigte sich jetzt, daß für die beiden Kontrahenten bei dem Vertrage ganz verschiedne geographische Anschauungen maßgebend ge¬ wesen waren. Für die Argentinier ist die Grenze die Cordillera de los Andes, wie das im Vertrage wörtlich steht; die Chilenen dagegen legen den Nach-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/586>, abgerufen am 14.05.2024.