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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Zur Entwicklungsgeschichte der absoluten Monarchie in Rußland

der Auffassung sind, wonach die monarchische Gewalt ans dein Volke hervor¬
gegangen ist und sich in Wechselwirkung mit ihm bethätigen soll. Der Ge¬
danke, daß die Romanows, ebenso wie einst Rurik, die Krone ans den Händen
des Volks empfangen hatten, war in der That durch das kraftvolle persön¬
liche Regiment Peters des Großen in der Erinnerung der Zeitgenossen aus¬
gelöscht und durch ein Novum -- die absolute Monarchie von Gottes Gnaden --
ersetzt worden; als Mittel diente die planmäßige Europäisierung Rußlands.
So stellt sich denn die neue, mit Peter beginnende Entwicklungsphase der
Selbstherrschaft in einen schroffen Gegensatz zum allrussische" Staatsleben aus
der Zeit der Dynastie Nuriks und der ersten drei Herrscher des Hauses Romanow.

Fünf Jahre nach dem Tode Peters des Großen hatte die neubegründete
Autokratie ihre Feuerprobe zu bestehn. Es konnte niemand entgehn, daß das
Werk Peters, das Nieder beim Volke noch bei den höhern Ständen Verständnis
und Sympathie vorfand, muss engste mit der außergewöhnlichen Persönlichkeit
des Herrschers verknüpft gewesen war, und daß der Nimbus seines Namens
noch auf lange Zeit hin die Hauptstütze des reformierten Selbstherrschertums
bleiben werde. Peters Nachfolgerin, die Kaiserin Katharina I., hatte den
Thron mir zwei Jahre inne, seil, Enkel Peter II. starb als Knabe nach drei¬
jähriger Regierung. Beide waren nur dem Namen nach Herrscher, und ihr
willenloses Regiment schwächte das Ansehen der Monarchie. Der russische
Thron war bei dem Mangel eines festen Erbrechts wieder so weit, daß er
ausgeboten werden konnte. Mit Übergehung näher Berechtigter wurde die
Krone einer Nichte Peters des Großen, der verwitweten Herzogin Anna von
Kurland angetragen. Bevor sie aber noch aus ihrer Residenz Mitau nach
Moskau gekommen war, vollzog sich ein Ereignis, das in der Geschichte der
russischen Selbstherrschaft von außerordentlicher Wichtigkeit ist und die Ent¬
stehung und den Charakter der neuen russischen Gesellschaft hell beleuchtet. Es
brach günz plötzlich eine Bewegung aus, die nichts geringeres beabsichtigte,
als ein neues konstitutionelles Staatsrecht für Rußland zu schaffen und die
Macht der neuen Zarin durch eine Wahlkapitulation zu beschränken. An der
Spitze dieser Bewegung standen die Fürsten Golitzyn und Dolgoruki. Der
ganze Plan wurde mit außerordentlicher Schnelligkeit ins Werk gesetzt und
glich einer Überrumplung. Noch ehe Anna einen Fuß auf russischen Boden
setzte, hatte sie schon die Wahlkapitulatiou unterschrieben, die die Selbstherrschaft
beseitigte und eine Negierung unter Mitwirkung der obersten Stunde des
Reichs begründete. Dieser Übergang von der Autokratie Peters zu der durch
eine Verfassungsurkunde beschränkten Monarchie ist allerdings nur eine Episode,
die aber dnrch die mitwirkenden Ursachen und Ideen zu den bemerkenswertesten
Erscheinungen der russischen Kulturgeschichte des achtzehnten Jahrhunderts ge¬
hört. Sie zeigt uns in deutlicher Weise die Lösung staatsrechtlicher Fragen
unter dem direkten Einflüsse westeuropäischer Anschauungen und Theorien.

Peter der Große hatte dafür gesorgt, daß die zeitgenössische Bildung die alt¬
russische Unwissenheit ersetzte. Auf seine Veranlassung wurden die Werke der be¬
rühmtesten europäischen Gelehrten ins Russische übertragen, und es war um diese
Zeit keine Seltenheit, die Schriften von Pufendorf, Hugo Grotius, Thomasius,


Zur Entwicklungsgeschichte der absoluten Monarchie in Rußland

der Auffassung sind, wonach die monarchische Gewalt ans dein Volke hervor¬
gegangen ist und sich in Wechselwirkung mit ihm bethätigen soll. Der Ge¬
danke, daß die Romanows, ebenso wie einst Rurik, die Krone ans den Händen
des Volks empfangen hatten, war in der That durch das kraftvolle persön¬
liche Regiment Peters des Großen in der Erinnerung der Zeitgenossen aus¬
gelöscht und durch ein Novum — die absolute Monarchie von Gottes Gnaden —
ersetzt worden; als Mittel diente die planmäßige Europäisierung Rußlands.
So stellt sich denn die neue, mit Peter beginnende Entwicklungsphase der
Selbstherrschaft in einen schroffen Gegensatz zum allrussische» Staatsleben aus
der Zeit der Dynastie Nuriks und der ersten drei Herrscher des Hauses Romanow.

Fünf Jahre nach dem Tode Peters des Großen hatte die neubegründete
Autokratie ihre Feuerprobe zu bestehn. Es konnte niemand entgehn, daß das
Werk Peters, das Nieder beim Volke noch bei den höhern Ständen Verständnis
und Sympathie vorfand, muss engste mit der außergewöhnlichen Persönlichkeit
des Herrschers verknüpft gewesen war, und daß der Nimbus seines Namens
noch auf lange Zeit hin die Hauptstütze des reformierten Selbstherrschertums
bleiben werde. Peters Nachfolgerin, die Kaiserin Katharina I., hatte den
Thron mir zwei Jahre inne, seil, Enkel Peter II. starb als Knabe nach drei¬
jähriger Regierung. Beide waren nur dem Namen nach Herrscher, und ihr
willenloses Regiment schwächte das Ansehen der Monarchie. Der russische
Thron war bei dem Mangel eines festen Erbrechts wieder so weit, daß er
ausgeboten werden konnte. Mit Übergehung näher Berechtigter wurde die
Krone einer Nichte Peters des Großen, der verwitweten Herzogin Anna von
Kurland angetragen. Bevor sie aber noch aus ihrer Residenz Mitau nach
Moskau gekommen war, vollzog sich ein Ereignis, das in der Geschichte der
russischen Selbstherrschaft von außerordentlicher Wichtigkeit ist und die Ent¬
stehung und den Charakter der neuen russischen Gesellschaft hell beleuchtet. Es
brach günz plötzlich eine Bewegung aus, die nichts geringeres beabsichtigte,
als ein neues konstitutionelles Staatsrecht für Rußland zu schaffen und die
Macht der neuen Zarin durch eine Wahlkapitulation zu beschränken. An der
Spitze dieser Bewegung standen die Fürsten Golitzyn und Dolgoruki. Der
ganze Plan wurde mit außerordentlicher Schnelligkeit ins Werk gesetzt und
glich einer Überrumplung. Noch ehe Anna einen Fuß auf russischen Boden
setzte, hatte sie schon die Wahlkapitulatiou unterschrieben, die die Selbstherrschaft
beseitigte und eine Negierung unter Mitwirkung der obersten Stunde des
Reichs begründete. Dieser Übergang von der Autokratie Peters zu der durch
eine Verfassungsurkunde beschränkten Monarchie ist allerdings nur eine Episode,
die aber dnrch die mitwirkenden Ursachen und Ideen zu den bemerkenswertesten
Erscheinungen der russischen Kulturgeschichte des achtzehnten Jahrhunderts ge¬
hört. Sie zeigt uns in deutlicher Weise die Lösung staatsrechtlicher Fragen
unter dem direkten Einflüsse westeuropäischer Anschauungen und Theorien.

Peter der Große hatte dafür gesorgt, daß die zeitgenössische Bildung die alt¬
russische Unwissenheit ersetzte. Auf seine Veranlassung wurden die Werke der be¬
rühmtesten europäischen Gelehrten ins Russische übertragen, und es war um diese
Zeit keine Seltenheit, die Schriften von Pufendorf, Hugo Grotius, Thomasius,


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[0075] Zur Entwicklungsgeschichte der absoluten Monarchie in Rußland der Auffassung sind, wonach die monarchische Gewalt ans dein Volke hervor¬ gegangen ist und sich in Wechselwirkung mit ihm bethätigen soll. Der Ge¬ danke, daß die Romanows, ebenso wie einst Rurik, die Krone ans den Händen des Volks empfangen hatten, war in der That durch das kraftvolle persön¬ liche Regiment Peters des Großen in der Erinnerung der Zeitgenossen aus¬ gelöscht und durch ein Novum — die absolute Monarchie von Gottes Gnaden — ersetzt worden; als Mittel diente die planmäßige Europäisierung Rußlands. So stellt sich denn die neue, mit Peter beginnende Entwicklungsphase der Selbstherrschaft in einen schroffen Gegensatz zum allrussische» Staatsleben aus der Zeit der Dynastie Nuriks und der ersten drei Herrscher des Hauses Romanow. Fünf Jahre nach dem Tode Peters des Großen hatte die neubegründete Autokratie ihre Feuerprobe zu bestehn. Es konnte niemand entgehn, daß das Werk Peters, das Nieder beim Volke noch bei den höhern Ständen Verständnis und Sympathie vorfand, muss engste mit der außergewöhnlichen Persönlichkeit des Herrschers verknüpft gewesen war, und daß der Nimbus seines Namens noch auf lange Zeit hin die Hauptstütze des reformierten Selbstherrschertums bleiben werde. Peters Nachfolgerin, die Kaiserin Katharina I., hatte den Thron mir zwei Jahre inne, seil, Enkel Peter II. starb als Knabe nach drei¬ jähriger Regierung. Beide waren nur dem Namen nach Herrscher, und ihr willenloses Regiment schwächte das Ansehen der Monarchie. Der russische Thron war bei dem Mangel eines festen Erbrechts wieder so weit, daß er ausgeboten werden konnte. Mit Übergehung näher Berechtigter wurde die Krone einer Nichte Peters des Großen, der verwitweten Herzogin Anna von Kurland angetragen. Bevor sie aber noch aus ihrer Residenz Mitau nach Moskau gekommen war, vollzog sich ein Ereignis, das in der Geschichte der russischen Selbstherrschaft von außerordentlicher Wichtigkeit ist und die Ent¬ stehung und den Charakter der neuen russischen Gesellschaft hell beleuchtet. Es brach günz plötzlich eine Bewegung aus, die nichts geringeres beabsichtigte, als ein neues konstitutionelles Staatsrecht für Rußland zu schaffen und die Macht der neuen Zarin durch eine Wahlkapitulation zu beschränken. An der Spitze dieser Bewegung standen die Fürsten Golitzyn und Dolgoruki. Der ganze Plan wurde mit außerordentlicher Schnelligkeit ins Werk gesetzt und glich einer Überrumplung. Noch ehe Anna einen Fuß auf russischen Boden setzte, hatte sie schon die Wahlkapitulatiou unterschrieben, die die Selbstherrschaft beseitigte und eine Negierung unter Mitwirkung der obersten Stunde des Reichs begründete. Dieser Übergang von der Autokratie Peters zu der durch eine Verfassungsurkunde beschränkten Monarchie ist allerdings nur eine Episode, die aber dnrch die mitwirkenden Ursachen und Ideen zu den bemerkenswertesten Erscheinungen der russischen Kulturgeschichte des achtzehnten Jahrhunderts ge¬ hört. Sie zeigt uns in deutlicher Weise die Lösung staatsrechtlicher Fragen unter dem direkten Einflüsse westeuropäischer Anschauungen und Theorien. Peter der Große hatte dafür gesorgt, daß die zeitgenössische Bildung die alt¬ russische Unwissenheit ersetzte. Auf seine Veranlassung wurden die Werke der be¬ rühmtesten europäischen Gelehrten ins Russische übertragen, und es war um diese Zeit keine Seltenheit, die Schriften von Pufendorf, Hugo Grotius, Thomasius,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/75>, abgerufen am 15.05.2024.