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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Kur Geschichte des Intelligenzweseils

sogleich bei ihrem Eintritt ins Leben in der von Montaigne angegebnen Richtung
ans, sodaß Halm (Raison ein (ki^va-coa.) von ihr schreiben konnte: Das Lurn^u
Ä'^ciresso war nicht, wie man vielfach angenommen hat, ein bloßes duroan as Meo-
mönt, e'"eg.it nu oklieo alö rkoseiANömsllts, ä'inkorwations, alö publieit", oomwo it
n'su a jamai8 oxistv ä'<z,ut,rs8. Die Art, wie dieses Bureau verwaltet wurde, war
sehr einfach. Im Hause des Bureaus waren Listen ausgelegt, in die sich jeder ein¬
tragen konnte, der ein Anerbieten zu macheu hatte, oder irgend eine Sache oder
einen Dienst suchte. Fand der Eintragende alsdann eine andre Eintragung, die
seinem Wunsche entsprach, so wandte er sich an die betreffende Adresse.

In einem umfangreichen Inve-uta-irs nos aärs88os an Bureau alö r<zueoutro, on
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ig. vis ok 8ooist,S liuwaiuo veröffentlichte Renaudot auf 34 Quartseiten eine Übersicht
über alle Bedürfnisse, denen seine Erfindung zu gute kommen sollte. Renaudot
verwaltete sein Bureau auf Grund eines königlichen Privilegs, das ihn nicht nur
vor jeder Konkurrenz sicher stellte, sondern ihm auch die Befugnis gab, in allen
Orten, die ihm geeignet erschienen, solche Bureaus und Listen anzulegen. Ans
Grund dieses Brevets errichtete er zuucichst Filialen seines Bureaus in Paris, die
genau so organisiert waren wie das Hauptbureau. Die Benutzung der Bnrenus
war freiwillig, das dafür zu zahlende Geld war gering. In dein genannten Brevet
Ludwigs XIII. heißt es: "Eine Eintragung oder ein Auszug aus den genannten
Listen soll nicht mehr als drei Sons kosten, für die Armen aber gratis sein, und
niemand soll gezwungen sein, sich der Bureaus zu bedienen."
'

So glücklich die Idee des Luvog-u ä^al'Lsso auch zu sein schien, so hatte sie
doch einen großen Fehler, nämlich den der örtlichen Gebundenheit. Wer sich des
Bureaus bedienen wollte, der mußte persönlich den Gang dahin machen, die Listen
durchsehen oder seine Eintragung aufgeben, und war seine Eintragung erledigt, so
hatte er die Verpflichtung, die Löschung zu beantragen. Dieses Verfahren war
umständlich und erforderte viele Mühe und Zeit, und so sann Renaudot auf ein
Mittel, diese lokale Gebundenheit zu umgehn. Er fand dasselbe in den ?oui>to8
nu IZureau ä'^clressö, die im Jahre 1633 erschienen. Diese Blätter waren nichts
andres als die vervielfältigten Listen des Bureaus, die nunmehr wöchentlich jedem,
der sie haben wollte, gegen Entgelt zugestellt wurden. Dabei trat nun natürlich
das Bureau selbst in den Hintergrund nud sank bald zum bloßen Expeditionskontor
herab, während sich die I'ouiIIo8 unverändert in ihrem Wesen, wenn auch in
wechselndem äußerm Gewände, erhielten. Im achtzehnten Jahrhundert hatten sie
mehrfach mit Konknrreuzuuternehmungen zu kämpfen. So gründete im Jahre 1716
Dugone seine LMedos alö ?aris, ass xrovmeos se clos xa>s otrarixors, die sich trotz
des weit gefaßten Titels in der Hauptsache auf Paris allem beschränkten. Dieses
Unternehmen ging auf öffentliche Bekanntmachungen zurück, die schou damals in Paris
besonders gebräuchlich gewesen zu sein scheinen, nämlich auf die Maueranschläge,
die Dugone gesammelt in seinem Blatte abdrucken wollte. Daher der Name ^Mebes.
Das Dugonische Unternehmen, das sehr bald einging, wurde 1745 vou Boudet
wieder aufgenommen, der dann sein Blatt mit den sechs Jahre später gegründeten
?stiw8 ^Me1nz8 des Abbü Andere vereinigte und so den Grund legte zu den heutigen
in Paris weitverbreitete" ?odles8 ^M<mo8.

In England, das wir sonst als das eigentliche Land des freien, nicht besonders
organisierten Anzeigewesens kennen, scheint doch einmal der Versuch gemacht worden zu
sein, eine Art Lnioau ä'^ürosso oder ein Jntelligenzkontor zu errichten. Wenigstens
schreibt Robert Sanderson im Jahre 1735 zu London: Am 20. Dezember 1637 erteilte
der König dem John Jnnys ein Privileg für eine oklieo ok intollissonoo, auel ok
"ZutörillK t,lig NÄins8 ok g,it ma.stoi8, im8triZ88L8 auel 8vrvauis, "mal ok all Aooäs lost
Alla könnet ste. vniüin tlnz eiri"Z8 ok l/ouclou frei ^<Z8kmiu8tgr g,nel ibroo miles
al8will, lor torty vno ?"zg,r8. (Wir zitieren nach Johann Beckmann, Beyträge
zur Geschichte der Erfindungen, Band II, Leipzig. 1788.) Ist dieses Institut, was


Kur Geschichte des Intelligenzweseils

sogleich bei ihrem Eintritt ins Leben in der von Montaigne angegebnen Richtung
ans, sodaß Halm (Raison ein (ki^va-coa.) von ihr schreiben konnte: Das Lurn^u
Ä'^ciresso war nicht, wie man vielfach angenommen hat, ein bloßes duroan as Meo-
mönt, e'«eg.it nu oklieo alö rkoseiANömsllts, ä'inkorwations, alö publieit«, oomwo it
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sehr einfach. Im Hause des Bureaus waren Listen ausgelegt, in die sich jeder ein¬
tragen konnte, der ein Anerbieten zu macheu hatte, oder irgend eine Sache oder
einen Dienst suchte. Fand der Eintragende alsdann eine andre Eintragung, die
seinem Wunsche entsprach, so wandte er sich an die betreffende Adresse.

In einem umfangreichen Inve-uta-irs nos aärs88os an Bureau alö r<zueoutro, on
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ig. vis ok 8ooist,S liuwaiuo veröffentlichte Renaudot auf 34 Quartseiten eine Übersicht
über alle Bedürfnisse, denen seine Erfindung zu gute kommen sollte. Renaudot
verwaltete sein Bureau auf Grund eines königlichen Privilegs, das ihn nicht nur
vor jeder Konkurrenz sicher stellte, sondern ihm auch die Befugnis gab, in allen
Orten, die ihm geeignet erschienen, solche Bureaus und Listen anzulegen. Ans
Grund dieses Brevets errichtete er zuucichst Filialen seines Bureaus in Paris, die
genau so organisiert waren wie das Hauptbureau. Die Benutzung der Bnrenus
war freiwillig, das dafür zu zahlende Geld war gering. In dein genannten Brevet
Ludwigs XIII. heißt es: „Eine Eintragung oder ein Auszug aus den genannten
Listen soll nicht mehr als drei Sons kosten, für die Armen aber gratis sein, und
niemand soll gezwungen sein, sich der Bureaus zu bedienen."
'

So glücklich die Idee des Luvog-u ä^al'Lsso auch zu sein schien, so hatte sie
doch einen großen Fehler, nämlich den der örtlichen Gebundenheit. Wer sich des
Bureaus bedienen wollte, der mußte persönlich den Gang dahin machen, die Listen
durchsehen oder seine Eintragung aufgeben, und war seine Eintragung erledigt, so
hatte er die Verpflichtung, die Löschung zu beantragen. Dieses Verfahren war
umständlich und erforderte viele Mühe und Zeit, und so sann Renaudot auf ein
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andres als die vervielfältigten Listen des Bureaus, die nunmehr wöchentlich jedem,
der sie haben wollte, gegen Entgelt zugestellt wurden. Dabei trat nun natürlich
das Bureau selbst in den Hintergrund nud sank bald zum bloßen Expeditionskontor
herab, während sich die I'ouiIIo8 unverändert in ihrem Wesen, wenn auch in
wechselndem äußerm Gewände, erhielten. Im achtzehnten Jahrhundert hatten sie
mehrfach mit Konknrreuzuuternehmungen zu kämpfen. So gründete im Jahre 1716
Dugone seine LMedos alö ?aris, ass xrovmeos se clos xa>s otrarixors, die sich trotz
des weit gefaßten Titels in der Hauptsache auf Paris allem beschränkten. Dieses
Unternehmen ging auf öffentliche Bekanntmachungen zurück, die schou damals in Paris
besonders gebräuchlich gewesen zu sein scheinen, nämlich auf die Maueranschläge,
die Dugone gesammelt in seinem Blatte abdrucken wollte. Daher der Name ^Mebes.
Das Dugonische Unternehmen, das sehr bald einging, wurde 1745 vou Boudet
wieder aufgenommen, der dann sein Blatt mit den sechs Jahre später gegründeten
?stiw8 ^Me1nz8 des Abbü Andere vereinigte und so den Grund legte zu den heutigen
in Paris weitverbreitete« ?odles8 ^M<mo8.

In England, das wir sonst als das eigentliche Land des freien, nicht besonders
organisierten Anzeigewesens kennen, scheint doch einmal der Versuch gemacht worden zu
sein, eine Art Lnioau ä'^ürosso oder ein Jntelligenzkontor zu errichten. Wenigstens
schreibt Robert Sanderson im Jahre 1735 zu London: Am 20. Dezember 1637 erteilte
der König dem John Jnnys ein Privileg für eine oklieo ok intollissonoo, auel ok
«ZutörillK t,lig NÄins8 ok g,it ma.stoi8, im8triZ88L8 auel 8vrvauis, »mal ok all Aooäs lost
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zur Geschichte der Erfindungen, Band II, Leipzig. 1788.) Ist dieses Institut, was


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[0554] Kur Geschichte des Intelligenzweseils sogleich bei ihrem Eintritt ins Leben in der von Montaigne angegebnen Richtung ans, sodaß Halm (Raison ein (ki^va-coa.) von ihr schreiben konnte: Das Lurn^u Ä'^ciresso war nicht, wie man vielfach angenommen hat, ein bloßes duroan as Meo- mönt, e'«eg.it nu oklieo alö rkoseiANömsllts, ä'inkorwations, alö publieit«, oomwo it n'su a jamai8 oxistv ä'<z,ut,rs8. Die Art, wie dieses Bureau verwaltet wurde, war sehr einfach. Im Hause des Bureaus waren Listen ausgelegt, in die sich jeder ein¬ tragen konnte, der ein Anerbieten zu macheu hatte, oder irgend eine Sache oder einen Dienst suchte. Fand der Eintragende alsdann eine andre Eintragung, die seinem Wunsche entsprach, so wandte er sich an die betreffende Adresse. In einem umfangreichen Inve-uta-irs nos aärs88os an Bureau alö r<zueoutro, on ebiZ,our xout äcmnor et roesvoir Avis as toutss Iss nLeossitsü vt eommoclitW 6s ig. vis ok 8ooist,S liuwaiuo veröffentlichte Renaudot auf 34 Quartseiten eine Übersicht über alle Bedürfnisse, denen seine Erfindung zu gute kommen sollte. Renaudot verwaltete sein Bureau auf Grund eines königlichen Privilegs, das ihn nicht nur vor jeder Konkurrenz sicher stellte, sondern ihm auch die Befugnis gab, in allen Orten, die ihm geeignet erschienen, solche Bureaus und Listen anzulegen. Ans Grund dieses Brevets errichtete er zuucichst Filialen seines Bureaus in Paris, die genau so organisiert waren wie das Hauptbureau. Die Benutzung der Bnrenus war freiwillig, das dafür zu zahlende Geld war gering. In dein genannten Brevet Ludwigs XIII. heißt es: „Eine Eintragung oder ein Auszug aus den genannten Listen soll nicht mehr als drei Sons kosten, für die Armen aber gratis sein, und niemand soll gezwungen sein, sich der Bureaus zu bedienen." ' So glücklich die Idee des Luvog-u ä^al'Lsso auch zu sein schien, so hatte sie doch einen großen Fehler, nämlich den der örtlichen Gebundenheit. Wer sich des Bureaus bedienen wollte, der mußte persönlich den Gang dahin machen, die Listen durchsehen oder seine Eintragung aufgeben, und war seine Eintragung erledigt, so hatte er die Verpflichtung, die Löschung zu beantragen. Dieses Verfahren war umständlich und erforderte viele Mühe und Zeit, und so sann Renaudot auf ein Mittel, diese lokale Gebundenheit zu umgehn. Er fand dasselbe in den ?oui>to8 nu IZureau ä'^clressö, die im Jahre 1633 erschienen. Diese Blätter waren nichts andres als die vervielfältigten Listen des Bureaus, die nunmehr wöchentlich jedem, der sie haben wollte, gegen Entgelt zugestellt wurden. Dabei trat nun natürlich das Bureau selbst in den Hintergrund nud sank bald zum bloßen Expeditionskontor herab, während sich die I'ouiIIo8 unverändert in ihrem Wesen, wenn auch in wechselndem äußerm Gewände, erhielten. Im achtzehnten Jahrhundert hatten sie mehrfach mit Konknrreuzuuternehmungen zu kämpfen. So gründete im Jahre 1716 Dugone seine LMedos alö ?aris, ass xrovmeos se clos xa>s otrarixors, die sich trotz des weit gefaßten Titels in der Hauptsache auf Paris allem beschränkten. Dieses Unternehmen ging auf öffentliche Bekanntmachungen zurück, die schou damals in Paris besonders gebräuchlich gewesen zu sein scheinen, nämlich auf die Maueranschläge, die Dugone gesammelt in seinem Blatte abdrucken wollte. Daher der Name ^Mebes. Das Dugonische Unternehmen, das sehr bald einging, wurde 1745 vou Boudet wieder aufgenommen, der dann sein Blatt mit den sechs Jahre später gegründeten ?stiw8 ^Me1nz8 des Abbü Andere vereinigte und so den Grund legte zu den heutigen in Paris weitverbreitete« ?odles8 ^M<mo8. In England, das wir sonst als das eigentliche Land des freien, nicht besonders organisierten Anzeigewesens kennen, scheint doch einmal der Versuch gemacht worden zu sein, eine Art Lnioau ä'^ürosso oder ein Jntelligenzkontor zu errichten. Wenigstens schreibt Robert Sanderson im Jahre 1735 zu London: Am 20. Dezember 1637 erteilte der König dem John Jnnys ein Privileg für eine oklieo ok intollissonoo, auel ok «ZutörillK t,lig NÄins8 ok g,it ma.stoi8, im8triZ88L8 auel 8vrvauis, »mal ok all Aooäs lost Alla könnet ste. vniüin tlnz eiri«Z8 ok l/ouclou frei ^<Z8kmiu8tgr g,nel ibroo miles al8will, lor torty vno ?«zg,r8. (Wir zitieren nach Johann Beckmann, Beyträge zur Geschichte der Erfindungen, Band II, Leipzig. 1788.) Ist dieses Institut, was

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/554>, abgerufen am 15.05.2024.