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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Für die Gruppen 1) bis Is fehlt es ein einer Anhalt bietenden Organisation.
Die Gruppe I), selbständige Besorger häuslicher Dienste, wechselnde Lohnarbeiter
und hierzu das häusliche Gesinde der Gruppen ^ bis (?, lassen sich jedenfalls für
Wahlrcchtszwecke ohne Schwierigkeit den Gruppen ^ bis 0 angliedern, zumal dn
ihre Zahl nnr gering ist. Die Gruppe K, Beamte aller Art und Angehörige
freier Berufe, wie Rcchtsanwcilte, Ärzte, Schriftsteller, der man im Gegensatz zum
Statistischen Bureau wohl auch noch die freien Künstler zuweisen könnte, wird
jedenfalls ihre Organisation für Wahlzwecke ohne Schwierigkeit selbst bewerkstelligen,
soweit nicht deren auch in den verschiednen Kammern und Bezirksvereinen ohnehin
schon vorhanden sind und sich nnr für diesen Zweck zu vereinigen brauchen. Die
Gruppe Is der Berufslosen endlich enthält außer den ohnehin wegfallenden Unter¬
stützten und Anstaltsinsassen zunächst Leute, die nach Aufgabe ihres Berufs von
ihrem Vermögen, Pensionen, Renten leben; sie hatten den Berufsklassen ihrer
frühern Tätigkeit beizutreten, ebenso wie die verabschiedeten Offiziere ohne andern
Beruf der Klasse L. Allein die ganz geringe Zahl derer, die nie einen Beruf
ausgeübt haben, und bei denen auch keinerlei nebenbei betriebne Tätigkeit einen
Anhalt gibt, würde also in irgend einer Weise einer der vorgenannten Gruppen
Anzuzählen sein.

In allen Fällen gilt natürlich der Grundsatz, das; der gegenwärtige Beruf
und der Hauptberuf den Ausschlag gibt.

Auf dieser Grundlage ließen sich uun unter den nötigen Ausgleichen und
Zusammenfassungen etwa folgende Gruppen für die Verteilung der Abgeordneten
bilden, die nach den Feststellungen des Statistischen Bureaus und den Unterlagen
des Landcskultnrrats und der Handels- und Gewerbekammern etwa die beigesetzten
Personenzahlen umfassen würden."') Alle diese Zahlen sind freilich ohne jede Rück¬
sicht auf die Altersgrenze der Wahlberechtigung gefaßt, wodurch vor allem die der
Arbeiter (Kleinknechte, Lehrlinge usw.) eine nicht unbeträchtliche Herabsetzung er¬
fahren würden.

^. Landwirtschaft: 1. Gruppe des Landeskulturrats, wozu noch alle unter ent¬
sprechenden Verhältnissen selbständig arbeitenden Beamten treten würden (52000);
II. alle übrigen selbständigen Unternehmer, sowie die Betriebsbcamten (24000);
IH. landwirtschaftliche Arbeiter, im wesentlichen also die reichsgesetzlich Versiche-
rimgspflichtigen, zu denen noch die Angehörigen der Gruppe v des Statistischen
Bureaus, soweit sie regelmäßig in den hierher gezählten Erwerbszweigen arbeiten,
und mit Rücksicht auf ihre Zusammenfassung in der Gesindeordnnng die übrigens
ganz geringfügige Zahl des männlichen häuslichen Gesindes zu schlage" wären
(100000).

L d Industrie, Handel, Gewerbe: I. Gruppe der Handelskammern und die
entsprechenden selbständig wirtschaftenden Beamten (15000); II. Handwerkergrnppe
der Gewerbekammern (63000); III. Nichthandwerkergrnppe der Gewerbekammern
7- beide mit denselben Beamten --, wozu noch die geringe Zahl der übrigen
selbständigen Gewerbetreibenden passen würde (86000); IV. Betriebsbemnte aller
^tre, die bei ihrer Bedeutung in dieser Erwerbsgruppe -- technische Beamte, Kauf¬
leute, auch Juristen -- jedenfalls gesondert zu führen wären (60000); V. Ge-
werbenrbeiter nebst der Gruppe v ans diesen Berufszweigen "630000).

L- Beamte, Gelehrte, Angehörige freier Berufe (49000).

Eine Erörterung über die Unterbringung der wenigen gänzlich Berufsloseil
lst hier entbehrlich.

Diese Aufstellung ergibt im ganzen neun Gruppen. Die Verteilung der Ab-
gevrdnetenznhl darauf ist nun schou weit schwieriger. Ich kann und brauche aber
^er nicht über Andeutungen in großen Zügen hinauszugehn. Wenn man in Betracht



einzelnen ^ ausdrücklich, daß alle diese Zahlen nur ganz runde Summen sind, da die
"Ac E",,,.s"7^tcllungcn von ganz verschleimen Standpunkten aus erfolgen, mir auch nicht
stahlen erreichbar gewesen sind. Mehr ist aber auch für dieses Beispiel nicht nötig.
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Für die Gruppen 1) bis Is fehlt es ein einer Anhalt bietenden Organisation.
Die Gruppe I), selbständige Besorger häuslicher Dienste, wechselnde Lohnarbeiter
und hierzu das häusliche Gesinde der Gruppen ^ bis (?, lassen sich jedenfalls für
Wahlrcchtszwecke ohne Schwierigkeit den Gruppen ^ bis 0 angliedern, zumal dn
ihre Zahl nnr gering ist. Die Gruppe K, Beamte aller Art und Angehörige
freier Berufe, wie Rcchtsanwcilte, Ärzte, Schriftsteller, der man im Gegensatz zum
Statistischen Bureau wohl auch noch die freien Künstler zuweisen könnte, wird
jedenfalls ihre Organisation für Wahlzwecke ohne Schwierigkeit selbst bewerkstelligen,
soweit nicht deren auch in den verschiednen Kammern und Bezirksvereinen ohnehin
schon vorhanden sind und sich nnr für diesen Zweck zu vereinigen brauchen. Die
Gruppe Is der Berufslosen endlich enthält außer den ohnehin wegfallenden Unter¬
stützten und Anstaltsinsassen zunächst Leute, die nach Aufgabe ihres Berufs von
ihrem Vermögen, Pensionen, Renten leben; sie hatten den Berufsklassen ihrer
frühern Tätigkeit beizutreten, ebenso wie die verabschiedeten Offiziere ohne andern
Beruf der Klasse L. Allein die ganz geringe Zahl derer, die nie einen Beruf
ausgeübt haben, und bei denen auch keinerlei nebenbei betriebne Tätigkeit einen
Anhalt gibt, würde also in irgend einer Weise einer der vorgenannten Gruppen
Anzuzählen sein.

In allen Fällen gilt natürlich der Grundsatz, das; der gegenwärtige Beruf
und der Hauptberuf den Ausschlag gibt.

Auf dieser Grundlage ließen sich uun unter den nötigen Ausgleichen und
Zusammenfassungen etwa folgende Gruppen für die Verteilung der Abgeordneten
bilden, die nach den Feststellungen des Statistischen Bureaus und den Unterlagen
des Landcskultnrrats und der Handels- und Gewerbekammern etwa die beigesetzten
Personenzahlen umfassen würden."') Alle diese Zahlen sind freilich ohne jede Rück¬
sicht auf die Altersgrenze der Wahlberechtigung gefaßt, wodurch vor allem die der
Arbeiter (Kleinknechte, Lehrlinge usw.) eine nicht unbeträchtliche Herabsetzung er¬
fahren würden.

^. Landwirtschaft: 1. Gruppe des Landeskulturrats, wozu noch alle unter ent¬
sprechenden Verhältnissen selbständig arbeitenden Beamten treten würden (52000);
II. alle übrigen selbständigen Unternehmer, sowie die Betriebsbcamten (24000);
IH. landwirtschaftliche Arbeiter, im wesentlichen also die reichsgesetzlich Versiche-
rimgspflichtigen, zu denen noch die Angehörigen der Gruppe v des Statistischen
Bureaus, soweit sie regelmäßig in den hierher gezählten Erwerbszweigen arbeiten,
und mit Rücksicht auf ihre Zusammenfassung in der Gesindeordnnng die übrigens
ganz geringfügige Zahl des männlichen häuslichen Gesindes zu schlage» wären
(100000).

L d Industrie, Handel, Gewerbe: I. Gruppe der Handelskammern und die
entsprechenden selbständig wirtschaftenden Beamten (15000); II. Handwerkergrnppe
der Gewerbekammern (63000); III. Nichthandwerkergrnppe der Gewerbekammern
7- beide mit denselben Beamten —, wozu noch die geringe Zahl der übrigen
selbständigen Gewerbetreibenden passen würde (86000); IV. Betriebsbemnte aller
^tre, die bei ihrer Bedeutung in dieser Erwerbsgruppe — technische Beamte, Kauf¬
leute, auch Juristen — jedenfalls gesondert zu führen wären (60000); V. Ge-
werbenrbeiter nebst der Gruppe v ans diesen Berufszweigen «630000).

L- Beamte, Gelehrte, Angehörige freier Berufe (49000).

Eine Erörterung über die Unterbringung der wenigen gänzlich Berufsloseil
lst hier entbehrlich.

Diese Aufstellung ergibt im ganzen neun Gruppen. Die Verteilung der Ab-
gevrdnetenznhl darauf ist nun schou weit schwieriger. Ich kann und brauche aber
^er nicht über Andeutungen in großen Zügen hinauszugehn. Wenn man in Betracht



einzelnen ^ ausdrücklich, daß alle diese Zahlen nur ganz runde Summen sind, da die
«Ac E„,,,.s"7^tcllungcn von ganz verschleimen Standpunkten aus erfolgen, mir auch nicht
stahlen erreichbar gewesen sind. Mehr ist aber auch für dieses Beispiel nicht nötig.
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[0255] Maßgebliches und Unmaßgebliches Für die Gruppen 1) bis Is fehlt es ein einer Anhalt bietenden Organisation. Die Gruppe I), selbständige Besorger häuslicher Dienste, wechselnde Lohnarbeiter und hierzu das häusliche Gesinde der Gruppen ^ bis (?, lassen sich jedenfalls für Wahlrcchtszwecke ohne Schwierigkeit den Gruppen ^ bis 0 angliedern, zumal dn ihre Zahl nnr gering ist. Die Gruppe K, Beamte aller Art und Angehörige freier Berufe, wie Rcchtsanwcilte, Ärzte, Schriftsteller, der man im Gegensatz zum Statistischen Bureau wohl auch noch die freien Künstler zuweisen könnte, wird jedenfalls ihre Organisation für Wahlzwecke ohne Schwierigkeit selbst bewerkstelligen, soweit nicht deren auch in den verschiednen Kammern und Bezirksvereinen ohnehin schon vorhanden sind und sich nnr für diesen Zweck zu vereinigen brauchen. Die Gruppe Is der Berufslosen endlich enthält außer den ohnehin wegfallenden Unter¬ stützten und Anstaltsinsassen zunächst Leute, die nach Aufgabe ihres Berufs von ihrem Vermögen, Pensionen, Renten leben; sie hatten den Berufsklassen ihrer frühern Tätigkeit beizutreten, ebenso wie die verabschiedeten Offiziere ohne andern Beruf der Klasse L. Allein die ganz geringe Zahl derer, die nie einen Beruf ausgeübt haben, und bei denen auch keinerlei nebenbei betriebne Tätigkeit einen Anhalt gibt, würde also in irgend einer Weise einer der vorgenannten Gruppen Anzuzählen sein. In allen Fällen gilt natürlich der Grundsatz, das; der gegenwärtige Beruf und der Hauptberuf den Ausschlag gibt. Auf dieser Grundlage ließen sich uun unter den nötigen Ausgleichen und Zusammenfassungen etwa folgende Gruppen für die Verteilung der Abgeordneten bilden, die nach den Feststellungen des Statistischen Bureaus und den Unterlagen des Landcskultnrrats und der Handels- und Gewerbekammern etwa die beigesetzten Personenzahlen umfassen würden."') Alle diese Zahlen sind freilich ohne jede Rück¬ sicht auf die Altersgrenze der Wahlberechtigung gefaßt, wodurch vor allem die der Arbeiter (Kleinknechte, Lehrlinge usw.) eine nicht unbeträchtliche Herabsetzung er¬ fahren würden. ^. Landwirtschaft: 1. Gruppe des Landeskulturrats, wozu noch alle unter ent¬ sprechenden Verhältnissen selbständig arbeitenden Beamten treten würden (52000); II. alle übrigen selbständigen Unternehmer, sowie die Betriebsbcamten (24000); IH. landwirtschaftliche Arbeiter, im wesentlichen also die reichsgesetzlich Versiche- rimgspflichtigen, zu denen noch die Angehörigen der Gruppe v des Statistischen Bureaus, soweit sie regelmäßig in den hierher gezählten Erwerbszweigen arbeiten, und mit Rücksicht auf ihre Zusammenfassung in der Gesindeordnnng die übrigens ganz geringfügige Zahl des männlichen häuslichen Gesindes zu schlage» wären (100000). L d Industrie, Handel, Gewerbe: I. Gruppe der Handelskammern und die entsprechenden selbständig wirtschaftenden Beamten (15000); II. Handwerkergrnppe der Gewerbekammern (63000); III. Nichthandwerkergrnppe der Gewerbekammern 7- beide mit denselben Beamten —, wozu noch die geringe Zahl der übrigen selbständigen Gewerbetreibenden passen würde (86000); IV. Betriebsbemnte aller ^tre, die bei ihrer Bedeutung in dieser Erwerbsgruppe — technische Beamte, Kauf¬ leute, auch Juristen — jedenfalls gesondert zu führen wären (60000); V. Ge- werbenrbeiter nebst der Gruppe v ans diesen Berufszweigen «630000). L- Beamte, Gelehrte, Angehörige freier Berufe (49000). Eine Erörterung über die Unterbringung der wenigen gänzlich Berufsloseil lst hier entbehrlich. Diese Aufstellung ergibt im ganzen neun Gruppen. Die Verteilung der Ab- gevrdnetenznhl darauf ist nun schou weit schwieriger. Ich kann und brauche aber ^er nicht über Andeutungen in großen Zügen hinauszugehn. Wenn man in Betracht einzelnen ^ ausdrücklich, daß alle diese Zahlen nur ganz runde Summen sind, da die «Ac E„,,,.s"7^tcllungcn von ganz verschleimen Standpunkten aus erfolgen, mir auch nicht stahlen erreichbar gewesen sind. Mehr ist aber auch für dieses Beispiel nicht nötig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/255>, abgerufen am 18.05.2024.