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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Witwen- und lvaisenversicherung an Stelle der Invalidenversicherung

dem, was er eingezahlt hat. Wer keine Hilfe braucht, bekommt nichts oder
nur das bißchen Altersrente. Wenn die Anstalt das Heilverfahren übernimmt,
so ist sie in den Aufwendungen für den Einzelnen dem Buchstaben nach unbe¬
schränkt. So ist es heute. Aber in Zukunft würden die Aufwendungen für
den Einzelnen gemessen werden an einer hypothetischen Lebensversicherungs¬
summe, die nach den allgemeingiltigen Regeln der Versicherungstechnik gefunden
und zugrunde gelegt würde. Sie stellt die schon angesammelten Ersparnisse,
den Kapitalwert eines einzelnen Lebens dar und wächst, wie in der privaten
Versicherung, mit der Zahl der Beitragsjahre von der Jugend bis zum Fälligkeits¬
termin. Diese hypothetische Lebensversicherungssumme, dieser errechnete Lebens¬
wert würde als Kapital nie ausgezahlt, sondern immer nur entweder als
Altersrente oder als Witwen- oder als Waisenrente oder als Invalidenrente,
und diese wieder entweder in Geld geliefert oder als Heilverfahren in of-tura.

Die verschiednen Rentenzuwendungen sollen zu dem errechneten Wert des
einzelnen Lebens nicht in gleich engem Verhältnis stehn.

Was die Witwen-, Waisen- und Altersversorgung anbetrifft, so soll das
Glück und das Unglück zwischen den einzelnen Menschenleben allsgetauscht
werden. Das Glück dieses Lebens soll zahlen, damit das Unglück jenes Lebens
gemildert werde. Das darf geschehn deshalb, weil hier nichts flankiert, nichts
übertrieben, nichts erschlichen werden kann. Die Waisenrente würde sich nach
der Zahl der Waisen richten, hoch sein bei dem, der viel Waisen, d. h. Kinder
unter fünfzehn Jahren, hinterläßt, wegfallen bei dem, der keine hinterläßt.
Der, der unverheiratet stirbt, hat in seinem Leben mitgespart für die Witwe
dessen, der in der Ehe stirbt. Der, der lange lebt, zieht seine Altersrente
ans den Zahlungen dessen, der früh und plötzlich, ehelos und kinderlos ge¬
storben ist.

Dagegen die Jnvaliditütsrente, sowohl die in Geld wie in u"tum ge¬
leistete, soll am Versicherungswert dieses einen Menschenlebens ihr Maß
finden, an der Summe, die von demi Versicherten schon gezahlt ist oder im
Wiederherstellungsfalle noch gezahlt werden wird. Es wird vielleicht erlaubt
sein, diesen Wert um fünfzig Prozent oder hundert Prozent zu überschreiten.
Aber im allgemeinen müssen diese Aufwendungen um so kleiner sein, je jünger
der Versicherte ist, und um so größer, je älter er ist; denn je älter ein Leben
ist, um so wertvoller ist es, und um so mehr andres Leben hängt von ihm
ab. Jeder soll nur bei sich und seinem Kredit borgen; was er jetzt nimmt,
soll ihm später fehlen. Er soll nicht auf öffentliche Kosten teilinvalide sein
können; damit Simulation und Übertreibung nicht das öffentliche Vermögen
stürmen, soll das privatwirtschaftliche Interesse jedes Einzelnen sie in Fesseln
legen.

Wer Bollinvalide ist, beantragt Übernahme des Heilverfahrens im Siechen¬
hause. Außerdem sind die Versicherungsanstalten in ihren Aufwendungen un¬
beschränkt, wenn sie zur Verbesserung der Volksgesundheit gewisse Volksseuchen
mit großen einheitlichen Maßnahmen bekämpfen wollen, wie zum Beispiel die
Lungenschwindsucht. Das dürfen sie; denn ihr finanzielles Interesse wird immer
mit der steigenden Volksgesundheit parallel gehn.


Witwen- und lvaisenversicherung an Stelle der Invalidenversicherung

dem, was er eingezahlt hat. Wer keine Hilfe braucht, bekommt nichts oder
nur das bißchen Altersrente. Wenn die Anstalt das Heilverfahren übernimmt,
so ist sie in den Aufwendungen für den Einzelnen dem Buchstaben nach unbe¬
schränkt. So ist es heute. Aber in Zukunft würden die Aufwendungen für
den Einzelnen gemessen werden an einer hypothetischen Lebensversicherungs¬
summe, die nach den allgemeingiltigen Regeln der Versicherungstechnik gefunden
und zugrunde gelegt würde. Sie stellt die schon angesammelten Ersparnisse,
den Kapitalwert eines einzelnen Lebens dar und wächst, wie in der privaten
Versicherung, mit der Zahl der Beitragsjahre von der Jugend bis zum Fälligkeits¬
termin. Diese hypothetische Lebensversicherungssumme, dieser errechnete Lebens¬
wert würde als Kapital nie ausgezahlt, sondern immer nur entweder als
Altersrente oder als Witwen- oder als Waisenrente oder als Invalidenrente,
und diese wieder entweder in Geld geliefert oder als Heilverfahren in of-tura.

Die verschiednen Rentenzuwendungen sollen zu dem errechneten Wert des
einzelnen Lebens nicht in gleich engem Verhältnis stehn.

Was die Witwen-, Waisen- und Altersversorgung anbetrifft, so soll das
Glück und das Unglück zwischen den einzelnen Menschenleben allsgetauscht
werden. Das Glück dieses Lebens soll zahlen, damit das Unglück jenes Lebens
gemildert werde. Das darf geschehn deshalb, weil hier nichts flankiert, nichts
übertrieben, nichts erschlichen werden kann. Die Waisenrente würde sich nach
der Zahl der Waisen richten, hoch sein bei dem, der viel Waisen, d. h. Kinder
unter fünfzehn Jahren, hinterläßt, wegfallen bei dem, der keine hinterläßt.
Der, der unverheiratet stirbt, hat in seinem Leben mitgespart für die Witwe
dessen, der in der Ehe stirbt. Der, der lange lebt, zieht seine Altersrente
ans den Zahlungen dessen, der früh und plötzlich, ehelos und kinderlos ge¬
storben ist.

Dagegen die Jnvaliditütsrente, sowohl die in Geld wie in u»tum ge¬
leistete, soll am Versicherungswert dieses einen Menschenlebens ihr Maß
finden, an der Summe, die von demi Versicherten schon gezahlt ist oder im
Wiederherstellungsfalle noch gezahlt werden wird. Es wird vielleicht erlaubt
sein, diesen Wert um fünfzig Prozent oder hundert Prozent zu überschreiten.
Aber im allgemeinen müssen diese Aufwendungen um so kleiner sein, je jünger
der Versicherte ist, und um so größer, je älter er ist; denn je älter ein Leben
ist, um so wertvoller ist es, und um so mehr andres Leben hängt von ihm
ab. Jeder soll nur bei sich und seinem Kredit borgen; was er jetzt nimmt,
soll ihm später fehlen. Er soll nicht auf öffentliche Kosten teilinvalide sein
können; damit Simulation und Übertreibung nicht das öffentliche Vermögen
stürmen, soll das privatwirtschaftliche Interesse jedes Einzelnen sie in Fesseln
legen.

Wer Bollinvalide ist, beantragt Übernahme des Heilverfahrens im Siechen¬
hause. Außerdem sind die Versicherungsanstalten in ihren Aufwendungen un¬
beschränkt, wenn sie zur Verbesserung der Volksgesundheit gewisse Volksseuchen
mit großen einheitlichen Maßnahmen bekämpfen wollen, wie zum Beispiel die
Lungenschwindsucht. Das dürfen sie; denn ihr finanzielles Interesse wird immer
mit der steigenden Volksgesundheit parallel gehn.


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[0263] Witwen- und lvaisenversicherung an Stelle der Invalidenversicherung dem, was er eingezahlt hat. Wer keine Hilfe braucht, bekommt nichts oder nur das bißchen Altersrente. Wenn die Anstalt das Heilverfahren übernimmt, so ist sie in den Aufwendungen für den Einzelnen dem Buchstaben nach unbe¬ schränkt. So ist es heute. Aber in Zukunft würden die Aufwendungen für den Einzelnen gemessen werden an einer hypothetischen Lebensversicherungs¬ summe, die nach den allgemeingiltigen Regeln der Versicherungstechnik gefunden und zugrunde gelegt würde. Sie stellt die schon angesammelten Ersparnisse, den Kapitalwert eines einzelnen Lebens dar und wächst, wie in der privaten Versicherung, mit der Zahl der Beitragsjahre von der Jugend bis zum Fälligkeits¬ termin. Diese hypothetische Lebensversicherungssumme, dieser errechnete Lebens¬ wert würde als Kapital nie ausgezahlt, sondern immer nur entweder als Altersrente oder als Witwen- oder als Waisenrente oder als Invalidenrente, und diese wieder entweder in Geld geliefert oder als Heilverfahren in of-tura. Die verschiednen Rentenzuwendungen sollen zu dem errechneten Wert des einzelnen Lebens nicht in gleich engem Verhältnis stehn. Was die Witwen-, Waisen- und Altersversorgung anbetrifft, so soll das Glück und das Unglück zwischen den einzelnen Menschenleben allsgetauscht werden. Das Glück dieses Lebens soll zahlen, damit das Unglück jenes Lebens gemildert werde. Das darf geschehn deshalb, weil hier nichts flankiert, nichts übertrieben, nichts erschlichen werden kann. Die Waisenrente würde sich nach der Zahl der Waisen richten, hoch sein bei dem, der viel Waisen, d. h. Kinder unter fünfzehn Jahren, hinterläßt, wegfallen bei dem, der keine hinterläßt. Der, der unverheiratet stirbt, hat in seinem Leben mitgespart für die Witwe dessen, der in der Ehe stirbt. Der, der lange lebt, zieht seine Altersrente ans den Zahlungen dessen, der früh und plötzlich, ehelos und kinderlos ge¬ storben ist. Dagegen die Jnvaliditütsrente, sowohl die in Geld wie in u»tum ge¬ leistete, soll am Versicherungswert dieses einen Menschenlebens ihr Maß finden, an der Summe, die von demi Versicherten schon gezahlt ist oder im Wiederherstellungsfalle noch gezahlt werden wird. Es wird vielleicht erlaubt sein, diesen Wert um fünfzig Prozent oder hundert Prozent zu überschreiten. Aber im allgemeinen müssen diese Aufwendungen um so kleiner sein, je jünger der Versicherte ist, und um so größer, je älter er ist; denn je älter ein Leben ist, um so wertvoller ist es, und um so mehr andres Leben hängt von ihm ab. Jeder soll nur bei sich und seinem Kredit borgen; was er jetzt nimmt, soll ihm später fehlen. Er soll nicht auf öffentliche Kosten teilinvalide sein können; damit Simulation und Übertreibung nicht das öffentliche Vermögen stürmen, soll das privatwirtschaftliche Interesse jedes Einzelnen sie in Fesseln legen. Wer Bollinvalide ist, beantragt Übernahme des Heilverfahrens im Siechen¬ hause. Außerdem sind die Versicherungsanstalten in ihren Aufwendungen un¬ beschränkt, wenn sie zur Verbesserung der Volksgesundheit gewisse Volksseuchen mit großen einheitlichen Maßnahmen bekämpfen wollen, wie zum Beispiel die Lungenschwindsucht. Das dürfen sie; denn ihr finanzielles Interesse wird immer mit der steigenden Volksgesundheit parallel gehn.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/263>, abgerufen am 21.05.2024.