Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.Ödland und Landeskultur im Herzogtum Oldenburg Hältnissen am besten in der Lage ist, ebensowohl die bei der Kolonisation Es ist schon eine natürliche Folge des ganzen agrarwirtschaftlichen Zu¬ Übrigens muß es gesagt werden, daß die Größe der Kolonade früher mehr¬ Als Besiedlungsart ist durch den notwendigen Anschluß an die Kanallinien Schon in den ältesten Einweisungsurknnden von Kolonaten findet sich die Die Sache hat ihre besondern technischen Schwierigkeiten auf dem Hoch So fangen die Kolonisten denn zunächst mit einer Erdplaggen- oder Tors Ödland und Landeskultur im Herzogtum Oldenburg Hältnissen am besten in der Lage ist, ebensowohl die bei der Kolonisation Es ist schon eine natürliche Folge des ganzen agrarwirtschaftlichen Zu¬ Übrigens muß es gesagt werden, daß die Größe der Kolonade früher mehr¬ Als Besiedlungsart ist durch den notwendigen Anschluß an die Kanallinien Schon in den ältesten Einweisungsurknnden von Kolonaten findet sich die Die Sache hat ihre besondern technischen Schwierigkeiten auf dem Hoch So fangen die Kolonisten denn zunächst mit einer Erdplaggen- oder Tors <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0210" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/294627"/> <fw type="header" place="top"> Ödland und Landeskultur im Herzogtum Oldenburg</fw><lb/> <p xml:id="ID_836" prev="#ID_835"> Hältnissen am besten in der Lage ist, ebensowohl die bei der Kolonisation<lb/> obwaltenden öffentlichen Interessen wie die der ersten Ansiedler in der Wildnis<lb/> mit all ihren eigentümlichen und besondern Bedürfnissen zu berücksichtigen und<lb/> zu sichern. Für eine Kolonisation durch private Unternehmer würde auch die<lb/> gegenwärtige Gesetzgebung entschieden unzureichend und erfahrungsmäßig übrigens<lb/> eine neue gesetzliche Regelung ganz außerordentlich schwierig sein.</p><lb/> <p xml:id="ID_837"> Es ist schon eine natürliche Folge des ganzen agrarwirtschaftlichen Zu¬<lb/> schnitts des Landes, das; es bei den Maßnahmen zur Besiedlung der Öd-<lb/> ländereien immer nur auf die Schaffung kleinbäuerlicher Wirtschaften, grund¬<lb/> sätzlich nie auf die größerer Bauernstellen oder Güter abgesehen ist. Es<lb/> sind deshalb nur mehr zufällige Umstünde gewesen, die zu der Gründung<lb/> von „Carlshof" bei Ocholt und „Carolinenhof" bei Godensholt geführt haben.<lb/> Der Einsatz der persönlichen Arbeitskraft und die intensivere Art des kleinern<lb/> Wirtschaftsbetriebs lassen anscheinend keinen Zweifel, daß dem Kleinbauer von<lb/> vornherein bei neuen Ansiedlungen, besonders aber für die Fehnwirtschaft, der<lb/> Vorzug gebührt. Immerhin hat man die Gründung der genannten beiden<lb/> größern Wirtschaftsbetriebe, „Carlshof" auf Hochmoor und „Carolinenhof" auf<lb/> Sandboden, die jetzt glücklicherweise in kapitalkräftigen Händen find, außer<lb/> aus andern Gründen auch deshalb sehr gern gesehen, weil der Großbetrieb<lb/> auch hier für den Kleinwirtschafter vorbildlich wirken und zeigen kann, wie mit<lb/> ausgiebiger Benutzung der modernen Hilfsmittel der landwirtschaftlichen Technik<lb/> die Heide- und die Moorkultur erfolgreich betrieben werden können, vielleicht<lb/> auch gelegentlich, wie es nicht gemacht werden muß.</p><lb/> <p xml:id="ID_838"> Übrigens muß es gesagt werden, daß die Größe der Kolonade früher mehr¬<lb/> fach zu klein gewählt ist, als daß sie einer Familie die Existenz aus landwirt¬<lb/> schaftlichen Betriebe — und dies wird immer der entscheidende Maßstab bleiben<lb/> müssen — hätten ermöglichen können. Durchschnittlich wird die Größe nicht<lb/> geringer als auf etwa zehn Hektar für das Kolonat festzusetzen sein, und nur<lb/> da, wo sichre Gelegenheit zur Lohnarbeit geboten ist, läßt sich die Umsetzung von<lb/> Kolonisten auf kleinern Kolonaten rechtfertigen.</p><lb/> <p xml:id="ID_839"> Als Besiedlungsart ist durch den notwendigen Anschluß an die Kanallinien<lb/> und die Verkehrswege im allgemeinen das der Einzelhöfe und der Reihendörfer<lb/> nach Art der Marschhufen herkömmlich und gegeben.</p><lb/> <p xml:id="ID_840"> Schon in den ältesten Einweisungsurknnden von Kolonaten findet sich die<lb/> Bestimmung, daß binnen einer Frist von einigen — gewöhnlich drei — Jahren<lb/> die Stelle mit einem ordentlichen Wohnhause versehen werden müsse. Die Be¬<lb/> stimmung entspricht ja dem eigentlichen Zweck der Einweihungen: der dauernden<lb/> Besiedlung des Landes. Seit etwa fünfzig Jahren wird auch der Minimalwert<lb/> des Hauses — 600 oder 1000 Mark — angegeben.'</p><lb/> <p xml:id="ID_841"> Die Sache hat ihre besondern technischen Schwierigkeiten auf dem Hoch<lb/> moore, das schwere Lasten nicht trägt, sodaß ein massives besseres Gebäude<lb/> erst auf dem abgetorften Moore, dem Sanduntergrund errichtet werden kann-<lb/> Natürlich verlangt es aber Zeit, einen ausreichenden Bauplatz frei zu stellen--</p><lb/> <p xml:id="ID_842" next="#ID_843"> So fangen die Kolonisten denn zunächst mit einer Erdplaggen- oder Tors<lb/> Hütte an, setzen im Moor, wenn sie etwas weiter gekommen sind — und früher</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0210]
Ödland und Landeskultur im Herzogtum Oldenburg
Hältnissen am besten in der Lage ist, ebensowohl die bei der Kolonisation
obwaltenden öffentlichen Interessen wie die der ersten Ansiedler in der Wildnis
mit all ihren eigentümlichen und besondern Bedürfnissen zu berücksichtigen und
zu sichern. Für eine Kolonisation durch private Unternehmer würde auch die
gegenwärtige Gesetzgebung entschieden unzureichend und erfahrungsmäßig übrigens
eine neue gesetzliche Regelung ganz außerordentlich schwierig sein.
Es ist schon eine natürliche Folge des ganzen agrarwirtschaftlichen Zu¬
schnitts des Landes, das; es bei den Maßnahmen zur Besiedlung der Öd-
ländereien immer nur auf die Schaffung kleinbäuerlicher Wirtschaften, grund¬
sätzlich nie auf die größerer Bauernstellen oder Güter abgesehen ist. Es
sind deshalb nur mehr zufällige Umstünde gewesen, die zu der Gründung
von „Carlshof" bei Ocholt und „Carolinenhof" bei Godensholt geführt haben.
Der Einsatz der persönlichen Arbeitskraft und die intensivere Art des kleinern
Wirtschaftsbetriebs lassen anscheinend keinen Zweifel, daß dem Kleinbauer von
vornherein bei neuen Ansiedlungen, besonders aber für die Fehnwirtschaft, der
Vorzug gebührt. Immerhin hat man die Gründung der genannten beiden
größern Wirtschaftsbetriebe, „Carlshof" auf Hochmoor und „Carolinenhof" auf
Sandboden, die jetzt glücklicherweise in kapitalkräftigen Händen find, außer
aus andern Gründen auch deshalb sehr gern gesehen, weil der Großbetrieb
auch hier für den Kleinwirtschafter vorbildlich wirken und zeigen kann, wie mit
ausgiebiger Benutzung der modernen Hilfsmittel der landwirtschaftlichen Technik
die Heide- und die Moorkultur erfolgreich betrieben werden können, vielleicht
auch gelegentlich, wie es nicht gemacht werden muß.
Übrigens muß es gesagt werden, daß die Größe der Kolonade früher mehr¬
fach zu klein gewählt ist, als daß sie einer Familie die Existenz aus landwirt¬
schaftlichen Betriebe — und dies wird immer der entscheidende Maßstab bleiben
müssen — hätten ermöglichen können. Durchschnittlich wird die Größe nicht
geringer als auf etwa zehn Hektar für das Kolonat festzusetzen sein, und nur
da, wo sichre Gelegenheit zur Lohnarbeit geboten ist, läßt sich die Umsetzung von
Kolonisten auf kleinern Kolonaten rechtfertigen.
Als Besiedlungsart ist durch den notwendigen Anschluß an die Kanallinien
und die Verkehrswege im allgemeinen das der Einzelhöfe und der Reihendörfer
nach Art der Marschhufen herkömmlich und gegeben.
Schon in den ältesten Einweisungsurknnden von Kolonaten findet sich die
Bestimmung, daß binnen einer Frist von einigen — gewöhnlich drei — Jahren
die Stelle mit einem ordentlichen Wohnhause versehen werden müsse. Die Be¬
stimmung entspricht ja dem eigentlichen Zweck der Einweihungen: der dauernden
Besiedlung des Landes. Seit etwa fünfzig Jahren wird auch der Minimalwert
des Hauses — 600 oder 1000 Mark — angegeben.'
Die Sache hat ihre besondern technischen Schwierigkeiten auf dem Hoch
moore, das schwere Lasten nicht trägt, sodaß ein massives besseres Gebäude
erst auf dem abgetorften Moore, dem Sanduntergrund errichtet werden kann-
Natürlich verlangt es aber Zeit, einen ausreichenden Bauplatz frei zu stellen--
So fangen die Kolonisten denn zunächst mit einer Erdplaggen- oder Tors
Hütte an, setzen im Moor, wenn sie etwas weiter gekommen sind — und früher
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |