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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

der Staatsarchive aus; diese Instruktion wurde von dem Ministerpräsidenten
Bismarck am 31. August 1867 unterzeichnet und ist bis zum März 1904 in
Kraft geblieben, obwohl nur einzelne Paragraphen in der Folge abgeändert oder
aufgehoben worden sind.*) Dann hat Duncker neue Provinzicilarchive in Posen
und Schleswig errichtet, ferner die kleinen nassauischen Archive in Jdstein, die
kurhessischen in Marburg vereinigt. Die eigentümlichen Verhältnisse in Hannover
erlaubten keine ähnliche Zusammenfassung; es mußten neben dem Hauptarchive
zu Hannover zwei kleinere Archive zu Osnabrück und Aurich bestehn bleiben.
Diese waren früher unter die Landdrosteien gestellt gewesen; jetzt wurden
sie selbständig und erhielten eigne Archivare. Die alte Bezeichnung "Pro-
vinzialarchiv" ließ sich auf die neuen Anstalten, deren Sprengel nur einen
Regierungsbezirk umfaßte, nicht mehr anwenden; man nannte deshalb alle von
jetzt ab "Staatsarchive." Ein solches Staatsarchiv ist endlich auch noch in
Sigmaringen aus den bei der dortigen Regierung vorhandnen ältern Akten
gebildet worden, doch erhielt es keinen eignen Archivar, sondern wurde von
einem Rcgierungssekretär verwaltet.

Am Ende des Jahres 1874 legte Max Duncker sein Amt nieder. Ein
geeigneter Nachfolger für ihn war unter den Archivbeamten nicht vorhanden.
Bismarck wollte zuerst den Professor Arnold Schäfer in Bonn an Dunckers
Stelle berufen, Schüfer aber lehnte ab. Dann fand sich Schäfers Kollege
Heinrich von Sohel bereit, sein akademisches Lehramt aufzugeben und Direktor
der Staatsarchive zu werden.**) Er trat diese Stellung im Herbst 1875 an.
Da trotz der Instruktion von 1867 die Geschäfte bei den einzelnen Archiven
nicht in allen Punkten gleichmäßig geführt wurden, so erließ Sybel im
Jahre 1876 ein Regulativ für die Behandlung des amtlichen Schriftwechsels
und im Jahre 1877 eine Instruktion über die Rechnungsführung bei den
Archiven. Diese Vorschriften betrafen in der Hauptsache den Verkehr zwischen
den Archiven und dem Direktorium; sie waren darauf berechnet, den Bureau¬
beamten des Direktoriums die Arbeit zu erleichtern, während den Beamten
der Archive daraus eine Last von rein formaler, oft unfruchtbarer Arbeit er¬
wuchs. Unter Duncker mußte jedes Archiv nur am Schlüsse des Jahres
einen umfassenden Bericht über die Geschäfte einreichen und durfte dabei
Vorschläge und Bitten anbringen; von jetzt ab mußte jeden Monat ein
Geschäftsbericht nach einem für alle Archive gleichen Schema eingesandt werden;
dazu kamen am Schlüsse des Jahres noch besondre, ebenfalls schematisch an¬
gefertigte Übersichten. In diesem Rahmen eine anschauliche Schilderung von
dem Zustande und den Bedürfnissen des Archivs zu geben, war nicht mehr
möglich. Wohl aber konnten die Kanzleibeamten des Direktoriums mit diesem
Materielle statistische Zusammenstellungen anfertigen. So erschien regelmäßig
im Staatsanzeiger eine Statistik der im Laufe des Jahres erledigten Ve-




Diese Instruktion ist im Ministerialblatt für die innere Verwaltung 1867 veröffentlicht
worden, auszugsweise auch im 1ö. Hefte der "Annalen des historischen Vereins für den
Niederrhein."
**) Interessante Bemerkungen darüber findet man in dem Feuilleton der "Nationalzeitung"
vom 27. Juni 1875 (Ur. 293).
Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

der Staatsarchive aus; diese Instruktion wurde von dem Ministerpräsidenten
Bismarck am 31. August 1867 unterzeichnet und ist bis zum März 1904 in
Kraft geblieben, obwohl nur einzelne Paragraphen in der Folge abgeändert oder
aufgehoben worden sind.*) Dann hat Duncker neue Provinzicilarchive in Posen
und Schleswig errichtet, ferner die kleinen nassauischen Archive in Jdstein, die
kurhessischen in Marburg vereinigt. Die eigentümlichen Verhältnisse in Hannover
erlaubten keine ähnliche Zusammenfassung; es mußten neben dem Hauptarchive
zu Hannover zwei kleinere Archive zu Osnabrück und Aurich bestehn bleiben.
Diese waren früher unter die Landdrosteien gestellt gewesen; jetzt wurden
sie selbständig und erhielten eigne Archivare. Die alte Bezeichnung „Pro-
vinzialarchiv" ließ sich auf die neuen Anstalten, deren Sprengel nur einen
Regierungsbezirk umfaßte, nicht mehr anwenden; man nannte deshalb alle von
jetzt ab „Staatsarchive." Ein solches Staatsarchiv ist endlich auch noch in
Sigmaringen aus den bei der dortigen Regierung vorhandnen ältern Akten
gebildet worden, doch erhielt es keinen eignen Archivar, sondern wurde von
einem Rcgierungssekretär verwaltet.

Am Ende des Jahres 1874 legte Max Duncker sein Amt nieder. Ein
geeigneter Nachfolger für ihn war unter den Archivbeamten nicht vorhanden.
Bismarck wollte zuerst den Professor Arnold Schäfer in Bonn an Dunckers
Stelle berufen, Schüfer aber lehnte ab. Dann fand sich Schäfers Kollege
Heinrich von Sohel bereit, sein akademisches Lehramt aufzugeben und Direktor
der Staatsarchive zu werden.**) Er trat diese Stellung im Herbst 1875 an.
Da trotz der Instruktion von 1867 die Geschäfte bei den einzelnen Archiven
nicht in allen Punkten gleichmäßig geführt wurden, so erließ Sybel im
Jahre 1876 ein Regulativ für die Behandlung des amtlichen Schriftwechsels
und im Jahre 1877 eine Instruktion über die Rechnungsführung bei den
Archiven. Diese Vorschriften betrafen in der Hauptsache den Verkehr zwischen
den Archiven und dem Direktorium; sie waren darauf berechnet, den Bureau¬
beamten des Direktoriums die Arbeit zu erleichtern, während den Beamten
der Archive daraus eine Last von rein formaler, oft unfruchtbarer Arbeit er¬
wuchs. Unter Duncker mußte jedes Archiv nur am Schlüsse des Jahres
einen umfassenden Bericht über die Geschäfte einreichen und durfte dabei
Vorschläge und Bitten anbringen; von jetzt ab mußte jeden Monat ein
Geschäftsbericht nach einem für alle Archive gleichen Schema eingesandt werden;
dazu kamen am Schlüsse des Jahres noch besondre, ebenfalls schematisch an¬
gefertigte Übersichten. In diesem Rahmen eine anschauliche Schilderung von
dem Zustande und den Bedürfnissen des Archivs zu geben, war nicht mehr
möglich. Wohl aber konnten die Kanzleibeamten des Direktoriums mit diesem
Materielle statistische Zusammenstellungen anfertigen. So erschien regelmäßig
im Staatsanzeiger eine Statistik der im Laufe des Jahres erledigten Ve-




Diese Instruktion ist im Ministerialblatt für die innere Verwaltung 1867 veröffentlicht
worden, auszugsweise auch im 1ö. Hefte der „Annalen des historischen Vereins für den
Niederrhein."
**) Interessante Bemerkungen darüber findet man in dem Feuilleton der „Nationalzeitung"
vom 27. Juni 1875 (Ur. 293).
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[0332] Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung der Staatsarchive aus; diese Instruktion wurde von dem Ministerpräsidenten Bismarck am 31. August 1867 unterzeichnet und ist bis zum März 1904 in Kraft geblieben, obwohl nur einzelne Paragraphen in der Folge abgeändert oder aufgehoben worden sind.*) Dann hat Duncker neue Provinzicilarchive in Posen und Schleswig errichtet, ferner die kleinen nassauischen Archive in Jdstein, die kurhessischen in Marburg vereinigt. Die eigentümlichen Verhältnisse in Hannover erlaubten keine ähnliche Zusammenfassung; es mußten neben dem Hauptarchive zu Hannover zwei kleinere Archive zu Osnabrück und Aurich bestehn bleiben. Diese waren früher unter die Landdrosteien gestellt gewesen; jetzt wurden sie selbständig und erhielten eigne Archivare. Die alte Bezeichnung „Pro- vinzialarchiv" ließ sich auf die neuen Anstalten, deren Sprengel nur einen Regierungsbezirk umfaßte, nicht mehr anwenden; man nannte deshalb alle von jetzt ab „Staatsarchive." Ein solches Staatsarchiv ist endlich auch noch in Sigmaringen aus den bei der dortigen Regierung vorhandnen ältern Akten gebildet worden, doch erhielt es keinen eignen Archivar, sondern wurde von einem Rcgierungssekretär verwaltet. Am Ende des Jahres 1874 legte Max Duncker sein Amt nieder. Ein geeigneter Nachfolger für ihn war unter den Archivbeamten nicht vorhanden. Bismarck wollte zuerst den Professor Arnold Schäfer in Bonn an Dunckers Stelle berufen, Schüfer aber lehnte ab. Dann fand sich Schäfers Kollege Heinrich von Sohel bereit, sein akademisches Lehramt aufzugeben und Direktor der Staatsarchive zu werden.**) Er trat diese Stellung im Herbst 1875 an. Da trotz der Instruktion von 1867 die Geschäfte bei den einzelnen Archiven nicht in allen Punkten gleichmäßig geführt wurden, so erließ Sybel im Jahre 1876 ein Regulativ für die Behandlung des amtlichen Schriftwechsels und im Jahre 1877 eine Instruktion über die Rechnungsführung bei den Archiven. Diese Vorschriften betrafen in der Hauptsache den Verkehr zwischen den Archiven und dem Direktorium; sie waren darauf berechnet, den Bureau¬ beamten des Direktoriums die Arbeit zu erleichtern, während den Beamten der Archive daraus eine Last von rein formaler, oft unfruchtbarer Arbeit er¬ wuchs. Unter Duncker mußte jedes Archiv nur am Schlüsse des Jahres einen umfassenden Bericht über die Geschäfte einreichen und durfte dabei Vorschläge und Bitten anbringen; von jetzt ab mußte jeden Monat ein Geschäftsbericht nach einem für alle Archive gleichen Schema eingesandt werden; dazu kamen am Schlüsse des Jahres noch besondre, ebenfalls schematisch an¬ gefertigte Übersichten. In diesem Rahmen eine anschauliche Schilderung von dem Zustande und den Bedürfnissen des Archivs zu geben, war nicht mehr möglich. Wohl aber konnten die Kanzleibeamten des Direktoriums mit diesem Materielle statistische Zusammenstellungen anfertigen. So erschien regelmäßig im Staatsanzeiger eine Statistik der im Laufe des Jahres erledigten Ve- Diese Instruktion ist im Ministerialblatt für die innere Verwaltung 1867 veröffentlicht worden, auszugsweise auch im 1ö. Hefte der „Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein." **) Interessante Bemerkungen darüber findet man in dem Feuilleton der „Nationalzeitung" vom 27. Juni 1875 (Ur. 293).

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/332>, abgerufen am 11.05.2024.