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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Kaiser und Kanzler

könne. Danach stünde ja der Monarch in niedrigeren Rechte als der geringste
seiner Staatsbürger, er dürfte eigentlich nicht einmal mehr einen Toast er¬
widern oder den Willkomm eines Bürgermeisters beantworten. In England
ist es Wohl Brauch geworden -- namentlich war es unter der langen Re¬
gierung der Königin Viktoria so --> daß sich die Krone ausschließlich auf die
Kontrasignierung der ministeriellen Akte beschränkt. Aber Fürst Bismarck be¬
merkte in der erwähnten Reichstagssitzung weiter: "Wir unterscheiden uns von
England dadurch, daß wir eine geschriebne Verfassung haben, die ganz klar
die Rechte des Königs und Kaisers in Deutschland und Preußen, in Bayern
und Sachsen, in Württemberg und in allen übrigen Staaten definiert, und
daran allein habe ich mich zu halten. Danach muß ich erklären, daß ich auf
dem Standpunkt durchaus nicht stehe, als ob der Kaiser im Deutschen Reiche
nicht zu seinem Volke sprechen dürfte, nicht zur Nation." -- Man hätte meinen
sollen, damit wäre die Frage für Deutschland abgemacht gewesen, aber herge¬
brachte Lehrmeinungen haben ein zähes Leben.

Zu den Zeiten des Absolutismus war es selbstverständlich nicht üblich,
daß ein Monarch an sein Volk Ansprachen hielt, auch in neuerer Zeit reden
die meisten Monarchen nicht, aber in der Hauptsache doch allein deshalb nicht,
weil nur wenigen die Gabe der Rede eigen ist. Namentlich durch die Zurück¬
haltung des alten Kaisers während seiner langen, an großen Geschicken so
reichen Regierung hatte sich die Gewohnheitsanschauung gebildet, daß der kon¬
stitutionelle Fürst nicht als Redner hervortreten dürfe. Wer von den Fürsten
zu reden vermochte, hielt sich natürlich nicht daran, und der Großherzog von
Baden hat sich nicht abhalten lassen, bei zahlreichen Anlässen in begeisterten
Worten über die glückliche Lage des jungen Reiches zu sprechen, worauf ihm
jedesmal in der gesinnungstüchtigen Presse der Tadel ob solches "unkon¬
stitutionellen" Gebarens nicht erspart blieb. Auch von einem der sonst zurück¬
haltendsten Monarchen, dem Kaiser Franz Joseph, ist bekannt, daß er bei jedem
Empfang der Delegationen einzelnen Herren in sehr höflicher aber oft recht
entschiedner Weise seine Meinung gesagt hat. Darin hat noch niemand etwas
inkonstitutionelles gefunden, denn die Äußerungen des Monarchen, die meist
sehr kurz waren, Päßler den Kritikern in ihren Parteikram. Über die Länge
solcher Reden steht erst recht kein Wort in irgend einer Verfassung. Auch dem
Kaiser Wilhelm dem Zweiten ist es geschehen, daß seine Reden in den Blättern
ohne "konstitutionelle" Bedenken, ja sogar mit vollständiger, wenn nicht be¬
geisterter Zustimmung aufgenommen wurden, sobald sie den Parteien zusagten,
in andern Fällen -- und die waren die Regel -- kam nicht selten die bittere
Kritik von allen Seiten.

Kaiser Wilhelm der Zweite ist nun ein ganz moderner Mensch, er hat
nicht umsonst Gymnasium und Universität besucht; mit einer erstaunlichen Viel¬
seitigkeit und Beweglichkeit der geistigen und der gemütlichen Interessen ver¬
folgt er alle Bestrebungen, die Kopf und Herz in Bewegung setzen, und mit
lebhaftem Temperament und hinreißender Beredsamkeit nimmt er zu ihnen
Stellung. Niemand vermag sich dem Eindruck, den diese Lebensäußerungen
einer machtvollen Individualität jedesmal erzwingen, zu entziehn, man erkennt


Kaiser und Kanzler

könne. Danach stünde ja der Monarch in niedrigeren Rechte als der geringste
seiner Staatsbürger, er dürfte eigentlich nicht einmal mehr einen Toast er¬
widern oder den Willkomm eines Bürgermeisters beantworten. In England
ist es Wohl Brauch geworden — namentlich war es unter der langen Re¬
gierung der Königin Viktoria so —> daß sich die Krone ausschließlich auf die
Kontrasignierung der ministeriellen Akte beschränkt. Aber Fürst Bismarck be¬
merkte in der erwähnten Reichstagssitzung weiter: „Wir unterscheiden uns von
England dadurch, daß wir eine geschriebne Verfassung haben, die ganz klar
die Rechte des Königs und Kaisers in Deutschland und Preußen, in Bayern
und Sachsen, in Württemberg und in allen übrigen Staaten definiert, und
daran allein habe ich mich zu halten. Danach muß ich erklären, daß ich auf
dem Standpunkt durchaus nicht stehe, als ob der Kaiser im Deutschen Reiche
nicht zu seinem Volke sprechen dürfte, nicht zur Nation." — Man hätte meinen
sollen, damit wäre die Frage für Deutschland abgemacht gewesen, aber herge¬
brachte Lehrmeinungen haben ein zähes Leben.

Zu den Zeiten des Absolutismus war es selbstverständlich nicht üblich,
daß ein Monarch an sein Volk Ansprachen hielt, auch in neuerer Zeit reden
die meisten Monarchen nicht, aber in der Hauptsache doch allein deshalb nicht,
weil nur wenigen die Gabe der Rede eigen ist. Namentlich durch die Zurück¬
haltung des alten Kaisers während seiner langen, an großen Geschicken so
reichen Regierung hatte sich die Gewohnheitsanschauung gebildet, daß der kon¬
stitutionelle Fürst nicht als Redner hervortreten dürfe. Wer von den Fürsten
zu reden vermochte, hielt sich natürlich nicht daran, und der Großherzog von
Baden hat sich nicht abhalten lassen, bei zahlreichen Anlässen in begeisterten
Worten über die glückliche Lage des jungen Reiches zu sprechen, worauf ihm
jedesmal in der gesinnungstüchtigen Presse der Tadel ob solches „unkon¬
stitutionellen" Gebarens nicht erspart blieb. Auch von einem der sonst zurück¬
haltendsten Monarchen, dem Kaiser Franz Joseph, ist bekannt, daß er bei jedem
Empfang der Delegationen einzelnen Herren in sehr höflicher aber oft recht
entschiedner Weise seine Meinung gesagt hat. Darin hat noch niemand etwas
inkonstitutionelles gefunden, denn die Äußerungen des Monarchen, die meist
sehr kurz waren, Päßler den Kritikern in ihren Parteikram. Über die Länge
solcher Reden steht erst recht kein Wort in irgend einer Verfassung. Auch dem
Kaiser Wilhelm dem Zweiten ist es geschehen, daß seine Reden in den Blättern
ohne „konstitutionelle" Bedenken, ja sogar mit vollständiger, wenn nicht be¬
geisterter Zustimmung aufgenommen wurden, sobald sie den Parteien zusagten,
in andern Fällen — und die waren die Regel — kam nicht selten die bittere
Kritik von allen Seiten.

Kaiser Wilhelm der Zweite ist nun ein ganz moderner Mensch, er hat
nicht umsonst Gymnasium und Universität besucht; mit einer erstaunlichen Viel¬
seitigkeit und Beweglichkeit der geistigen und der gemütlichen Interessen ver¬
folgt er alle Bestrebungen, die Kopf und Herz in Bewegung setzen, und mit
lebhaftem Temperament und hinreißender Beredsamkeit nimmt er zu ihnen
Stellung. Niemand vermag sich dem Eindruck, den diese Lebensäußerungen
einer machtvollen Individualität jedesmal erzwingen, zu entziehn, man erkennt


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/618>, abgerufen am 13.05.2024.