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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Die private Feuerversicherung

bedeutend herabgesetzt. Nur für die brandreichsten Gewerbe der Industrie hat
es nach anfänglicher Herabsetzung der Prämien infolge ganz enormer Verluste
wie die Gesellschaften in den andern Teilen Deutschlands zu einer Erhöhung
von etwa 25 Prozent schreiten müssen.

Wie man sieht, füllt also auch die schwere Anklage gegen die Ringbildung
der privaten Versicherungsgesellschaften in sich zusammen. Gewiß, "Ringe"
bestehn, aber sie haben ganz andre Ursachen und Ziele als die modernen
Kartelle; sie bedrücken nicht den Konsumenten, den Versicherten, sondern sie er¬
höhen seinen Schutz; und sie sind endlich durch einfache Austrittserklärung so
leicht zu lösen, und es besteht -- wieder im Gegensatz zu den eigentlichen
Kartellen -- so gar kein Mittel, eine ferngebliebne oder austretende Gesellschaft
etwa durch wirtschaftliche Schädigungen zum Beitritt zu zwingen, daß es völlig
ausgeschlossen ist, durch diese Organisationen etwas andres zu erreichen, als
was von der Logik, der Erfahrung und dem Gerechtigkeitsgefühl aller Be¬
teiligten als dringendes Erfordernis erkannt worden ist.

Mag es nun immerhin, wie ich nachgewiesen zu haben glaube, ein Ver¬
dienst der privaten Gesellschaften gewesen sein, das Feuerversicherungswesen auf
seine heutige breite Grundlage gestellt und ihm die hohe technische Ausbildung
gegeben zu haben, deren es sich heute erfreut; mag es immerhin töricht sein,
in einer Zeit von ausgebildet kapitalistischen Charakter den Aktiengesellschaften
vorzuwerfen, daß der Erwerb die treibende Kraft ihrer Tätigkeit ist; mag es
noch so überflüssig sein, die Feuerverstcherungsaktiengesellschaften einer beengenden
Aufsicht zu unterwerfen, da tatsächlich niemals ein Versicherter durch die un¬
günstige Vermögenslage oder die Liquidation einer deutscheu Feuerversicherungs-
aktiengcsellschaft Verluste erlitten hat; mögen immerhin die Leistungen und
die Gegenleistungen des Feuerversicherungsvertrages durchaus der Billigkeit ent¬
sprechen, und mag das kommende Gesetz über den Versicherungsvertrag diese
Billigkeit zugunsten des Versicherten teilweise in eine Unbilligkeit gegen die
Gesellschaften verkehren -- diese werden doch noch auf lange Zeit hinaus die
Sündenböcke der öffentlichen Meinung bleiben und dafür zu büßen haben, daß
das Publikum zu bequem ist, seine Police durchzulesen, daß es darunter Leute
gibt, denen man es nicht an der Nase ansehen kann, daß sie mit Feuer und
Licht allzu unvorsichtig oder allzu -- absichtlich umgehn werden, und daß mancher,
der sich ekeln würde, seinen Gegner beim Skat um einen einzigen Point zu
bemogeln, unter seiner "ehrlichen Haut" ein Gewissen trägt, das ihn gar nicht
hindert, aus einem Brandunglück, sei es ein echtes oder ein vorgespiegeltes, ein
unsaubres Geschäft zu machen. Es ist eben das Los der Sündenböcke, für
die Sünden andrer abgeschlachtet zu werden. Und wenn diesem Schicksal einst
auch die Feuerversicherungsaktiengesellschaften erliegen sollten, wenn das Geschrei
nach Verstaatlichung der Feuerversicherung einmal zum Ziele führen sollte, so
wird damit ein neuer großer Schritt auf dem Wege zum Staatsüberkapitalis¬
mus, den man auch Staatssozialismus nennt, gemacht sein.

Möglich, daß die Fahrt wirklich dahin geht. Nach allen bisherigen Er¬
fahrungen kann man aber erwarten, daß die privaten Feuerversicherungs-
gesellschaften bis dahin nach wie vor bemüht sein werden, trotz der öffentlichen


Die private Feuerversicherung

bedeutend herabgesetzt. Nur für die brandreichsten Gewerbe der Industrie hat
es nach anfänglicher Herabsetzung der Prämien infolge ganz enormer Verluste
wie die Gesellschaften in den andern Teilen Deutschlands zu einer Erhöhung
von etwa 25 Prozent schreiten müssen.

Wie man sieht, füllt also auch die schwere Anklage gegen die Ringbildung
der privaten Versicherungsgesellschaften in sich zusammen. Gewiß, „Ringe"
bestehn, aber sie haben ganz andre Ursachen und Ziele als die modernen
Kartelle; sie bedrücken nicht den Konsumenten, den Versicherten, sondern sie er¬
höhen seinen Schutz; und sie sind endlich durch einfache Austrittserklärung so
leicht zu lösen, und es besteht — wieder im Gegensatz zu den eigentlichen
Kartellen — so gar kein Mittel, eine ferngebliebne oder austretende Gesellschaft
etwa durch wirtschaftliche Schädigungen zum Beitritt zu zwingen, daß es völlig
ausgeschlossen ist, durch diese Organisationen etwas andres zu erreichen, als
was von der Logik, der Erfahrung und dem Gerechtigkeitsgefühl aller Be¬
teiligten als dringendes Erfordernis erkannt worden ist.

Mag es nun immerhin, wie ich nachgewiesen zu haben glaube, ein Ver¬
dienst der privaten Gesellschaften gewesen sein, das Feuerversicherungswesen auf
seine heutige breite Grundlage gestellt und ihm die hohe technische Ausbildung
gegeben zu haben, deren es sich heute erfreut; mag es immerhin töricht sein,
in einer Zeit von ausgebildet kapitalistischen Charakter den Aktiengesellschaften
vorzuwerfen, daß der Erwerb die treibende Kraft ihrer Tätigkeit ist; mag es
noch so überflüssig sein, die Feuerverstcherungsaktiengesellschaften einer beengenden
Aufsicht zu unterwerfen, da tatsächlich niemals ein Versicherter durch die un¬
günstige Vermögenslage oder die Liquidation einer deutscheu Feuerversicherungs-
aktiengcsellschaft Verluste erlitten hat; mögen immerhin die Leistungen und
die Gegenleistungen des Feuerversicherungsvertrages durchaus der Billigkeit ent¬
sprechen, und mag das kommende Gesetz über den Versicherungsvertrag diese
Billigkeit zugunsten des Versicherten teilweise in eine Unbilligkeit gegen die
Gesellschaften verkehren — diese werden doch noch auf lange Zeit hinaus die
Sündenböcke der öffentlichen Meinung bleiben und dafür zu büßen haben, daß
das Publikum zu bequem ist, seine Police durchzulesen, daß es darunter Leute
gibt, denen man es nicht an der Nase ansehen kann, daß sie mit Feuer und
Licht allzu unvorsichtig oder allzu — absichtlich umgehn werden, und daß mancher,
der sich ekeln würde, seinen Gegner beim Skat um einen einzigen Point zu
bemogeln, unter seiner „ehrlichen Haut" ein Gewissen trägt, das ihn gar nicht
hindert, aus einem Brandunglück, sei es ein echtes oder ein vorgespiegeltes, ein
unsaubres Geschäft zu machen. Es ist eben das Los der Sündenböcke, für
die Sünden andrer abgeschlachtet zu werden. Und wenn diesem Schicksal einst
auch die Feuerversicherungsaktiengesellschaften erliegen sollten, wenn das Geschrei
nach Verstaatlichung der Feuerversicherung einmal zum Ziele führen sollte, so
wird damit ein neuer großer Schritt auf dem Wege zum Staatsüberkapitalis¬
mus, den man auch Staatssozialismus nennt, gemacht sein.

Möglich, daß die Fahrt wirklich dahin geht. Nach allen bisherigen Er¬
fahrungen kann man aber erwarten, daß die privaten Feuerversicherungs-
gesellschaften bis dahin nach wie vor bemüht sein werden, trotz der öffentlichen


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[0704] Die private Feuerversicherung bedeutend herabgesetzt. Nur für die brandreichsten Gewerbe der Industrie hat es nach anfänglicher Herabsetzung der Prämien infolge ganz enormer Verluste wie die Gesellschaften in den andern Teilen Deutschlands zu einer Erhöhung von etwa 25 Prozent schreiten müssen. Wie man sieht, füllt also auch die schwere Anklage gegen die Ringbildung der privaten Versicherungsgesellschaften in sich zusammen. Gewiß, „Ringe" bestehn, aber sie haben ganz andre Ursachen und Ziele als die modernen Kartelle; sie bedrücken nicht den Konsumenten, den Versicherten, sondern sie er¬ höhen seinen Schutz; und sie sind endlich durch einfache Austrittserklärung so leicht zu lösen, und es besteht — wieder im Gegensatz zu den eigentlichen Kartellen — so gar kein Mittel, eine ferngebliebne oder austretende Gesellschaft etwa durch wirtschaftliche Schädigungen zum Beitritt zu zwingen, daß es völlig ausgeschlossen ist, durch diese Organisationen etwas andres zu erreichen, als was von der Logik, der Erfahrung und dem Gerechtigkeitsgefühl aller Be¬ teiligten als dringendes Erfordernis erkannt worden ist. Mag es nun immerhin, wie ich nachgewiesen zu haben glaube, ein Ver¬ dienst der privaten Gesellschaften gewesen sein, das Feuerversicherungswesen auf seine heutige breite Grundlage gestellt und ihm die hohe technische Ausbildung gegeben zu haben, deren es sich heute erfreut; mag es immerhin töricht sein, in einer Zeit von ausgebildet kapitalistischen Charakter den Aktiengesellschaften vorzuwerfen, daß der Erwerb die treibende Kraft ihrer Tätigkeit ist; mag es noch so überflüssig sein, die Feuerverstcherungsaktiengesellschaften einer beengenden Aufsicht zu unterwerfen, da tatsächlich niemals ein Versicherter durch die un¬ günstige Vermögenslage oder die Liquidation einer deutscheu Feuerversicherungs- aktiengcsellschaft Verluste erlitten hat; mögen immerhin die Leistungen und die Gegenleistungen des Feuerversicherungsvertrages durchaus der Billigkeit ent¬ sprechen, und mag das kommende Gesetz über den Versicherungsvertrag diese Billigkeit zugunsten des Versicherten teilweise in eine Unbilligkeit gegen die Gesellschaften verkehren — diese werden doch noch auf lange Zeit hinaus die Sündenböcke der öffentlichen Meinung bleiben und dafür zu büßen haben, daß das Publikum zu bequem ist, seine Police durchzulesen, daß es darunter Leute gibt, denen man es nicht an der Nase ansehen kann, daß sie mit Feuer und Licht allzu unvorsichtig oder allzu — absichtlich umgehn werden, und daß mancher, der sich ekeln würde, seinen Gegner beim Skat um einen einzigen Point zu bemogeln, unter seiner „ehrlichen Haut" ein Gewissen trägt, das ihn gar nicht hindert, aus einem Brandunglück, sei es ein echtes oder ein vorgespiegeltes, ein unsaubres Geschäft zu machen. Es ist eben das Los der Sündenböcke, für die Sünden andrer abgeschlachtet zu werden. Und wenn diesem Schicksal einst auch die Feuerversicherungsaktiengesellschaften erliegen sollten, wenn das Geschrei nach Verstaatlichung der Feuerversicherung einmal zum Ziele führen sollte, so wird damit ein neuer großer Schritt auf dem Wege zum Staatsüberkapitalis¬ mus, den man auch Staatssozialismus nennt, gemacht sein. Möglich, daß die Fahrt wirklich dahin geht. Nach allen bisherigen Er¬ fahrungen kann man aber erwarten, daß die privaten Feuerversicherungs- gesellschaften bis dahin nach wie vor bemüht sein werden, trotz der öffentlichen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/704>, abgerufen am 13.05.2024.