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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Die Lebensschickscile eines geisteskranken Fürsten

den Fürsten, das vordere fiir die aller vierundzwanzig Stunden abgelösten drei
Wärter bestimmt. Eine zwölf Mann starke Wache lag dann noch im Außeutore.
Für Wärter und Wache war in dem Stile der damaligen Zeit eine umstündliche,
alles bis in die nebensächlichsten Einzelheiten regelnde schriftliche Instruktion
erlassen, die von allen Beteiligten beschworen, allmonatlich vorgelesen und wieder
eingeschärft werden mußte. In dieser Instruktion war allen neben unbedingter
Verschwiegenheit die sorgsamste körperliche Pflege und möglichste Schonung der
fürstlichen Person zur Pflicht gemacht, im Notfall aber erlaubt, sie zu fesseln.
Für den Fall, daß ein Entweichen nicht anders verhindert werden könne, war
das Leben des Gefangnen in die Hände seiner Wächter gelegt.

Von der Ermächtigung der Fesselung wurde schon nach wenig Tagen Ge¬
brauch gemacht, da sich Johann Friedrich der Abnahme seines langen Haares
mit aller Gewalt widersetzte, mit seinem Schemel ein Loch in die Mauer, und
als man ihm den Schemel weggenommen und durch einen steinernen Sitz er¬
setzt hatte, mit seinem elfenbeinernen Kamm ein dreiviertel Ellen tiefes Loch durch
den Estricht bis auf das Gewölbe hineingearbeitet hatte, die Speisen, von denen
er nur wenig nahm, zusammenrührte oder verunreinigte, mit Kannen und Tellern
um sich warf und in unbändiger Weise tobte. Welche ungewöhnliche körper¬
liche Kraft Johann Friedrich hatte, geht daraus hervor, daß es ihm wiederholt
gelang, die sicher sorgfältig gearbeiteten Ketten seines Geschmeides zu zerreißen
und mit der Hand Steine aus der Mauer herauszubrechen. Schließlich mußte
Johann Friedrich sogar an die Wand angeschlossen werden, weil die Personen,
die sich in sein Gemach begaben, besonders die Geistlichen, trotz seiner Fesselung
ihres Lebens nicht sicher waren.

Sei es, daß die Verpflegung des Herzogs und der Wachmannschaft in dem
entlegnen Oldisleben während des Winters zu große Schwierigkeiten bereitete,
sei es, daß man sich vor fremden Truppen nicht genug gesichert fühlte, oder
daß der Kurfürst, dem mau über deu Verlauf der Angelegenheit fortdauernd
durch besondre Abgesandte Bericht erstattete, seinen Rat, Johann Friedrich in
Weimar zu knstodiercn, dringlicher wiederholte: man beschloß, den Herzog in
der Nacht vom 1. zum 2. November 1627 nach Weimar bringen zu lassen,
wo man den zweiten Stock der schon damals zu einem Kornhaus umgebauten
Kirche des ehemaligen Franziskanerklosters in eine Knstodie umgewandelt hatte.
Diese Kustodie war in ähnlicher Weise beschaffen wie die in Oldisleben. Sie
scheint jedoch nur ungenügend dnrch eine Öffnung von oben erleuchtet gewesen
zu sein, da erwähnt wird, daß die Wärter bei den Mahlzeiten ein Licht vor das
Gitter halten und acht geben sollten, daß es nicht in den Kerker hineinfalle.
Neben dem Gemach lag ein Raum für die Wärter im Dienste. Beide Räume
waren durch ein Loch verbunden. Wahrscheinlich war das Gemach des Herzogs
oder das Wärtcrzimmer daneben mit kirchlichem Inventar, Altar und dergleichen,
für gottesdienstliche Handlungen ausgestattet. Neben dem Wärterzimmer lag
eine Kammer für einen Teil der Wachmannschaft. Eine Treppe führte zu einer
Galerie -- wohl eine Art Diele -- hinunter, die zum Aufenthalt des Nestes
der Wachmannschaft diente, und an die der Raum, für den Wachtkommandanten
sowie noch ein kleines Wachstübchen nahe dem Ausgang anstieß. Die Räume


Die Lebensschickscile eines geisteskranken Fürsten

den Fürsten, das vordere fiir die aller vierundzwanzig Stunden abgelösten drei
Wärter bestimmt. Eine zwölf Mann starke Wache lag dann noch im Außeutore.
Für Wärter und Wache war in dem Stile der damaligen Zeit eine umstündliche,
alles bis in die nebensächlichsten Einzelheiten regelnde schriftliche Instruktion
erlassen, die von allen Beteiligten beschworen, allmonatlich vorgelesen und wieder
eingeschärft werden mußte. In dieser Instruktion war allen neben unbedingter
Verschwiegenheit die sorgsamste körperliche Pflege und möglichste Schonung der
fürstlichen Person zur Pflicht gemacht, im Notfall aber erlaubt, sie zu fesseln.
Für den Fall, daß ein Entweichen nicht anders verhindert werden könne, war
das Leben des Gefangnen in die Hände seiner Wächter gelegt.

Von der Ermächtigung der Fesselung wurde schon nach wenig Tagen Ge¬
brauch gemacht, da sich Johann Friedrich der Abnahme seines langen Haares
mit aller Gewalt widersetzte, mit seinem Schemel ein Loch in die Mauer, und
als man ihm den Schemel weggenommen und durch einen steinernen Sitz er¬
setzt hatte, mit seinem elfenbeinernen Kamm ein dreiviertel Ellen tiefes Loch durch
den Estricht bis auf das Gewölbe hineingearbeitet hatte, die Speisen, von denen
er nur wenig nahm, zusammenrührte oder verunreinigte, mit Kannen und Tellern
um sich warf und in unbändiger Weise tobte. Welche ungewöhnliche körper¬
liche Kraft Johann Friedrich hatte, geht daraus hervor, daß es ihm wiederholt
gelang, die sicher sorgfältig gearbeiteten Ketten seines Geschmeides zu zerreißen
und mit der Hand Steine aus der Mauer herauszubrechen. Schließlich mußte
Johann Friedrich sogar an die Wand angeschlossen werden, weil die Personen,
die sich in sein Gemach begaben, besonders die Geistlichen, trotz seiner Fesselung
ihres Lebens nicht sicher waren.

Sei es, daß die Verpflegung des Herzogs und der Wachmannschaft in dem
entlegnen Oldisleben während des Winters zu große Schwierigkeiten bereitete,
sei es, daß man sich vor fremden Truppen nicht genug gesichert fühlte, oder
daß der Kurfürst, dem mau über deu Verlauf der Angelegenheit fortdauernd
durch besondre Abgesandte Bericht erstattete, seinen Rat, Johann Friedrich in
Weimar zu knstodiercn, dringlicher wiederholte: man beschloß, den Herzog in
der Nacht vom 1. zum 2. November 1627 nach Weimar bringen zu lassen,
wo man den zweiten Stock der schon damals zu einem Kornhaus umgebauten
Kirche des ehemaligen Franziskanerklosters in eine Knstodie umgewandelt hatte.
Diese Kustodie war in ähnlicher Weise beschaffen wie die in Oldisleben. Sie
scheint jedoch nur ungenügend dnrch eine Öffnung von oben erleuchtet gewesen
zu sein, da erwähnt wird, daß die Wärter bei den Mahlzeiten ein Licht vor das
Gitter halten und acht geben sollten, daß es nicht in den Kerker hineinfalle.
Neben dem Gemach lag ein Raum für die Wärter im Dienste. Beide Räume
waren durch ein Loch verbunden. Wahrscheinlich war das Gemach des Herzogs
oder das Wärtcrzimmer daneben mit kirchlichem Inventar, Altar und dergleichen,
für gottesdienstliche Handlungen ausgestattet. Neben dem Wärterzimmer lag
eine Kammer für einen Teil der Wachmannschaft. Eine Treppe führte zu einer
Galerie — wohl eine Art Diele — hinunter, die zum Aufenthalt des Nestes
der Wachmannschaft diente, und an die der Raum, für den Wachtkommandanten
sowie noch ein kleines Wachstübchen nahe dem Ausgang anstieß. Die Räume


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/256>, abgerufen am 29.05.2024.