Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Reichsfinanzreform

Steuerwesen für die Zwecke des Reichs in Anspruch zu nehmen sei. Wenn dies
jetzt, und zwar in einer der föderativem Natur des Reichs entsprechenden Form,
ausdrücklich festgesetzt wird, so kann das der neuen Vorlage nur als Vorzug
angerechnet werden.

Mit nicht geringrer Genugtuung darf man die Auswahl der neuen Steuern
begrüßen. Der am wenigsten zusagende Punkt ist die Neichserbschaftssteuer,
nicht um der Sache selbst willen, sondern weil sie ein Einbruch in das bisher
eifersüchtig gehütete Gebiet der Landessteuern ist, der zu weiteren anreizen könnte.
Man weiß, daß die Reichserbschaftssteuer ein Zugeständnis an das Zentrum
ist, das aus ihr eine eoiuWo hoc aus, non gemacht hat. Anders als mit
dieser Belastung der "Reichen" glaubt es sich vor seinen Wählermasfen nicht
sehen lassen zu können. Das Zentrum hat man auch bei der etwas wunder¬
lichen Verteilung des Ertrags der Steuer zwischen dem Reich und den Einzel¬
staaten im Auge gehabt. Die letzten erhalten unter allen Umständen ein Drittel
des Ertrags. Von den übrigen zwei Dritteln bekommt das Reich so viel, wie
zur Deckung seines Bedarfs notwendig ist, der Rest fällt ebenfalls den Einzel¬
staaten zu. Dadurch soll erreicht werden, daß die Einzelstaaten auch fernerhin
ein unmittelbares Interesse daran haben, die Reichsausgaben so niedrig wie
irgend möglich zu halten, ein Interesse, von dem das Zentrum fürchtet, daß
es bei der Festsetzung einer Maximalgrenze für die Matrikularbeiträge verloren
gehn könnte. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Zentrum mit dieser "Käutel"
begnügen wird; je nachdem wird man sich sein Urteil über die Zweckmäßigkeit
der Übertragung der Erbschaftsbesteuerung ans das Reich zu bilden haben.

Geradezu eine tapfere Tat muß man es nennen, daß die Stengelsche Vor¬
lage auf dem eigensten Steuergebiete des Reichs so unumwunden an die beiden
tragfähigsten Gegenstände, das Bier und den Tabak, herantritt. Nicht am
wenigsten die großen Worte des Zentrums -- von denen der Sozialdemokratie
braucht man nicht erst zu reden! --, aber auch die Sünden andrer Parteien
haben es verschuldet, daß in der öffentlichen Meinung Bier- und Tabaksteuer
allmählich als gegen jede Erhöhung gefeit betrachtet wurden. Beim Bier kam
den Gegnern der Steuer noch das Interesse der nicht zur Brausteuergemein¬
schaft gehörenden süddeutschen Staaten zu Hilfe. Diese haben eine Erhöhung
der Biersteuer in der Brausteuergemeinschaft durch eine entsprechende Erhöhung
ihrer Matrikularbeiträge zu begleichen, ein Umstand, der namentlich Bayern
immer zu entschiedner Opposition gegen eine solche Steuererhöhung angeregt
hat. Herrn von Stengel ist es gelungen, diesen Widerstand der Süddeutschen
zu brechen -- bei den Regierungen wenigstens. Im übrigen ist dem land¬
läufigen Einwände gegen die Bier- sowohl wie gegen die Tabaksteuer, daß sie
die untern Volksschichten unverhältnismäßig stärker belasten, durch eine Staffelung
der ersten und durch eine enorme Erhöhung des Zolls auf ausländische Zigarren
sowie durch eine scharfe Heranziehung der Zigaretten bei der andern nach Möglich¬
keit begegnet worden. Der Gedanke einer stärkern Belastung der tragfähigern
Schultern ist auch -- in durchaus zu billigender Weise -- bei den verschiednen
den Verkehr treffenden Stempelsteuern festgehalten worden. Sie sind im übrigen
durch die Bank unerfreulich -- abgesehen etwa von der Automobilsteuer. Aber


Reichsfinanzreform

Steuerwesen für die Zwecke des Reichs in Anspruch zu nehmen sei. Wenn dies
jetzt, und zwar in einer der föderativem Natur des Reichs entsprechenden Form,
ausdrücklich festgesetzt wird, so kann das der neuen Vorlage nur als Vorzug
angerechnet werden.

Mit nicht geringrer Genugtuung darf man die Auswahl der neuen Steuern
begrüßen. Der am wenigsten zusagende Punkt ist die Neichserbschaftssteuer,
nicht um der Sache selbst willen, sondern weil sie ein Einbruch in das bisher
eifersüchtig gehütete Gebiet der Landessteuern ist, der zu weiteren anreizen könnte.
Man weiß, daß die Reichserbschaftssteuer ein Zugeständnis an das Zentrum
ist, das aus ihr eine eoiuWo hoc aus, non gemacht hat. Anders als mit
dieser Belastung der „Reichen" glaubt es sich vor seinen Wählermasfen nicht
sehen lassen zu können. Das Zentrum hat man auch bei der etwas wunder¬
lichen Verteilung des Ertrags der Steuer zwischen dem Reich und den Einzel¬
staaten im Auge gehabt. Die letzten erhalten unter allen Umständen ein Drittel
des Ertrags. Von den übrigen zwei Dritteln bekommt das Reich so viel, wie
zur Deckung seines Bedarfs notwendig ist, der Rest fällt ebenfalls den Einzel¬
staaten zu. Dadurch soll erreicht werden, daß die Einzelstaaten auch fernerhin
ein unmittelbares Interesse daran haben, die Reichsausgaben so niedrig wie
irgend möglich zu halten, ein Interesse, von dem das Zentrum fürchtet, daß
es bei der Festsetzung einer Maximalgrenze für die Matrikularbeiträge verloren
gehn könnte. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Zentrum mit dieser „Käutel"
begnügen wird; je nachdem wird man sich sein Urteil über die Zweckmäßigkeit
der Übertragung der Erbschaftsbesteuerung ans das Reich zu bilden haben.

Geradezu eine tapfere Tat muß man es nennen, daß die Stengelsche Vor¬
lage auf dem eigensten Steuergebiete des Reichs so unumwunden an die beiden
tragfähigsten Gegenstände, das Bier und den Tabak, herantritt. Nicht am
wenigsten die großen Worte des Zentrums — von denen der Sozialdemokratie
braucht man nicht erst zu reden! —, aber auch die Sünden andrer Parteien
haben es verschuldet, daß in der öffentlichen Meinung Bier- und Tabaksteuer
allmählich als gegen jede Erhöhung gefeit betrachtet wurden. Beim Bier kam
den Gegnern der Steuer noch das Interesse der nicht zur Brausteuergemein¬
schaft gehörenden süddeutschen Staaten zu Hilfe. Diese haben eine Erhöhung
der Biersteuer in der Brausteuergemeinschaft durch eine entsprechende Erhöhung
ihrer Matrikularbeiträge zu begleichen, ein Umstand, der namentlich Bayern
immer zu entschiedner Opposition gegen eine solche Steuererhöhung angeregt
hat. Herrn von Stengel ist es gelungen, diesen Widerstand der Süddeutschen
zu brechen — bei den Regierungen wenigstens. Im übrigen ist dem land¬
läufigen Einwände gegen die Bier- sowohl wie gegen die Tabaksteuer, daß sie
die untern Volksschichten unverhältnismäßig stärker belasten, durch eine Staffelung
der ersten und durch eine enorme Erhöhung des Zolls auf ausländische Zigarren
sowie durch eine scharfe Heranziehung der Zigaretten bei der andern nach Möglich¬
keit begegnet worden. Der Gedanke einer stärkern Belastung der tragfähigern
Schultern ist auch — in durchaus zu billigender Weise — bei den verschiednen
den Verkehr treffenden Stempelsteuern festgehalten worden. Sie sind im übrigen
durch die Bank unerfreulich — abgesehen etwa von der Automobilsteuer. Aber


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0520" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/296531"/>
          <fw type="header" place="top"> Reichsfinanzreform</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_2745" prev="#ID_2744"> Steuerwesen für die Zwecke des Reichs in Anspruch zu nehmen sei. Wenn dies<lb/>
jetzt, und zwar in einer der föderativem Natur des Reichs entsprechenden Form,<lb/>
ausdrücklich festgesetzt wird, so kann das der neuen Vorlage nur als Vorzug<lb/>
angerechnet werden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2746"> Mit nicht geringrer Genugtuung darf man die Auswahl der neuen Steuern<lb/>
begrüßen. Der am wenigsten zusagende Punkt ist die Neichserbschaftssteuer,<lb/>
nicht um der Sache selbst willen, sondern weil sie ein Einbruch in das bisher<lb/>
eifersüchtig gehütete Gebiet der Landessteuern ist, der zu weiteren anreizen könnte.<lb/>
Man weiß, daß die Reichserbschaftssteuer ein Zugeständnis an das Zentrum<lb/>
ist, das aus ihr eine eoiuWo hoc aus, non gemacht hat. Anders als mit<lb/>
dieser Belastung der &#x201E;Reichen" glaubt es sich vor seinen Wählermasfen nicht<lb/>
sehen lassen zu können. Das Zentrum hat man auch bei der etwas wunder¬<lb/>
lichen Verteilung des Ertrags der Steuer zwischen dem Reich und den Einzel¬<lb/>
staaten im Auge gehabt. Die letzten erhalten unter allen Umständen ein Drittel<lb/>
des Ertrags. Von den übrigen zwei Dritteln bekommt das Reich so viel, wie<lb/>
zur Deckung seines Bedarfs notwendig ist, der Rest fällt ebenfalls den Einzel¬<lb/>
staaten zu. Dadurch soll erreicht werden, daß die Einzelstaaten auch fernerhin<lb/>
ein unmittelbares Interesse daran haben, die Reichsausgaben so niedrig wie<lb/>
irgend möglich zu halten, ein Interesse, von dem das Zentrum fürchtet, daß<lb/>
es bei der Festsetzung einer Maximalgrenze für die Matrikularbeiträge verloren<lb/>
gehn könnte. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Zentrum mit dieser &#x201E;Käutel"<lb/>
begnügen wird; je nachdem wird man sich sein Urteil über die Zweckmäßigkeit<lb/>
der Übertragung der Erbschaftsbesteuerung ans das Reich zu bilden haben.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2747" next="#ID_2748"> Geradezu eine tapfere Tat muß man es nennen, daß die Stengelsche Vor¬<lb/>
lage auf dem eigensten Steuergebiete des Reichs so unumwunden an die beiden<lb/>
tragfähigsten Gegenstände, das Bier und den Tabak, herantritt. Nicht am<lb/>
wenigsten die großen Worte des Zentrums &#x2014; von denen der Sozialdemokratie<lb/>
braucht man nicht erst zu reden! &#x2014;, aber auch die Sünden andrer Parteien<lb/>
haben es verschuldet, daß in der öffentlichen Meinung Bier- und Tabaksteuer<lb/>
allmählich als gegen jede Erhöhung gefeit betrachtet wurden. Beim Bier kam<lb/>
den Gegnern der Steuer noch das Interesse der nicht zur Brausteuergemein¬<lb/>
schaft gehörenden süddeutschen Staaten zu Hilfe. Diese haben eine Erhöhung<lb/>
der Biersteuer in der Brausteuergemeinschaft durch eine entsprechende Erhöhung<lb/>
ihrer Matrikularbeiträge zu begleichen, ein Umstand, der namentlich Bayern<lb/>
immer zu entschiedner Opposition gegen eine solche Steuererhöhung angeregt<lb/>
hat. Herrn von Stengel ist es gelungen, diesen Widerstand der Süddeutschen<lb/>
zu brechen &#x2014; bei den Regierungen wenigstens. Im übrigen ist dem land¬<lb/>
läufigen Einwände gegen die Bier- sowohl wie gegen die Tabaksteuer, daß sie<lb/>
die untern Volksschichten unverhältnismäßig stärker belasten, durch eine Staffelung<lb/>
der ersten und durch eine enorme Erhöhung des Zolls auf ausländische Zigarren<lb/>
sowie durch eine scharfe Heranziehung der Zigaretten bei der andern nach Möglich¬<lb/>
keit begegnet worden. Der Gedanke einer stärkern Belastung der tragfähigern<lb/>
Schultern ist auch &#x2014; in durchaus zu billigender Weise &#x2014; bei den verschiednen<lb/>
den Verkehr treffenden Stempelsteuern festgehalten worden. Sie sind im übrigen<lb/>
durch die Bank unerfreulich &#x2014; abgesehen etwa von der Automobilsteuer. Aber</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0520] Reichsfinanzreform Steuerwesen für die Zwecke des Reichs in Anspruch zu nehmen sei. Wenn dies jetzt, und zwar in einer der föderativem Natur des Reichs entsprechenden Form, ausdrücklich festgesetzt wird, so kann das der neuen Vorlage nur als Vorzug angerechnet werden. Mit nicht geringrer Genugtuung darf man die Auswahl der neuen Steuern begrüßen. Der am wenigsten zusagende Punkt ist die Neichserbschaftssteuer, nicht um der Sache selbst willen, sondern weil sie ein Einbruch in das bisher eifersüchtig gehütete Gebiet der Landessteuern ist, der zu weiteren anreizen könnte. Man weiß, daß die Reichserbschaftssteuer ein Zugeständnis an das Zentrum ist, das aus ihr eine eoiuWo hoc aus, non gemacht hat. Anders als mit dieser Belastung der „Reichen" glaubt es sich vor seinen Wählermasfen nicht sehen lassen zu können. Das Zentrum hat man auch bei der etwas wunder¬ lichen Verteilung des Ertrags der Steuer zwischen dem Reich und den Einzel¬ staaten im Auge gehabt. Die letzten erhalten unter allen Umständen ein Drittel des Ertrags. Von den übrigen zwei Dritteln bekommt das Reich so viel, wie zur Deckung seines Bedarfs notwendig ist, der Rest fällt ebenfalls den Einzel¬ staaten zu. Dadurch soll erreicht werden, daß die Einzelstaaten auch fernerhin ein unmittelbares Interesse daran haben, die Reichsausgaben so niedrig wie irgend möglich zu halten, ein Interesse, von dem das Zentrum fürchtet, daß es bei der Festsetzung einer Maximalgrenze für die Matrikularbeiträge verloren gehn könnte. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Zentrum mit dieser „Käutel" begnügen wird; je nachdem wird man sich sein Urteil über die Zweckmäßigkeit der Übertragung der Erbschaftsbesteuerung ans das Reich zu bilden haben. Geradezu eine tapfere Tat muß man es nennen, daß die Stengelsche Vor¬ lage auf dem eigensten Steuergebiete des Reichs so unumwunden an die beiden tragfähigsten Gegenstände, das Bier und den Tabak, herantritt. Nicht am wenigsten die großen Worte des Zentrums — von denen der Sozialdemokratie braucht man nicht erst zu reden! —, aber auch die Sünden andrer Parteien haben es verschuldet, daß in der öffentlichen Meinung Bier- und Tabaksteuer allmählich als gegen jede Erhöhung gefeit betrachtet wurden. Beim Bier kam den Gegnern der Steuer noch das Interesse der nicht zur Brausteuergemein¬ schaft gehörenden süddeutschen Staaten zu Hilfe. Diese haben eine Erhöhung der Biersteuer in der Brausteuergemeinschaft durch eine entsprechende Erhöhung ihrer Matrikularbeiträge zu begleichen, ein Umstand, der namentlich Bayern immer zu entschiedner Opposition gegen eine solche Steuererhöhung angeregt hat. Herrn von Stengel ist es gelungen, diesen Widerstand der Süddeutschen zu brechen — bei den Regierungen wenigstens. Im übrigen ist dem land¬ läufigen Einwände gegen die Bier- sowohl wie gegen die Tabaksteuer, daß sie die untern Volksschichten unverhältnismäßig stärker belasten, durch eine Staffelung der ersten und durch eine enorme Erhöhung des Zolls auf ausländische Zigarren sowie durch eine scharfe Heranziehung der Zigaretten bei der andern nach Möglich¬ keit begegnet worden. Der Gedanke einer stärkern Belastung der tragfähigern Schultern ist auch — in durchaus zu billigender Weise — bei den verschiednen den Verkehr treffenden Stempelsteuern festgehalten worden. Sie sind im übrigen durch die Bank unerfreulich — abgesehen etwa von der Automobilsteuer. Aber

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/520
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/520>, abgerufen am 19.05.2024.