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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Die richterliche Unabhängigkeit

wiederholt sich mit mehr oder weniger ähnlichem Verlauf in allen Staaten.
Dabei versäumen die Regierungsvertreter es nie, ihrer Achtung vor dem
Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit öffentlich Ausdruck zu geben, besonders
aber dann, wenn ihnen eine parlamentarische Anfrage über Vorkommnisse in der
Rechtspflege unbequem ist. Sie verschanzen sich dann sozusagen hinter das ihnen
sonst unangenehme Prinzip.

Im Grunde haben die Regierungen auch nicht so Unrecht, wenn sie glauben,
eines gewissen Aufsichtsrechtes über die Gerichte nicht entbehren zu können. Nur
auserwählte Naturen und ein besonders gesichtetes Personal crlesner Männer
würden der Oberaufsicht entraten können. Die Mehrzahl würde, ihrem Pflicht¬
gefühl und der Leitung durch tote Gesetzesparagraphen überlassen, aus menschlicher
Schwäche den Gefahren der Ungebundenheit nicht entgehn. Auch ist der Bedarf
an Richtern wenigstens in Deutschland zu groß, als daß mau bei der Aus¬
wahl allzuhohe Anforderungen stellen könnte, besonders bei den meist unzu¬
länglichen Gehalten. Das Prinzip muß also den Bedürfnissen der Praxis
weichen, das Ideal sich der Wirklichkeit anbequemen. Die Macht der öffentlichen
Meinung, die in parlamentarischen Verhandlungen und der Presse zum Ausdruck
kommt, verhilft im Falle offenbarer Grenzverletzung dem Prinzip wieder zu seinem
Rechte. Das Spiel der einander entgegenwirkenden Kräfte pflegt im modernen
Staat, sofern darin die gesunden Elemente überwiegen, zu einem verständigen
Ausgleich zu führen; so auch in unsrer Frage. Auffällig ist dabei nur, daß
die öffentliche Meinung regelmäßig das Prinzip vertritt und von den Re¬
gierungen dessen strengste Wahrung verlangt, wahrend die Folgerungen von
den politischen Parteien auch nicht gern mit in den Kems genommen werden.
Man sollte hier wenigstens Folgerichtigkeit walten und sich die Früchte der
richterlichen Unabhängigkeit auch dann gefallen lassen, wenn sie einmal unan¬
genehm schmecken.

Vor einigen Jahren hatte ein bayrisches Gericht in den Gründen eines
Zivilurteils ausgeführt, die geistlichen Herren trieben häufig Erbschleichern.
Diese Ansicht konnte, da sich das Urteil darauf gründete, nicht verschwiegen
werden; wollte man also wirklich unabhängige Richter, so durfte man ihnen
nicht verübeln, ihre Meinung offen auszusprechen. Gleichwohl erhob sich in
der klerikalen Presse großes Hallo und der Ruf uach Maßregelung des Übel¬
täters. Diesem Fehler verfallen bei gegebnen Anlaß ganze Parteien sowohl wie
politische Einzelgrößen. Auch hieran erkennt man, daß die Politik vor der
Doktrin wenig Respekt hat und oft das, was sie selber für heiliges Gut erklärt
hat, zum bloßen Schlagwort erniedrigt. Die Regierungen sollten es demnach
möglichst vermeiden, auch nur durch scheinbare Übergriffe Gelegenheit zur Ent¬
faltung wohlfeiler Agitationsphrasen zu geben; sie ziehen dabei in der öffent¬
lichen Meinung doch den kürzern und verderben, was nebenbei auch bemerkt
werden mag, den Richtern, die ja andern Beamten gegenüber in mancher Hin¬
sicht stiefmütterlich behandelt werden, die Freude am Beruf. Denn die Un¬
abhängigkeit, die im Interesse der Allgemeinheit eingeführt ist, ist nichtsdesto¬
weniger ein wesentlicher Teil ihrer amtlichen Vorteile, gewissermaßen ein Teil
des Gehalts. Sie haben also ein persönliches Interesse an ihrer Unabhängig-


Die richterliche Unabhängigkeit

wiederholt sich mit mehr oder weniger ähnlichem Verlauf in allen Staaten.
Dabei versäumen die Regierungsvertreter es nie, ihrer Achtung vor dem
Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit öffentlich Ausdruck zu geben, besonders
aber dann, wenn ihnen eine parlamentarische Anfrage über Vorkommnisse in der
Rechtspflege unbequem ist. Sie verschanzen sich dann sozusagen hinter das ihnen
sonst unangenehme Prinzip.

Im Grunde haben die Regierungen auch nicht so Unrecht, wenn sie glauben,
eines gewissen Aufsichtsrechtes über die Gerichte nicht entbehren zu können. Nur
auserwählte Naturen und ein besonders gesichtetes Personal crlesner Männer
würden der Oberaufsicht entraten können. Die Mehrzahl würde, ihrem Pflicht¬
gefühl und der Leitung durch tote Gesetzesparagraphen überlassen, aus menschlicher
Schwäche den Gefahren der Ungebundenheit nicht entgehn. Auch ist der Bedarf
an Richtern wenigstens in Deutschland zu groß, als daß mau bei der Aus¬
wahl allzuhohe Anforderungen stellen könnte, besonders bei den meist unzu¬
länglichen Gehalten. Das Prinzip muß also den Bedürfnissen der Praxis
weichen, das Ideal sich der Wirklichkeit anbequemen. Die Macht der öffentlichen
Meinung, die in parlamentarischen Verhandlungen und der Presse zum Ausdruck
kommt, verhilft im Falle offenbarer Grenzverletzung dem Prinzip wieder zu seinem
Rechte. Das Spiel der einander entgegenwirkenden Kräfte pflegt im modernen
Staat, sofern darin die gesunden Elemente überwiegen, zu einem verständigen
Ausgleich zu führen; so auch in unsrer Frage. Auffällig ist dabei nur, daß
die öffentliche Meinung regelmäßig das Prinzip vertritt und von den Re¬
gierungen dessen strengste Wahrung verlangt, wahrend die Folgerungen von
den politischen Parteien auch nicht gern mit in den Kems genommen werden.
Man sollte hier wenigstens Folgerichtigkeit walten und sich die Früchte der
richterlichen Unabhängigkeit auch dann gefallen lassen, wenn sie einmal unan¬
genehm schmecken.

Vor einigen Jahren hatte ein bayrisches Gericht in den Gründen eines
Zivilurteils ausgeführt, die geistlichen Herren trieben häufig Erbschleichern.
Diese Ansicht konnte, da sich das Urteil darauf gründete, nicht verschwiegen
werden; wollte man also wirklich unabhängige Richter, so durfte man ihnen
nicht verübeln, ihre Meinung offen auszusprechen. Gleichwohl erhob sich in
der klerikalen Presse großes Hallo und der Ruf uach Maßregelung des Übel¬
täters. Diesem Fehler verfallen bei gegebnen Anlaß ganze Parteien sowohl wie
politische Einzelgrößen. Auch hieran erkennt man, daß die Politik vor der
Doktrin wenig Respekt hat und oft das, was sie selber für heiliges Gut erklärt
hat, zum bloßen Schlagwort erniedrigt. Die Regierungen sollten es demnach
möglichst vermeiden, auch nur durch scheinbare Übergriffe Gelegenheit zur Ent¬
faltung wohlfeiler Agitationsphrasen zu geben; sie ziehen dabei in der öffent¬
lichen Meinung doch den kürzern und verderben, was nebenbei auch bemerkt
werden mag, den Richtern, die ja andern Beamten gegenüber in mancher Hin¬
sicht stiefmütterlich behandelt werden, die Freude am Beruf. Denn die Un¬
abhängigkeit, die im Interesse der Allgemeinheit eingeführt ist, ist nichtsdesto¬
weniger ein wesentlicher Teil ihrer amtlichen Vorteile, gewissermaßen ein Teil
des Gehalts. Sie haben also ein persönliches Interesse an ihrer Unabhängig-


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[0078] Die richterliche Unabhängigkeit wiederholt sich mit mehr oder weniger ähnlichem Verlauf in allen Staaten. Dabei versäumen die Regierungsvertreter es nie, ihrer Achtung vor dem Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit öffentlich Ausdruck zu geben, besonders aber dann, wenn ihnen eine parlamentarische Anfrage über Vorkommnisse in der Rechtspflege unbequem ist. Sie verschanzen sich dann sozusagen hinter das ihnen sonst unangenehme Prinzip. Im Grunde haben die Regierungen auch nicht so Unrecht, wenn sie glauben, eines gewissen Aufsichtsrechtes über die Gerichte nicht entbehren zu können. Nur auserwählte Naturen und ein besonders gesichtetes Personal crlesner Männer würden der Oberaufsicht entraten können. Die Mehrzahl würde, ihrem Pflicht¬ gefühl und der Leitung durch tote Gesetzesparagraphen überlassen, aus menschlicher Schwäche den Gefahren der Ungebundenheit nicht entgehn. Auch ist der Bedarf an Richtern wenigstens in Deutschland zu groß, als daß mau bei der Aus¬ wahl allzuhohe Anforderungen stellen könnte, besonders bei den meist unzu¬ länglichen Gehalten. Das Prinzip muß also den Bedürfnissen der Praxis weichen, das Ideal sich der Wirklichkeit anbequemen. Die Macht der öffentlichen Meinung, die in parlamentarischen Verhandlungen und der Presse zum Ausdruck kommt, verhilft im Falle offenbarer Grenzverletzung dem Prinzip wieder zu seinem Rechte. Das Spiel der einander entgegenwirkenden Kräfte pflegt im modernen Staat, sofern darin die gesunden Elemente überwiegen, zu einem verständigen Ausgleich zu führen; so auch in unsrer Frage. Auffällig ist dabei nur, daß die öffentliche Meinung regelmäßig das Prinzip vertritt und von den Re¬ gierungen dessen strengste Wahrung verlangt, wahrend die Folgerungen von den politischen Parteien auch nicht gern mit in den Kems genommen werden. Man sollte hier wenigstens Folgerichtigkeit walten und sich die Früchte der richterlichen Unabhängigkeit auch dann gefallen lassen, wenn sie einmal unan¬ genehm schmecken. Vor einigen Jahren hatte ein bayrisches Gericht in den Gründen eines Zivilurteils ausgeführt, die geistlichen Herren trieben häufig Erbschleichern. Diese Ansicht konnte, da sich das Urteil darauf gründete, nicht verschwiegen werden; wollte man also wirklich unabhängige Richter, so durfte man ihnen nicht verübeln, ihre Meinung offen auszusprechen. Gleichwohl erhob sich in der klerikalen Presse großes Hallo und der Ruf uach Maßregelung des Übel¬ täters. Diesem Fehler verfallen bei gegebnen Anlaß ganze Parteien sowohl wie politische Einzelgrößen. Auch hieran erkennt man, daß die Politik vor der Doktrin wenig Respekt hat und oft das, was sie selber für heiliges Gut erklärt hat, zum bloßen Schlagwort erniedrigt. Die Regierungen sollten es demnach möglichst vermeiden, auch nur durch scheinbare Übergriffe Gelegenheit zur Ent¬ faltung wohlfeiler Agitationsphrasen zu geben; sie ziehen dabei in der öffent¬ lichen Meinung doch den kürzern und verderben, was nebenbei auch bemerkt werden mag, den Richtern, die ja andern Beamten gegenüber in mancher Hin¬ sicht stiefmütterlich behandelt werden, die Freude am Beruf. Denn die Un¬ abhängigkeit, die im Interesse der Allgemeinheit eingeführt ist, ist nichtsdesto¬ weniger ein wesentlicher Teil ihrer amtlichen Vorteile, gewissermaßen ein Teil des Gehalts. Sie haben also ein persönliches Interesse an ihrer Unabhängig-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/78>, abgerufen am 19.05.2024.