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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Lichtes Auffassung von der akademischen Freiheit

Noch bleibt aber eine dritte Möglichkeit der Störung der akademischen
Freiheit. Stört diese zwar weder ein einzelner Stand außerhalb des akademischen,
noch der Staat als die organische Gesamtheit der Stände, so wäre die letzte
und einzige Möglichkeit, daß ihr innerhalb des akademischen Standes selbst eine
Gefahr erwachsen könnte. Und das ist in der Tat der Fall. Eine Gefahr
entsteht wirklich innerhalb des akademischen Standes, freilich von denen seiner
Glieder, die nicht in ihn gehören, die nicht aus eignem freiem Entschluß zur
Verwirklichung seines Zwecks in ihn eingetreten, die auf eine sonderbare Art
nur in ihn geraten sind.

"Eine Menschenart, so führt Fichte aus, von äußerst verschrobnen und
wissenschaftlicher Begriffe durchaus unfähigen Köpfen," deren Fassungskraft sich
nun einmal absolut nicht soweit erstrecken kann, zu begreifen den Zweck der
Universität, gänzlich unvermögend zu verstehn, daß das "Studieren ein Beruf"
ist, eine solche Menschenart also gewahrt den "Studentenstand." Sie sieht ihn
unter den übrigen Stünden als einen besondern Stand. Wie sie aber von
diesen nicht weiß, wozu sie eigentlich da sind, so weiß sie anch vom Stande der
Studierenden nicht, wozu er eigentlich da ist. Ohne jede Ahnung seiner hohen
Mission meint sie, er müsse "in der Welt sein, aus keinem andern Grunde,
als um bloß zu sein, und um die Zahl der Stände voll zu machen." Diese
Menschen beobachten, daß der Stand der Studierenden von der strengen Form
bürgerlicher Lasten privilegiert sei; daß er das sei, nur um ganz seinem Berufe
des Studiums gehören zu können, leuchtet ihrem schwachen Verstände nicht ein,
und so halten sie ihn denn für einen schlechtweg privilegierten Stand, der über¬
haupt keine Pflichten, überhaupt keine Zwecke Hütte und darum auch schlechtweg
wertlos sein müßte. Und so treibt die eigne Nichtigkeit gewisse Menschen in
den Studentenstand, weil sie diesen selbst für nichtig ansehen.

Unbekümmert um dessen Zweck, von dem er allein seinen Wert empfüngt,
sprechen sie sich selbst von diesem Zwecke frei. Das nennen sie dann aka¬
demische Freiheit, wohl weil sie mit der Akademie nichts zu tun haben
wollen. Von allem, was mit dieser zusammenhängt, wesenhaft zu ihr gehört,
wollen sie ja frei sein. Und mit Verachtung schauen sie ja auf die Studenten,
die eben Studierende sind. An Stelle des allgemeinen Universitätszwecks setzen
sie ihre von diesem Zwecke freien Sonderinteressen, die in der absoluten Zweck-
losigkeit ihres Daseins, das sie führen, bloß um so angenehm wie möglich da¬
zusein, gipfeln. Sie kennen nichts als das Dasein genießen, das gemein macht.
"Die wirklich Studierenden" gelten denen, "die bloß diesen Namen sich geben,"
als Streber, weil diesen die Geistesbildung nichts gilt. Wer sich die Kultur¬
arbeit und nicht den gemeinen Genuß zum Ziele setzt, der muß jener Menschen¬
klasse, der "Trinkgelage als Herkommen" gelten, die "am Geiste verschroben,
am Leibe als Siechlinge" ihr jämmerliches Genußdasein fristen, durch sein eignes
gutes Beispiel als übler unwillkommner Mahner erscheinen. Am liebsten
möchten sie ihn ganz beseitigen. Da sie das nicht ohne weiteres können, fangen
sie mit ihm Händel an. Da er sich auf ihre gemeine brutale Art des "Blut¬
vergießens und Mordes" nicht einläßt, verhängen sie den "Bann" über ihn.
Und so tun sie alles, um die Freiheit derer, die sich frei ihrer Bestimmung


Lichtes Auffassung von der akademischen Freiheit

Noch bleibt aber eine dritte Möglichkeit der Störung der akademischen
Freiheit. Stört diese zwar weder ein einzelner Stand außerhalb des akademischen,
noch der Staat als die organische Gesamtheit der Stände, so wäre die letzte
und einzige Möglichkeit, daß ihr innerhalb des akademischen Standes selbst eine
Gefahr erwachsen könnte. Und das ist in der Tat der Fall. Eine Gefahr
entsteht wirklich innerhalb des akademischen Standes, freilich von denen seiner
Glieder, die nicht in ihn gehören, die nicht aus eignem freiem Entschluß zur
Verwirklichung seines Zwecks in ihn eingetreten, die auf eine sonderbare Art
nur in ihn geraten sind.

„Eine Menschenart, so führt Fichte aus, von äußerst verschrobnen und
wissenschaftlicher Begriffe durchaus unfähigen Köpfen," deren Fassungskraft sich
nun einmal absolut nicht soweit erstrecken kann, zu begreifen den Zweck der
Universität, gänzlich unvermögend zu verstehn, daß das „Studieren ein Beruf"
ist, eine solche Menschenart also gewahrt den „Studentenstand." Sie sieht ihn
unter den übrigen Stünden als einen besondern Stand. Wie sie aber von
diesen nicht weiß, wozu sie eigentlich da sind, so weiß sie anch vom Stande der
Studierenden nicht, wozu er eigentlich da ist. Ohne jede Ahnung seiner hohen
Mission meint sie, er müsse „in der Welt sein, aus keinem andern Grunde,
als um bloß zu sein, und um die Zahl der Stände voll zu machen." Diese
Menschen beobachten, daß der Stand der Studierenden von der strengen Form
bürgerlicher Lasten privilegiert sei; daß er das sei, nur um ganz seinem Berufe
des Studiums gehören zu können, leuchtet ihrem schwachen Verstände nicht ein,
und so halten sie ihn denn für einen schlechtweg privilegierten Stand, der über¬
haupt keine Pflichten, überhaupt keine Zwecke Hütte und darum auch schlechtweg
wertlos sein müßte. Und so treibt die eigne Nichtigkeit gewisse Menschen in
den Studentenstand, weil sie diesen selbst für nichtig ansehen.

Unbekümmert um dessen Zweck, von dem er allein seinen Wert empfüngt,
sprechen sie sich selbst von diesem Zwecke frei. Das nennen sie dann aka¬
demische Freiheit, wohl weil sie mit der Akademie nichts zu tun haben
wollen. Von allem, was mit dieser zusammenhängt, wesenhaft zu ihr gehört,
wollen sie ja frei sein. Und mit Verachtung schauen sie ja auf die Studenten,
die eben Studierende sind. An Stelle des allgemeinen Universitätszwecks setzen
sie ihre von diesem Zwecke freien Sonderinteressen, die in der absoluten Zweck-
losigkeit ihres Daseins, das sie führen, bloß um so angenehm wie möglich da¬
zusein, gipfeln. Sie kennen nichts als das Dasein genießen, das gemein macht.
„Die wirklich Studierenden" gelten denen, „die bloß diesen Namen sich geben,"
als Streber, weil diesen die Geistesbildung nichts gilt. Wer sich die Kultur¬
arbeit und nicht den gemeinen Genuß zum Ziele setzt, der muß jener Menschen¬
klasse, der „Trinkgelage als Herkommen" gelten, die „am Geiste verschroben,
am Leibe als Siechlinge" ihr jämmerliches Genußdasein fristen, durch sein eignes
gutes Beispiel als übler unwillkommner Mahner erscheinen. Am liebsten
möchten sie ihn ganz beseitigen. Da sie das nicht ohne weiteres können, fangen
sie mit ihm Händel an. Da er sich auf ihre gemeine brutale Art des „Blut¬
vergießens und Mordes" nicht einläßt, verhängen sie den „Bann" über ihn.
Und so tun sie alles, um die Freiheit derer, die sich frei ihrer Bestimmung


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/490>, abgerufen am 20.05.2024.