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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr.

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Konfession und Wirtschaftsleben

sich selbst durch ihren freien Willen bewegen; darum müssen sie in sich selbst
eine Richtschnur des Handelns tragen (rsquiriwr in sis Mg,sag.in rsvtio reZi-
mini"), nach der sie den Gehorsam gegen die Gebietenden übe"; und zu dieser
Richtschnur ^heutige Philosophen werden wahrscheinlich übersetzen: zu diesen
Prinzipien) gehört auch die Art Klugheit, die man Politik nennt." Der Sklave
kann demnach auch Glied des Staates sein. "Der Untergebne ist nicht ver¬
pflichtet, dem Vorgesetzten zu gehorchen, wenn dieser etwas befiehlt, was nicht
in den Bereich seiner Zuständigkeit gehört (in quo el non sudäs-or). Denn
Seneca spricht: "Der irrt, der meint, die Knechtschaft unterjoche den ganzen
Menschen (sörvitutem in totum ooininöin ässoenÄsrs); der bessere Teil ist
ausgenommen: der Leib gehört dem Herrn, die Seele ist sui juris." Deshalb
hat der Mensch in den Dingen, die sich auf seine innersten Willensregungen
beziehen, nicht einem Menschen, sondern nur Gott zu gehorchen. Der Mensch
hat dem Menschen zu gehorchen in Beziehung auf körperliche Tätigkeiten, jedoch
nicht in solchen, die zur Natur des Leibes gehören; auch in diesen darf er nur
Gott gehorchen, denn von Natur sind alle Menschen gleich, nämlich in den
Dingen, die zur Erhaltung des Leibes und zur Erzeugung der Nachkommen¬
schaft gehören; darum brauchen weder die sea-ol ihren Herren noch die Kinder
ihren Eltern zu gehorchen, wenn es sich um die Entscheidung für Eingehung
einer Ehe oder für Bewahrung der Jungfräulichkeit handelt. sDie NichtVer¬
pflichtung in Beziehung auf das, was zur Erhaltung des eignen Leibes gehört,
haben wir wohl so zu verstehn, daß der Knecht nicht zu gehorchen braucht,
wenn ihm der Herr einen das Leben gefährdenden Auftrag erteilt, und daß er
sich gegen den Willen des Herrn Speise verschaffen darf, wenn dieser ihn
hungern küßt.j Wo dagegen eine Tätigkeit angeordnet und über Sachen ver¬
fügt wird, die dem Vorgesetzten unterstehn, hat der Untergebne zu gehorchen;
so der Soldat in dem, was zur Kriegführung, der ssrvns in dem, was zu
seiner Dienstleistung (ack oxsra, ssrvilig, exsMenäg.), der Sohn dem Vater in
allem, was zur Lebensführung und zur Hausordnung (aä cIi8oiMns.ni viws
et onrkun äorns8tioNn) gehört. . . . Der ssivns sse res äoinini in Beziehung
auf Dinge, die zur Natur hinzukommen; aber im Natürlichen sind alle gleich;
daher darf der ssrvns gegen den Willen des Herrn einem andern Menschen
durch die Ehe Gewalt über den eignen Leib einräumen." Mit den Kirchen¬
vätern hält Thomas die Sklaverei für eine Folge des Sündenfalls. Vorge¬
setzte, die nicht um ihrer selbst willen gebieten, würde es auch in einer sünde¬
losen Menschheit geben, nicht aber Herren, die lediglich zu ihrem eignen Nutzen
und Genuß über die Handlungen andrer verfügen. Vom Standpunkte des
Menschheitsideals also wird die Sklaverei verworfen; als Sündenstrafe dagegen
gehört sie zur göttlichen Weltordnung und zur bestehenden Rechtsordnung; daß
ihre Abschaffung erstrebt werden solle, das füllt ihm so wenig ein wie den
Kirchenvätern; vielmehr, schreibt Maurenbrecher, "hält er den Gedanken, daß
das Christentum die Aufhebung der Sklaverei fordere, für eine Ketzerei, die


Konfession und Wirtschaftsleben

sich selbst durch ihren freien Willen bewegen; darum müssen sie in sich selbst
eine Richtschnur des Handelns tragen (rsquiriwr in sis Mg,sag.in rsvtio reZi-
mini«), nach der sie den Gehorsam gegen die Gebietenden übe»; und zu dieser
Richtschnur ^heutige Philosophen werden wahrscheinlich übersetzen: zu diesen
Prinzipien) gehört auch die Art Klugheit, die man Politik nennt." Der Sklave
kann demnach auch Glied des Staates sein. „Der Untergebne ist nicht ver¬
pflichtet, dem Vorgesetzten zu gehorchen, wenn dieser etwas befiehlt, was nicht
in den Bereich seiner Zuständigkeit gehört (in quo el non sudäs-or). Denn
Seneca spricht: »Der irrt, der meint, die Knechtschaft unterjoche den ganzen
Menschen (sörvitutem in totum ooininöin ässoenÄsrs); der bessere Teil ist
ausgenommen: der Leib gehört dem Herrn, die Seele ist sui juris.« Deshalb
hat der Mensch in den Dingen, die sich auf seine innersten Willensregungen
beziehen, nicht einem Menschen, sondern nur Gott zu gehorchen. Der Mensch
hat dem Menschen zu gehorchen in Beziehung auf körperliche Tätigkeiten, jedoch
nicht in solchen, die zur Natur des Leibes gehören; auch in diesen darf er nur
Gott gehorchen, denn von Natur sind alle Menschen gleich, nämlich in den
Dingen, die zur Erhaltung des Leibes und zur Erzeugung der Nachkommen¬
schaft gehören; darum brauchen weder die sea-ol ihren Herren noch die Kinder
ihren Eltern zu gehorchen, wenn es sich um die Entscheidung für Eingehung
einer Ehe oder für Bewahrung der Jungfräulichkeit handelt. sDie NichtVer¬
pflichtung in Beziehung auf das, was zur Erhaltung des eignen Leibes gehört,
haben wir wohl so zu verstehn, daß der Knecht nicht zu gehorchen braucht,
wenn ihm der Herr einen das Leben gefährdenden Auftrag erteilt, und daß er
sich gegen den Willen des Herrn Speise verschaffen darf, wenn dieser ihn
hungern küßt.j Wo dagegen eine Tätigkeit angeordnet und über Sachen ver¬
fügt wird, die dem Vorgesetzten unterstehn, hat der Untergebne zu gehorchen;
so der Soldat in dem, was zur Kriegführung, der ssrvns in dem, was zu
seiner Dienstleistung (ack oxsra, ssrvilig, exsMenäg.), der Sohn dem Vater in
allem, was zur Lebensführung und zur Hausordnung (aä cIi8oiMns.ni viws
et onrkun äorns8tioNn) gehört. . . . Der ssivns sse res äoinini in Beziehung
auf Dinge, die zur Natur hinzukommen; aber im Natürlichen sind alle gleich;
daher darf der ssrvns gegen den Willen des Herrn einem andern Menschen
durch die Ehe Gewalt über den eignen Leib einräumen." Mit den Kirchen¬
vätern hält Thomas die Sklaverei für eine Folge des Sündenfalls. Vorge¬
setzte, die nicht um ihrer selbst willen gebieten, würde es auch in einer sünde¬
losen Menschheit geben, nicht aber Herren, die lediglich zu ihrem eignen Nutzen
und Genuß über die Handlungen andrer verfügen. Vom Standpunkte des
Menschheitsideals also wird die Sklaverei verworfen; als Sündenstrafe dagegen
gehört sie zur göttlichen Weltordnung und zur bestehenden Rechtsordnung; daß
ihre Abschaffung erstrebt werden solle, das füllt ihm so wenig ein wie den
Kirchenvätern; vielmehr, schreibt Maurenbrecher, „hält er den Gedanken, daß
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_302701/460>, abgerufen am 15.05.2024.