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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Zur Strafgesetz- und Gefcinanisreform

Wenn sein in der Freiheit bewährtes Betragen zur Hoffnung weitern Wohl¬
verhaltens vollbegründeten Anlaß bieten sollte.

Welches weite schöne Arbeitsfeld würde dadurch den berufensten Organen,
den Gefängnisbeamten, gesteckt sein, deren Interesse für den Gefangnen, den
sie in der Haft studiert und kennen gelernt haben, und der sich daran gewöhnt
hat, ihnen mit Vertrauen zu begegnen, weit über die Gefängnismauern hinaus¬
reicht, heute aber schon vor diesen ein wirkungsloses Ende findet.

Von der weitgehendsten Bedeutung würde aber eine unbestimmte Verur¬
teilung für die Möglichkeit, den Gefangenen zu bessern, selbst sein. Hat er es
in seiner Hand, durch Wohlverhalten. Fleiß und Arbeit seine Strafhaft zu
kürzen, so wird die Aussicht auf die wiederzuerlangende Freiheit alle bessern
Regungen wecken, die durch täglich neue Übung wieder Daseinsfreudigkeit er¬
halten: Gehorsam. Pünktlichkeit. Bescheidenheit, Arbeitslust, Wissensdrang, alles
Eigenschaften, die längst schliefen und durch Leichtsinn, Trägheit. Sinnlichkeit
überwuchert waren, werden lebendig werden und müssen, in Atem gehalten, auf
eine Besserung hinwirken, wenn solche überhaupt noch möglich ist.

Strenge Disziplin, die nun keiner rohen Mittel zur Aufrechterhaltung mehr
bedarf, fleißige Arbeit, die nach keinen politischen Tendenzen zu bemessen ist.
sondern nur dem Fortkommen des Einzelnen zugeschnitten sein darf, an den
Fleiß des Gefangnen aber streng begrenzte Anforderungen stellt, gutes Wissen
in einer Schule, die außer Lesen und Schreiben den Menschen fördert und hebt
durch Unterweisung in Geschichte, Geographie, Sittenlehre und Gesundheitslehre,
Verfassung und Verwaltung, und die nicht wie jetzt tauben Ohren predigt,
sondern Anspannung verlangt und ein Ziel steckt, das von dem Sträfling er¬
reicht werden muß, wenn er die Freiheit bald genießen will. Diese drei Haupt¬
förderungen zu einer frühern bedingten Entlastung werden die Machtmittel bilden,
die die Anstaltsverwaltung zur Besserung des Gefangnen in der Hand hat.

Um die Arbeit, die auf Besserung gerichtet ist, erfolgreich zu machen -- und
das darf hierbei gesagt werden, der Erfolg wird solcher Arbeit ganz gewiß
sicher sein --, scheide man Sträflinge im Alter von achtzehn bis dreißig Jahren
aus den Gefängnissen aus und bringe sie in besondern Anstalten unter. Wir
haben viele gut gebaute, einen geordneten Strafvollzug gewährleistende Staats¬
anstalten, daß wohl in jeder Provinz eine verfügbar gemacht werden könnte.
Man nenne sie am besten "Besserungsanstalten", dann ist der Fluch des Wortes
"Gefängnis", das manchem jungen Sünder zeitlebens anhaftet, von ihnen ge¬
nommen; man arbeite hier an den jüngern Übeltätern, denen erstmalig bestrafte
ältere zugesellt werden könnten; aber die ältern Gewohnheitsverbrecher scheide
man aus. die bringe man in andern Anstalten unter, in Strafgefängnissen oder
Zuchthäusern, und halte sie fest nach Maßgabe ihres sittlichen Wertes, den sie
draußen für die breite Öffentlichkeit noch haben. Erschreckend ist es. betrachtet
man heute die Gefängnisse und Zuchthäuser und sieht, wie vielen elenden
Personen sich täglich die Tür zur Freiheit öffnet. Menschen, die dieses Wortes


Zur Strafgesetz- und Gefcinanisreform

Wenn sein in der Freiheit bewährtes Betragen zur Hoffnung weitern Wohl¬
verhaltens vollbegründeten Anlaß bieten sollte.

Welches weite schöne Arbeitsfeld würde dadurch den berufensten Organen,
den Gefängnisbeamten, gesteckt sein, deren Interesse für den Gefangnen, den
sie in der Haft studiert und kennen gelernt haben, und der sich daran gewöhnt
hat, ihnen mit Vertrauen zu begegnen, weit über die Gefängnismauern hinaus¬
reicht, heute aber schon vor diesen ein wirkungsloses Ende findet.

Von der weitgehendsten Bedeutung würde aber eine unbestimmte Verur¬
teilung für die Möglichkeit, den Gefangenen zu bessern, selbst sein. Hat er es
in seiner Hand, durch Wohlverhalten. Fleiß und Arbeit seine Strafhaft zu
kürzen, so wird die Aussicht auf die wiederzuerlangende Freiheit alle bessern
Regungen wecken, die durch täglich neue Übung wieder Daseinsfreudigkeit er¬
halten: Gehorsam. Pünktlichkeit. Bescheidenheit, Arbeitslust, Wissensdrang, alles
Eigenschaften, die längst schliefen und durch Leichtsinn, Trägheit. Sinnlichkeit
überwuchert waren, werden lebendig werden und müssen, in Atem gehalten, auf
eine Besserung hinwirken, wenn solche überhaupt noch möglich ist.

Strenge Disziplin, die nun keiner rohen Mittel zur Aufrechterhaltung mehr
bedarf, fleißige Arbeit, die nach keinen politischen Tendenzen zu bemessen ist.
sondern nur dem Fortkommen des Einzelnen zugeschnitten sein darf, an den
Fleiß des Gefangnen aber streng begrenzte Anforderungen stellt, gutes Wissen
in einer Schule, die außer Lesen und Schreiben den Menschen fördert und hebt
durch Unterweisung in Geschichte, Geographie, Sittenlehre und Gesundheitslehre,
Verfassung und Verwaltung, und die nicht wie jetzt tauben Ohren predigt,
sondern Anspannung verlangt und ein Ziel steckt, das von dem Sträfling er¬
reicht werden muß, wenn er die Freiheit bald genießen will. Diese drei Haupt¬
förderungen zu einer frühern bedingten Entlastung werden die Machtmittel bilden,
die die Anstaltsverwaltung zur Besserung des Gefangnen in der Hand hat.

Um die Arbeit, die auf Besserung gerichtet ist, erfolgreich zu machen — und
das darf hierbei gesagt werden, der Erfolg wird solcher Arbeit ganz gewiß
sicher sein —, scheide man Sträflinge im Alter von achtzehn bis dreißig Jahren
aus den Gefängnissen aus und bringe sie in besondern Anstalten unter. Wir
haben viele gut gebaute, einen geordneten Strafvollzug gewährleistende Staats¬
anstalten, daß wohl in jeder Provinz eine verfügbar gemacht werden könnte.
Man nenne sie am besten „Besserungsanstalten", dann ist der Fluch des Wortes
„Gefängnis", das manchem jungen Sünder zeitlebens anhaftet, von ihnen ge¬
nommen; man arbeite hier an den jüngern Übeltätern, denen erstmalig bestrafte
ältere zugesellt werden könnten; aber die ältern Gewohnheitsverbrecher scheide
man aus. die bringe man in andern Anstalten unter, in Strafgefängnissen oder
Zuchthäusern, und halte sie fest nach Maßgabe ihres sittlichen Wertes, den sie
draußen für die breite Öffentlichkeit noch haben. Erschreckend ist es. betrachtet
man heute die Gefängnisse und Zuchthäuser und sieht, wie vielen elenden
Personen sich täglich die Tür zur Freiheit öffnet. Menschen, die dieses Wortes


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[0243] Zur Strafgesetz- und Gefcinanisreform Wenn sein in der Freiheit bewährtes Betragen zur Hoffnung weitern Wohl¬ verhaltens vollbegründeten Anlaß bieten sollte. Welches weite schöne Arbeitsfeld würde dadurch den berufensten Organen, den Gefängnisbeamten, gesteckt sein, deren Interesse für den Gefangnen, den sie in der Haft studiert und kennen gelernt haben, und der sich daran gewöhnt hat, ihnen mit Vertrauen zu begegnen, weit über die Gefängnismauern hinaus¬ reicht, heute aber schon vor diesen ein wirkungsloses Ende findet. Von der weitgehendsten Bedeutung würde aber eine unbestimmte Verur¬ teilung für die Möglichkeit, den Gefangenen zu bessern, selbst sein. Hat er es in seiner Hand, durch Wohlverhalten. Fleiß und Arbeit seine Strafhaft zu kürzen, so wird die Aussicht auf die wiederzuerlangende Freiheit alle bessern Regungen wecken, die durch täglich neue Übung wieder Daseinsfreudigkeit er¬ halten: Gehorsam. Pünktlichkeit. Bescheidenheit, Arbeitslust, Wissensdrang, alles Eigenschaften, die längst schliefen und durch Leichtsinn, Trägheit. Sinnlichkeit überwuchert waren, werden lebendig werden und müssen, in Atem gehalten, auf eine Besserung hinwirken, wenn solche überhaupt noch möglich ist. Strenge Disziplin, die nun keiner rohen Mittel zur Aufrechterhaltung mehr bedarf, fleißige Arbeit, die nach keinen politischen Tendenzen zu bemessen ist. sondern nur dem Fortkommen des Einzelnen zugeschnitten sein darf, an den Fleiß des Gefangnen aber streng begrenzte Anforderungen stellt, gutes Wissen in einer Schule, die außer Lesen und Schreiben den Menschen fördert und hebt durch Unterweisung in Geschichte, Geographie, Sittenlehre und Gesundheitslehre, Verfassung und Verwaltung, und die nicht wie jetzt tauben Ohren predigt, sondern Anspannung verlangt und ein Ziel steckt, das von dem Sträfling er¬ reicht werden muß, wenn er die Freiheit bald genießen will. Diese drei Haupt¬ förderungen zu einer frühern bedingten Entlastung werden die Machtmittel bilden, die die Anstaltsverwaltung zur Besserung des Gefangnen in der Hand hat. Um die Arbeit, die auf Besserung gerichtet ist, erfolgreich zu machen — und das darf hierbei gesagt werden, der Erfolg wird solcher Arbeit ganz gewiß sicher sein —, scheide man Sträflinge im Alter von achtzehn bis dreißig Jahren aus den Gefängnissen aus und bringe sie in besondern Anstalten unter. Wir haben viele gut gebaute, einen geordneten Strafvollzug gewährleistende Staats¬ anstalten, daß wohl in jeder Provinz eine verfügbar gemacht werden könnte. Man nenne sie am besten „Besserungsanstalten", dann ist der Fluch des Wortes „Gefängnis", das manchem jungen Sünder zeitlebens anhaftet, von ihnen ge¬ nommen; man arbeite hier an den jüngern Übeltätern, denen erstmalig bestrafte ältere zugesellt werden könnten; aber die ältern Gewohnheitsverbrecher scheide man aus. die bringe man in andern Anstalten unter, in Strafgefängnissen oder Zuchthäusern, und halte sie fest nach Maßgabe ihres sittlichen Wertes, den sie draußen für die breite Öffentlichkeit noch haben. Erschreckend ist es. betrachtet man heute die Gefängnisse und Zuchthäuser und sieht, wie vielen elenden Personen sich täglich die Tür zur Freiheit öffnet. Menschen, die dieses Wortes

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/243>, abgerufen am 09.06.2024.