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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Die Kurse für Regierungsreferendare

Hoffentlich gelingt es auch den Kursen im Laufe der Zeit, sich die Anerkennung
zu verschaffen, die ihnen zukommt!

Alle, die der wichtige" Frage der Ausbildung der Negierungsrefcrendare
ihr Interesse zuwenden, sind wohl einig darin, daß die Gründung besondrer
Dezernate für die Ncgierungsreferendare freudig zu begrüßen sei. Auch in der
offenbar von sachkundiger Hand geschriebnen Abhandlung der Grenzboten:
"Nochmals der höhere Verwaltungsdienst in Preußen" (Ur. 28, 30, 31) -- die
in der Tat viel lesenswertes und bemerkenswertes enthält -- ist diese Ma߬
nahme als "ein bedeutender Fortschritt" bezeichnet worden, "der einen wesent¬
lichen Mangel des bisherigen Zustandes beseitigt". Der Verfasser hegt jedoch die
Besorgnis, daß die Arbeit in den Kursen zu einer gewöhnlichen "Einpaukerei"
herabsinken werde. "Kurz, die Kurse werden, so heißt es Seite 170 in Ur. 30,
in Wirklichkeit Einpaukerei werden, deren Erfolg zudem noch zweifelhaft ist."
Ist dieser Vorwurf berechtigt?

Um den Leser in die Lage zu versetzen, selbst diese Frage zu beantworten,
sei mir an dieser Stelle gestattet, ein Bild von der Tätigkeit in dem Kursus zu
Breslau zu entwerfen. Vielleicht wird dadurch die Ansicht doch etwas erschüttert,
daß die Kurse in Wahrheit nur Anstalten seien, in denen die Regierungsrefe¬
rendare zum Examen eingepaukt werden wie die Füchse im Korps zur ersten
Mensur oder wie die Rekruten auf dem Kasernenhofe zur Vorstellung.

Der Arbeit in dem Kursus zu Breslau liegt eine Dreiteilung zugrunde:
zunächst einleitende Besprechungen, sodann ein praktischer Fall, schließlich das
Thema, das nach festgesetzten System an der Reihe ist.

Bei den einleitenden Besprechungen werden jedesmal -- das gebe ich gern
zu -- nach dem Grundsatze rexetitio sse umtor gtuäiorum zuerst mit einer
gewissen rücksichtslosen Hartnäckigkeit einige Hauptbegriffe und Hauptbestimmungen
wiederholt: Recht und Staat, Verwaltung und Verwaltungsstreitverfahren,
Gesetz und Verordnung. Landesverwaltungsgesetz und kommunale Gesetzgebung,
Reichsverfassung und preußische Verfassung. Diese Hauptbegriffe und Haupt¬
bestimmungen werden so oft und so eindringlich immer wieder mit den Referen¬
daren besprochen, daß sie ihnen, wie man sagt, in Fleisch und Blut übergehn.
Diese Tätigkeit nimmt aber nur kurze Zeit in Anspruch. Dann wird sofort auf
Gebiete übergegangen, die wohl ohne Überhebung als "staatswissenschaftliche"
bezeichnet werden können. Diese Gebiete knüpfen an die Vorträge an, die jede
Woche einmal von einem Dozenten der Universität den Regierungsreferendaren
zu Breslau und Oppeln gehalten werden. Im vergangnen Sommerhalbjahr
war es Professor Dr. von Wenckstern zu Breslau, der diese Aufgabe übernahm und
folgende Themata zum Gegenstande seiner Erörterungen machte: Positives Recht
und Wirtschaft; Herrschende Auffassung in der Nationalökonomie; Wert, Preis,
Mehrwert, Akkumulations-, Konzentrations-, Verelendungs-. Sozialisierungs-,
Zusammenbruchstheorie; Wirtschafts- und Sozialpolitik auf dem Boden des
Staats und der bürgerlichen Gesellschaft; Gesamtcharakteristik des Agrarwesens


Die Kurse für Regierungsreferendare

Hoffentlich gelingt es auch den Kursen im Laufe der Zeit, sich die Anerkennung
zu verschaffen, die ihnen zukommt!

Alle, die der wichtige» Frage der Ausbildung der Negierungsrefcrendare
ihr Interesse zuwenden, sind wohl einig darin, daß die Gründung besondrer
Dezernate für die Ncgierungsreferendare freudig zu begrüßen sei. Auch in der
offenbar von sachkundiger Hand geschriebnen Abhandlung der Grenzboten:
„Nochmals der höhere Verwaltungsdienst in Preußen" (Ur. 28, 30, 31) — die
in der Tat viel lesenswertes und bemerkenswertes enthält — ist diese Ma߬
nahme als „ein bedeutender Fortschritt" bezeichnet worden, „der einen wesent¬
lichen Mangel des bisherigen Zustandes beseitigt". Der Verfasser hegt jedoch die
Besorgnis, daß die Arbeit in den Kursen zu einer gewöhnlichen „Einpaukerei"
herabsinken werde. „Kurz, die Kurse werden, so heißt es Seite 170 in Ur. 30,
in Wirklichkeit Einpaukerei werden, deren Erfolg zudem noch zweifelhaft ist."
Ist dieser Vorwurf berechtigt?

Um den Leser in die Lage zu versetzen, selbst diese Frage zu beantworten,
sei mir an dieser Stelle gestattet, ein Bild von der Tätigkeit in dem Kursus zu
Breslau zu entwerfen. Vielleicht wird dadurch die Ansicht doch etwas erschüttert,
daß die Kurse in Wahrheit nur Anstalten seien, in denen die Regierungsrefe¬
rendare zum Examen eingepaukt werden wie die Füchse im Korps zur ersten
Mensur oder wie die Rekruten auf dem Kasernenhofe zur Vorstellung.

Der Arbeit in dem Kursus zu Breslau liegt eine Dreiteilung zugrunde:
zunächst einleitende Besprechungen, sodann ein praktischer Fall, schließlich das
Thema, das nach festgesetzten System an der Reihe ist.

Bei den einleitenden Besprechungen werden jedesmal — das gebe ich gern
zu — nach dem Grundsatze rexetitio sse umtor gtuäiorum zuerst mit einer
gewissen rücksichtslosen Hartnäckigkeit einige Hauptbegriffe und Hauptbestimmungen
wiederholt: Recht und Staat, Verwaltung und Verwaltungsstreitverfahren,
Gesetz und Verordnung. Landesverwaltungsgesetz und kommunale Gesetzgebung,
Reichsverfassung und preußische Verfassung. Diese Hauptbegriffe und Haupt¬
bestimmungen werden so oft und so eindringlich immer wieder mit den Referen¬
daren besprochen, daß sie ihnen, wie man sagt, in Fleisch und Blut übergehn.
Diese Tätigkeit nimmt aber nur kurze Zeit in Anspruch. Dann wird sofort auf
Gebiete übergegangen, die wohl ohne Überhebung als „staatswissenschaftliche"
bezeichnet werden können. Diese Gebiete knüpfen an die Vorträge an, die jede
Woche einmal von einem Dozenten der Universität den Regierungsreferendaren
zu Breslau und Oppeln gehalten werden. Im vergangnen Sommerhalbjahr
war es Professor Dr. von Wenckstern zu Breslau, der diese Aufgabe übernahm und
folgende Themata zum Gegenstande seiner Erörterungen machte: Positives Recht
und Wirtschaft; Herrschende Auffassung in der Nationalökonomie; Wert, Preis,
Mehrwert, Akkumulations-, Konzentrations-, Verelendungs-. Sozialisierungs-,
Zusammenbruchstheorie; Wirtschafts- und Sozialpolitik auf dem Boden des
Staats und der bürgerlichen Gesellschaft; Gesamtcharakteristik des Agrarwesens


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[0289] Die Kurse für Regierungsreferendare Hoffentlich gelingt es auch den Kursen im Laufe der Zeit, sich die Anerkennung zu verschaffen, die ihnen zukommt! Alle, die der wichtige» Frage der Ausbildung der Negierungsrefcrendare ihr Interesse zuwenden, sind wohl einig darin, daß die Gründung besondrer Dezernate für die Ncgierungsreferendare freudig zu begrüßen sei. Auch in der offenbar von sachkundiger Hand geschriebnen Abhandlung der Grenzboten: „Nochmals der höhere Verwaltungsdienst in Preußen" (Ur. 28, 30, 31) — die in der Tat viel lesenswertes und bemerkenswertes enthält — ist diese Ma߬ nahme als „ein bedeutender Fortschritt" bezeichnet worden, „der einen wesent¬ lichen Mangel des bisherigen Zustandes beseitigt". Der Verfasser hegt jedoch die Besorgnis, daß die Arbeit in den Kursen zu einer gewöhnlichen „Einpaukerei" herabsinken werde. „Kurz, die Kurse werden, so heißt es Seite 170 in Ur. 30, in Wirklichkeit Einpaukerei werden, deren Erfolg zudem noch zweifelhaft ist." Ist dieser Vorwurf berechtigt? Um den Leser in die Lage zu versetzen, selbst diese Frage zu beantworten, sei mir an dieser Stelle gestattet, ein Bild von der Tätigkeit in dem Kursus zu Breslau zu entwerfen. Vielleicht wird dadurch die Ansicht doch etwas erschüttert, daß die Kurse in Wahrheit nur Anstalten seien, in denen die Regierungsrefe¬ rendare zum Examen eingepaukt werden wie die Füchse im Korps zur ersten Mensur oder wie die Rekruten auf dem Kasernenhofe zur Vorstellung. Der Arbeit in dem Kursus zu Breslau liegt eine Dreiteilung zugrunde: zunächst einleitende Besprechungen, sodann ein praktischer Fall, schließlich das Thema, das nach festgesetzten System an der Reihe ist. Bei den einleitenden Besprechungen werden jedesmal — das gebe ich gern zu — nach dem Grundsatze rexetitio sse umtor gtuäiorum zuerst mit einer gewissen rücksichtslosen Hartnäckigkeit einige Hauptbegriffe und Hauptbestimmungen wiederholt: Recht und Staat, Verwaltung und Verwaltungsstreitverfahren, Gesetz und Verordnung. Landesverwaltungsgesetz und kommunale Gesetzgebung, Reichsverfassung und preußische Verfassung. Diese Hauptbegriffe und Haupt¬ bestimmungen werden so oft und so eindringlich immer wieder mit den Referen¬ daren besprochen, daß sie ihnen, wie man sagt, in Fleisch und Blut übergehn. Diese Tätigkeit nimmt aber nur kurze Zeit in Anspruch. Dann wird sofort auf Gebiete übergegangen, die wohl ohne Überhebung als „staatswissenschaftliche" bezeichnet werden können. Diese Gebiete knüpfen an die Vorträge an, die jede Woche einmal von einem Dozenten der Universität den Regierungsreferendaren zu Breslau und Oppeln gehalten werden. Im vergangnen Sommerhalbjahr war es Professor Dr. von Wenckstern zu Breslau, der diese Aufgabe übernahm und folgende Themata zum Gegenstande seiner Erörterungen machte: Positives Recht und Wirtschaft; Herrschende Auffassung in der Nationalökonomie; Wert, Preis, Mehrwert, Akkumulations-, Konzentrations-, Verelendungs-. Sozialisierungs-, Zusammenbruchstheorie; Wirtschafts- und Sozialpolitik auf dem Boden des Staats und der bürgerlichen Gesellschaft; Gesamtcharakteristik des Agrarwesens

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/289>, abgerufen am 17.06.2024.