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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Recht und Sitte der Naturvölker

zur Mitarbeit an der Erzeugung kolonialer Werte heranzubilden." Und ob¬
wohl Südwestafrika als Ansiedlerkolonie behandelt wird, glaubt er, daß man
auch dort die Eingebornen nicht werde entbehren können, weder bei der Vieh¬
zucht noch beim Ackerbau, und erst recht nicht im Bergbau, falls sich die Ver¬
mutung bewahrheitet, daß dort Mineralschätze zu heben sind. Die Erziehung
der Eingebornen aber könne nur gelingen, wenn man sich mit den Anschauungen
bekannt mache, auf denen ihr Verkehrs- und Wirtschaftsleben und ihr Recht
beruht. "Gerade für Deutschsüdwestafrika erschien die Erweiterung unsrer
Kenntnis auf diesem Gebiete noch aus einem besondern Grunde erforderlich.
Denn durch die mit den dortigen Kapitänen geschlossenen Schutz- und Freund¬
schaftsverträge hatte das Reich den Eingebornen die Wahrung ihrer Sitten und
Gebräuche gewährleistet. Wie Kinder die ihnen von Eltern und Erziehern zu¬
gefügte Unbill ganz besonders schwer empfinden, weil diese ihnen das Ideal
erreichbarer Vollkommenheit darstellen, so haben auch die Kinder der Natur, die
primitiven Völker, ein sehr feines Gefühl für Rechtsverletzungen, die ihnen von
ihren neuen Herren und Erziehern zugefügt werden." Bei dieser Lage der Dinge
halten wir uns für verpflichtet, die Verbreitung der unten genannten Schriften
zu fördern, die nicht mehr ganz neu, uns aber erst jetzt zugegangen sind.*) Der
Arbeit von Meyer liegt ein Vortrag zugrunde, der in der internationalen Ver¬
einigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre gehalten
worden war, und sie ist zuerst im achten Bande des Jahrbuchs dieser Vereinigung
veröffentlicht worden. Im Auftrage derselben Vereinigung hatte der mittler¬
weile verstorbne Dr. Albert Hermann Post Fragebogen ausgearbeitet, die durch
Vermittlung des Auswärtigen Amtes, der Deutschen Kolonialgesellschaft, der
Union Oolouig-Je VraiuMse und verschiedner Missionen an Beamte, Missionare
und andre Personen in Afrika und Ozeanien geschickt wurden, die mit dem Volk,
über das zu berichten war, in jahrelangem persönlichem Verkehr gelebt hatten.
Die Bearbeitung der eingegangnen siebzehn Antworten hat nach Pohls Tode
Steinmetz**) übernommen. Er gibt sie wortgetreu wieder, hat sie aber mit ein¬
geschalteten Ergänzungen und mit Anmerkungen ausgestattet. Einige dieser Be¬
richte umfassen mehrere Völkerschaften oder Stämme.

Der erste Eindruck, den sie erzeugen, ist der, daß es Naturvölker gar nicht
gibt, wenn man Natur als das Gegenteil von Kultur faßt. Kulturarm, nicht
kulturlos sind diese Völker, schreibt Ratzel; unsre Kultur ist nicht die Kultur;
die sogenannten Naturvölker haben ihre eignen Kulturen. Seine ganze Völker¬
kunde ist der fortlaufende Beweis dafür, und wer sich nur die darin abgebildeten
Gewerbeerzeugnisse und Kunstwerke ansieht, die diese "Wilden" mit ihren




Wirtschaft und Recht der Herero vom Kammergerichtsrat Dr. Felix Meyer.
190S. -- Rechtsverhältnisse von eingebornen Völkern in Afrika und Ozeanien
von I)r. S, R. Steinmetz, Privatdozenien an der Universität Leiden. 1903. Beide im Verlag
von Julius Springer in Berlin erschienen.
Der Verfasser der im 39. Heft angezeigten Philosophie des Krieges.
Recht und Sitte der Naturvölker

zur Mitarbeit an der Erzeugung kolonialer Werte heranzubilden." Und ob¬
wohl Südwestafrika als Ansiedlerkolonie behandelt wird, glaubt er, daß man
auch dort die Eingebornen nicht werde entbehren können, weder bei der Vieh¬
zucht noch beim Ackerbau, und erst recht nicht im Bergbau, falls sich die Ver¬
mutung bewahrheitet, daß dort Mineralschätze zu heben sind. Die Erziehung
der Eingebornen aber könne nur gelingen, wenn man sich mit den Anschauungen
bekannt mache, auf denen ihr Verkehrs- und Wirtschaftsleben und ihr Recht
beruht. „Gerade für Deutschsüdwestafrika erschien die Erweiterung unsrer
Kenntnis auf diesem Gebiete noch aus einem besondern Grunde erforderlich.
Denn durch die mit den dortigen Kapitänen geschlossenen Schutz- und Freund¬
schaftsverträge hatte das Reich den Eingebornen die Wahrung ihrer Sitten und
Gebräuche gewährleistet. Wie Kinder die ihnen von Eltern und Erziehern zu¬
gefügte Unbill ganz besonders schwer empfinden, weil diese ihnen das Ideal
erreichbarer Vollkommenheit darstellen, so haben auch die Kinder der Natur, die
primitiven Völker, ein sehr feines Gefühl für Rechtsverletzungen, die ihnen von
ihren neuen Herren und Erziehern zugefügt werden." Bei dieser Lage der Dinge
halten wir uns für verpflichtet, die Verbreitung der unten genannten Schriften
zu fördern, die nicht mehr ganz neu, uns aber erst jetzt zugegangen sind.*) Der
Arbeit von Meyer liegt ein Vortrag zugrunde, der in der internationalen Ver¬
einigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre gehalten
worden war, und sie ist zuerst im achten Bande des Jahrbuchs dieser Vereinigung
veröffentlicht worden. Im Auftrage derselben Vereinigung hatte der mittler¬
weile verstorbne Dr. Albert Hermann Post Fragebogen ausgearbeitet, die durch
Vermittlung des Auswärtigen Amtes, der Deutschen Kolonialgesellschaft, der
Union Oolouig-Je VraiuMse und verschiedner Missionen an Beamte, Missionare
und andre Personen in Afrika und Ozeanien geschickt wurden, die mit dem Volk,
über das zu berichten war, in jahrelangem persönlichem Verkehr gelebt hatten.
Die Bearbeitung der eingegangnen siebzehn Antworten hat nach Pohls Tode
Steinmetz**) übernommen. Er gibt sie wortgetreu wieder, hat sie aber mit ein¬
geschalteten Ergänzungen und mit Anmerkungen ausgestattet. Einige dieser Be¬
richte umfassen mehrere Völkerschaften oder Stämme.

Der erste Eindruck, den sie erzeugen, ist der, daß es Naturvölker gar nicht
gibt, wenn man Natur als das Gegenteil von Kultur faßt. Kulturarm, nicht
kulturlos sind diese Völker, schreibt Ratzel; unsre Kultur ist nicht die Kultur;
die sogenannten Naturvölker haben ihre eignen Kulturen. Seine ganze Völker¬
kunde ist der fortlaufende Beweis dafür, und wer sich nur die darin abgebildeten
Gewerbeerzeugnisse und Kunstwerke ansieht, die diese „Wilden" mit ihren




Wirtschaft und Recht der Herero vom Kammergerichtsrat Dr. Felix Meyer.
190S. — Rechtsverhältnisse von eingebornen Völkern in Afrika und Ozeanien
von I)r. S, R. Steinmetz, Privatdozenien an der Universität Leiden. 1903. Beide im Verlag
von Julius Springer in Berlin erschienen.
Der Verfasser der im 39. Heft angezeigten Philosophie des Krieges.
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[0464] Recht und Sitte der Naturvölker zur Mitarbeit an der Erzeugung kolonialer Werte heranzubilden." Und ob¬ wohl Südwestafrika als Ansiedlerkolonie behandelt wird, glaubt er, daß man auch dort die Eingebornen nicht werde entbehren können, weder bei der Vieh¬ zucht noch beim Ackerbau, und erst recht nicht im Bergbau, falls sich die Ver¬ mutung bewahrheitet, daß dort Mineralschätze zu heben sind. Die Erziehung der Eingebornen aber könne nur gelingen, wenn man sich mit den Anschauungen bekannt mache, auf denen ihr Verkehrs- und Wirtschaftsleben und ihr Recht beruht. „Gerade für Deutschsüdwestafrika erschien die Erweiterung unsrer Kenntnis auf diesem Gebiete noch aus einem besondern Grunde erforderlich. Denn durch die mit den dortigen Kapitänen geschlossenen Schutz- und Freund¬ schaftsverträge hatte das Reich den Eingebornen die Wahrung ihrer Sitten und Gebräuche gewährleistet. Wie Kinder die ihnen von Eltern und Erziehern zu¬ gefügte Unbill ganz besonders schwer empfinden, weil diese ihnen das Ideal erreichbarer Vollkommenheit darstellen, so haben auch die Kinder der Natur, die primitiven Völker, ein sehr feines Gefühl für Rechtsverletzungen, die ihnen von ihren neuen Herren und Erziehern zugefügt werden." Bei dieser Lage der Dinge halten wir uns für verpflichtet, die Verbreitung der unten genannten Schriften zu fördern, die nicht mehr ganz neu, uns aber erst jetzt zugegangen sind.*) Der Arbeit von Meyer liegt ein Vortrag zugrunde, der in der internationalen Ver¬ einigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre gehalten worden war, und sie ist zuerst im achten Bande des Jahrbuchs dieser Vereinigung veröffentlicht worden. Im Auftrage derselben Vereinigung hatte der mittler¬ weile verstorbne Dr. Albert Hermann Post Fragebogen ausgearbeitet, die durch Vermittlung des Auswärtigen Amtes, der Deutschen Kolonialgesellschaft, der Union Oolouig-Je VraiuMse und verschiedner Missionen an Beamte, Missionare und andre Personen in Afrika und Ozeanien geschickt wurden, die mit dem Volk, über das zu berichten war, in jahrelangem persönlichem Verkehr gelebt hatten. Die Bearbeitung der eingegangnen siebzehn Antworten hat nach Pohls Tode Steinmetz**) übernommen. Er gibt sie wortgetreu wieder, hat sie aber mit ein¬ geschalteten Ergänzungen und mit Anmerkungen ausgestattet. Einige dieser Be¬ richte umfassen mehrere Völkerschaften oder Stämme. Der erste Eindruck, den sie erzeugen, ist der, daß es Naturvölker gar nicht gibt, wenn man Natur als das Gegenteil von Kultur faßt. Kulturarm, nicht kulturlos sind diese Völker, schreibt Ratzel; unsre Kultur ist nicht die Kultur; die sogenannten Naturvölker haben ihre eignen Kulturen. Seine ganze Völker¬ kunde ist der fortlaufende Beweis dafür, und wer sich nur die darin abgebildeten Gewerbeerzeugnisse und Kunstwerke ansieht, die diese „Wilden" mit ihren Wirtschaft und Recht der Herero vom Kammergerichtsrat Dr. Felix Meyer. 190S. — Rechtsverhältnisse von eingebornen Völkern in Afrika und Ozeanien von I)r. S, R. Steinmetz, Privatdozenien an der Universität Leiden. 1903. Beide im Verlag von Julius Springer in Berlin erschienen. Der Verfasser der im 39. Heft angezeigten Philosophie des Krieges.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/464>, abgerufen am 10.06.2024.