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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichs erweitert werden müsse. Dann kam, als General von Stosch die Ver¬
waltung in die Hände des Generals von Caprivi gelegt hatte, diese Entwicklung
ins Stocken. Es kam die Periode, in der die defensive Aufgabe der Flotte be¬
sonders betont wurde und man die Lösung dieser Aufgabe hauptsächlich in dem
Ausbau des Küstenschutzes und des Torpedowesens, weiterhin in der Verwendung
von Kreuzern sah, während der Bau von Schlachtschiffen als überwundner Stand-
Punkt galt. Diese Einseitigkeit hatte zur Folge, daß unsre Kriegsmarine trotz den
Vorzügen ihres Personals und Materials und trotz manchen bedeutenden Fort¬
schritten auf verschiednen Gebieten doch im ganzen stark hinter dem zurückgeblieben
war, was die Kriegsmacht des Deutschen Reichs zur See leisten sollte.

Kaiser Wilhelm der Zweite griff hier bald nach seiner Thronbesteigung mit
kräftiger Hand ein. Die Neuschöpfung der deutschen Flotte wurde sein eigenstes
Programm. In der Arbeit von fast einem Jahrzehnt wurde vieles neu geordnet
und bewußt auf das Ziel hingearbeitet, das der Kaiser in richtiger Schätzung
der mächtig wachsenden Seeinteressen des Reichs für die Entwicklung der Flotte
aufgestellt hatte. Aber hierzu war die Mitwirkung der parlamentarischen Arbeit
notwendig, und hierbei zeigten sich Hindernisse und Hemmungen, die zwar in vielen
speziellen Fällen überwunden wurden, aber doch sür eine stetige und zweckmäßige
Arbeit so verhängnisvoll werden konnten, daß man diesem Übelstande begegnen mußte.
Denn die Hemmungen waren darauf zurückzuführen, daß über die leitenden Grund¬
sätze, nach denen wir unsre Wehrkraft zur See einzurichten haben, die verschiedensten
Meinungen bestanden.

So entschloß man sich, das Ziel unsrer Flottenentwicklung für eine gewisse
Zeit gesetzlich festzulegen. Das Flottengesetz von 1398, das sich freilich schon sehr
bald infolge der Ereignisse auf dem Schauplatze der Weltpolitik als unzweckmäßig
und unzureichend erwies und durch das neue Gesetz von 1900 ersetzt worden ist, war
das Ergebnis dieses Entschlusses. Die Bemessung der Seestreitkräfte, über die wir
am Schluß der Flottenbauperiode verfügen, und die wir dann dauernd auf dieser
Höhe halten wollen, beruht auf dem Grundgedanken, daß erstens das Deutsche Reich
im Fall eines Krieges den sich aus der ganzen Lage ergebenden Verteidigungs¬
zwecken auch zur See gewachsen sein muß, und daß zweitens der militärische Schutz,
den wir unserm überseeischen Handel angedeihen lassen müssen, in seiner Stärke
und Entwicklung einigermaßen Schritt halten muß mit diesen Handelsinteressen
selbst. Auf dieses Programm konnten sich alle Parteien, die guten Willens waren,
ohne Bedenken verpflichten. Zu seiner Ausführung gehört auch die Schaffung einer
leistungsfähigen Schlachtflotte in dem Umfange, wie er in dem Flottengesetze be¬
stimmt ist -- wobei freilich mit dem Begriff "Umfang" nur die Schiffszahl, nicht
die Qualität der einzelnen Schiffe zu versteh" ist. Denn daß jedes im Dienste
befindliche Schlachtschiff eine technisch auf der Höhe stehende Kampfeinheit bedeuten
Muß, liegt auf der Hand. Über diese Grundsätze haben sich alle bürgerlichen
Parteien so weit geeinigt, daß es darüber -- wenn man von dem grundsätzlich
verneinenden Standpunkte der Sozialdemokratie absieht -- eigentlich keinen Streit
gibt. Wenn also bei jeder Meinungsverschiedenheit über die Art der Ausführung
dieses Flottenprogramms immer wieder die Redensart von den "uferlosen" Flotten-
Plänen auftaucht, um bei den Urteilslosen als Schreckmittel zu dienen, so ist das
der reine Unsinn. Uferlose Forderungen werden überhaupt nicht mehr erhoben,
weil vollkommen klar ist, was für eine Flotte das Deutsche Reich künftig haben
soll, und es ist eine vollständige Irreführung, wenn denen, die mit den neuesten
Nottenforderungen nicht zufrieden sind und sie ungenügend finden, der Gedanke
untergeschoben wird, als wollten sie über das vernünftige Maß, das durch die


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichs erweitert werden müsse. Dann kam, als General von Stosch die Ver¬
waltung in die Hände des Generals von Caprivi gelegt hatte, diese Entwicklung
ins Stocken. Es kam die Periode, in der die defensive Aufgabe der Flotte be¬
sonders betont wurde und man die Lösung dieser Aufgabe hauptsächlich in dem
Ausbau des Küstenschutzes und des Torpedowesens, weiterhin in der Verwendung
von Kreuzern sah, während der Bau von Schlachtschiffen als überwundner Stand-
Punkt galt. Diese Einseitigkeit hatte zur Folge, daß unsre Kriegsmarine trotz den
Vorzügen ihres Personals und Materials und trotz manchen bedeutenden Fort¬
schritten auf verschiednen Gebieten doch im ganzen stark hinter dem zurückgeblieben
war, was die Kriegsmacht des Deutschen Reichs zur See leisten sollte.

Kaiser Wilhelm der Zweite griff hier bald nach seiner Thronbesteigung mit
kräftiger Hand ein. Die Neuschöpfung der deutschen Flotte wurde sein eigenstes
Programm. In der Arbeit von fast einem Jahrzehnt wurde vieles neu geordnet
und bewußt auf das Ziel hingearbeitet, das der Kaiser in richtiger Schätzung
der mächtig wachsenden Seeinteressen des Reichs für die Entwicklung der Flotte
aufgestellt hatte. Aber hierzu war die Mitwirkung der parlamentarischen Arbeit
notwendig, und hierbei zeigten sich Hindernisse und Hemmungen, die zwar in vielen
speziellen Fällen überwunden wurden, aber doch sür eine stetige und zweckmäßige
Arbeit so verhängnisvoll werden konnten, daß man diesem Übelstande begegnen mußte.
Denn die Hemmungen waren darauf zurückzuführen, daß über die leitenden Grund¬
sätze, nach denen wir unsre Wehrkraft zur See einzurichten haben, die verschiedensten
Meinungen bestanden.

So entschloß man sich, das Ziel unsrer Flottenentwicklung für eine gewisse
Zeit gesetzlich festzulegen. Das Flottengesetz von 1398, das sich freilich schon sehr
bald infolge der Ereignisse auf dem Schauplatze der Weltpolitik als unzweckmäßig
und unzureichend erwies und durch das neue Gesetz von 1900 ersetzt worden ist, war
das Ergebnis dieses Entschlusses. Die Bemessung der Seestreitkräfte, über die wir
am Schluß der Flottenbauperiode verfügen, und die wir dann dauernd auf dieser
Höhe halten wollen, beruht auf dem Grundgedanken, daß erstens das Deutsche Reich
im Fall eines Krieges den sich aus der ganzen Lage ergebenden Verteidigungs¬
zwecken auch zur See gewachsen sein muß, und daß zweitens der militärische Schutz,
den wir unserm überseeischen Handel angedeihen lassen müssen, in seiner Stärke
und Entwicklung einigermaßen Schritt halten muß mit diesen Handelsinteressen
selbst. Auf dieses Programm konnten sich alle Parteien, die guten Willens waren,
ohne Bedenken verpflichten. Zu seiner Ausführung gehört auch die Schaffung einer
leistungsfähigen Schlachtflotte in dem Umfange, wie er in dem Flottengesetze be¬
stimmt ist — wobei freilich mit dem Begriff „Umfang" nur die Schiffszahl, nicht
die Qualität der einzelnen Schiffe zu versteh« ist. Denn daß jedes im Dienste
befindliche Schlachtschiff eine technisch auf der Höhe stehende Kampfeinheit bedeuten
Muß, liegt auf der Hand. Über diese Grundsätze haben sich alle bürgerlichen
Parteien so weit geeinigt, daß es darüber — wenn man von dem grundsätzlich
verneinenden Standpunkte der Sozialdemokratie absieht — eigentlich keinen Streit
gibt. Wenn also bei jeder Meinungsverschiedenheit über die Art der Ausführung
dieses Flottenprogramms immer wieder die Redensart von den „uferlosen" Flotten-
Plänen auftaucht, um bei den Urteilslosen als Schreckmittel zu dienen, so ist das
der reine Unsinn. Uferlose Forderungen werden überhaupt nicht mehr erhoben,
weil vollkommen klar ist, was für eine Flotte das Deutsche Reich künftig haben
soll, und es ist eine vollständige Irreführung, wenn denen, die mit den neuesten
Nottenforderungen nicht zufrieden sind und sie ungenügend finden, der Gedanke
untergeschoben wird, als wollten sie über das vernünftige Maß, das durch die


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[0489] Maßgebliches und Unmaßgebliches Reichs erweitert werden müsse. Dann kam, als General von Stosch die Ver¬ waltung in die Hände des Generals von Caprivi gelegt hatte, diese Entwicklung ins Stocken. Es kam die Periode, in der die defensive Aufgabe der Flotte be¬ sonders betont wurde und man die Lösung dieser Aufgabe hauptsächlich in dem Ausbau des Küstenschutzes und des Torpedowesens, weiterhin in der Verwendung von Kreuzern sah, während der Bau von Schlachtschiffen als überwundner Stand- Punkt galt. Diese Einseitigkeit hatte zur Folge, daß unsre Kriegsmarine trotz den Vorzügen ihres Personals und Materials und trotz manchen bedeutenden Fort¬ schritten auf verschiednen Gebieten doch im ganzen stark hinter dem zurückgeblieben war, was die Kriegsmacht des Deutschen Reichs zur See leisten sollte. Kaiser Wilhelm der Zweite griff hier bald nach seiner Thronbesteigung mit kräftiger Hand ein. Die Neuschöpfung der deutschen Flotte wurde sein eigenstes Programm. In der Arbeit von fast einem Jahrzehnt wurde vieles neu geordnet und bewußt auf das Ziel hingearbeitet, das der Kaiser in richtiger Schätzung der mächtig wachsenden Seeinteressen des Reichs für die Entwicklung der Flotte aufgestellt hatte. Aber hierzu war die Mitwirkung der parlamentarischen Arbeit notwendig, und hierbei zeigten sich Hindernisse und Hemmungen, die zwar in vielen speziellen Fällen überwunden wurden, aber doch sür eine stetige und zweckmäßige Arbeit so verhängnisvoll werden konnten, daß man diesem Übelstande begegnen mußte. Denn die Hemmungen waren darauf zurückzuführen, daß über die leitenden Grund¬ sätze, nach denen wir unsre Wehrkraft zur See einzurichten haben, die verschiedensten Meinungen bestanden. So entschloß man sich, das Ziel unsrer Flottenentwicklung für eine gewisse Zeit gesetzlich festzulegen. Das Flottengesetz von 1398, das sich freilich schon sehr bald infolge der Ereignisse auf dem Schauplatze der Weltpolitik als unzweckmäßig und unzureichend erwies und durch das neue Gesetz von 1900 ersetzt worden ist, war das Ergebnis dieses Entschlusses. Die Bemessung der Seestreitkräfte, über die wir am Schluß der Flottenbauperiode verfügen, und die wir dann dauernd auf dieser Höhe halten wollen, beruht auf dem Grundgedanken, daß erstens das Deutsche Reich im Fall eines Krieges den sich aus der ganzen Lage ergebenden Verteidigungs¬ zwecken auch zur See gewachsen sein muß, und daß zweitens der militärische Schutz, den wir unserm überseeischen Handel angedeihen lassen müssen, in seiner Stärke und Entwicklung einigermaßen Schritt halten muß mit diesen Handelsinteressen selbst. Auf dieses Programm konnten sich alle Parteien, die guten Willens waren, ohne Bedenken verpflichten. Zu seiner Ausführung gehört auch die Schaffung einer leistungsfähigen Schlachtflotte in dem Umfange, wie er in dem Flottengesetze be¬ stimmt ist — wobei freilich mit dem Begriff „Umfang" nur die Schiffszahl, nicht die Qualität der einzelnen Schiffe zu versteh« ist. Denn daß jedes im Dienste befindliche Schlachtschiff eine technisch auf der Höhe stehende Kampfeinheit bedeuten Muß, liegt auf der Hand. Über diese Grundsätze haben sich alle bürgerlichen Parteien so weit geeinigt, daß es darüber — wenn man von dem grundsätzlich verneinenden Standpunkte der Sozialdemokratie absieht — eigentlich keinen Streit gibt. Wenn also bei jeder Meinungsverschiedenheit über die Art der Ausführung dieses Flottenprogramms immer wieder die Redensart von den „uferlosen" Flotten- Plänen auftaucht, um bei den Urteilslosen als Schreckmittel zu dienen, so ist das der reine Unsinn. Uferlose Forderungen werden überhaupt nicht mehr erhoben, weil vollkommen klar ist, was für eine Flotte das Deutsche Reich künftig haben soll, und es ist eine vollständige Irreführung, wenn denen, die mit den neuesten Nottenforderungen nicht zufrieden sind und sie ungenügend finden, der Gedanke untergeschoben wird, als wollten sie über das vernünftige Maß, das durch die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/489>, abgerufen am 17.06.2024.