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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Umnaßgcblichcs

offenbar fortdauern, wenigstens ist keine Rede davon, daß die Überweisungen weg¬
fallen. Wahrscheinlich werden sie auf andre Einnahmen des Reiches basiert werden
müssen, da ein Teil der Einkünfte, die bisher als Überweisungen in Betracht
kamen, insbesondre die Branntweinverbrauchsabgabe, wohl selbst eine Änderung er¬
fahren soll.

Nun wäre es an sich natürlich möglich, an Stelle der periodischen eine jähr¬
liche Bewilligung von Einnahmen einzuführen, und die Interessen des Reiches
würden dem auch nicht entgegenstehn, wohl aber die der Bundesstaaten. Erfuhren
die tatsächlich zu leistenden Matrikularbeiträge Jahr für Jahr eine Änderung, so
würde dies bedeuten, daß die einzelnen Staaten ihrerseits mit beständig schwankenden
Ausgaben zu rechnen hätten. Es ist seit Jahren darauf hingewiesen worden, daß dies
den Staatshaushalt der meisten Bundesstaaten in die größte Verwirrung bringen würde.
Solange es sich bei den Matrikularbeiträgen nur um formelle -- abgesehen von
der hier belanglosen Frage teilweiser vorzeitiger Zahlung an die Reichshauptkasse --
Ausgabeposten handelte, weil sie durch Überweisungen gedeckt waren, so lange war
dies nur eine Schwierigkeit für die Finanzminister, die den Etat aufstellten, nicht
für das Staatswesen selbst. Handelt es sich aber um tatsächlich zu leistende un¬
gedeckte Matrikularbeiträge, um wirkliche Ausgaben, so wäre eine derartige Schwankung
von Jahr zu Jahr, auf die sich der Staat in seinen eignen Wirtschaftsplünen nicht
einrichten kann, tatsächlich unerträglich. Es wird darum schon als ein wesentlicher
Fortschritt für das Budgetrecht des Reichstags begrüßt werden können, wenn der
Höchstbetrag ungedeckter Matrikularbeiträge nicht dauernd, sondern in gewissen
Perioden erfolgt.


2.

Die Matrikularbeiträge sollen zugleich den notwendigen "beweglichen Faktor"
darstellen. An sich wäre es ebenso wohl möglich, eine andre Einnahme des Reiches
beweglich zu gestalten, etwa den Kaffeezoll, wie es 1879 angeregt wurde, oder die
Stempelabgnben, wie es die Reichsregierung 1893 in Vorschlag brachte. In
England sind bekanntlich die Einkommensteuer und einige Zölle beweglich. Wenn
der Reichsschatzsekretär gleichwohl die Matrikularbeiträge als "beweglichen Faktor"
ausgestalten will, so hat dies offenbar seine guten Gründe, und diese dürften in
der Stellung der Reichsregierung zu den Bundesstaaten zu finden sein. Werden
nämlich die Einnahmen beweglich gemacht, die von den Einzelstaaten zu entrichten
sind, so ist es für diese ein Ansporn zur Sparsamkeit, weil sie eine Erhöhung der
Ausgaben innerhalb des geschaffnen Rahmens ihrerseits decken müssen. Dadurch,
daß man die Matrikularbeiträge beweglich macht, beteiligt man also in gewissem
Sinne die Gesamtheit der Verbündeten Regierungen an der planmäßig in Angriff
genommnen Sparsamkeit.

Erwägt man die geschilderten Vorzüge des angedeuteten neuen Systems, erstens
die Erweiterung des Budgetrechts des Reichstags ans materielle Einnahmen, sodann
die Beteiligung der Bundesstaaten an der notwendigen Sparsamkeit, so wird man
die beabsichtigte Neuregelung als glücklich bezeichnen müssen, ganz abgesehen von
den Vorzügen, die der Reichsschatzsekretär in seinem Artikel aufführt, und auf die
hier kurz noch hingewiesen werden mag. Sydow setzt auseinander, daß, wenn man
durch Vorschriften über die Schuldenaufnahme das eine, durch Abschneidung der
Möglichkeit der Stundung von Matrikularbeiträgen das andre Ventil verschließe,
in denen sich die Mehrausgaben bisher Luft machen konnten, man damit notwendiger¬
weise innerhalb der Reichsverwaltung zur Sparsamkeit kommen müsse. Denn als¬
dann hat das Reichsschatzamt das einzige wirklich durchgreifende Argument für sich:
die erhöhten Anforderungen der Ressorts können nicht bewilligt werden, weil kein
Geld da ist. Sparsamkeit innerhalb der Ressorts und Sparsamkeit auf feiten des


Maßgebliches und Umnaßgcblichcs

offenbar fortdauern, wenigstens ist keine Rede davon, daß die Überweisungen weg¬
fallen. Wahrscheinlich werden sie auf andre Einnahmen des Reiches basiert werden
müssen, da ein Teil der Einkünfte, die bisher als Überweisungen in Betracht
kamen, insbesondre die Branntweinverbrauchsabgabe, wohl selbst eine Änderung er¬
fahren soll.

Nun wäre es an sich natürlich möglich, an Stelle der periodischen eine jähr¬
liche Bewilligung von Einnahmen einzuführen, und die Interessen des Reiches
würden dem auch nicht entgegenstehn, wohl aber die der Bundesstaaten. Erfuhren
die tatsächlich zu leistenden Matrikularbeiträge Jahr für Jahr eine Änderung, so
würde dies bedeuten, daß die einzelnen Staaten ihrerseits mit beständig schwankenden
Ausgaben zu rechnen hätten. Es ist seit Jahren darauf hingewiesen worden, daß dies
den Staatshaushalt der meisten Bundesstaaten in die größte Verwirrung bringen würde.
Solange es sich bei den Matrikularbeiträgen nur um formelle — abgesehen von
der hier belanglosen Frage teilweiser vorzeitiger Zahlung an die Reichshauptkasse —
Ausgabeposten handelte, weil sie durch Überweisungen gedeckt waren, so lange war
dies nur eine Schwierigkeit für die Finanzminister, die den Etat aufstellten, nicht
für das Staatswesen selbst. Handelt es sich aber um tatsächlich zu leistende un¬
gedeckte Matrikularbeiträge, um wirkliche Ausgaben, so wäre eine derartige Schwankung
von Jahr zu Jahr, auf die sich der Staat in seinen eignen Wirtschaftsplünen nicht
einrichten kann, tatsächlich unerträglich. Es wird darum schon als ein wesentlicher
Fortschritt für das Budgetrecht des Reichstags begrüßt werden können, wenn der
Höchstbetrag ungedeckter Matrikularbeiträge nicht dauernd, sondern in gewissen
Perioden erfolgt.


2.

Die Matrikularbeiträge sollen zugleich den notwendigen „beweglichen Faktor"
darstellen. An sich wäre es ebenso wohl möglich, eine andre Einnahme des Reiches
beweglich zu gestalten, etwa den Kaffeezoll, wie es 1879 angeregt wurde, oder die
Stempelabgnben, wie es die Reichsregierung 1893 in Vorschlag brachte. In
England sind bekanntlich die Einkommensteuer und einige Zölle beweglich. Wenn
der Reichsschatzsekretär gleichwohl die Matrikularbeiträge als „beweglichen Faktor"
ausgestalten will, so hat dies offenbar seine guten Gründe, und diese dürften in
der Stellung der Reichsregierung zu den Bundesstaaten zu finden sein. Werden
nämlich die Einnahmen beweglich gemacht, die von den Einzelstaaten zu entrichten
sind, so ist es für diese ein Ansporn zur Sparsamkeit, weil sie eine Erhöhung der
Ausgaben innerhalb des geschaffnen Rahmens ihrerseits decken müssen. Dadurch,
daß man die Matrikularbeiträge beweglich macht, beteiligt man also in gewissem
Sinne die Gesamtheit der Verbündeten Regierungen an der planmäßig in Angriff
genommnen Sparsamkeit.

Erwägt man die geschilderten Vorzüge des angedeuteten neuen Systems, erstens
die Erweiterung des Budgetrechts des Reichstags ans materielle Einnahmen, sodann
die Beteiligung der Bundesstaaten an der notwendigen Sparsamkeit, so wird man
die beabsichtigte Neuregelung als glücklich bezeichnen müssen, ganz abgesehen von
den Vorzügen, die der Reichsschatzsekretär in seinem Artikel aufführt, und auf die
hier kurz noch hingewiesen werden mag. Sydow setzt auseinander, daß, wenn man
durch Vorschriften über die Schuldenaufnahme das eine, durch Abschneidung der
Möglichkeit der Stundung von Matrikularbeiträgen das andre Ventil verschließe,
in denen sich die Mehrausgaben bisher Luft machen konnten, man damit notwendiger¬
weise innerhalb der Reichsverwaltung zur Sparsamkeit kommen müsse. Denn als¬
dann hat das Reichsschatzamt das einzige wirklich durchgreifende Argument für sich:
die erhöhten Anforderungen der Ressorts können nicht bewilligt werden, weil kein
Geld da ist. Sparsamkeit innerhalb der Ressorts und Sparsamkeit auf feiten des


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[0105] Maßgebliches und Umnaßgcblichcs offenbar fortdauern, wenigstens ist keine Rede davon, daß die Überweisungen weg¬ fallen. Wahrscheinlich werden sie auf andre Einnahmen des Reiches basiert werden müssen, da ein Teil der Einkünfte, die bisher als Überweisungen in Betracht kamen, insbesondre die Branntweinverbrauchsabgabe, wohl selbst eine Änderung er¬ fahren soll. Nun wäre es an sich natürlich möglich, an Stelle der periodischen eine jähr¬ liche Bewilligung von Einnahmen einzuführen, und die Interessen des Reiches würden dem auch nicht entgegenstehn, wohl aber die der Bundesstaaten. Erfuhren die tatsächlich zu leistenden Matrikularbeiträge Jahr für Jahr eine Änderung, so würde dies bedeuten, daß die einzelnen Staaten ihrerseits mit beständig schwankenden Ausgaben zu rechnen hätten. Es ist seit Jahren darauf hingewiesen worden, daß dies den Staatshaushalt der meisten Bundesstaaten in die größte Verwirrung bringen würde. Solange es sich bei den Matrikularbeiträgen nur um formelle — abgesehen von der hier belanglosen Frage teilweiser vorzeitiger Zahlung an die Reichshauptkasse — Ausgabeposten handelte, weil sie durch Überweisungen gedeckt waren, so lange war dies nur eine Schwierigkeit für die Finanzminister, die den Etat aufstellten, nicht für das Staatswesen selbst. Handelt es sich aber um tatsächlich zu leistende un¬ gedeckte Matrikularbeiträge, um wirkliche Ausgaben, so wäre eine derartige Schwankung von Jahr zu Jahr, auf die sich der Staat in seinen eignen Wirtschaftsplünen nicht einrichten kann, tatsächlich unerträglich. Es wird darum schon als ein wesentlicher Fortschritt für das Budgetrecht des Reichstags begrüßt werden können, wenn der Höchstbetrag ungedeckter Matrikularbeiträge nicht dauernd, sondern in gewissen Perioden erfolgt. 2. Die Matrikularbeiträge sollen zugleich den notwendigen „beweglichen Faktor" darstellen. An sich wäre es ebenso wohl möglich, eine andre Einnahme des Reiches beweglich zu gestalten, etwa den Kaffeezoll, wie es 1879 angeregt wurde, oder die Stempelabgnben, wie es die Reichsregierung 1893 in Vorschlag brachte. In England sind bekanntlich die Einkommensteuer und einige Zölle beweglich. Wenn der Reichsschatzsekretär gleichwohl die Matrikularbeiträge als „beweglichen Faktor" ausgestalten will, so hat dies offenbar seine guten Gründe, und diese dürften in der Stellung der Reichsregierung zu den Bundesstaaten zu finden sein. Werden nämlich die Einnahmen beweglich gemacht, die von den Einzelstaaten zu entrichten sind, so ist es für diese ein Ansporn zur Sparsamkeit, weil sie eine Erhöhung der Ausgaben innerhalb des geschaffnen Rahmens ihrerseits decken müssen. Dadurch, daß man die Matrikularbeiträge beweglich macht, beteiligt man also in gewissem Sinne die Gesamtheit der Verbündeten Regierungen an der planmäßig in Angriff genommnen Sparsamkeit. Erwägt man die geschilderten Vorzüge des angedeuteten neuen Systems, erstens die Erweiterung des Budgetrechts des Reichstags ans materielle Einnahmen, sodann die Beteiligung der Bundesstaaten an der notwendigen Sparsamkeit, so wird man die beabsichtigte Neuregelung als glücklich bezeichnen müssen, ganz abgesehen von den Vorzügen, die der Reichsschatzsekretär in seinem Artikel aufführt, und auf die hier kurz noch hingewiesen werden mag. Sydow setzt auseinander, daß, wenn man durch Vorschriften über die Schuldenaufnahme das eine, durch Abschneidung der Möglichkeit der Stundung von Matrikularbeiträgen das andre Ventil verschließe, in denen sich die Mehrausgaben bisher Luft machen konnten, man damit notwendiger¬ weise innerhalb der Reichsverwaltung zur Sparsamkeit kommen müsse. Denn als¬ dann hat das Reichsschatzamt das einzige wirklich durchgreifende Argument für sich: die erhöhten Anforderungen der Ressorts können nicht bewilligt werden, weil kein Geld da ist. Sparsamkeit innerhalb der Ressorts und Sparsamkeit auf feiten des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/105>, abgerufen am 21.05.2024.