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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliche- und Unmaßgebliches

doch immerhin sehr viel bedeutet, wenn eine so feierliche Zusage des Königs selbst
vorliegt, daß eine Reform vorgenommen werden soll, auch wenn Zeitpunkt und
Umfang des Werks noch im Dunkel liegen. Aber vielleicht ist gerade das den
radikalen Politikern besonders unangenehm, weil die bestimmte Zusicherung, daß
etwas auf diesem Gebiete geschehen soll, die Agitation lahmt. Und an der Fort¬
setzung dieser Agitation liegt den Linksliberalen sehr viel, weil sie nicht ohne
Grund vermuten, daß die Reform ihre Hauptforderung, die Übertragung des
Reichstagswahlrechts auf Preußen, nicht erfüllen wird. Auf der rechten Seite hat
man die Botschaft ohne Freude vernommen, da man nach dem ganzen Zusammen¬
hang der Dinge sicher ist, daß die Reform des Wahlrechts ein Zugeständnis an
den Liberalismus bedeutet, wie sich das neue Wahlsystem auch im einzelnen ge¬
stalten mag. Das muß natürlich bei den Konservativen, die mit dem bestehenden
Wahlrecht ganz zufrieden sind, und die überdies auch den Unterschied zwischen den
Aufgaben der einzelstaatlichen und denen der Reichsgesetzgebung hervorzuheben
Pflegen, großes Mißvergnügen erregen. Sie suchen -- zunächst allerdings nur in
vorsichtigen Andeutungen -- der Sache eine gute Seite abzugewinnen, indem sie
aus dem Ansturm gegen das preußische Landtagswahlrecht nun auch das Recht
ableiten, mit dem Gedanken einer Reform des Reichstagswahlrechts etwas offner
hervorzutreten. Aber das sind alles nur Gegenwirkungen, die durch den ersten
Eindruck der preußischen Thronrede hervorgerufen worden sind. Vorläufig sind
alle Erörterungen noch ziemlich gegenstandslos, solange man nicht weiß, welche
Vorschläge zur Verbesserung des preußischen Wahlrechts gemacht werden sollen.
Nur das eine ist zu erkennen, daß die Ankündigung in der Thronrede trotz allen
mißvergnügten Kritiken taktisch zweckmäßig und ein guter Schachzug war. Das ist
deutlich zu erkennen, wenn man sich die Bemühungen vergegenwärtigt, die Frage
des preußischen Wahlrechts mit den Aufgaben der innern Reichspolitik zu ver¬
quicken. Die freiwillige Erklärung der preußischen Staatsregierung in so ent¬
schieden verpflichtender Form nimmt jedenfalls den zum Kuhhandel geneigten Block¬
parteien im Reichstage die bequeme Gelegenheit. Deshalb wird wahrscheinlich diese
Frage überhaupt etwas in den Hintergrund treten.

Dafür richtet sich die ganze Aufmerksamkeit auf die Besoldungsvorlagen für Be¬
amte, Lehrer und Geistliche und die damit in engem Zusammenhange stehenden
Stenervorlagen, die ja durch die Deckungsfrage für den Mehrbedarf von 200 Mil¬
lionen Mark bedingt sind. Die Neuregelung der Besoldungen hatte, als bekannt
wurde, was geplant war, eine Menge von Erwartungen geweckt. Wo Erwartungen
sind, gibt es auch Enttäuschungen. Wie immer in solchen Fällen, hat es die Ne¬
gierung nicht allen recht machen können. Unter den heutigen Zeitverhältnissen die
Ansprüche des Beamtenheeres in vollen Einklang zu bringen mit den Erwerbs¬
bedingungen der sogenannten freien Berufe erscheint von vornherein ausgeschlossen,
wenn nicht die Steuerschraube bis zu wirklich unerträglichem Druck angezogen
werden soll. Die Regierung mußte also in zweierlei Beziehungen bestimmte Grenzen
innehatte". Sie mußte erstens die obern Stufen der höhern Beamten von der
Gehaltsverbesserung ausschließen und zweitens in den Erhöhungen der bisherigen
Besoldungen die größte Vorsicht walten lassen. Die Unterscheidung zwischen wirklich
notwendigen Erhöhungen und solchen, die . sich nur aus scheinbaren Rücksichten der
Folgerichtigkeit und Gerechtigkeit ergaben, war in unzähligen Fällen sehr schwierig.
Dazu kam die weitere Schwierigkeit, daß die Besvldungsreform zugleich der Ver¬
einfachung und dem Ausgleich unnötig verwickelter Verhältnisse dienen sollte. Damit
ist schon ausgedrückt, daß die Aufgabe uicht dadurch gelöst werden konnte, daß die
Gehälter gewisser Beamteiikategorien gleichmäßig um einen bestimmten Prozentsatz


Maßgebliche- und Unmaßgebliches

doch immerhin sehr viel bedeutet, wenn eine so feierliche Zusage des Königs selbst
vorliegt, daß eine Reform vorgenommen werden soll, auch wenn Zeitpunkt und
Umfang des Werks noch im Dunkel liegen. Aber vielleicht ist gerade das den
radikalen Politikern besonders unangenehm, weil die bestimmte Zusicherung, daß
etwas auf diesem Gebiete geschehen soll, die Agitation lahmt. Und an der Fort¬
setzung dieser Agitation liegt den Linksliberalen sehr viel, weil sie nicht ohne
Grund vermuten, daß die Reform ihre Hauptforderung, die Übertragung des
Reichstagswahlrechts auf Preußen, nicht erfüllen wird. Auf der rechten Seite hat
man die Botschaft ohne Freude vernommen, da man nach dem ganzen Zusammen¬
hang der Dinge sicher ist, daß die Reform des Wahlrechts ein Zugeständnis an
den Liberalismus bedeutet, wie sich das neue Wahlsystem auch im einzelnen ge¬
stalten mag. Das muß natürlich bei den Konservativen, die mit dem bestehenden
Wahlrecht ganz zufrieden sind, und die überdies auch den Unterschied zwischen den
Aufgaben der einzelstaatlichen und denen der Reichsgesetzgebung hervorzuheben
Pflegen, großes Mißvergnügen erregen. Sie suchen — zunächst allerdings nur in
vorsichtigen Andeutungen — der Sache eine gute Seite abzugewinnen, indem sie
aus dem Ansturm gegen das preußische Landtagswahlrecht nun auch das Recht
ableiten, mit dem Gedanken einer Reform des Reichstagswahlrechts etwas offner
hervorzutreten. Aber das sind alles nur Gegenwirkungen, die durch den ersten
Eindruck der preußischen Thronrede hervorgerufen worden sind. Vorläufig sind
alle Erörterungen noch ziemlich gegenstandslos, solange man nicht weiß, welche
Vorschläge zur Verbesserung des preußischen Wahlrechts gemacht werden sollen.
Nur das eine ist zu erkennen, daß die Ankündigung in der Thronrede trotz allen
mißvergnügten Kritiken taktisch zweckmäßig und ein guter Schachzug war. Das ist
deutlich zu erkennen, wenn man sich die Bemühungen vergegenwärtigt, die Frage
des preußischen Wahlrechts mit den Aufgaben der innern Reichspolitik zu ver¬
quicken. Die freiwillige Erklärung der preußischen Staatsregierung in so ent¬
schieden verpflichtender Form nimmt jedenfalls den zum Kuhhandel geneigten Block¬
parteien im Reichstage die bequeme Gelegenheit. Deshalb wird wahrscheinlich diese
Frage überhaupt etwas in den Hintergrund treten.

Dafür richtet sich die ganze Aufmerksamkeit auf die Besoldungsvorlagen für Be¬
amte, Lehrer und Geistliche und die damit in engem Zusammenhange stehenden
Stenervorlagen, die ja durch die Deckungsfrage für den Mehrbedarf von 200 Mil¬
lionen Mark bedingt sind. Die Neuregelung der Besoldungen hatte, als bekannt
wurde, was geplant war, eine Menge von Erwartungen geweckt. Wo Erwartungen
sind, gibt es auch Enttäuschungen. Wie immer in solchen Fällen, hat es die Ne¬
gierung nicht allen recht machen können. Unter den heutigen Zeitverhältnissen die
Ansprüche des Beamtenheeres in vollen Einklang zu bringen mit den Erwerbs¬
bedingungen der sogenannten freien Berufe erscheint von vornherein ausgeschlossen,
wenn nicht die Steuerschraube bis zu wirklich unerträglichem Druck angezogen
werden soll. Die Regierung mußte also in zweierlei Beziehungen bestimmte Grenzen
innehatte». Sie mußte erstens die obern Stufen der höhern Beamten von der
Gehaltsverbesserung ausschließen und zweitens in den Erhöhungen der bisherigen
Besoldungen die größte Vorsicht walten lassen. Die Unterscheidung zwischen wirklich
notwendigen Erhöhungen und solchen, die . sich nur aus scheinbaren Rücksichten der
Folgerichtigkeit und Gerechtigkeit ergaben, war in unzähligen Fällen sehr schwierig.
Dazu kam die weitere Schwierigkeit, daß die Besvldungsreform zugleich der Ver¬
einfachung und dem Ausgleich unnötig verwickelter Verhältnisse dienen sollte. Damit
ist schon ausgedrückt, daß die Aufgabe uicht dadurch gelöst werden konnte, daß die
Gehälter gewisser Beamteiikategorien gleichmäßig um einen bestimmten Prozentsatz


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/255>, abgerufen am 22.05.2024.