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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr.

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Der Streit um den Zolltarif in Neuguinea

Dem Antrag des Herrn Pater Dicks auf Vervielfältigung dieses Verzeichnisses
stimmte der Kaiserliche Gouverneur zu und bat die Mitglieder, sich über die
einzelnen Positionen schlüssig zu werden, auch ihre Vorschläge und Wünsche
schriftlich abzugeben, sodaß in der nächsten Sitzung ohne weiteres in die Eiuzel-
beratung des Tarifs eingetreten werden könne (vgl. Sitzungsprotokoll vom
13. April 1908 am Schluß).

Mehr als einen Monat später -- am 18. Mai -- wurde der Gouvernements¬
rat plötzlich zu dieser zweiten Sitzung auf deu 19. Mai telephonisch einberufen,
und auch der Entwurf des Tarifs nebst Liste der zollfreien Gegenstände kam erst
am Nachmittag des 18. Mai in die Hände der Mitglieder, ja einem derselben
wurden diese Papiere erst beim Eintritt in den Sitzungssaal am 19. Mai
übergeben.

Bei der Sitzung vom 19. Mai wurde das Protokoll vom 10. und 13. April
verlesen, und erklärte Herr Timm dazu, daß die Mitglieder dem Schlußpassus des
Protokolls vom 13. April nicht nachkommen konnten, weil ihnen die Liste der
zollfreien Gegenstände erst gestern zugestellt worden sei.

Aus demselben Grunde beantragte Herr Kaumann die Sitzung aufzuheben.

Wenn die Mitglieder in der Sitzung vom 19. Mai trotzdem in die Beratung
des Zolltarifs eingetreten sind, so geschah dies lediglich aus dem Grunde, weil
der Kaiserliche Gouverneur erklärte, er müsse schon morgen eine Reise nach Jay
antreten, um das Ergebnis der Beratung nach Deutschland zu tadeln, und weil
er sich damit einverstanden erklärte, nach seiner Rückkehr erneut in eine Beratung
einzutreten. ,

Gestützt auf dies Versprechen des Kaiserlichen Gouverneurs beriefen Mit¬
glieder des Gouvernementsrats zum 26. Mai eine allgemeine Versammlung der
Ansiedler, um das bisherige Ergebnis der Beratungen des Gouvernementsrats
mitzuteilen und Wünsche der Ansiedler entgegenzunehmen, als Unterlagen für die
versprochene dritte Beratung im Gvnvernementsrat.

Da veröffentlichte plötzlich der Kaiserliche Gouverneur -- von Jay zurück¬
gekehrt -- die fertige Zollverordnung datiert: Jay, den 10. Juni 1908.

Der Tarif wies noch höhere Belastungen auf als der ursprüngliche Entwurf.

In weniger als einem Monat (nach der Veröffentlichung) trat er in Kraft.
, Eine Gnadenfrist wurde nicht gewährt.

, Der Gouvernementsrat sah sich daher plötzlich außerstande, sein den An¬
siedlern in der Versammlung vom 26. Mai gegebnes Wort einzulösen, nachdem
der Kaiserliche Gouverneur sich über seine den außermntlichen Mitgliedern des von
> ihm erwählten Gouvernementsrats gegebnen Zusicherungen hinweggesetzt hatte.

Die Unterzeichneten halten ein derartiges Verfahren für unvereinbar mit dem
Zweck der Institution des Gouvernementsrats und für unvereinbar mit dem
persönlichen Ansehen seiner Mitglieder. Sie richten daher vor Eintritt in neue
Verhandlungen an den Kaiserlichen Gouverneur die Anfrage: Ist der Kaiserliche
Gouverneur gewillt, dem Gouvernementsrat die Garantie zu geben, daß ein
derartiges Verfahren sich in Zukunft nicht wiederholt? (Unterschriften.)

, Das geschah am 1. Februar. Am 3. Februar richtete der Gouverneur ein
Schreiben an die Mitglieder des Gouvernementsrats , in dem er seine Stellung¬
nahme noch einmal darlegte. Dieses Schreiben lautet:

In der Sitzung des Gouvernementsrats vom 1. Februar 1909 wurde
vor dem Eintritt in die Verhandlung von den außeramtlichen Mitgliedern des
Gouvernementsrats eine Erklärung verlesen, die mit einer Anfrage an mich endete:
ob ich gewillt sei, dem Gouvernemcntsrat die Garantie zu geben, daß ein derartiges


Der Streit um den Zolltarif in Neuguinea

Dem Antrag des Herrn Pater Dicks auf Vervielfältigung dieses Verzeichnisses
stimmte der Kaiserliche Gouverneur zu und bat die Mitglieder, sich über die
einzelnen Positionen schlüssig zu werden, auch ihre Vorschläge und Wünsche
schriftlich abzugeben, sodaß in der nächsten Sitzung ohne weiteres in die Eiuzel-
beratung des Tarifs eingetreten werden könne (vgl. Sitzungsprotokoll vom
13. April 1908 am Schluß).

Mehr als einen Monat später — am 18. Mai — wurde der Gouvernements¬
rat plötzlich zu dieser zweiten Sitzung auf deu 19. Mai telephonisch einberufen,
und auch der Entwurf des Tarifs nebst Liste der zollfreien Gegenstände kam erst
am Nachmittag des 18. Mai in die Hände der Mitglieder, ja einem derselben
wurden diese Papiere erst beim Eintritt in den Sitzungssaal am 19. Mai
übergeben.

Bei der Sitzung vom 19. Mai wurde das Protokoll vom 10. und 13. April
verlesen, und erklärte Herr Timm dazu, daß die Mitglieder dem Schlußpassus des
Protokolls vom 13. April nicht nachkommen konnten, weil ihnen die Liste der
zollfreien Gegenstände erst gestern zugestellt worden sei.

Aus demselben Grunde beantragte Herr Kaumann die Sitzung aufzuheben.

Wenn die Mitglieder in der Sitzung vom 19. Mai trotzdem in die Beratung
des Zolltarifs eingetreten sind, so geschah dies lediglich aus dem Grunde, weil
der Kaiserliche Gouverneur erklärte, er müsse schon morgen eine Reise nach Jay
antreten, um das Ergebnis der Beratung nach Deutschland zu tadeln, und weil
er sich damit einverstanden erklärte, nach seiner Rückkehr erneut in eine Beratung
einzutreten. ,

Gestützt auf dies Versprechen des Kaiserlichen Gouverneurs beriefen Mit¬
glieder des Gouvernementsrats zum 26. Mai eine allgemeine Versammlung der
Ansiedler, um das bisherige Ergebnis der Beratungen des Gouvernementsrats
mitzuteilen und Wünsche der Ansiedler entgegenzunehmen, als Unterlagen für die
versprochene dritte Beratung im Gvnvernementsrat.

Da veröffentlichte plötzlich der Kaiserliche Gouverneur — von Jay zurück¬
gekehrt — die fertige Zollverordnung datiert: Jay, den 10. Juni 1908.

Der Tarif wies noch höhere Belastungen auf als der ursprüngliche Entwurf.

In weniger als einem Monat (nach der Veröffentlichung) trat er in Kraft.
, Eine Gnadenfrist wurde nicht gewährt.

, Der Gouvernementsrat sah sich daher plötzlich außerstande, sein den An¬
siedlern in der Versammlung vom 26. Mai gegebnes Wort einzulösen, nachdem
der Kaiserliche Gouverneur sich über seine den außermntlichen Mitgliedern des von
> ihm erwählten Gouvernementsrats gegebnen Zusicherungen hinweggesetzt hatte.

Die Unterzeichneten halten ein derartiges Verfahren für unvereinbar mit dem
Zweck der Institution des Gouvernementsrats und für unvereinbar mit dem
persönlichen Ansehen seiner Mitglieder. Sie richten daher vor Eintritt in neue
Verhandlungen an den Kaiserlichen Gouverneur die Anfrage: Ist der Kaiserliche
Gouverneur gewillt, dem Gouvernementsrat die Garantie zu geben, daß ein
derartiges Verfahren sich in Zukunft nicht wiederholt? (Unterschriften.)

, Das geschah am 1. Februar. Am 3. Februar richtete der Gouverneur ein
Schreiben an die Mitglieder des Gouvernementsrats , in dem er seine Stellung¬
nahme noch einmal darlegte. Dieses Schreiben lautet:

In der Sitzung des Gouvernementsrats vom 1. Februar 1909 wurde
vor dem Eintritt in die Verhandlung von den außeramtlichen Mitgliedern des
Gouvernementsrats eine Erklärung verlesen, die mit einer Anfrage an mich endete:
ob ich gewillt sei, dem Gouvernemcntsrat die Garantie zu geben, daß ein derartiges


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_314346/133>, abgerufen am 21.05.2024.