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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

er wenige Tage später derselben Kommission vortrug, hätte von Rechts wegen auch
ihm undiskutierbar erscheinen müssen. Es war ihm offenbar auch nicht recht wohl
bei der Sache. Sonst hätte er,-der sonst eine gute Dosis Selbstsicherheit sein eigen
nennt, nicht zu der doppelt befremdlichen Maßregel der geheimen Sitzung gegriffen
und auch nicht sofort den Rückzug angetreten, als er bei den Kommissionsmitgliedern
Widerspruch fand. In der Tat ist die Entscheidung in dem Streit um die Diamant¬
felder von zü weittragender Bedeutung, als daß sie übers Knie gebrochen werden
dürfte. Sie bedarf noch recht eingehender Erwägung sowohl der Rechtslage wie
der wirtschaftlichen und politischen Konsequenzen. Die Rechte der Kolonialgesellschaft
sind keineswegs so klar, daß man ihr so weitgehende Zugeständnisse zu machen
braucht. Wenn schon die Negierung sich nicht auf den staatssozialistischen Stand¬
punkt stellen und allem Streit durch Konfiszierung der Diamantfelder zugunsten
des Fiskus ein Ende machen will, so muß man Dernburg zugeben, daß die
Diamantenproduktion und -Verwertung durch eine Monopolgesellschaft die einfachste
Lösung darstellt. Aber das darf nicht allem maßgebend sein. Ist in diesem
Streit das objektive Recht nicht zu finden, so müssen die Ansprüche der
Bevölkerung billigerweise ebensogut Berücksichtigung finden wie die der Kolonial¬
gesellschaft.

Sollte es einem so erfahrenen und gewiegten Fincmzmmm wie Dernburg
nicht möglich sein, eine solche Form zu finden? Der springende Punkt ist der,
daß moralisch die Kolonie das alleinige oder doch das erste Anrecht an den
unverhofften Reichtum Hat. Dem trägt aber ein Vertrag nicht Rechnung, der den
Hauptgewinn einer ausschließlich aus heimischen Finanzkreisen gebildeten Gesellschaft
überläßt und dein Fiskus der Kolonie nur den kleineren Anteil sichert. Das Verhältnis
müßte umgekehrt sein. Ein fiskalischer Anteil von 25 v. H. bis zum Höchstbetrag
von 8 Millionen Mark ist von diesem Gesichtspunkt aus zu wenig. Die Haupt¬
gefahr aber liegt in der Begrenzung. Wie nun, wenn die Gesellschaft nicht höchstens
32 Millionen Mark Reingewinn erzielt, sondern 50 oder 100 oder noch mehr
Millionen Mark? Dann bekommen die Aktionäre der Gesellschaft 42 oder 92
Millionen Mark und die Kolonie 8 Millionen Mark -- ein Trinkgeld. Dies ist
gar nicht ausgeschlossen, denn man hat noch gar keinen sichern Anhalt für die
Ergiebigkeit der Diamantfelder. Außerdem hätte es die Gesellschaft ganz in der
Hand, mit Hochdruck zu fördern, um die dem Gewinnanteil des Fiskus zugrunde
gelegte Summe von höchstens 32 Millionen Mark womöglich zu überschreiten und
so diesen Anteil faktisch herunterzudrücken. Kurz und gut, die Angelegenheit ist
noch ganz und gar nicht genügend durchdacht und sowohl Kolonialverwaltung wie
Reichstag täten sehr gut daran, die verschiedenen Möglichkeiten noch reiflich "in
Erwägung zu ziehen", ehe sie über einen wichtigen Vermögensteil der Kolonie
ein für allemal verfügen.

Um so bedauerlicher wäre es, wenn, wie es heißt, der verdiente und sympathische
Gouverneur von Schuckmann über den leidigen Diamantenstreit stolpern
sollte. Angeblich wegen MißHelligkeiten, die nichts weiter als Zufallsprodukte und
Mißverständnisse sind. Aber auch wenn wirklich sachliche Meinungsverschieden¬
heiten zwischen Gouverneur und Staatssekretär wegen der Diamanten bestehen
sollten, so ist das doch kein Grund zum Rücktritt des Gouverneurs, dessen Stärke
aus einem andern, für die Zukunft der Kolonie viel wichtigeren Gebiet liegt, dem
der Farmwirtschaft. Schließlich ist es Pflicht des Gouverneurs, die Interessen der
.Kolonie auch gegenüber der heimischen Verwaltung zu vertreten, solange es
möglich ist. Der Staatssekretär hat ja jetzt selbst zugegeben, daß der Widerstand
der Kolonie gegen seine Diamantenpolitik nicht ganz unberechtigt war.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

er wenige Tage später derselben Kommission vortrug, hätte von Rechts wegen auch
ihm undiskutierbar erscheinen müssen. Es war ihm offenbar auch nicht recht wohl
bei der Sache. Sonst hätte er,-der sonst eine gute Dosis Selbstsicherheit sein eigen
nennt, nicht zu der doppelt befremdlichen Maßregel der geheimen Sitzung gegriffen
und auch nicht sofort den Rückzug angetreten, als er bei den Kommissionsmitgliedern
Widerspruch fand. In der Tat ist die Entscheidung in dem Streit um die Diamant¬
felder von zü weittragender Bedeutung, als daß sie übers Knie gebrochen werden
dürfte. Sie bedarf noch recht eingehender Erwägung sowohl der Rechtslage wie
der wirtschaftlichen und politischen Konsequenzen. Die Rechte der Kolonialgesellschaft
sind keineswegs so klar, daß man ihr so weitgehende Zugeständnisse zu machen
braucht. Wenn schon die Negierung sich nicht auf den staatssozialistischen Stand¬
punkt stellen und allem Streit durch Konfiszierung der Diamantfelder zugunsten
des Fiskus ein Ende machen will, so muß man Dernburg zugeben, daß die
Diamantenproduktion und -Verwertung durch eine Monopolgesellschaft die einfachste
Lösung darstellt. Aber das darf nicht allem maßgebend sein. Ist in diesem
Streit das objektive Recht nicht zu finden, so müssen die Ansprüche der
Bevölkerung billigerweise ebensogut Berücksichtigung finden wie die der Kolonial¬
gesellschaft.

Sollte es einem so erfahrenen und gewiegten Fincmzmmm wie Dernburg
nicht möglich sein, eine solche Form zu finden? Der springende Punkt ist der,
daß moralisch die Kolonie das alleinige oder doch das erste Anrecht an den
unverhofften Reichtum Hat. Dem trägt aber ein Vertrag nicht Rechnung, der den
Hauptgewinn einer ausschließlich aus heimischen Finanzkreisen gebildeten Gesellschaft
überläßt und dein Fiskus der Kolonie nur den kleineren Anteil sichert. Das Verhältnis
müßte umgekehrt sein. Ein fiskalischer Anteil von 25 v. H. bis zum Höchstbetrag
von 8 Millionen Mark ist von diesem Gesichtspunkt aus zu wenig. Die Haupt¬
gefahr aber liegt in der Begrenzung. Wie nun, wenn die Gesellschaft nicht höchstens
32 Millionen Mark Reingewinn erzielt, sondern 50 oder 100 oder noch mehr
Millionen Mark? Dann bekommen die Aktionäre der Gesellschaft 42 oder 92
Millionen Mark und die Kolonie 8 Millionen Mark — ein Trinkgeld. Dies ist
gar nicht ausgeschlossen, denn man hat noch gar keinen sichern Anhalt für die
Ergiebigkeit der Diamantfelder. Außerdem hätte es die Gesellschaft ganz in der
Hand, mit Hochdruck zu fördern, um die dem Gewinnanteil des Fiskus zugrunde
gelegte Summe von höchstens 32 Millionen Mark womöglich zu überschreiten und
so diesen Anteil faktisch herunterzudrücken. Kurz und gut, die Angelegenheit ist
noch ganz und gar nicht genügend durchdacht und sowohl Kolonialverwaltung wie
Reichstag täten sehr gut daran, die verschiedenen Möglichkeiten noch reiflich „in
Erwägung zu ziehen", ehe sie über einen wichtigen Vermögensteil der Kolonie
ein für allemal verfügen.

Um so bedauerlicher wäre es, wenn, wie es heißt, der verdiente und sympathische
Gouverneur von Schuckmann über den leidigen Diamantenstreit stolpern
sollte. Angeblich wegen MißHelligkeiten, die nichts weiter als Zufallsprodukte und
Mißverständnisse sind. Aber auch wenn wirklich sachliche Meinungsverschieden¬
heiten zwischen Gouverneur und Staatssekretär wegen der Diamanten bestehen
sollten, so ist das doch kein Grund zum Rücktritt des Gouverneurs, dessen Stärke
aus einem andern, für die Zukunft der Kolonie viel wichtigeren Gebiet liegt, dem
der Farmwirtschaft. Schließlich ist es Pflicht des Gouverneurs, die Interessen der
.Kolonie auch gegenüber der heimischen Verwaltung zu vertreten, solange es
möglich ist. Der Staatssekretär hat ja jetzt selbst zugegeben, daß der Widerstand
der Kolonie gegen seine Diamantenpolitik nicht ganz unberechtigt war.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/248>, abgerufen am 14.06.2024.