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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr.

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Reichsspiegel

amerikanische Kongreß dem Entwurf jedenfalls sein Einverständnis versagen werde,
so steht doch fest, daß aller Wahrscheinlichkeit nach vom 1. November 1912 ab
eine Mehrheit dafür vorhanden sein wird. Denn es kann nicht geleugnet werden,
daß die für einen gemäßigteren Schutzzoll eintretenden Kreise im Kongreß sehr an
Boden gewonnen haben und sich auch dort die Ansicht Geltung verschafft, daß das
jetzige Protektionssystem mit Prohibitivzöllen gleichbedeutend ist mit einer Begünsti¬
gung der Wohlhabenden gegenüber den Unbemittelten. Taft hat sich in seinem
ersten Programm bereits für Zollermäßigungen ausgesprochen, was jedoch nicht
verhindern konnte, daß er nur mit der Hälfte der Stimmen über seinen Gegner
bei der Präsidentschaftswahl 1908 siegte wie sein Vorgänger Roosevelt. Bemerkens¬
wert ist indes, daß bei den Wahlen zum Senat und Repräsentantenhaus am
1. November 1910 zum ersten Male die Kandidaten der gemäßigteren Schutzzöllner
siegten. Die absolute Mehrheit hat diese Richtung allerdings nicht erreicht und
auch nicht erreichen können, da stets nur ein Drittel der Abgeordneten neugewählt
wird und ihre Gegner ein Übergewicht besaßen, das weit über das Drittel der
Gesamtstimmenzahl hinausging. Die Wahlen am 1. November 1912 werden aller
Voraussicht nach jedoch eine endgültige Verschiebung der Parteigruppierungen
bringen, so daß ein Umschwung der jetzigen amerikanischen Handelspolitik durchaus
nicht außerhalb der Grenze des Möglichen liegt und Deutschland noch nicht alle
Hoffnungen, mit den Vereinigten Staaten einen Tarifvertrag auf der Grundlage
der Gegenseitigkeit abzuschließen, aufzugeben braucht. Die immer noch ungeklärte
Frage, ob in der Union die Geldmacher oder die anständigen, auf die Zukunft
sehenden Leute die Oberhand behalten, scheint sich in einem uns günstigen Sinne
entscheiden zu wollen. Denn von ihr wird es abhängen, ob der Schutzzoll wieder
auf ein vernünftiges Maß ermäßigt und einem billigen handelspolitischen Ver¬
hältnis zu anderen Staaten weichen wird. Die Idee einer Welthandelsherrschaft
ist die Grundlage, auf der in den Vereinigten Staaten die bis jetzt geübte Handels¬
politik gewachsen ist. Wenn die Dinge so weiter trieben, dann würde beispiels¬
weise nach Schmollers Auffassung die Zeit nicht mehr fern sein, da die Welt-
herrschaftskämpfe im Stillen Ozean, den die Union als ihre Domäne ansieht,
zwischen ihr und den übrigen Großmächten entschieden werden müßten. Deutschland
würde daran allerdings weniger beteiligt sein als England, Nußland, China und Japan.

Kanada konnte trotz seines völkerrechtlichen Charakters als britische Kolonie
und ohne besondere Vollmacht vom Mutterlande dazu erhalten zu haben, mit den
Vereinigten Staaten einen Handelsvertrag schließen, da es schon seit rund dreißig
Jahren auch auf diesem Gebiete die volle Selbständigkeit zu erlangen gewußt hat,
nachdem es bereits vorher (1867) die Ermächtigung erhalten hatte, mit den übrigen
handelspolitisch selbständigen britischen Kolonien Vereinbarungen über den Handels¬
verkehr zu treffen. Wie sehr es von diesem Rechte Gebrauch gemacht hat, zeigt
die Geschichte seiner Handelspolitik mit aller Deutlichkeit. Auf sein Verlangen hin
mußte Großbritannien 1897 den britisch-deutschen Handelsvertrag vom 30. Mai 1865
kündigen, da er bestimmte, daß die Waren Deutschlands in Kanada nicht schlechter
behandelt werden durften als die gleichartigen des Mutterlandes. Als Gegengabe
dafür ermäßigte Kanada die Zölle auf die englischen Jndufirieprodutte und die der
meisten englischen Kolonien differentiell, erst um ein Achtel, dann um ein Viertel
und 1900 um ein Drittel. Da die deutsche Regierung hierin eine Verletzung der
Meistbegünstignngsklausel sah, wandte sie von 1903 ab ihren Generaltarif auf
kanadische Erzeugnisse an, um sich für die Einfuhr der eigenen in Kanada einen
Zuschlag um ein volles Drittel zuzuziehen. Dieser unglückliche Zollkrieg wurde
erst am 1. März 1910 durch ein Provisorium beseitigt.


Reichsspiegel

amerikanische Kongreß dem Entwurf jedenfalls sein Einverständnis versagen werde,
so steht doch fest, daß aller Wahrscheinlichkeit nach vom 1. November 1912 ab
eine Mehrheit dafür vorhanden sein wird. Denn es kann nicht geleugnet werden,
daß die für einen gemäßigteren Schutzzoll eintretenden Kreise im Kongreß sehr an
Boden gewonnen haben und sich auch dort die Ansicht Geltung verschafft, daß das
jetzige Protektionssystem mit Prohibitivzöllen gleichbedeutend ist mit einer Begünsti¬
gung der Wohlhabenden gegenüber den Unbemittelten. Taft hat sich in seinem
ersten Programm bereits für Zollermäßigungen ausgesprochen, was jedoch nicht
verhindern konnte, daß er nur mit der Hälfte der Stimmen über seinen Gegner
bei der Präsidentschaftswahl 1908 siegte wie sein Vorgänger Roosevelt. Bemerkens¬
wert ist indes, daß bei den Wahlen zum Senat und Repräsentantenhaus am
1. November 1910 zum ersten Male die Kandidaten der gemäßigteren Schutzzöllner
siegten. Die absolute Mehrheit hat diese Richtung allerdings nicht erreicht und
auch nicht erreichen können, da stets nur ein Drittel der Abgeordneten neugewählt
wird und ihre Gegner ein Übergewicht besaßen, das weit über das Drittel der
Gesamtstimmenzahl hinausging. Die Wahlen am 1. November 1912 werden aller
Voraussicht nach jedoch eine endgültige Verschiebung der Parteigruppierungen
bringen, so daß ein Umschwung der jetzigen amerikanischen Handelspolitik durchaus
nicht außerhalb der Grenze des Möglichen liegt und Deutschland noch nicht alle
Hoffnungen, mit den Vereinigten Staaten einen Tarifvertrag auf der Grundlage
der Gegenseitigkeit abzuschließen, aufzugeben braucht. Die immer noch ungeklärte
Frage, ob in der Union die Geldmacher oder die anständigen, auf die Zukunft
sehenden Leute die Oberhand behalten, scheint sich in einem uns günstigen Sinne
entscheiden zu wollen. Denn von ihr wird es abhängen, ob der Schutzzoll wieder
auf ein vernünftiges Maß ermäßigt und einem billigen handelspolitischen Ver¬
hältnis zu anderen Staaten weichen wird. Die Idee einer Welthandelsherrschaft
ist die Grundlage, auf der in den Vereinigten Staaten die bis jetzt geübte Handels¬
politik gewachsen ist. Wenn die Dinge so weiter trieben, dann würde beispiels¬
weise nach Schmollers Auffassung die Zeit nicht mehr fern sein, da die Welt-
herrschaftskämpfe im Stillen Ozean, den die Union als ihre Domäne ansieht,
zwischen ihr und den übrigen Großmächten entschieden werden müßten. Deutschland
würde daran allerdings weniger beteiligt sein als England, Nußland, China und Japan.

Kanada konnte trotz seines völkerrechtlichen Charakters als britische Kolonie
und ohne besondere Vollmacht vom Mutterlande dazu erhalten zu haben, mit den
Vereinigten Staaten einen Handelsvertrag schließen, da es schon seit rund dreißig
Jahren auch auf diesem Gebiete die volle Selbständigkeit zu erlangen gewußt hat,
nachdem es bereits vorher (1867) die Ermächtigung erhalten hatte, mit den übrigen
handelspolitisch selbständigen britischen Kolonien Vereinbarungen über den Handels¬
verkehr zu treffen. Wie sehr es von diesem Rechte Gebrauch gemacht hat, zeigt
die Geschichte seiner Handelspolitik mit aller Deutlichkeit. Auf sein Verlangen hin
mußte Großbritannien 1897 den britisch-deutschen Handelsvertrag vom 30. Mai 1865
kündigen, da er bestimmte, daß die Waren Deutschlands in Kanada nicht schlechter
behandelt werden durften als die gleichartigen des Mutterlandes. Als Gegengabe
dafür ermäßigte Kanada die Zölle auf die englischen Jndufirieprodutte und die der
meisten englischen Kolonien differentiell, erst um ein Achtel, dann um ein Viertel
und 1900 um ein Drittel. Da die deutsche Regierung hierin eine Verletzung der
Meistbegünstignngsklausel sah, wandte sie von 1903 ab ihren Generaltarif auf
kanadische Erzeugnisse an, um sich für die Einfuhr der eigenen in Kanada einen
Zuschlag um ein volles Drittel zuzuziehen. Dieser unglückliche Zollkrieg wurde
erst am 1. März 1910 durch ein Provisorium beseitigt.


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[0361] Reichsspiegel amerikanische Kongreß dem Entwurf jedenfalls sein Einverständnis versagen werde, so steht doch fest, daß aller Wahrscheinlichkeit nach vom 1. November 1912 ab eine Mehrheit dafür vorhanden sein wird. Denn es kann nicht geleugnet werden, daß die für einen gemäßigteren Schutzzoll eintretenden Kreise im Kongreß sehr an Boden gewonnen haben und sich auch dort die Ansicht Geltung verschafft, daß das jetzige Protektionssystem mit Prohibitivzöllen gleichbedeutend ist mit einer Begünsti¬ gung der Wohlhabenden gegenüber den Unbemittelten. Taft hat sich in seinem ersten Programm bereits für Zollermäßigungen ausgesprochen, was jedoch nicht verhindern konnte, daß er nur mit der Hälfte der Stimmen über seinen Gegner bei der Präsidentschaftswahl 1908 siegte wie sein Vorgänger Roosevelt. Bemerkens¬ wert ist indes, daß bei den Wahlen zum Senat und Repräsentantenhaus am 1. November 1910 zum ersten Male die Kandidaten der gemäßigteren Schutzzöllner siegten. Die absolute Mehrheit hat diese Richtung allerdings nicht erreicht und auch nicht erreichen können, da stets nur ein Drittel der Abgeordneten neugewählt wird und ihre Gegner ein Übergewicht besaßen, das weit über das Drittel der Gesamtstimmenzahl hinausging. Die Wahlen am 1. November 1912 werden aller Voraussicht nach jedoch eine endgültige Verschiebung der Parteigruppierungen bringen, so daß ein Umschwung der jetzigen amerikanischen Handelspolitik durchaus nicht außerhalb der Grenze des Möglichen liegt und Deutschland noch nicht alle Hoffnungen, mit den Vereinigten Staaten einen Tarifvertrag auf der Grundlage der Gegenseitigkeit abzuschließen, aufzugeben braucht. Die immer noch ungeklärte Frage, ob in der Union die Geldmacher oder die anständigen, auf die Zukunft sehenden Leute die Oberhand behalten, scheint sich in einem uns günstigen Sinne entscheiden zu wollen. Denn von ihr wird es abhängen, ob der Schutzzoll wieder auf ein vernünftiges Maß ermäßigt und einem billigen handelspolitischen Ver¬ hältnis zu anderen Staaten weichen wird. Die Idee einer Welthandelsherrschaft ist die Grundlage, auf der in den Vereinigten Staaten die bis jetzt geübte Handels¬ politik gewachsen ist. Wenn die Dinge so weiter trieben, dann würde beispiels¬ weise nach Schmollers Auffassung die Zeit nicht mehr fern sein, da die Welt- herrschaftskämpfe im Stillen Ozean, den die Union als ihre Domäne ansieht, zwischen ihr und den übrigen Großmächten entschieden werden müßten. Deutschland würde daran allerdings weniger beteiligt sein als England, Nußland, China und Japan. Kanada konnte trotz seines völkerrechtlichen Charakters als britische Kolonie und ohne besondere Vollmacht vom Mutterlande dazu erhalten zu haben, mit den Vereinigten Staaten einen Handelsvertrag schließen, da es schon seit rund dreißig Jahren auch auf diesem Gebiete die volle Selbständigkeit zu erlangen gewußt hat, nachdem es bereits vorher (1867) die Ermächtigung erhalten hatte, mit den übrigen handelspolitisch selbständigen britischen Kolonien Vereinbarungen über den Handels¬ verkehr zu treffen. Wie sehr es von diesem Rechte Gebrauch gemacht hat, zeigt die Geschichte seiner Handelspolitik mit aller Deutlichkeit. Auf sein Verlangen hin mußte Großbritannien 1897 den britisch-deutschen Handelsvertrag vom 30. Mai 1865 kündigen, da er bestimmte, daß die Waren Deutschlands in Kanada nicht schlechter behandelt werden durften als die gleichartigen des Mutterlandes. Als Gegengabe dafür ermäßigte Kanada die Zölle auf die englischen Jndufirieprodutte und die der meisten englischen Kolonien differentiell, erst um ein Achtel, dann um ein Viertel und 1900 um ein Drittel. Da die deutsche Regierung hierin eine Verletzung der Meistbegünstignngsklausel sah, wandte sie von 1903 ab ihren Generaltarif auf kanadische Erzeugnisse an, um sich für die Einfuhr der eigenen in Kanada einen Zuschlag um ein volles Drittel zuzuziehen. Dieser unglückliche Zollkrieg wurde erst am 1. März 1910 durch ein Provisorium beseitigt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_317612/361>, abgerufen am 22.05.2024.