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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr.

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Kulturgeschichtliche Glossen zum Latte Zatho

unserer großen Klassiker, bis zu Friedrich dem Großen, Kant, Fichte, Schleiermacher,
ja bis ins gegenwärtige Jahrhundert hinein und zeitigte vieltausendfältige Früchte
der Erkenntnis.

Der aber irrt, der da wähnt, daß dieser -- ich möchte sagen -- "Aufstieg
der Seligen" zu jenen lichten Höhen im Reiche des Gedankens nun auch jedesmal
dem Zeitgeiste das Gepräge verliehen oder wenigstens die nachkommenden Geschlechter
mit emporgehoben hätte in diesem geistigen Höhenfluge, also daß auch ihr Denken,
ihr Tun und Lassen der geläuterten Weltanschauung jener großen Männer ent-
sprachen hätte. In der Kulturgeschichte waltet eben keine Logik, und wie vor
tausend und abertausend Jahren sind auch heute noch die verworrenen Labyrinthe
im Völkerleben oft unbegreiflich. Es ist fast, als müßte beständig die Unvernunft
der Vielzuvielen mit der Vernunft der Weisen ringen, die ihnen Licht, Gewissens¬
und Glaubensfreiheit bringen wollten!

Schon Luther schrieb in seinem Rechtfertigungsschreiben an Karl den Fünften
vom 15. Januar 1520, er habe "nichts anders beflissen, an den Tag zu bringen,
denn die evangelische Wahrheit wider die abergläubische Opinion oder Wahn
menschlicher Tradition". -- Wahrlich, hätte Luther die voraussetzungslose wissen¬
schaftliche Geschichtsforschung und Textkritik der Neuzeit gekannt, hätte er auch die
Hilfsmittel, wie wir sie heute haben, besessen: er würde mit allem Wahn mensch¬
licher Tradition und nicht zuletzt mit dem Apostolikum radikal aufgeräumt haben.
Doch auch er war ein .Kind seiner Zeit, und als solches hat er ja nicht schlecht den
römischen Augiasstall von allem Lug und Possenspiel gereinigt. Den Rest mochten
andere beseitigen. Seine herrliche Schrift aber "Von der Freiheit eines Christen¬
menschen", die er auch an Leo den Zehnten sandte, ist noch immer beherzigenswert,
wenngleich auch sie teilweise veraltet ist. Lessing konnte daher mit Recht schon zu
seiner Zeit sagen: "Luther, tut Großer, verkannter MannI Du hast uns vom
Joche der Tradition erlöset, wer erlöset uns vom unerträglicheren Joche des Buch¬
stabens! Wer bringt uns endlich ein Christentum, wie du es itzt lehren würdest,
wie es Christus selbst lehren würde! Wer --"

Und Lessings Zeitgenosse, der Große Friedrich, führte die preußische Politik
der kirchlichen Duldung nicht bloß im weitesten Sinne des Wortes durch, er ließ
auch im Landrecht den Grundsatz aufstellen: "Die Begriffe der Einwohner von
Gott und göttlichen Dingen können kein Gegenstand von Zwangsgesetzen sein."
Aus den Gedankenkämpfen jener Zeit ging ferner "jene neue, reifere Form des
Protestantismus siegreich hervor und ward ein Gemeingut des norddeutschen
Volkes: die Ethik Kants". Nur auf diesem Boden der evangelischen Freiheit und
der entsagenden pflichtgetreuen Arbeit konnte der kategorische Imperativ erdacht
werden. Religions- und Glaubensbedrängnis, welcher Art sie auch sein mochte,
ward verpönt. Bereits 1741 sagte Friedrich dem Fürstbischof Sinzendorf in
Vreslau, der ihm seine Ergebenheit beteuerte: Da die ungestörte Religionsübung
nach der Meinung der Menschen einen Teil ihrer Glückseligkeit ausmache, werde
er nie von seinem festen Entschlüsse abgehen, jede Religion in ihren Rechten und
Freiheiten zu erhalten.

Diesen Grundsatz hat Friedrich während seiner ganzen Regierung konsequent
befolgt. Die Begriffe des Rechtslebens leitete er im Geiste der rationalistischen
Zeitphilosophie aus den Prinzipien des der Menschheit angeborenen Naturrechts


Kulturgeschichtliche Glossen zum Latte Zatho

unserer großen Klassiker, bis zu Friedrich dem Großen, Kant, Fichte, Schleiermacher,
ja bis ins gegenwärtige Jahrhundert hinein und zeitigte vieltausendfältige Früchte
der Erkenntnis.

Der aber irrt, der da wähnt, daß dieser — ich möchte sagen — „Aufstieg
der Seligen" zu jenen lichten Höhen im Reiche des Gedankens nun auch jedesmal
dem Zeitgeiste das Gepräge verliehen oder wenigstens die nachkommenden Geschlechter
mit emporgehoben hätte in diesem geistigen Höhenfluge, also daß auch ihr Denken,
ihr Tun und Lassen der geläuterten Weltanschauung jener großen Männer ent-
sprachen hätte. In der Kulturgeschichte waltet eben keine Logik, und wie vor
tausend und abertausend Jahren sind auch heute noch die verworrenen Labyrinthe
im Völkerleben oft unbegreiflich. Es ist fast, als müßte beständig die Unvernunft
der Vielzuvielen mit der Vernunft der Weisen ringen, die ihnen Licht, Gewissens¬
und Glaubensfreiheit bringen wollten!

Schon Luther schrieb in seinem Rechtfertigungsschreiben an Karl den Fünften
vom 15. Januar 1520, er habe „nichts anders beflissen, an den Tag zu bringen,
denn die evangelische Wahrheit wider die abergläubische Opinion oder Wahn
menschlicher Tradition". — Wahrlich, hätte Luther die voraussetzungslose wissen¬
schaftliche Geschichtsforschung und Textkritik der Neuzeit gekannt, hätte er auch die
Hilfsmittel, wie wir sie heute haben, besessen: er würde mit allem Wahn mensch¬
licher Tradition und nicht zuletzt mit dem Apostolikum radikal aufgeräumt haben.
Doch auch er war ein .Kind seiner Zeit, und als solches hat er ja nicht schlecht den
römischen Augiasstall von allem Lug und Possenspiel gereinigt. Den Rest mochten
andere beseitigen. Seine herrliche Schrift aber „Von der Freiheit eines Christen¬
menschen", die er auch an Leo den Zehnten sandte, ist noch immer beherzigenswert,
wenngleich auch sie teilweise veraltet ist. Lessing konnte daher mit Recht schon zu
seiner Zeit sagen: „Luther, tut Großer, verkannter MannI Du hast uns vom
Joche der Tradition erlöset, wer erlöset uns vom unerträglicheren Joche des Buch¬
stabens! Wer bringt uns endlich ein Christentum, wie du es itzt lehren würdest,
wie es Christus selbst lehren würde! Wer —"

Und Lessings Zeitgenosse, der Große Friedrich, führte die preußische Politik
der kirchlichen Duldung nicht bloß im weitesten Sinne des Wortes durch, er ließ
auch im Landrecht den Grundsatz aufstellen: „Die Begriffe der Einwohner von
Gott und göttlichen Dingen können kein Gegenstand von Zwangsgesetzen sein."
Aus den Gedankenkämpfen jener Zeit ging ferner „jene neue, reifere Form des
Protestantismus siegreich hervor und ward ein Gemeingut des norddeutschen
Volkes: die Ethik Kants". Nur auf diesem Boden der evangelischen Freiheit und
der entsagenden pflichtgetreuen Arbeit konnte der kategorische Imperativ erdacht
werden. Religions- und Glaubensbedrängnis, welcher Art sie auch sein mochte,
ward verpönt. Bereits 1741 sagte Friedrich dem Fürstbischof Sinzendorf in
Vreslau, der ihm seine Ergebenheit beteuerte: Da die ungestörte Religionsübung
nach der Meinung der Menschen einen Teil ihrer Glückseligkeit ausmache, werde
er nie von seinem festen Entschlüsse abgehen, jede Religion in ihren Rechten und
Freiheiten zu erhalten.

Diesen Grundsatz hat Friedrich während seiner ganzen Regierung konsequent
befolgt. Die Begriffe des Rechtslebens leitete er im Geiste der rationalistischen
Zeitphilosophie aus den Prinzipien des der Menschheit angeborenen Naturrechts


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[0475] Kulturgeschichtliche Glossen zum Latte Zatho unserer großen Klassiker, bis zu Friedrich dem Großen, Kant, Fichte, Schleiermacher, ja bis ins gegenwärtige Jahrhundert hinein und zeitigte vieltausendfältige Früchte der Erkenntnis. Der aber irrt, der da wähnt, daß dieser — ich möchte sagen — „Aufstieg der Seligen" zu jenen lichten Höhen im Reiche des Gedankens nun auch jedesmal dem Zeitgeiste das Gepräge verliehen oder wenigstens die nachkommenden Geschlechter mit emporgehoben hätte in diesem geistigen Höhenfluge, also daß auch ihr Denken, ihr Tun und Lassen der geläuterten Weltanschauung jener großen Männer ent- sprachen hätte. In der Kulturgeschichte waltet eben keine Logik, und wie vor tausend und abertausend Jahren sind auch heute noch die verworrenen Labyrinthe im Völkerleben oft unbegreiflich. Es ist fast, als müßte beständig die Unvernunft der Vielzuvielen mit der Vernunft der Weisen ringen, die ihnen Licht, Gewissens¬ und Glaubensfreiheit bringen wollten! Schon Luther schrieb in seinem Rechtfertigungsschreiben an Karl den Fünften vom 15. Januar 1520, er habe „nichts anders beflissen, an den Tag zu bringen, denn die evangelische Wahrheit wider die abergläubische Opinion oder Wahn menschlicher Tradition". — Wahrlich, hätte Luther die voraussetzungslose wissen¬ schaftliche Geschichtsforschung und Textkritik der Neuzeit gekannt, hätte er auch die Hilfsmittel, wie wir sie heute haben, besessen: er würde mit allem Wahn mensch¬ licher Tradition und nicht zuletzt mit dem Apostolikum radikal aufgeräumt haben. Doch auch er war ein .Kind seiner Zeit, und als solches hat er ja nicht schlecht den römischen Augiasstall von allem Lug und Possenspiel gereinigt. Den Rest mochten andere beseitigen. Seine herrliche Schrift aber „Von der Freiheit eines Christen¬ menschen", die er auch an Leo den Zehnten sandte, ist noch immer beherzigenswert, wenngleich auch sie teilweise veraltet ist. Lessing konnte daher mit Recht schon zu seiner Zeit sagen: „Luther, tut Großer, verkannter MannI Du hast uns vom Joche der Tradition erlöset, wer erlöset uns vom unerträglicheren Joche des Buch¬ stabens! Wer bringt uns endlich ein Christentum, wie du es itzt lehren würdest, wie es Christus selbst lehren würde! Wer —" Und Lessings Zeitgenosse, der Große Friedrich, führte die preußische Politik der kirchlichen Duldung nicht bloß im weitesten Sinne des Wortes durch, er ließ auch im Landrecht den Grundsatz aufstellen: „Die Begriffe der Einwohner von Gott und göttlichen Dingen können kein Gegenstand von Zwangsgesetzen sein." Aus den Gedankenkämpfen jener Zeit ging ferner „jene neue, reifere Form des Protestantismus siegreich hervor und ward ein Gemeingut des norddeutschen Volkes: die Ethik Kants". Nur auf diesem Boden der evangelischen Freiheit und der entsagenden pflichtgetreuen Arbeit konnte der kategorische Imperativ erdacht werden. Religions- und Glaubensbedrängnis, welcher Art sie auch sein mochte, ward verpönt. Bereits 1741 sagte Friedrich dem Fürstbischof Sinzendorf in Vreslau, der ihm seine Ergebenheit beteuerte: Da die ungestörte Religionsübung nach der Meinung der Menschen einen Teil ihrer Glückseligkeit ausmache, werde er nie von seinem festen Entschlüsse abgehen, jede Religion in ihren Rechten und Freiheiten zu erhalten. Diesen Grundsatz hat Friedrich während seiner ganzen Regierung konsequent befolgt. Die Begriffe des Rechtslebens leitete er im Geiste der rationalistischen Zeitphilosophie aus den Prinzipien des der Menschheit angeborenen Naturrechts

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318282/475>, abgerufen am 17.06.2024.