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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr.

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erklärt, der Parlamentarismus sei, ganz abgesehen von seiner Schädlichkeit, für
Deutschland ein Ding der Unmöglichkeit. Bei den Mittelparteien sieht man in
der Einführung des Parlamentarismus theoretisch wohl eine wünschenswerte
Entwicklung, doch beurteilt man die historisch begründete Stellung der Monarchie
derart, daß man an die Möglichkeit der Einführung eines parlamentarischen
Systems nicht recht glaubt. Dieser letzten Auffassung bietet neue Nahrung ein
hochinteressanter Aufsatz des Berliner Historikers Otto Hintze in den Preußischen
Jahrbüchern (Bd. 144, Heft III). "Das monarchische Prinzip", so heißt es dort,
"ist also mit der ganzen Struktur des Staatswesens in Preußen wie im Reiche
derart verwachsen, daß es ohne eine völlige Umwandlung derselben, wie sie wohl
nur durch eine Revolution bewirkt werden könnte, nicht durch das Prinzip der
parlamentarischen Regierung ersetzt werden kann." Auch der Reichsbote (4. Juni)
nimmt einen ähnlichen Standpunkt ein, indem er ans die historische Entwicklung
bei uns und in anderen Ländern hinweist. Ehe ich auf die Einzelheiten eingehe,
auf die es ankommt, sei auf eine Lücke in Hintzes Beweisführung hingewiesen,
die sich im übrigen bei jeder historisch.wissenschaftlichen Untersuchung finden wird,
die das Zeitalter des Forschers selbst betrifft. Der Staatsrechtshistoriker wird
sich naturgemäß in erster Linie an die Formen halten, die gewissermaßen die
historische Anerkennung der Tatsachen darstellen. Er wird von ihnen ausgehend
auch folgern dürfen, daß in Deutschland das parlamentarische System so gut wie
ein Ding der Unmöglichkeit sei (Preuß. Jahrb. Bd. 144 Heft III S. 402). Der
streng wissenschaftlich arbeitende Historiker darf, will er seinen Ruf als Gelehrter nicht
schädigen, die ihm zugegangenen Nachrichten über die politischen Vorgänge der Um¬
welt lediglich als Daten registrieren, nicht aber als feststehende Tatsachen hin¬
nehmen und zur Begründung seiner Behauptungen verwenden. Würde er von
diesem Grundsatz abweichen, dann käme er in das Gebiet der journalistischen
Tätigkeit, die aus einer Folge von Einzeltatsachen, auch wenn sie wissenschaftlich
nicht einwandfrei beweisbar sind, den allgemeinen Lauf der Entwicklung feststellen
darf. Der Journalist ist in der Benutzung des Tagesmaterials freier als der
Gelehrte, wird aber den historischen Wahrheiten um so näher kommen, je reiner
seine Quellen sind und je vorsichtiger er das ihm daraus zufließende Material
verwendet.

Hintze schreibt Seite 402/03: "Im parlamentarischen System regieren die
Parteien geradezu: im monarchisch-konstitutionellen System üben sie höchstens einen
Einfluß aus, der durch das Medium des Königlichen Ministeriums hindurchgehen
muß, um wirksam zu werden." Formell ist in der Tat auch bei uns im Reich
und sogar in Bayern der Anschein gewahrt, daß keine der bestehenden Parteien
"regiert". Selbst unsere radikale Presse steht in dieser Beziehung so stark im Banne
der Form, daß sie nur sehr selten dazu kommt, eine Partei als die herrschende zu
bezeichnen; immer sind es Parteikombinationen, auf die verwiesen wird -- freilich
nicht ohne eine gewisse Absichtlichkeit; denn es gilt ihr ja in erster Linie, die
Aristokratie zu bekämpfen. Materiell aber erscheinen die gegenwärtigen Beziehungen
zwischen der Regierung und der auf sie Einfluß übenden Partei in wesentlich
anderem Lichte. Seit vielen Jahren ist die formell monarchisch - konstitutionelle
Regierung in Deutschland nicht imstande, auch nur einen Gesetzentwurf durchzu¬
bringen, über den nicht vor dessen parlamentarischer Behandlung und vollständig


erklärt, der Parlamentarismus sei, ganz abgesehen von seiner Schädlichkeit, für
Deutschland ein Ding der Unmöglichkeit. Bei den Mittelparteien sieht man in
der Einführung des Parlamentarismus theoretisch wohl eine wünschenswerte
Entwicklung, doch beurteilt man die historisch begründete Stellung der Monarchie
derart, daß man an die Möglichkeit der Einführung eines parlamentarischen
Systems nicht recht glaubt. Dieser letzten Auffassung bietet neue Nahrung ein
hochinteressanter Aufsatz des Berliner Historikers Otto Hintze in den Preußischen
Jahrbüchern (Bd. 144, Heft III). „Das monarchische Prinzip", so heißt es dort,
„ist also mit der ganzen Struktur des Staatswesens in Preußen wie im Reiche
derart verwachsen, daß es ohne eine völlige Umwandlung derselben, wie sie wohl
nur durch eine Revolution bewirkt werden könnte, nicht durch das Prinzip der
parlamentarischen Regierung ersetzt werden kann." Auch der Reichsbote (4. Juni)
nimmt einen ähnlichen Standpunkt ein, indem er ans die historische Entwicklung
bei uns und in anderen Ländern hinweist. Ehe ich auf die Einzelheiten eingehe,
auf die es ankommt, sei auf eine Lücke in Hintzes Beweisführung hingewiesen,
die sich im übrigen bei jeder historisch.wissenschaftlichen Untersuchung finden wird,
die das Zeitalter des Forschers selbst betrifft. Der Staatsrechtshistoriker wird
sich naturgemäß in erster Linie an die Formen halten, die gewissermaßen die
historische Anerkennung der Tatsachen darstellen. Er wird von ihnen ausgehend
auch folgern dürfen, daß in Deutschland das parlamentarische System so gut wie
ein Ding der Unmöglichkeit sei (Preuß. Jahrb. Bd. 144 Heft III S. 402). Der
streng wissenschaftlich arbeitende Historiker darf, will er seinen Ruf als Gelehrter nicht
schädigen, die ihm zugegangenen Nachrichten über die politischen Vorgänge der Um¬
welt lediglich als Daten registrieren, nicht aber als feststehende Tatsachen hin¬
nehmen und zur Begründung seiner Behauptungen verwenden. Würde er von
diesem Grundsatz abweichen, dann käme er in das Gebiet der journalistischen
Tätigkeit, die aus einer Folge von Einzeltatsachen, auch wenn sie wissenschaftlich
nicht einwandfrei beweisbar sind, den allgemeinen Lauf der Entwicklung feststellen
darf. Der Journalist ist in der Benutzung des Tagesmaterials freier als der
Gelehrte, wird aber den historischen Wahrheiten um so näher kommen, je reiner
seine Quellen sind und je vorsichtiger er das ihm daraus zufließende Material
verwendet.

Hintze schreibt Seite 402/03: „Im parlamentarischen System regieren die
Parteien geradezu: im monarchisch-konstitutionellen System üben sie höchstens einen
Einfluß aus, der durch das Medium des Königlichen Ministeriums hindurchgehen
muß, um wirksam zu werden." Formell ist in der Tat auch bei uns im Reich
und sogar in Bayern der Anschein gewahrt, daß keine der bestehenden Parteien
„regiert". Selbst unsere radikale Presse steht in dieser Beziehung so stark im Banne
der Form, daß sie nur sehr selten dazu kommt, eine Partei als die herrschende zu
bezeichnen; immer sind es Parteikombinationen, auf die verwiesen wird — freilich
nicht ohne eine gewisse Absichtlichkeit; denn es gilt ihr ja in erster Linie, die
Aristokratie zu bekämpfen. Materiell aber erscheinen die gegenwärtigen Beziehungen
zwischen der Regierung und der auf sie Einfluß übenden Partei in wesentlich
anderem Lichte. Seit vielen Jahren ist die formell monarchisch - konstitutionelle
Regierung in Deutschland nicht imstande, auch nur einen Gesetzentwurf durchzu¬
bringen, über den nicht vor dessen parlamentarischer Behandlung und vollständig


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318282/552>, abgerufen am 17.06.2024.