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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr.

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stufenweisen Steigerung der Gestehungskosten würden sich nach dieser Berechnung
noch sehr arme Alluvialfelder, sekundäre Konglomerate und voraussichtlich auch
Blaugrund abhauen lassen. Natürlich müßte durch eine rechtzeitige Kon¬
tingentierung dafür gesorgt werden, daß die Diamantpreise nicht fallen, zumal
eine solche Kontingentierung in erster Linie die starken Schultern treffen würde,
während ein hoher Ausfuhrzoll die Schwachen belastet. Auch würde eine Kon¬
tingentierung -- unterstützt durch den Umstand, daß überall wegen des abgeänderten
Ausfuhrzolles auch die ärmeren Felder abgehärt würden -- eine wirtschaftlich
verständige, die Lebensdauer des Diamantenbergbaus verlängernde Maßnahme
sein, während ein irrationeller überstürzter Abbau in einer verhältnismäßig kurzen
Zeitperiode weder im allgemeinen Interesse des Schutzgebietes noch im finan¬
ziellen fiskalischen Interesse läge. (Vgl. die Ausführungen von Kuttner im
Tag vom 6. September 1911.)

Allerdings stehen der Einführung der Nettoverzolluug erhebliche Schwierigkeiten
gegenüber: Während bei der jetzigen, denkbar einfachsten Art der Zollerhebung
die Regie beim Verkauf für den Fiskus sofort 33^/g Prozent abzieht, so daß
weder Fiskus noch Förderer bei dieser Zollvergütung irgend welche Arbeit haben,
müßte bei der Nettoverzollung der Fiskus vor allem die Bücher der Förderer nach¬
prüfen. Um bei seinein Etat nicht zu kurz zu kommen, müßte der Fiskus feststellen,
wie hoch der Reingewinn ist und ob die Abschreibungen richtig bemessen sind. Da
nun bekanntlich viele südwestafrikanische Unternehmungen von vornherein nur mit
einem ganz geringen Nettogewinn arbeiten können, weil die Gründer sich seinerzeit
mit einem zu hohen "Gründungsgewinn" bedacht haben und Unternehmungen, die
bei ihrer Gründung Diamantenfelder mit 100000 Mark bewertet haben, natur¬
gemäß kaum eine entsprechende Rente herauswirtschaften können, so wäre zunächst
darauf zu achten, daß die Felder nicht zu hoch bewertet sind. Die Dividende
darf bei den südwestafrikauischen Unternehmungen nicht als Maßstab angelegt
werden, da z. B. die Vereinigten Diamantminen in Lüderitzbucht keine Dividende
ausgeschüttet, dagegen einen bedeutenden Ausfuhrzoll auf die Diamanten ent¬
richtet haben. Würde man die Dividende zugrunde legen, so hätte diese Gesell¬
schaft überhaupt keinen Zoll, die Koloniale Bergbaugesellschaft aber einen ganz
enormen Zoll zu zahlen. Ferner müßte der Fiskus darauf achten, daß die
einzelne Gesellschaft nicht zu hohe Aufwendungen mache, wie zu hohe Gehälter
an die Direktoren, Tantiemen und sonstige Zuwendungen an Verwaltungs¬
mitglieder. Jedenfalls müßte der Fiskus eine größere Zahl von Beamten
unterhalten, die sich mit der Bücherkontrolle beschäftigen, da er bei der
jetzigen Zusammensetzung eines großen Teils der Diamantförderer sich nicht
lediglich auf deren Angaben verlassen könnte. Auch die Einführung einer
gleitenden Skala würde ebenfalls eine recht kostspielige Kontrolle des Fiskus
bedingen. (Handels - Zeitung des Berliner Tageblatts vom 23. August 1911.)

Immerhin sind diese Schwierigkeiten nicht unüberwindlich, zumal diese
Art der Erhebung bereits Vorbilder im englischen Südafrika hat, wo die


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stufenweisen Steigerung der Gestehungskosten würden sich nach dieser Berechnung
noch sehr arme Alluvialfelder, sekundäre Konglomerate und voraussichtlich auch
Blaugrund abhauen lassen. Natürlich müßte durch eine rechtzeitige Kon¬
tingentierung dafür gesorgt werden, daß die Diamantpreise nicht fallen, zumal
eine solche Kontingentierung in erster Linie die starken Schultern treffen würde,
während ein hoher Ausfuhrzoll die Schwachen belastet. Auch würde eine Kon¬
tingentierung — unterstützt durch den Umstand, daß überall wegen des abgeänderten
Ausfuhrzolles auch die ärmeren Felder abgehärt würden — eine wirtschaftlich
verständige, die Lebensdauer des Diamantenbergbaus verlängernde Maßnahme
sein, während ein irrationeller überstürzter Abbau in einer verhältnismäßig kurzen
Zeitperiode weder im allgemeinen Interesse des Schutzgebietes noch im finan¬
ziellen fiskalischen Interesse läge. (Vgl. die Ausführungen von Kuttner im
Tag vom 6. September 1911.)

Allerdings stehen der Einführung der Nettoverzolluug erhebliche Schwierigkeiten
gegenüber: Während bei der jetzigen, denkbar einfachsten Art der Zollerhebung
die Regie beim Verkauf für den Fiskus sofort 33^/g Prozent abzieht, so daß
weder Fiskus noch Förderer bei dieser Zollvergütung irgend welche Arbeit haben,
müßte bei der Nettoverzollung der Fiskus vor allem die Bücher der Förderer nach¬
prüfen. Um bei seinein Etat nicht zu kurz zu kommen, müßte der Fiskus feststellen,
wie hoch der Reingewinn ist und ob die Abschreibungen richtig bemessen sind. Da
nun bekanntlich viele südwestafrikanische Unternehmungen von vornherein nur mit
einem ganz geringen Nettogewinn arbeiten können, weil die Gründer sich seinerzeit
mit einem zu hohen „Gründungsgewinn" bedacht haben und Unternehmungen, die
bei ihrer Gründung Diamantenfelder mit 100000 Mark bewertet haben, natur¬
gemäß kaum eine entsprechende Rente herauswirtschaften können, so wäre zunächst
darauf zu achten, daß die Felder nicht zu hoch bewertet sind. Die Dividende
darf bei den südwestafrikauischen Unternehmungen nicht als Maßstab angelegt
werden, da z. B. die Vereinigten Diamantminen in Lüderitzbucht keine Dividende
ausgeschüttet, dagegen einen bedeutenden Ausfuhrzoll auf die Diamanten ent¬
richtet haben. Würde man die Dividende zugrunde legen, so hätte diese Gesell¬
schaft überhaupt keinen Zoll, die Koloniale Bergbaugesellschaft aber einen ganz
enormen Zoll zu zahlen. Ferner müßte der Fiskus darauf achten, daß die
einzelne Gesellschaft nicht zu hohe Aufwendungen mache, wie zu hohe Gehälter
an die Direktoren, Tantiemen und sonstige Zuwendungen an Verwaltungs¬
mitglieder. Jedenfalls müßte der Fiskus eine größere Zahl von Beamten
unterhalten, die sich mit der Bücherkontrolle beschäftigen, da er bei der
jetzigen Zusammensetzung eines großen Teils der Diamantförderer sich nicht
lediglich auf deren Angaben verlassen könnte. Auch die Einführung einer
gleitenden Skala würde ebenfalls eine recht kostspielige Kontrolle des Fiskus
bedingen. (Handels - Zeitung des Berliner Tageblatts vom 23. August 1911.)

Immerhin sind diese Schwierigkeiten nicht unüberwindlich, zumal diese
Art der Erhebung bereits Vorbilder im englischen Südafrika hat, wo die


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[0598] Reichsspiegcl stufenweisen Steigerung der Gestehungskosten würden sich nach dieser Berechnung noch sehr arme Alluvialfelder, sekundäre Konglomerate und voraussichtlich auch Blaugrund abhauen lassen. Natürlich müßte durch eine rechtzeitige Kon¬ tingentierung dafür gesorgt werden, daß die Diamantpreise nicht fallen, zumal eine solche Kontingentierung in erster Linie die starken Schultern treffen würde, während ein hoher Ausfuhrzoll die Schwachen belastet. Auch würde eine Kon¬ tingentierung — unterstützt durch den Umstand, daß überall wegen des abgeänderten Ausfuhrzolles auch die ärmeren Felder abgehärt würden — eine wirtschaftlich verständige, die Lebensdauer des Diamantenbergbaus verlängernde Maßnahme sein, während ein irrationeller überstürzter Abbau in einer verhältnismäßig kurzen Zeitperiode weder im allgemeinen Interesse des Schutzgebietes noch im finan¬ ziellen fiskalischen Interesse läge. (Vgl. die Ausführungen von Kuttner im Tag vom 6. September 1911.) Allerdings stehen der Einführung der Nettoverzolluug erhebliche Schwierigkeiten gegenüber: Während bei der jetzigen, denkbar einfachsten Art der Zollerhebung die Regie beim Verkauf für den Fiskus sofort 33^/g Prozent abzieht, so daß weder Fiskus noch Förderer bei dieser Zollvergütung irgend welche Arbeit haben, müßte bei der Nettoverzollung der Fiskus vor allem die Bücher der Förderer nach¬ prüfen. Um bei seinein Etat nicht zu kurz zu kommen, müßte der Fiskus feststellen, wie hoch der Reingewinn ist und ob die Abschreibungen richtig bemessen sind. Da nun bekanntlich viele südwestafrikanische Unternehmungen von vornherein nur mit einem ganz geringen Nettogewinn arbeiten können, weil die Gründer sich seinerzeit mit einem zu hohen „Gründungsgewinn" bedacht haben und Unternehmungen, die bei ihrer Gründung Diamantenfelder mit 100000 Mark bewertet haben, natur¬ gemäß kaum eine entsprechende Rente herauswirtschaften können, so wäre zunächst darauf zu achten, daß die Felder nicht zu hoch bewertet sind. Die Dividende darf bei den südwestafrikauischen Unternehmungen nicht als Maßstab angelegt werden, da z. B. die Vereinigten Diamantminen in Lüderitzbucht keine Dividende ausgeschüttet, dagegen einen bedeutenden Ausfuhrzoll auf die Diamanten ent¬ richtet haben. Würde man die Dividende zugrunde legen, so hätte diese Gesell¬ schaft überhaupt keinen Zoll, die Koloniale Bergbaugesellschaft aber einen ganz enormen Zoll zu zahlen. Ferner müßte der Fiskus darauf achten, daß die einzelne Gesellschaft nicht zu hohe Aufwendungen mache, wie zu hohe Gehälter an die Direktoren, Tantiemen und sonstige Zuwendungen an Verwaltungs¬ mitglieder. Jedenfalls müßte der Fiskus eine größere Zahl von Beamten unterhalten, die sich mit der Bücherkontrolle beschäftigen, da er bei der jetzigen Zusammensetzung eines großen Teils der Diamantförderer sich nicht lediglich auf deren Angaben verlassen könnte. Auch die Einführung einer gleitenden Skala würde ebenfalls eine recht kostspielige Kontrolle des Fiskus bedingen. (Handels - Zeitung des Berliner Tageblatts vom 23. August 1911.) Immerhin sind diese Schwierigkeiten nicht unüberwindlich, zumal diese Art der Erhebung bereits Vorbilder im englischen Südafrika hat, wo die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416/598>, abgerufen am 15.05.2024.