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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]

das bisher nur in den Werken über Reichs¬
staatsrecht überhaupt Berücksichtigung gefunden
hatte. Hatschek als Verfasser eines "englischen
Staatsrechtes" hatte in diesem Werk gerade dem
Parlamente als dem Mittelpunkte der eng¬
lischen Verfassung besondere Aufmerksamkeit
gewidmet. Wenn der deutsche Reichstag es
daher als seine Aufgabe betrachtet, eine
wissenschaftliche Darstellung seines eigenen
Rechtes ins Leben zu rufen, so war der
Verfasser dazu sehr wohl geeignet.

Daß die Arbeit sehr mühevoll war, nutz
von vornherein anerkannt werden. Denn es
handelte sich nicht nur um die Bestimmungen
der Reichsverfassung, des Wahlgesetzes und
der Geschäftsordnung. Es mußten auch aus
zahllosen Bänden der Reichstagsdrucksachen
seit 18S7 die Vorgänge festgestellt werden,
um daraus die bestehende Übung zu ent¬
wickeln.

Der Verfasser hat seine Aufgabe auf
breitester Grundlage zu erfüllen versucht.
Denn er hat nicht nur die schwer zu er¬
mittelnder Quellen des deutschen Parlaments¬
rechts festgestellt, sondern rechtsvergleichend
auch die meisten ausländischen Parlamente
herangezogen bis zu Griechenland und
Dänemark herab. Die russische Duma fehlt

[Spaltenumbruch]

allerdings. An anderen Stellen, wie bei der
Wahlprüfung, sind nur die Parlamente her¬
angezogen, die besondere charakteristische
Eigentümlichkeiten darbieten. So wird das
Buch in mancher Hinsicht aus einem deutschen
zu einem Parlamentsrechte überhaupt.

Im ganzen kann man von dem bisher
allein vorliegenden ersten Teile sagen, daß
Verfasser seine Aufgabe in glänzender Weise
erfüllt hat. Daß man bei einem so um¬
fassenden Werke nicht mit allen Ausführungen
deS Verfassers einverstanden sein kann, ist
selbstverständlich. Ich möchte in dieser Be¬
ziehung nur die an englisches Parlamentsrecht
anknüpfenden Erörterungen über Parlaments¬
brauch und Konventionalregel hervorheben.
Ein weiteres Eingehen auf Einzelheiten ver¬
bietet sich von selbst.

Dem deutschen Reichstage ist jedenfalls
in dem Werke für alle künftig auftauchenden
Streitfragen eine unerschöpfliche Fundgrube
geboten, deren Benutzung er sich nicht ent¬
gehen lassen wird. Möge dem ersten Teile,
der nach einer Einleitung im wesentlichen die
Organe der Volksvertretung behandelt, bald
der zweite folgen, der uns voraussichtlich
ihre Wirksamkeit kennen lehren wird.

Prof. Dr. Lonrad Bornhak [Ende Spaltensatz]






Nachdruck sämtlicher Aufsitze nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Verlags gestattet.
"""an""rtlich: "er Herausgeber Georg Eletnow in Berlin-Lichterfelde West. -- Manuslriptsenoungen und-
Briefe werden erbeten unter der Adresse:
"" de" Herausgeber der Grenzboten i" Berlin-Lichterfelde West, Sternstratze S6.
Fernsprecher de" Herausgebers: Amt Lichierselde 498, des Verlags und der Schriftleitung! Amt Lutz," SS1D.
Verlag: Verlag der Grenzboten G. in, b. H in Berlin SV II, Temxelhoser User 86".
Druck: .Der Reichsbote" G. in. b. H. in Berlin S>V 11, Dessauer Straße 36/37.
Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]

das bisher nur in den Werken über Reichs¬
staatsrecht überhaupt Berücksichtigung gefunden
hatte. Hatschek als Verfasser eines „englischen
Staatsrechtes" hatte in diesem Werk gerade dem
Parlamente als dem Mittelpunkte der eng¬
lischen Verfassung besondere Aufmerksamkeit
gewidmet. Wenn der deutsche Reichstag es
daher als seine Aufgabe betrachtet, eine
wissenschaftliche Darstellung seines eigenen
Rechtes ins Leben zu rufen, so war der
Verfasser dazu sehr wohl geeignet.

Daß die Arbeit sehr mühevoll war, nutz
von vornherein anerkannt werden. Denn es
handelte sich nicht nur um die Bestimmungen
der Reichsverfassung, des Wahlgesetzes und
der Geschäftsordnung. Es mußten auch aus
zahllosen Bänden der Reichstagsdrucksachen
seit 18S7 die Vorgänge festgestellt werden,
um daraus die bestehende Übung zu ent¬
wickeln.

Der Verfasser hat seine Aufgabe auf
breitester Grundlage zu erfüllen versucht.
Denn er hat nicht nur die schwer zu er¬
mittelnder Quellen des deutschen Parlaments¬
rechts festgestellt, sondern rechtsvergleichend
auch die meisten ausländischen Parlamente
herangezogen bis zu Griechenland und
Dänemark herab. Die russische Duma fehlt

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allerdings. An anderen Stellen, wie bei der
Wahlprüfung, sind nur die Parlamente her¬
angezogen, die besondere charakteristische
Eigentümlichkeiten darbieten. So wird das
Buch in mancher Hinsicht aus einem deutschen
zu einem Parlamentsrechte überhaupt.

Im ganzen kann man von dem bisher
allein vorliegenden ersten Teile sagen, daß
Verfasser seine Aufgabe in glänzender Weise
erfüllt hat. Daß man bei einem so um¬
fassenden Werke nicht mit allen Ausführungen
deS Verfassers einverstanden sein kann, ist
selbstverständlich. Ich möchte in dieser Be¬
ziehung nur die an englisches Parlamentsrecht
anknüpfenden Erörterungen über Parlaments¬
brauch und Konventionalregel hervorheben.
Ein weiteres Eingehen auf Einzelheiten ver¬
bietet sich von selbst.

Dem deutschen Reichstage ist jedenfalls
in dem Werke für alle künftig auftauchenden
Streitfragen eine unerschöpfliche Fundgrube
geboten, deren Benutzung er sich nicht ent¬
gehen lassen wird. Möge dem ersten Teile,
der nach einer Einleitung im wesentlichen die
Organe der Volksvertretung behandelt, bald
der zweite folgen, der uns voraussichtlich
ihre Wirksamkeit kennen lehren wird.

Prof. Dr. Lonrad Bornhak [Ende Spaltensatz]






Nachdruck sämtlicher Aufsitze nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Verlags gestattet.
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Briefe werden erbeten unter der Adresse:
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Verlag: Verlag der Grenzboten G. in, b. H in Berlin SV II, Temxelhoser User 86».
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[0204] Maßgebliches und Unmaßgebliches das bisher nur in den Werken über Reichs¬ staatsrecht überhaupt Berücksichtigung gefunden hatte. Hatschek als Verfasser eines „englischen Staatsrechtes" hatte in diesem Werk gerade dem Parlamente als dem Mittelpunkte der eng¬ lischen Verfassung besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Wenn der deutsche Reichstag es daher als seine Aufgabe betrachtet, eine wissenschaftliche Darstellung seines eigenen Rechtes ins Leben zu rufen, so war der Verfasser dazu sehr wohl geeignet. Daß die Arbeit sehr mühevoll war, nutz von vornherein anerkannt werden. Denn es handelte sich nicht nur um die Bestimmungen der Reichsverfassung, des Wahlgesetzes und der Geschäftsordnung. Es mußten auch aus zahllosen Bänden der Reichstagsdrucksachen seit 18S7 die Vorgänge festgestellt werden, um daraus die bestehende Übung zu ent¬ wickeln. Der Verfasser hat seine Aufgabe auf breitester Grundlage zu erfüllen versucht. Denn er hat nicht nur die schwer zu er¬ mittelnder Quellen des deutschen Parlaments¬ rechts festgestellt, sondern rechtsvergleichend auch die meisten ausländischen Parlamente herangezogen bis zu Griechenland und Dänemark herab. Die russische Duma fehlt allerdings. An anderen Stellen, wie bei der Wahlprüfung, sind nur die Parlamente her¬ angezogen, die besondere charakteristische Eigentümlichkeiten darbieten. So wird das Buch in mancher Hinsicht aus einem deutschen zu einem Parlamentsrechte überhaupt. Im ganzen kann man von dem bisher allein vorliegenden ersten Teile sagen, daß Verfasser seine Aufgabe in glänzender Weise erfüllt hat. Daß man bei einem so um¬ fassenden Werke nicht mit allen Ausführungen deS Verfassers einverstanden sein kann, ist selbstverständlich. Ich möchte in dieser Be¬ ziehung nur die an englisches Parlamentsrecht anknüpfenden Erörterungen über Parlaments¬ brauch und Konventionalregel hervorheben. Ein weiteres Eingehen auf Einzelheiten ver¬ bietet sich von selbst. Dem deutschen Reichstage ist jedenfalls in dem Werke für alle künftig auftauchenden Streitfragen eine unerschöpfliche Fundgrube geboten, deren Benutzung er sich nicht ent¬ gehen lassen wird. Möge dem ersten Teile, der nach einer Einleitung im wesentlichen die Organe der Volksvertretung behandelt, bald der zweite folgen, der uns voraussichtlich ihre Wirksamkeit kennen lehren wird. Prof. Dr. Lonrad Bornhak Nachdruck sämtlicher Aufsitze nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Verlags gestattet. »««an»«rtlich: »er Herausgeber Georg Eletnow in Berlin-Lichterfelde West. — Manuslriptsenoungen und- Briefe werden erbeten unter der Adresse: «« de« Herausgeber der Grenzboten i» Berlin-Lichterfelde West, Sternstratze S6. Fernsprecher de» Herausgebers: Amt Lichierselde 498, des Verlags und der Schriftleitung! Amt Lutz,» SS1D. Verlag: Verlag der Grenzboten G. in, b. H in Berlin SV II, Temxelhoser User 86». Druck: .Der Reichsbote" G. in. b. H. in Berlin S>V 11, Dessauer Straße 36/37.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323538/204>, abgerufen am 29.04.2024.