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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.

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Ariegsbeschädigtenfürsorge und Sozialversicherung

Landesversicherungsanstalten als auch die Reichsverstcherungsanstalt für Angestellte
beschlossen, sie als Teil des Heilverfahrens anzusehen und die Kosten zu
übernehmen, soweit nicht bereits andere Stellen dafür aufgekommen sind.

Es ist also ein reiches und umfassendes Programm, dessen Durchführung
sich im Interesse ihrer Versicherten und damit eines großen Teiles des deutschen
Volkes die Organe der Sozialversicherung vorgenommen haben. Allein die
Hoffnung auf ein glückliches Gelingen ist hier um so begründeter, als die Mittel
dazu bereits jetzt in ausreichender Weise vorhanden sind. Ein gut Teil der
einzuleitenden Heilverfahren wird ohne weiteres aus laufenden Mitteln gedeckt
werden können. Den Landesversicherungsanstalten standen im Jahre 1913
hierzu nicht weniger als 34 Millionen Mark zur Verfügung, eine Summe, die
bei dem großen vorhandenen Vermögen auf kürzere Zeit noch einer erheblichen
Steigerung fähig ist. Für außerordentliche Aufwendungen sind die Beschlüsse
auf der Konferenz der Landesversicherungsanstalten mit dem Reichsversicherungsamt
vom 31. August 1914 maßgebend, wonach als Höchstgrenze für die zu Zwecken
der Kriegsfürsorge aufzuwendenden Mittel fünf Prozent des Buchwerts des
Gesamtvermögens jeder einzelnen Versicherungsanstalt am 31. Dezember 1913
festgesetzt worden ist. Da diese fünf Prozent für alle Landesversicherungsanstalten
zusammen 105 Millionen Mark ausmachen, von denen bis zum 1. Juni erst
13 Millionen verbraucht waren, so stehen also noch mehr als 90 Millionen zur
Verfügung, ein Betrag, der in Verbindung mit den laufenden Mitteln ausreichen
dürfte, um selbst die reichlich hochgespannter Anforderungen zu erfüllen, die sich
aus dem dargelegten Programm ergeben. Auch die Reichsversicherungsanstalt
für Angestellte hat trotz ihres kurzen Bestehens genug Mittel zur Verfügung,
um den besonderen Aufgaben der Kriegsbeschädigtenfürsörge gerecht zu werden.
Da im Jahre 1914 von den in den Voranschlag für Heilverfahren eingestellten
11^/2 Millionen Mark nur etwa fünf Millionen verbraucht wurden, kann
zunächst schon aus laufenden Mitteln mindestens die doppelte Zahl von Ver¬
sicherten in Heilbehandlung genommen werden. Außerdem aber ist von der
Anstalt eine besondere Rücklage für das Heilverfahren angesammelt worden,
die bereits Anfang dieses Jahres die Höhe von 16 Millionen Mark erreicht
hatte und voll für den Zweck der Kriegsbeschädigtenfürsorge zur Verfügung
gestellt werden soll.

Aus allem ergibt sich somit die erfreuliche Tatsache, daß die großen
Fürsorgeeinrichtungen, die sich das deutsche Volk in den Jahrzehnten des Friedens
geschaffen hat, sich jetzt im Kriege aufs beste bewähren und die Hoffnung auf¬
kommen lassen, daß es gelingen wird, die schweren Wunden, die der Krieg der
Volkskraft und Volksgesundheit schlägt, nach Möglichkeit zu heilen.




Ariegsbeschädigtenfürsorge und Sozialversicherung

Landesversicherungsanstalten als auch die Reichsverstcherungsanstalt für Angestellte
beschlossen, sie als Teil des Heilverfahrens anzusehen und die Kosten zu
übernehmen, soweit nicht bereits andere Stellen dafür aufgekommen sind.

Es ist also ein reiches und umfassendes Programm, dessen Durchführung
sich im Interesse ihrer Versicherten und damit eines großen Teiles des deutschen
Volkes die Organe der Sozialversicherung vorgenommen haben. Allein die
Hoffnung auf ein glückliches Gelingen ist hier um so begründeter, als die Mittel
dazu bereits jetzt in ausreichender Weise vorhanden sind. Ein gut Teil der
einzuleitenden Heilverfahren wird ohne weiteres aus laufenden Mitteln gedeckt
werden können. Den Landesversicherungsanstalten standen im Jahre 1913
hierzu nicht weniger als 34 Millionen Mark zur Verfügung, eine Summe, die
bei dem großen vorhandenen Vermögen auf kürzere Zeit noch einer erheblichen
Steigerung fähig ist. Für außerordentliche Aufwendungen sind die Beschlüsse
auf der Konferenz der Landesversicherungsanstalten mit dem Reichsversicherungsamt
vom 31. August 1914 maßgebend, wonach als Höchstgrenze für die zu Zwecken
der Kriegsfürsorge aufzuwendenden Mittel fünf Prozent des Buchwerts des
Gesamtvermögens jeder einzelnen Versicherungsanstalt am 31. Dezember 1913
festgesetzt worden ist. Da diese fünf Prozent für alle Landesversicherungsanstalten
zusammen 105 Millionen Mark ausmachen, von denen bis zum 1. Juni erst
13 Millionen verbraucht waren, so stehen also noch mehr als 90 Millionen zur
Verfügung, ein Betrag, der in Verbindung mit den laufenden Mitteln ausreichen
dürfte, um selbst die reichlich hochgespannter Anforderungen zu erfüllen, die sich
aus dem dargelegten Programm ergeben. Auch die Reichsversicherungsanstalt
für Angestellte hat trotz ihres kurzen Bestehens genug Mittel zur Verfügung,
um den besonderen Aufgaben der Kriegsbeschädigtenfürsörge gerecht zu werden.
Da im Jahre 1914 von den in den Voranschlag für Heilverfahren eingestellten
11^/2 Millionen Mark nur etwa fünf Millionen verbraucht wurden, kann
zunächst schon aus laufenden Mitteln mindestens die doppelte Zahl von Ver¬
sicherten in Heilbehandlung genommen werden. Außerdem aber ist von der
Anstalt eine besondere Rücklage für das Heilverfahren angesammelt worden,
die bereits Anfang dieses Jahres die Höhe von 16 Millionen Mark erreicht
hatte und voll für den Zweck der Kriegsbeschädigtenfürsorge zur Verfügung
gestellt werden soll.

Aus allem ergibt sich somit die erfreuliche Tatsache, daß die großen
Fürsorgeeinrichtungen, die sich das deutsche Volk in den Jahrzehnten des Friedens
geschaffen hat, sich jetzt im Kriege aufs beste bewähren und die Hoffnung auf¬
kommen lassen, daß es gelingen wird, die schweren Wunden, die der Krieg der
Volkskraft und Volksgesundheit schlägt, nach Möglichkeit zu heilen.




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[0163] Ariegsbeschädigtenfürsorge und Sozialversicherung Landesversicherungsanstalten als auch die Reichsverstcherungsanstalt für Angestellte beschlossen, sie als Teil des Heilverfahrens anzusehen und die Kosten zu übernehmen, soweit nicht bereits andere Stellen dafür aufgekommen sind. Es ist also ein reiches und umfassendes Programm, dessen Durchführung sich im Interesse ihrer Versicherten und damit eines großen Teiles des deutschen Volkes die Organe der Sozialversicherung vorgenommen haben. Allein die Hoffnung auf ein glückliches Gelingen ist hier um so begründeter, als die Mittel dazu bereits jetzt in ausreichender Weise vorhanden sind. Ein gut Teil der einzuleitenden Heilverfahren wird ohne weiteres aus laufenden Mitteln gedeckt werden können. Den Landesversicherungsanstalten standen im Jahre 1913 hierzu nicht weniger als 34 Millionen Mark zur Verfügung, eine Summe, die bei dem großen vorhandenen Vermögen auf kürzere Zeit noch einer erheblichen Steigerung fähig ist. Für außerordentliche Aufwendungen sind die Beschlüsse auf der Konferenz der Landesversicherungsanstalten mit dem Reichsversicherungsamt vom 31. August 1914 maßgebend, wonach als Höchstgrenze für die zu Zwecken der Kriegsfürsorge aufzuwendenden Mittel fünf Prozent des Buchwerts des Gesamtvermögens jeder einzelnen Versicherungsanstalt am 31. Dezember 1913 festgesetzt worden ist. Da diese fünf Prozent für alle Landesversicherungsanstalten zusammen 105 Millionen Mark ausmachen, von denen bis zum 1. Juni erst 13 Millionen verbraucht waren, so stehen also noch mehr als 90 Millionen zur Verfügung, ein Betrag, der in Verbindung mit den laufenden Mitteln ausreichen dürfte, um selbst die reichlich hochgespannter Anforderungen zu erfüllen, die sich aus dem dargelegten Programm ergeben. Auch die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte hat trotz ihres kurzen Bestehens genug Mittel zur Verfügung, um den besonderen Aufgaben der Kriegsbeschädigtenfürsörge gerecht zu werden. Da im Jahre 1914 von den in den Voranschlag für Heilverfahren eingestellten 11^/2 Millionen Mark nur etwa fünf Millionen verbraucht wurden, kann zunächst schon aus laufenden Mitteln mindestens die doppelte Zahl von Ver¬ sicherten in Heilbehandlung genommen werden. Außerdem aber ist von der Anstalt eine besondere Rücklage für das Heilverfahren angesammelt worden, die bereits Anfang dieses Jahres die Höhe von 16 Millionen Mark erreicht hatte und voll für den Zweck der Kriegsbeschädigtenfürsorge zur Verfügung gestellt werden soll. Aus allem ergibt sich somit die erfreuliche Tatsache, daß die großen Fürsorgeeinrichtungen, die sich das deutsche Volk in den Jahrzehnten des Friedens geschaffen hat, sich jetzt im Kriege aufs beste bewähren und die Hoffnung auf¬ kommen lassen, daß es gelingen wird, die schweren Wunden, die der Krieg der Volkskraft und Volksgesundheit schlägt, nach Möglichkeit zu heilen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972/163>, abgerufen am 02.06.2024.