Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.Staatsangehörigkeitsveränderungen in Kriegszeiten ihren ausführlichen Listen über anerkannte und aberkannte Naturalisationen Ist in den vorstehenden Darlegungen auch nur an eine Rückgängigmachung Rie von Larlowitz-Hartitzsch Staatsangehörigkeitsveränderungen in Kriegszeiten ihren ausführlichen Listen über anerkannte und aberkannte Naturalisationen Ist in den vorstehenden Darlegungen auch nur an eine Rückgängigmachung Rie von Larlowitz-Hartitzsch <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0369" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/324342"/> <fw type="header" place="top"> Staatsangehörigkeitsveränderungen in Kriegszeiten</fw><lb/> <p xml:id="ID_1114" prev="#ID_1113"> ihren ausführlichen Listen über anerkannte und aberkannte Naturalisationen<lb/> beredtes Zeugnis ab.</p><lb/> <p xml:id="ID_1115"> Ist in den vorstehenden Darlegungen auch nur an eine Rückgängigmachung<lb/> von eigentlichen Einbürgerungen gedacht, so empfiehlt sich daneben eine sorgfältige<lb/> Überwachung solcher weiblichen Deutschen, welche zu irgendeiner Zeit vor ihrer<lb/> Heirat einem der uns jetzt feindlichen Staaten angehört haben und gegenwärtig<lb/> im Vollbesitz der durch Heirat erworbenen Reichsangehörigkeit die ungehinderte<lb/> Bewegungsfähigkeit in Deutschland und die nur durch die Paßvorschriften be¬<lb/> hinderte Bewegungsmöglichkeit nach dem Ausland und seinen Spionagezentralen<lb/> genießen. Mindestens erscheint eine Registrierung dieser Personen und eine<lb/> Zuweisung der angelegten Register an die in Betracht kommenden Stellen,<lb/> insbesondere an die Paßbehörden geboten. Sicherlich verdienen diese ehemaligen<lb/> Ausländerinnen, deren Zahl gerade in der letzten Zeit in auffallendem Maße<lb/> gewachsen ist, keine geringere Aufmerksamkeit der Überwachungsstellen als jene<lb/> zum Teil bemitleidenswerten, ehemals reichsangehörigen Frauen, die durch Heirat<lb/> die Nationalität eines der uns jetzt befeindeten Staaten erworben haben und<lb/> demgemäß von ihrer alten Heimat für die Dauer des Krieges als „feindlich"<lb/> behandelt werden.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <lg xml:id="POEMID_46" type="poem"> <l/> </lg><lb/> <note type="byline"> Rie von Larlowitz-Hartitzsch</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <fw type="sig" place="bottom"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0369]
Staatsangehörigkeitsveränderungen in Kriegszeiten
ihren ausführlichen Listen über anerkannte und aberkannte Naturalisationen
beredtes Zeugnis ab.
Ist in den vorstehenden Darlegungen auch nur an eine Rückgängigmachung
von eigentlichen Einbürgerungen gedacht, so empfiehlt sich daneben eine sorgfältige
Überwachung solcher weiblichen Deutschen, welche zu irgendeiner Zeit vor ihrer
Heirat einem der uns jetzt feindlichen Staaten angehört haben und gegenwärtig
im Vollbesitz der durch Heirat erworbenen Reichsangehörigkeit die ungehinderte
Bewegungsfähigkeit in Deutschland und die nur durch die Paßvorschriften be¬
hinderte Bewegungsmöglichkeit nach dem Ausland und seinen Spionagezentralen
genießen. Mindestens erscheint eine Registrierung dieser Personen und eine
Zuweisung der angelegten Register an die in Betracht kommenden Stellen,
insbesondere an die Paßbehörden geboten. Sicherlich verdienen diese ehemaligen
Ausländerinnen, deren Zahl gerade in der letzten Zeit in auffallendem Maße
gewachsen ist, keine geringere Aufmerksamkeit der Überwachungsstellen als jene
zum Teil bemitleidenswerten, ehemals reichsangehörigen Frauen, die durch Heirat
die Nationalität eines der uns jetzt befeindeten Staaten erworben haben und
demgemäß von ihrer alten Heimat für die Dauer des Krieges als „feindlich"
behandelt werden.
Rie von Larlowitz-Hartitzsch
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