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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr.

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Wirkungen des Krieges auf Gstasien

Benutzung der Day-Kabel verzichten und sich auf ihre eigenen Kabelverbindungen
Guams mit Manila und von dort mit China zurückziehen, oder eigene
Kabelverbindung zwischen den Philippinen und niederländisch-Indien herstellen
könnten^ aber man darf nicht vergessen, daß Uap für die Vereinigten Staaten
in ihrer ostasiatischen Politik, insbesondere auch in ihrer Stellung zu den Philippinen,
schon nach seiner geographischen Lage von größter strategischer Bedeutung ist und
mit seinem guten natürlichen Hafen in der Hand eines Feindes von größter
Gefahr werden kann.

In der amerikanischen Presse und auch im Parlament ist oft behauptet
worden, in Paris sei zwischen den Alliierten verabredet worden, Uap solle wegen
seiner strategischen Lage zu den Philippinen und zu Hawai versuchsweise den
Vereinigten Staaten übergeben werden. Feststeht jedenfalls, daß Präsident Wilson
auf Anfrage im Scnatsausschuß für auswärtige Angelegenheiten im August 1919
und vor dem Staatsdepartement im März 1921 erklärt hat, er habe niemals der
Übertragung des Maubads für die Insel Uap on Japan zugestimmt, vielmehr
habe er bei den Pariser Friedensverhandlungen darauf hingewiesen, daß die Ver¬
fügung oder richtiger die Kontrolle über diese Insel der allgemeinen Konferenz
vorbehalten bleiben müsse, die über Eigentum und Benutzung aller ehemals deut¬
schen Kabel abgehalten werden sollte. Diese Konferenz, zu der zunächst Japan von
vornherein die Zulassung der Vereinigten Staaten mit der Begründung beanstandet
hatte, daß diese nicht den Friedensvertrag ratifiziert hätten, auf Grund dessen die
Kabelverteilung erfolgen sollte, hat nun schließlich doch Ende des vorigen Jahres
in Washington getagt unter Beteiligung der Vereinigten Staaten sowie Englands,
Frankreichs, Italiens und Japans. Sie hatte aber nur hinsichtlich der atlantischen
Kabel das Ergebnis einer vorläufigen gemeinsamen Verwaltung bis zu einer im
Frühjahr 1921 abzuhaltenden Konferenz. Hinsichtlich der Südsee-Kabel ist es
nicht einmal zu einer solchen vorläufigen Vereinbarung gekommen. Gemeinsame
Verwaltung wurde hier von Japan schroff abgelehnt, da solche nach japanischem
Gesetz unzulässig sei und das japanische Gesetz auch auf Uap gelte, nachdem dieses
integrierender Bestandteil Japans (Art. 22, Abs. 6 des Friedensvertrags) geworden
sei. Den Vereinigten Staaten könne nur anheimgestellt werden, wenn sie der
japanischen Kontrolle entgehen wollen, sich eigene Kabel zu legen. Die Ansprüche
der Amerikaner, die, wie es scheint, zunächst sogar völlige Überlassung der Insel
mit dem Kabel verlangten als Ausgleich für die den Engländern und Franzosen
überlassenen, ja auch die Vereinigten Staaten berührenden deutschen Kabel, scheinen
nur bei Frankreich eine durch Anerkennung eigener Beuteansprüche bedingte Unter¬
stützung gefunden zu haben. Holland, von dem Staatsangehörige an der deutsch¬
niederländischen Telegraphen-Gesellschaft, der das I)ap-Kabel gehörte, beteiligt sind,
hat sich bisher damit begnügt, gegen die Verfügung über dieses Kabel ohne seine
Mitwirkung Protest einzulegen. Wie ernst die Regierung der Vereinigten Staaten
die Aap-Frage ansieht, zeigen die Noten, die sie Ende Februar dieses Jahres an
den Bölkerbundrat und Anfang April an die beteiligten Mächte gerichtet hat,
in denen sie sehr nachdrücklich darauf hinweist, daß die Verteilung der Kolonial¬
mandate unter Nichtbeachtung des auf dem gemeinsamen Siege und auf Art. 119
des Friedensvertrages beruhenden Mitverfügungsrechts der Vereinigten Staaten,
ohne ihre Zustimmung zustandegekommen sei, und daß sie insbesondere der


Wirkungen des Krieges auf Gstasien

Benutzung der Day-Kabel verzichten und sich auf ihre eigenen Kabelverbindungen
Guams mit Manila und von dort mit China zurückziehen, oder eigene
Kabelverbindung zwischen den Philippinen und niederländisch-Indien herstellen
könnten^ aber man darf nicht vergessen, daß Uap für die Vereinigten Staaten
in ihrer ostasiatischen Politik, insbesondere auch in ihrer Stellung zu den Philippinen,
schon nach seiner geographischen Lage von größter strategischer Bedeutung ist und
mit seinem guten natürlichen Hafen in der Hand eines Feindes von größter
Gefahr werden kann.

In der amerikanischen Presse und auch im Parlament ist oft behauptet
worden, in Paris sei zwischen den Alliierten verabredet worden, Uap solle wegen
seiner strategischen Lage zu den Philippinen und zu Hawai versuchsweise den
Vereinigten Staaten übergeben werden. Feststeht jedenfalls, daß Präsident Wilson
auf Anfrage im Scnatsausschuß für auswärtige Angelegenheiten im August 1919
und vor dem Staatsdepartement im März 1921 erklärt hat, er habe niemals der
Übertragung des Maubads für die Insel Uap on Japan zugestimmt, vielmehr
habe er bei den Pariser Friedensverhandlungen darauf hingewiesen, daß die Ver¬
fügung oder richtiger die Kontrolle über diese Insel der allgemeinen Konferenz
vorbehalten bleiben müsse, die über Eigentum und Benutzung aller ehemals deut¬
schen Kabel abgehalten werden sollte. Diese Konferenz, zu der zunächst Japan von
vornherein die Zulassung der Vereinigten Staaten mit der Begründung beanstandet
hatte, daß diese nicht den Friedensvertrag ratifiziert hätten, auf Grund dessen die
Kabelverteilung erfolgen sollte, hat nun schließlich doch Ende des vorigen Jahres
in Washington getagt unter Beteiligung der Vereinigten Staaten sowie Englands,
Frankreichs, Italiens und Japans. Sie hatte aber nur hinsichtlich der atlantischen
Kabel das Ergebnis einer vorläufigen gemeinsamen Verwaltung bis zu einer im
Frühjahr 1921 abzuhaltenden Konferenz. Hinsichtlich der Südsee-Kabel ist es
nicht einmal zu einer solchen vorläufigen Vereinbarung gekommen. Gemeinsame
Verwaltung wurde hier von Japan schroff abgelehnt, da solche nach japanischem
Gesetz unzulässig sei und das japanische Gesetz auch auf Uap gelte, nachdem dieses
integrierender Bestandteil Japans (Art. 22, Abs. 6 des Friedensvertrags) geworden
sei. Den Vereinigten Staaten könne nur anheimgestellt werden, wenn sie der
japanischen Kontrolle entgehen wollen, sich eigene Kabel zu legen. Die Ansprüche
der Amerikaner, die, wie es scheint, zunächst sogar völlige Überlassung der Insel
mit dem Kabel verlangten als Ausgleich für die den Engländern und Franzosen
überlassenen, ja auch die Vereinigten Staaten berührenden deutschen Kabel, scheinen
nur bei Frankreich eine durch Anerkennung eigener Beuteansprüche bedingte Unter¬
stützung gefunden zu haben. Holland, von dem Staatsangehörige an der deutsch¬
niederländischen Telegraphen-Gesellschaft, der das I)ap-Kabel gehörte, beteiligt sind,
hat sich bisher damit begnügt, gegen die Verfügung über dieses Kabel ohne seine
Mitwirkung Protest einzulegen. Wie ernst die Regierung der Vereinigten Staaten
die Aap-Frage ansieht, zeigen die Noten, die sie Ende Februar dieses Jahres an
den Bölkerbundrat und Anfang April an die beteiligten Mächte gerichtet hat,
in denen sie sehr nachdrücklich darauf hinweist, daß die Verteilung der Kolonial¬
mandate unter Nichtbeachtung des auf dem gemeinsamen Siege und auf Art. 119
des Friedensvertrages beruhenden Mitverfügungsrechts der Vereinigten Staaten,
ohne ihre Zustimmung zustandegekommen sei, und daß sie insbesondere der


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[0112] Wirkungen des Krieges auf Gstasien Benutzung der Day-Kabel verzichten und sich auf ihre eigenen Kabelverbindungen Guams mit Manila und von dort mit China zurückziehen, oder eigene Kabelverbindung zwischen den Philippinen und niederländisch-Indien herstellen könnten^ aber man darf nicht vergessen, daß Uap für die Vereinigten Staaten in ihrer ostasiatischen Politik, insbesondere auch in ihrer Stellung zu den Philippinen, schon nach seiner geographischen Lage von größter strategischer Bedeutung ist und mit seinem guten natürlichen Hafen in der Hand eines Feindes von größter Gefahr werden kann. In der amerikanischen Presse und auch im Parlament ist oft behauptet worden, in Paris sei zwischen den Alliierten verabredet worden, Uap solle wegen seiner strategischen Lage zu den Philippinen und zu Hawai versuchsweise den Vereinigten Staaten übergeben werden. Feststeht jedenfalls, daß Präsident Wilson auf Anfrage im Scnatsausschuß für auswärtige Angelegenheiten im August 1919 und vor dem Staatsdepartement im März 1921 erklärt hat, er habe niemals der Übertragung des Maubads für die Insel Uap on Japan zugestimmt, vielmehr habe er bei den Pariser Friedensverhandlungen darauf hingewiesen, daß die Ver¬ fügung oder richtiger die Kontrolle über diese Insel der allgemeinen Konferenz vorbehalten bleiben müsse, die über Eigentum und Benutzung aller ehemals deut¬ schen Kabel abgehalten werden sollte. Diese Konferenz, zu der zunächst Japan von vornherein die Zulassung der Vereinigten Staaten mit der Begründung beanstandet hatte, daß diese nicht den Friedensvertrag ratifiziert hätten, auf Grund dessen die Kabelverteilung erfolgen sollte, hat nun schließlich doch Ende des vorigen Jahres in Washington getagt unter Beteiligung der Vereinigten Staaten sowie Englands, Frankreichs, Italiens und Japans. Sie hatte aber nur hinsichtlich der atlantischen Kabel das Ergebnis einer vorläufigen gemeinsamen Verwaltung bis zu einer im Frühjahr 1921 abzuhaltenden Konferenz. Hinsichtlich der Südsee-Kabel ist es nicht einmal zu einer solchen vorläufigen Vereinbarung gekommen. Gemeinsame Verwaltung wurde hier von Japan schroff abgelehnt, da solche nach japanischem Gesetz unzulässig sei und das japanische Gesetz auch auf Uap gelte, nachdem dieses integrierender Bestandteil Japans (Art. 22, Abs. 6 des Friedensvertrags) geworden sei. Den Vereinigten Staaten könne nur anheimgestellt werden, wenn sie der japanischen Kontrolle entgehen wollen, sich eigene Kabel zu legen. Die Ansprüche der Amerikaner, die, wie es scheint, zunächst sogar völlige Überlassung der Insel mit dem Kabel verlangten als Ausgleich für die den Engländern und Franzosen überlassenen, ja auch die Vereinigten Staaten berührenden deutschen Kabel, scheinen nur bei Frankreich eine durch Anerkennung eigener Beuteansprüche bedingte Unter¬ stützung gefunden zu haben. Holland, von dem Staatsangehörige an der deutsch¬ niederländischen Telegraphen-Gesellschaft, der das I)ap-Kabel gehörte, beteiligt sind, hat sich bisher damit begnügt, gegen die Verfügung über dieses Kabel ohne seine Mitwirkung Protest einzulegen. Wie ernst die Regierung der Vereinigten Staaten die Aap-Frage ansieht, zeigen die Noten, die sie Ende Februar dieses Jahres an den Bölkerbundrat und Anfang April an die beteiligten Mächte gerichtet hat, in denen sie sehr nachdrücklich darauf hinweist, daß die Verteilung der Kolonial¬ mandate unter Nichtbeachtung des auf dem gemeinsamen Siege und auf Art. 119 des Friedensvertrages beruhenden Mitverfügungsrechts der Vereinigten Staaten, ohne ihre Zustimmung zustandegekommen sei, und daß sie insbesondere der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338800/112>, abgerufen am 14.05.2024.