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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr.

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versuch einer Erneuerung des Rue?verficherungsvcrtrages 590-5/03

Als wenige Monate später Rußlands Niederlage feststand und zu den
Friedensverhandlungen schon die Einwilligung gegeben war (Juni 1905), überdies
die Revolution ausbrach und die russische Negierung zur Konstitution ihre Zu¬
stimmung gegeben hatte, da suchte der erschütterte Zar eine Stütze bei Wilhelm II.
und war nun auch zum Abschlüsse des schon 1904 angeregten Vertrages bereit.
-Am 23. und 24. Juni kamen die beiden Herrscher in den Schären bei Björto
(nördlich von Stockholm) zusammen und einigten sich über die Bedingungen eines
Bündnisses. Nach dem in der genannten Aktensammlung abgedruckten Textes ver¬
einbarten beide Kaiser "um den Frieden in Europa zu sichern" ein "Schutz- und
Trutzbündnis": "Im Falle des Angriffs auf eines der beiden Reiche seitens einer
europäischen Macht verpflichtet sich jeder Verbündetste mit allen seinen Land- und
Seestreitkräften dem anderen Hilfe zu leisten" und "keinen Separatfrieden mit
dem gemeinsamen Gegner zu schließen". Der Vertrag sollte erst ein Jahr nach
dem Friedensschluß zwischen Rußland und Japan in Kraft treten und in Geltung
bleiben, so lange er nicht mit einjähriger Frist gekündigt würde. Der Zar sollte
nach Inkrafttreten des Vertrages "Frankreich mit seinem Inhalt bekannt machen
und ihm den Vorschlag unterbreiten, sich dem Vertrage als Bundesgenosse anzu¬
schließen". . Der Vertrag ist ohne Datum, gezeichnet von Wilhelm, Nikolaus, -dem
Gesandten v. Tschirschky und Bögendorff und vom russischen Marineminister Birilew.

So ist es also tatsächlich Kaiser Wilhelm II. gelungen, eine Erneuerung des
Nückversicherungsvertrages herbeizuführen. Er sollte offenbar Deutschland gegen
Frankreich und England, Rußland gegen England und Österreich schützen. Der
Vertrag galt nur für den Fall eines Angriffs. Da ein solcher von feiten Öster¬
reichs auf Rußland nicht zu erwarten war, konnte Wilhelm ebenso wie früher
Bismarck darauf eingehen. Eine andere Frage ist, ob dieser Vertrag irgend einen
Wert besaß. Veröffentlich wurde er nicht und von irgend einer Wirkung scheint
er überhaupt nicht gewesen zu sein").

Bald sollte es sich nämlich zeigen, wie Nußland sich die Sache vorgestellt hatte.
Und das ist das wichtigste!

Sobald der japanische Krieg beendet war, Rußland über die asiatischen
Verhältnisse mit England das Abkommen vom 31. August 1907 geschlossen hatte
und seine Valkanpläne wieder aufnahm, da trat es mit seinen vollen Forderungen
hervor. Als Deutschland den "Wunsch" äußerte, "das anläßlich des österreichisch,
serbischen Konfliktes offen zutage getretene russisch-deutsche Mißverständnis zu
zerstreuen", da zeigte Rußland sein wahres Gesicht. Nach einem dem Zaren am
17- Mai 1908 ^) vorgelegten "Entwurf zu einer Verständigung mit Deutschland
(gezeichnet von Tscharykow) soll von Deutschland gefordert werden: "2. Deutschland
schließt sich dem russisch-österreichischen Abkommen vom Jahre 1897 mit den den
letzten Ereignissen entsprechenden Abänderungen an. 3. Deutschland garantiert
die Erfüllung der durch Österreich-Ungarn in dem erwähnten Vertrage über¬
nommenen Verpflichtung dahingehend, daß letzteres sich auf der Balkanhalbinsel




°) Darüber Hamann, Zur Vorgeschichte des Weltkrieges, S. 142: "Dem Erzeugnis
einer seltsam unwirtlichen Phantasiewelt war nur das Dasein in einem verschwiegenen
Archivfach beschieden."
Im Druck 1807, da aber darin schon das Abkommen mit England vom 3l. August
1S07 erwähnt ist, so kann nur 1S03 gemeint sein.
versuch einer Erneuerung des Rue?verficherungsvcrtrages 590-5/03

Als wenige Monate später Rußlands Niederlage feststand und zu den
Friedensverhandlungen schon die Einwilligung gegeben war (Juni 1905), überdies
die Revolution ausbrach und die russische Negierung zur Konstitution ihre Zu¬
stimmung gegeben hatte, da suchte der erschütterte Zar eine Stütze bei Wilhelm II.
und war nun auch zum Abschlüsse des schon 1904 angeregten Vertrages bereit.
-Am 23. und 24. Juni kamen die beiden Herrscher in den Schären bei Björto
(nördlich von Stockholm) zusammen und einigten sich über die Bedingungen eines
Bündnisses. Nach dem in der genannten Aktensammlung abgedruckten Textes ver¬
einbarten beide Kaiser „um den Frieden in Europa zu sichern" ein „Schutz- und
Trutzbündnis": „Im Falle des Angriffs auf eines der beiden Reiche seitens einer
europäischen Macht verpflichtet sich jeder Verbündetste mit allen seinen Land- und
Seestreitkräften dem anderen Hilfe zu leisten" und „keinen Separatfrieden mit
dem gemeinsamen Gegner zu schließen". Der Vertrag sollte erst ein Jahr nach
dem Friedensschluß zwischen Rußland und Japan in Kraft treten und in Geltung
bleiben, so lange er nicht mit einjähriger Frist gekündigt würde. Der Zar sollte
nach Inkrafttreten des Vertrages „Frankreich mit seinem Inhalt bekannt machen
und ihm den Vorschlag unterbreiten, sich dem Vertrage als Bundesgenosse anzu¬
schließen". . Der Vertrag ist ohne Datum, gezeichnet von Wilhelm, Nikolaus, -dem
Gesandten v. Tschirschky und Bögendorff und vom russischen Marineminister Birilew.

So ist es also tatsächlich Kaiser Wilhelm II. gelungen, eine Erneuerung des
Nückversicherungsvertrages herbeizuführen. Er sollte offenbar Deutschland gegen
Frankreich und England, Rußland gegen England und Österreich schützen. Der
Vertrag galt nur für den Fall eines Angriffs. Da ein solcher von feiten Öster¬
reichs auf Rußland nicht zu erwarten war, konnte Wilhelm ebenso wie früher
Bismarck darauf eingehen. Eine andere Frage ist, ob dieser Vertrag irgend einen
Wert besaß. Veröffentlich wurde er nicht und von irgend einer Wirkung scheint
er überhaupt nicht gewesen zu sein").

Bald sollte es sich nämlich zeigen, wie Nußland sich die Sache vorgestellt hatte.
Und das ist das wichtigste!

Sobald der japanische Krieg beendet war, Rußland über die asiatischen
Verhältnisse mit England das Abkommen vom 31. August 1907 geschlossen hatte
und seine Valkanpläne wieder aufnahm, da trat es mit seinen vollen Forderungen
hervor. Als Deutschland den „Wunsch" äußerte, „das anläßlich des österreichisch,
serbischen Konfliktes offen zutage getretene russisch-deutsche Mißverständnis zu
zerstreuen", da zeigte Rußland sein wahres Gesicht. Nach einem dem Zaren am
17- Mai 1908 ^) vorgelegten „Entwurf zu einer Verständigung mit Deutschland
(gezeichnet von Tscharykow) soll von Deutschland gefordert werden: „2. Deutschland
schließt sich dem russisch-österreichischen Abkommen vom Jahre 1897 mit den den
letzten Ereignissen entsprechenden Abänderungen an. 3. Deutschland garantiert
die Erfüllung der durch Österreich-Ungarn in dem erwähnten Vertrage über¬
nommenen Verpflichtung dahingehend, daß letzteres sich auf der Balkanhalbinsel




°) Darüber Hamann, Zur Vorgeschichte des Weltkrieges, S. 142: „Dem Erzeugnis
einer seltsam unwirtlichen Phantasiewelt war nur das Dasein in einem verschwiegenen
Archivfach beschieden."
Im Druck 1807, da aber darin schon das Abkommen mit England vom 3l. August
1S07 erwähnt ist, so kann nur 1S03 gemeint sein.
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[0267] versuch einer Erneuerung des Rue?verficherungsvcrtrages 590-5/03 Als wenige Monate später Rußlands Niederlage feststand und zu den Friedensverhandlungen schon die Einwilligung gegeben war (Juni 1905), überdies die Revolution ausbrach und die russische Negierung zur Konstitution ihre Zu¬ stimmung gegeben hatte, da suchte der erschütterte Zar eine Stütze bei Wilhelm II. und war nun auch zum Abschlüsse des schon 1904 angeregten Vertrages bereit. -Am 23. und 24. Juni kamen die beiden Herrscher in den Schären bei Björto (nördlich von Stockholm) zusammen und einigten sich über die Bedingungen eines Bündnisses. Nach dem in der genannten Aktensammlung abgedruckten Textes ver¬ einbarten beide Kaiser „um den Frieden in Europa zu sichern" ein „Schutz- und Trutzbündnis": „Im Falle des Angriffs auf eines der beiden Reiche seitens einer europäischen Macht verpflichtet sich jeder Verbündetste mit allen seinen Land- und Seestreitkräften dem anderen Hilfe zu leisten" und „keinen Separatfrieden mit dem gemeinsamen Gegner zu schließen". Der Vertrag sollte erst ein Jahr nach dem Friedensschluß zwischen Rußland und Japan in Kraft treten und in Geltung bleiben, so lange er nicht mit einjähriger Frist gekündigt würde. Der Zar sollte nach Inkrafttreten des Vertrages „Frankreich mit seinem Inhalt bekannt machen und ihm den Vorschlag unterbreiten, sich dem Vertrage als Bundesgenosse anzu¬ schließen". . Der Vertrag ist ohne Datum, gezeichnet von Wilhelm, Nikolaus, -dem Gesandten v. Tschirschky und Bögendorff und vom russischen Marineminister Birilew. So ist es also tatsächlich Kaiser Wilhelm II. gelungen, eine Erneuerung des Nückversicherungsvertrages herbeizuführen. Er sollte offenbar Deutschland gegen Frankreich und England, Rußland gegen England und Österreich schützen. Der Vertrag galt nur für den Fall eines Angriffs. Da ein solcher von feiten Öster¬ reichs auf Rußland nicht zu erwarten war, konnte Wilhelm ebenso wie früher Bismarck darauf eingehen. Eine andere Frage ist, ob dieser Vertrag irgend einen Wert besaß. Veröffentlich wurde er nicht und von irgend einer Wirkung scheint er überhaupt nicht gewesen zu sein"). Bald sollte es sich nämlich zeigen, wie Nußland sich die Sache vorgestellt hatte. Und das ist das wichtigste! Sobald der japanische Krieg beendet war, Rußland über die asiatischen Verhältnisse mit England das Abkommen vom 31. August 1907 geschlossen hatte und seine Valkanpläne wieder aufnahm, da trat es mit seinen vollen Forderungen hervor. Als Deutschland den „Wunsch" äußerte, „das anläßlich des österreichisch, serbischen Konfliktes offen zutage getretene russisch-deutsche Mißverständnis zu zerstreuen", da zeigte Rußland sein wahres Gesicht. Nach einem dem Zaren am 17- Mai 1908 ^) vorgelegten „Entwurf zu einer Verständigung mit Deutschland (gezeichnet von Tscharykow) soll von Deutschland gefordert werden: „2. Deutschland schließt sich dem russisch-österreichischen Abkommen vom Jahre 1897 mit den den letzten Ereignissen entsprechenden Abänderungen an. 3. Deutschland garantiert die Erfüllung der durch Österreich-Ungarn in dem erwähnten Vertrage über¬ nommenen Verpflichtung dahingehend, daß letzteres sich auf der Balkanhalbinsel °) Darüber Hamann, Zur Vorgeschichte des Weltkrieges, S. 142: „Dem Erzeugnis einer seltsam unwirtlichen Phantasiewelt war nur das Dasein in einem verschwiegenen Archivfach beschieden." Im Druck 1807, da aber darin schon das Abkommen mit England vom 3l. August 1S07 erwähnt ist, so kann nur 1S03 gemeint sein.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338800/267>, abgerufen am 29.05.2024.