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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr.

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Bewirtschaftung der Arbeit

arbeitsrcchtlichen Verordnungen, technisch oft oberflächlich durchgebildet und über¬
hastet herausgegeben, brach auf die ohnehin erschöpfte und verwirrte Wirtschaft
herein und ließ nur zu oft billige Rücksichten auf ihre Notwendigkeiten und die
kritische Lage der Übergangswirtschaft vermissen. Einige Ziffern verdeutlichen hier.
Während die Vorkriegszeit insgesamt 12 arbeitsrechtliche Verordnungen und Ge¬
setze brachte, wurden im Kriege selbst 18, in den zwei ersten Revolutionsmonaten
13, im Jahre 1919 aber 63 und bis zum 1. September 1920 weitere 43 arbeits¬
rechtliche Verordnungen und Gesetze erlassen.' Das Arbeitsrecht wurde nicht ge¬
nügend rücksichtsvoll in die Wirtschaft, die doch den wertvollen Nährboden aller
Sozialpolitik vorstellt, hineingepflanzt. Überhaupt fehlte anfangs eine deutliche
synthetische Erkenntnis von der innigen Verbundenheit von Wirtschaft einerseits
und Arbeitskraft nebst ihrer Verwaltung andererseits, die praktisch eine gesundere
Ausbalanzierung des jungen, übereifrig angebauten Arbeitsrechtes mit dem min¬
destens ebenso wichtigen Wirtschaftsrecht, besonders eine Pflege der beiderseitigen
Grenzgebiete, bedeutet hätte. Man nahm als selbstverständlich an, daß der
Unternehmer schon imstande sein würde, die vielen, ihn stark betastenden Schutz¬
vorschriften zu verwirklichen und gleichzeitig seinen produktiven, sozial wertvollen,
Berufsaufgaben gerecht zu werden. Das gelang auch durchweg in ebenso selbst¬
verständlichen Ertragen dieser Belastung. Diese Tatsache stellt der privaten
Organisationsgabe und geschmeidigen Initiative, der inneren Lebenskraft des
Privatunternehmertums überhaupt, das in der Folge gerade von schroff betonter
sozialpolitischer Seite oft Anklagen hinnehmen mußte, ein vom Standpunkt
nationaler und praktischer Sozialpolitik glänzendes Zeugnis aus. Seine Wert¬
note wird noch gesteigert angesichts der vielen skrupelloser Streiks, die das Wirt¬
schaftsleben zeitweilig nicht zur Ruhe kommen ließen. Auch hier sind Zahlen
veranschaulichend: Während der Durchschnitt der Jahre 1912--14 etwa 1900
Streiks pro Jahr und der Durchschnitt der Kriegsjahre 427 Streiks ausmachte,
schnellte im Jahre 1919 die Streikziffer auf 4932, was für die Volkswirtschaft einen
Ausfall von 33 Millionen, teilweise unproduktiv bezahlten, Arbeitstagen bedeutete,
wobei die Herabsetzung der Arbeitszeit auf acht Stunden nicht einmal berücksichtigt
ist. Angesichts dieser Zahlen wirkt natürlich die Gründung und Tätigkeit der
industriellen Arbeitsgemeinschaften etwas paradox und wird der Eindruck verstärkt,
daß diese weniger als organisches Gewächs, denn als vorläufiger Abschluß eines
grundsätzlichen Streiks und mechanisches Ergebnis eines Balanzeversuches zustande¬
kam, wobei die eine Seite nachgab, die andere wesentlich gewann, und das
beiderseitige Wollen, die deutsche Wirtschaft und ihre Menschen möglichst reibungs-
los durch die Demobilmachungszeit zu führen, mehr Theorie der Zentralstellen
blieb. Vielleicht ist jetzt angesichts des immer deutlicher aufwuchtenden, vater¬
ländischen Schicksals die Zeit gekommen, den Arbeitgemeinschaftsgedanken mit
neuem, echterem Geist zu erfüllen, wenn sich auch der Optimist nicht verhehlen
wird, daß dazu auf der einen Seite zunächst zahlreiche dogmatische Scheidewände
und doktrinäre Scheuklappen beseitigt werden müßten. Im Bewußtsein der all¬
gemeinen Schicksalslast liegt der Arbeitsgemeinschaftsgedanke in seiner typischen
Fassung ja in der Luft und ist zu einer Sammelparole der nationalen Arbeit
sehr geeignet. Er äußert sich ja auch in dem Bestreben der Parteien, den
national-politischen Arbeitsausschuß, die Regierung, durch Verbreiterung zu stärken


Bewirtschaftung der Arbeit

arbeitsrcchtlichen Verordnungen, technisch oft oberflächlich durchgebildet und über¬
hastet herausgegeben, brach auf die ohnehin erschöpfte und verwirrte Wirtschaft
herein und ließ nur zu oft billige Rücksichten auf ihre Notwendigkeiten und die
kritische Lage der Übergangswirtschaft vermissen. Einige Ziffern verdeutlichen hier.
Während die Vorkriegszeit insgesamt 12 arbeitsrechtliche Verordnungen und Ge¬
setze brachte, wurden im Kriege selbst 18, in den zwei ersten Revolutionsmonaten
13, im Jahre 1919 aber 63 und bis zum 1. September 1920 weitere 43 arbeits¬
rechtliche Verordnungen und Gesetze erlassen.' Das Arbeitsrecht wurde nicht ge¬
nügend rücksichtsvoll in die Wirtschaft, die doch den wertvollen Nährboden aller
Sozialpolitik vorstellt, hineingepflanzt. Überhaupt fehlte anfangs eine deutliche
synthetische Erkenntnis von der innigen Verbundenheit von Wirtschaft einerseits
und Arbeitskraft nebst ihrer Verwaltung andererseits, die praktisch eine gesundere
Ausbalanzierung des jungen, übereifrig angebauten Arbeitsrechtes mit dem min¬
destens ebenso wichtigen Wirtschaftsrecht, besonders eine Pflege der beiderseitigen
Grenzgebiete, bedeutet hätte. Man nahm als selbstverständlich an, daß der
Unternehmer schon imstande sein würde, die vielen, ihn stark betastenden Schutz¬
vorschriften zu verwirklichen und gleichzeitig seinen produktiven, sozial wertvollen,
Berufsaufgaben gerecht zu werden. Das gelang auch durchweg in ebenso selbst¬
verständlichen Ertragen dieser Belastung. Diese Tatsache stellt der privaten
Organisationsgabe und geschmeidigen Initiative, der inneren Lebenskraft des
Privatunternehmertums überhaupt, das in der Folge gerade von schroff betonter
sozialpolitischer Seite oft Anklagen hinnehmen mußte, ein vom Standpunkt
nationaler und praktischer Sozialpolitik glänzendes Zeugnis aus. Seine Wert¬
note wird noch gesteigert angesichts der vielen skrupelloser Streiks, die das Wirt¬
schaftsleben zeitweilig nicht zur Ruhe kommen ließen. Auch hier sind Zahlen
veranschaulichend: Während der Durchschnitt der Jahre 1912—14 etwa 1900
Streiks pro Jahr und der Durchschnitt der Kriegsjahre 427 Streiks ausmachte,
schnellte im Jahre 1919 die Streikziffer auf 4932, was für die Volkswirtschaft einen
Ausfall von 33 Millionen, teilweise unproduktiv bezahlten, Arbeitstagen bedeutete,
wobei die Herabsetzung der Arbeitszeit auf acht Stunden nicht einmal berücksichtigt
ist. Angesichts dieser Zahlen wirkt natürlich die Gründung und Tätigkeit der
industriellen Arbeitsgemeinschaften etwas paradox und wird der Eindruck verstärkt,
daß diese weniger als organisches Gewächs, denn als vorläufiger Abschluß eines
grundsätzlichen Streiks und mechanisches Ergebnis eines Balanzeversuches zustande¬
kam, wobei die eine Seite nachgab, die andere wesentlich gewann, und das
beiderseitige Wollen, die deutsche Wirtschaft und ihre Menschen möglichst reibungs-
los durch die Demobilmachungszeit zu führen, mehr Theorie der Zentralstellen
blieb. Vielleicht ist jetzt angesichts des immer deutlicher aufwuchtenden, vater¬
ländischen Schicksals die Zeit gekommen, den Arbeitgemeinschaftsgedanken mit
neuem, echterem Geist zu erfüllen, wenn sich auch der Optimist nicht verhehlen
wird, daß dazu auf der einen Seite zunächst zahlreiche dogmatische Scheidewände
und doktrinäre Scheuklappen beseitigt werden müßten. Im Bewußtsein der all¬
gemeinen Schicksalslast liegt der Arbeitsgemeinschaftsgedanke in seiner typischen
Fassung ja in der Luft und ist zu einer Sammelparole der nationalen Arbeit
sehr geeignet. Er äußert sich ja auch in dem Bestreben der Parteien, den
national-politischen Arbeitsausschuß, die Regierung, durch Verbreiterung zu stärken


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338800/277>, abgerufen am 06.06.2024.