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[Gutzkow, Karl:] Briefe eines Narren an eine Närrin. Hamburg, 1832.

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Doch sind diese Briefe nach dem Urtheile sachkundiger Männer - es besuchen mich deren, um ihren Sinn fürs Schauerliche bei mir zu üben - nicht so merkwürdig, als ein Rechtsstreit, den sie veranlaßt haben. Ich konnte nämlich nicht umhin, den nächtlichen Vorfall meinen Vorständen zu melden, ja es fanden sich sogar Proceßlustige, die mich des Todtschlags angeklagt hätten, wenn nur über den Mord eines erweislich Todten ein Gesetz vorhanden gewesen wäre. Es handelte sich nun aber um die Herausgabe dieser Briefe, und der Arzt unseres welthistorischen Instituts stritt mit dem Prädicanten desselben, wem das Recht der Vorrede gebühre.

Jener wollte das unläugbare Factum der Seelenstörung an unserem Briefsteller durch seine Vorliebe für Verhältnisse des Lebens, die mit dem Materiellen alle Verbin-

Doch sind diese Briefe nach dem Urtheile sachkundiger Männer – es besuchen mich deren, um ihren Sinn fürs Schauerliche bei mir zu üben – nicht so merkwürdig, als ein Rechtsstreit, den sie veranlaßt haben. Ich konnte nämlich nicht umhin, den nächtlichen Vorfall meinen Vorständen zu melden, ja es fanden sich sogar Proceßlustige, die mich des Todtschlags angeklagt hätten, wenn nur über den Mord eines erweislich Todten ein Gesetz vorhanden gewesen wäre. Es handelte sich nun aber um die Herausgabe dieser Briefe, und der Arzt unseres welthistorischen Instituts stritt mit dem Prädicanten desselben, wem das Recht der Vorrede gebühre.

Jener wollte das unläugbare Factum der Seelenstörung an unserem Briefsteller durch seine Vorliebe für Verhältnisse des Lebens, die mit dem Materiellen alle Verbin-

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[VII/0010] Doch sind diese Briefe nach dem Urtheile sachkundiger Männer – es besuchen mich deren, um ihren Sinn fürs Schauerliche bei mir zu üben – nicht so merkwürdig, als ein Rechtsstreit, den sie veranlaßt haben. Ich konnte nämlich nicht umhin, den nächtlichen Vorfall meinen Vorständen zu melden, ja es fanden sich sogar Proceßlustige, die mich des Todtschlags angeklagt hätten, wenn nur über den Mord eines erweislich Todten ein Gesetz vorhanden gewesen wäre. Es handelte sich nun aber um die Herausgabe dieser Briefe, und der Arzt unseres welthistorischen Instituts stritt mit dem Prädicanten desselben, wem das Recht der Vorrede gebühre. Jener wollte das unläugbare Factum der Seelenstörung an unserem Briefsteller durch seine Vorliebe für Verhältnisse des Lebens, die mit dem Materiellen alle Verbin-

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  • Als Grundlage dienen die Gutzkow Editionsprojekt:Editionsprinzipien
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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  • Zeilenumbrüche innerhalb eines Absatzes werden aufgelöst.
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Zitationshilfe: [Gutzkow, Karl:] Briefe eines Narren an eine Närrin. Hamburg, 1832, S. VII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutzkow_narren_1832/10>, abgerufen am 27.04.2024.