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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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und dann gibt es kaum einen passenden Grund, die vorgeschlagene Wette zu verweigern. Taktvolle Damen werden den Gegenstand, um welchen man wettet, selbst so gering wie möglich bestimmen; eine schöne Rose, eine Photographie oder dergleichen sind Preise, die jedermann erschwingen kann; höher aber als ein Paar Handschuhe, ein Bouquet oder ähnliches darf man nie gehen, ohne den andern in Verlegenheit zu bringen. Ein kleines Geschenk kann man sich ruhig, selbst von Fernerstehenden, gefallen lassen, etwas Wertvolleres aber darf sich der eine Teil weder erlauben zu geben, noch der andre es anzunehmen. Am besten ist es, wenn man ganz vermeidet, den Gegenstand fest zu bestimmen und nur allgemein "Etwas Schönes", "Etwas Nützliches" zum Preis der Wette festsetzt. Gegen ein teures Geschenk kann und muß man sich verwahren. Das ist auch gar nicht so schwer, wenn man seinen Protest gegen solchen Vorschlag vielleicht in ein komisches Gewand kleidet, wie z. B., daß kurz vor dem Ersten die zerrütteten Finanzen dergleichen riskante Sachen nicht erlaubten, oder daß man dann ja, wenn man verlöre, überhaupt gleich Konkurs anmelden müßte, oder daß es die Pflicht des Mannes sei, die Dame, die ja doch

und dann gibt es kaum einen passenden Grund, die vorgeschlagene Wette zu verweigern. Taktvolle Damen werden den Gegenstand, um welchen man wettet, selbst so gering wie möglich bestimmen; eine schöne Rose, eine Photographie oder dergleichen sind Preise, die jedermann erschwingen kann; höher aber als ein Paar Handschuhe, ein Bouquet oder ähnliches darf man nie gehen, ohne den andern in Verlegenheit zu bringen. Ein kleines Geschenk kann man sich ruhig, selbst von Fernerstehenden, gefallen lassen, etwas Wertvolleres aber darf sich der eine Teil weder erlauben zu geben, noch der andre es anzunehmen. Am besten ist es, wenn man ganz vermeidet, den Gegenstand fest zu bestimmen und nur allgemein „Etwas Schönes“, „Etwas Nützliches“ zum Preis der Wette festsetzt. Gegen ein teures Geschenk kann und muß man sich verwahren. Das ist auch gar nicht so schwer, wenn man seinen Protest gegen solchen Vorschlag vielleicht in ein komisches Gewand kleidet, wie z. B., daß kurz vor dem Ersten die zerrütteten Finanzen dergleichen riskante Sachen nicht erlaubten, oder daß man dann ja, wenn man verlöre, überhaupt gleich Konkurs anmelden müßte, oder daß es die Pflicht des Mannes sei, die Dame, die ja doch

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[208/0218] und dann gibt es kaum einen passenden Grund, die vorgeschlagene Wette zu verweigern. Taktvolle Damen werden den Gegenstand, um welchen man wettet, selbst so gering wie möglich bestimmen; eine schöne Rose, eine Photographie oder dergleichen sind Preise, die jedermann erschwingen kann; höher aber als ein Paar Handschuhe, ein Bouquet oder ähnliches darf man nie gehen, ohne den andern in Verlegenheit zu bringen. Ein kleines Geschenk kann man sich ruhig, selbst von Fernerstehenden, gefallen lassen, etwas Wertvolleres aber darf sich der eine Teil weder erlauben zu geben, noch der andre es anzunehmen. Am besten ist es, wenn man ganz vermeidet, den Gegenstand fest zu bestimmen und nur allgemein „Etwas Schönes“, „Etwas Nützliches“ zum Preis der Wette festsetzt. Gegen ein teures Geschenk kann und muß man sich verwahren. Das ist auch gar nicht so schwer, wenn man seinen Protest gegen solchen Vorschlag vielleicht in ein komisches Gewand kleidet, wie z. B., daß kurz vor dem Ersten die zerrütteten Finanzen dergleichen riskante Sachen nicht erlaubten, oder daß man dann ja, wenn man verlöre, überhaupt gleich Konkurs anmelden müßte, oder daß es die Pflicht des Mannes sei, die Dame, die ja doch

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/218>, abgerufen am 04.05.2024.