sei anzuerkennen, -- die Postbediensteten sollen von keinen Real- oder Personalabgaben befreit sein" u. s. w. Allein diese Anträge blieben unbeachtet und der Artikel wurde hier wie in der Josephinischen Capitulation abgefaßt, auch das Reichs-Postgeneralat gegen die Paar'schen Eingriffe durch die Verfügung gesichert, daß dasselbe "sowohl bei kaiserlicher Ma- jestät und Hofstaat, als sonsten im Reiche in ruhiger Ein- nehmung, Bestellung und Austheilung der Briefe und Pakete gelassen werden sollte."
Aber ein neuer Zusatz wurde gemacht, worin es heißt: "Jedoch sollen und wollen Wir auf diesen Artikel, das Post- wesen belangend, insolange halten und auch halten lassen, bis von Reichs wegen ein Anderes beliebt werden wird."
Als nun unter'm 11. März 1713 die Reichs-Postordnung vom Kaiser ihre Bestätigung erhielt, geschah es mit Anziehung eben angeführter Clausel der Wahlcapitulation.
Das Reichs-Postwesen, statt seinen ruhigen, ungestörten Gang fortsetzen zu können, gerieth von Tag zu Tag in größere, vielfältige und kostspielige Prozesse, so daß von nun an seine Geschichte fast nur eine trockene Chronik von Streitigkeiten ist. Die bedeutenderen sind nachstehende:
1714 mußte Klage wider den Magistrat in Wetzlar und den dortigen Bärenwirth wegen Verführung der Reisenden er- hoben werden;
1715 Streitigkeiten mit dem Churfürsten von Cöln puncto turbationis regalis postarum juris;
1716 mit dem Churfürsten von Sachsen wegen Anlegung eines Postwagens von Leipzig nach Frankfurt und mit Hessen-
ſei anzuerkennen, — die Poſtbedienſteten ſollen von keinen Real- oder Perſonalabgaben befreit ſein“ u. ſ. w. Allein dieſe Anträge blieben unbeachtet und der Artikel wurde hier wie in der Joſephiniſchen Capitulation abgefaßt, auch das Reichs-Poſtgeneralat gegen die Paar'ſchen Eingriffe durch die Verfügung geſichert, daß dasſelbe „ſowohl bei kaiſerlicher Ma- jeſtät und Hofſtaat, als ſonſten im Reiche in ruhiger Ein- nehmung, Beſtellung und Austheilung der Briefe und Pakete gelaſſen werden ſollte.“
Aber ein neuer Zuſatz wurde gemacht, worin es heißt: „Jedoch ſollen und wollen Wir auf dieſen Artikel, das Poſt- weſen belangend, inſolange halten und auch halten laſſen, bis von Reichs wegen ein Anderes beliebt werden wird.“
Als nun unter'm 11. März 1713 die Reichs-Poſtordnung vom Kaiſer ihre Beſtätigung erhielt, geſchah es mit Anziehung eben angeführter Clauſel der Wahlcapitulation.
Das Reichs-Poſtweſen, ſtatt ſeinen ruhigen, ungeſtörten Gang fortſetzen zu können, gerieth von Tag zu Tag in größere, vielfältige und koſtſpielige Prozeſſe, ſo daß von nun an ſeine Geſchichte faſt nur eine trockene Chronik von Streitigkeiten iſt. Die bedeutenderen ſind nachſtehende:
1714 mußte Klage wider den Magiſtrat in Wetzlar und den dortigen Bärenwirth wegen Verführung der Reiſenden er- hoben werden;
1715 Streitigkeiten mit dem Churfürſten von Cöln puncto turbationis regalis postarum juris;
1716 mit dem Churfürſten von Sachſen wegen Anlegung eines Poſtwagens von Leipzig nach Frankfurt und mit Heſſen-
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ſei anzuerkennen, — die Poſtbedienſteten ſollen von keinen
Real- oder Perſonalabgaben befreit ſein“ u. ſ. w. Allein
dieſe Anträge blieben unbeachtet und der Artikel wurde hier
wie in der Joſephiniſchen Capitulation abgefaßt, auch das
Reichs-Poſtgeneralat gegen die Paar'ſchen Eingriffe durch die
Verfügung geſichert, daß dasſelbe „ſowohl bei kaiſerlicher Ma-
jeſtät und Hofſtaat, als ſonſten im Reiche in ruhiger Ein-
nehmung, Beſtellung und Austheilung der Briefe und Pakete
gelaſſen werden ſollte.“
Aber ein neuer Zuſatz wurde gemacht, worin es heißt:
„Jedoch ſollen und wollen Wir auf dieſen Artikel, das Poſt-
weſen belangend, inſolange halten und auch halten laſſen, bis
von Reichs wegen ein Anderes beliebt werden wird.“
Als nun unter'm 11. März 1713 die Reichs-Poſtordnung
vom Kaiſer ihre Beſtätigung erhielt, geſchah es mit Anziehung
eben angeführter Clauſel der Wahlcapitulation.
Das Reichs-Poſtweſen, ſtatt ſeinen ruhigen, ungeſtörten
Gang fortſetzen zu können, gerieth von Tag zu Tag in größere,
vielfältige und koſtſpielige Prozeſſe, ſo daß von nun an ſeine
Geſchichte faſt nur eine trockene Chronik von Streitigkeiten iſt.
Die bedeutenderen ſind nachſtehende:
1714 mußte Klage wider den Magiſtrat in Wetzlar und
den dortigen Bärenwirth wegen Verführung der Reiſenden er-
hoben werden;
1715 Streitigkeiten mit dem Churfürſten von Cöln puncto
turbationis regalis postarum juris;
1716 mit dem Churfürſten von Sachſen wegen Anlegung
eines Poſtwagens von Leipzig nach Frankfurt und mit Heſſen-
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/358>, abgerufen am 13.06.2024.
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