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Hebel, Johann Peter: Schatzkästlein des rheinischen Hausfreundes. Tübingen, 1811.

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und sie ertheilten eine Antwort, die war wohlgefällig in den Augen des Kaisers.

Darum formirte die jüdische Versammlung aus sich, zum unerhörten Wunder unsrer Zeit, den großen Sanhedrin. Denn der große Sanhedrin ist nicht ein großer Jude zu Paris, wie der Riese Goliath, so aber ein Philister war, sondern - Sanhedrin, das wird verdollmetscht eine Versammlung, und wurde vor alten, alten Zeiten also genannt, der hohe Rath zu Jerusalem, so bestand aus 71 Rathsherren, die wurden für die verständigsten und weisesten Männer gehalten, ein ganzes Volk, und wie diese das Gesez erklärten, so war es recht, und mußte gelten in ganz Israel.

Einen solchen Rath sezten die Abgeordneten der Judenschaft wieder ein und sagten, es sey seit 1500 Jahren kein großer Sanhedrin gewesen, als dieser unter dem Schutz des erhabenen Kaisers Napoleon.

Dieß ist der Inhalt der Gesetze, die der große Sanhedrin aussprach zu Paris im Jahr 5367 nach Erschaffung der Welt im Monat Adar desselbigen Jahres am 22sten Tag des Monats.

1) Die jüdische Ehe soll bestehen aus Einem Manne und Einer Frau. Kein Israelite darf zu gleicher Zeit mehr haben, als Eine Frau.

2) Kein Rabbiner darf die Scheidung einer Ehe aussprechen, es sey dann, die weltliche Obrigkeit habe zuvor gesprochen, die Ehe sey nach dem bürgerlichen Gesetz aufgelöst.

3) Kein Rabbiner darf die Bestätigung einer Ehe aussprechen, es sey dann, daß die Verlobten von der weltlichen Obrigkeit einen Trauschein haben.

und sie ertheilten eine Antwort, die war wohlgefällig in den Augen des Kaisers.

Darum formirte die jüdische Versammlung aus sich, zum unerhörten Wunder unsrer Zeit, den großen Sanhedrin. Denn der große Sanhedrin ist nicht ein großer Jude zu Paris, wie der Riese Goliath, so aber ein Philister war, sondern – Sanhedrin, das wird verdollmetscht eine Versammlung, und wurde vor alten, alten Zeiten also genannt, der hohe Rath zu Jerusalem, so bestand aus 71 Rathsherren, die wurden für die verständigsten und weisesten Männer gehalten, ein ganzes Volk, und wie diese das Gesez erklärten, so war es recht, und mußte gelten in ganz Israel.

Einen solchen Rath sezten die Abgeordneten der Judenschaft wieder ein und sagten, es sey seit 1500 Jahren kein großer Sanhedrin gewesen, als dieser unter dem Schutz des erhabenen Kaisers Napoleon.

Dieß ist der Inhalt der Gesetze, die der große Sanhedrin aussprach zu Paris im Jahr 5367 nach Erschaffung der Welt im Monat Adar desselbigen Jahres am 22sten Tag des Monats.

1) Die jüdische Ehe soll bestehen aus Einem Manne und Einer Frau. Kein Israelite darf zu gleicher Zeit mehr haben, als Eine Frau.

2) Kein Rabbiner darf die Scheidung einer Ehe aussprechen, es sey dann, die weltliche Obrigkeit habe zuvor gesprochen, die Ehe sey nach dem bürgerlichen Gesetz aufgelöst.

3) Kein Rabbiner darf die Bestätigung einer Ehe aussprechen, es sey dann, daß die Verlobten von der weltlichen Obrigkeit einen Trauschein haben.

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[124/0132] und sie ertheilten eine Antwort, die war wohlgefällig in den Augen des Kaisers. Darum formirte die jüdische Versammlung aus sich, zum unerhörten Wunder unsrer Zeit, den großen Sanhedrin. Denn der große Sanhedrin ist nicht ein großer Jude zu Paris, wie der Riese Goliath, so aber ein Philister war, sondern – Sanhedrin, das wird verdollmetscht eine Versammlung, und wurde vor alten, alten Zeiten also genannt, der hohe Rath zu Jerusalem, so bestand aus 71 Rathsherren, die wurden für die verständigsten und weisesten Männer gehalten, ein ganzes Volk, und wie diese das Gesez erklärten, so war es recht, und mußte gelten in ganz Israel. Einen solchen Rath sezten die Abgeordneten der Judenschaft wieder ein und sagten, es sey seit 1500 Jahren kein großer Sanhedrin gewesen, als dieser unter dem Schutz des erhabenen Kaisers Napoleon. Dieß ist der Inhalt der Gesetze, die der große Sanhedrin aussprach zu Paris im Jahr 5367 nach Erschaffung der Welt im Monat Adar desselbigen Jahres am 22sten Tag des Monats. 1) Die jüdische Ehe soll bestehen aus Einem Manne und Einer Frau. Kein Israelite darf zu gleicher Zeit mehr haben, als Eine Frau. 2) Kein Rabbiner darf die Scheidung einer Ehe aussprechen, es sey dann, die weltliche Obrigkeit habe zuvor gesprochen, die Ehe sey nach dem bürgerlichen Gesetz aufgelöst. 3) Kein Rabbiner darf die Bestätigung einer Ehe aussprechen, es sey dann, daß die Verlobten von der weltlichen Obrigkeit einen Trauschein haben.

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Zitationshilfe: Hebel, Johann Peter: Schatzkästlein des rheinischen Hausfreundes. Tübingen, 1811, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hebel_schatzkaestlein_1811/132>, abgerufen am 29.04.2024.