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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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bei jeder Frage und Antwort auf diese Weise abgehandelt worden,
muß sogleich wiederholt werden. Der Lehrer läßt die Kinder ihr Buch
zumachen, und befragt bald Einen, bald Mehrere, bald Alle, über
das, was vorgetragen war. Am folgenden Tage wird diese Wieder-
holung nochmals so kurz, wie möglich, erneuert. Wie denn der
Schullehrer überhaupt genau darauf merken muß, daß er bei jeder
neu vorkommenden Lehre das Vorige, welches sich auf diese bezieht,
nicht aus der Acht lasse.

§. 10. Der Unterricht im Schreiben wird auch den kleinsten An-
fängern um so faßlicher sein, je sorgfältiger der Lehrer das, was §. 6.
beim Buchstabiren festgesetzt ist, beobachtet hatte. Es kommt hiebei
nur noch auf folgende Punkte an, nach welchen der Schullehrer sich
in dieser Beschäftigung richten muß: 1) Die Kinder, welche schreiben
lernen, müssen mehr, als bisher in den meisten Schulen geschehen,
beschäftiget werden. Das gewöhnliche einförmige Vorschreiben der
einzelnen Buchstaben, welches oft schon allein sogenannte Schreibe-
Bücher von mehrern Bogen erfordert, verleitet sie nur allzuleicht zur
Nachläßigkeit und zum Müßigsein. Der Lehrer muß gleich mit Buch-
staben, Sylben und Wörtern, auch Ziffern wechseln, und das Ver-
sprechen hinzufügen, daß, wenn die vorgeschriebenen Buchstaben etc.
gehörig nachgemacht werden, ihnen alsdann bald ganze Zeilen vorge-
schrieben werden sollen. -- 2) Es muß sorgfältig darauf gesehen
werden, daß die Kinder jedesmal auch wirklich schreiben, weil ohne
diese genaue Aufsicht gewöhnlich allerlei Ungezogenheiten aus Langer-
weile einreißen. -- 3) Wenn einige vorgeschriebene Zeilen erträglich
leserlich und mit sichtbarem Fleiß nachgemacht sind, so legt der Schul-
halter den Kindern eine biblische Stelle zum Abschreiben vor. So
lange aber noch unreinlich und nachlässig geschrieben wird, muß die
erste Vorschrift immer aufs neue nachgemacht werden, bis die Kinder
zur Ordnung gewöhnt sind. -- 4) Das sogenannte Corrigiren heißt
gar nichts, wenn der Schullehrer, wie in den meisten Schulen ge-
schieht, sich bloß die Schreibebücher geben läßt, hie und da einen
Buchstaben ausstreicht und ändert, und sodann den Kindern ihre
Bücher zurück giebt, ohne sie über ihre Fehler und deren Verbesserung
hinlänglich belehrt zu haben. Das, was offenbar nachlässig geschrieben
worden, muß ohne weiteres Corrigiren durchgestrichen werden. Das
Corrigiren muß bloß eine Belohnung sein, für diejenigen Kinder,

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bei jeder Frage und Antwort auf dieſe Weiſe abgehandelt worden,
muß ſogleich wiederholt werden. Der Lehrer läßt die Kinder ihr Buch
zumachen, und befragt bald Einen, bald Mehrere, bald Alle, über
das, was vorgetragen war. Am folgenden Tage wird dieſe Wieder-
holung nochmals ſo kurz, wie möglich, erneuert. Wie denn der
Schullehrer überhaupt genau darauf merken muß, daß er bei jeder
neu vorkommenden Lehre das Vorige, welches ſich auf dieſe bezieht,
nicht aus der Acht laſſe.

§. 10. Der Unterricht im Schreiben wird auch den kleinſten An-
fängern um ſo faßlicher ſein, je ſorgfältiger der Lehrer das, was §. 6.
beim Buchſtabiren feſtgeſetzt iſt, beobachtet hatte. Es kommt hiebei
nur noch auf folgende Punkte an, nach welchen der Schullehrer ſich
in dieſer Beſchäftigung richten muß: 1) Die Kinder, welche ſchreiben
lernen, müſſen mehr, als bisher in den meiſten Schulen geſchehen,
beſchäftiget werden. Das gewöhnliche einförmige Vorſchreiben der
einzelnen Buchſtaben, welches oft ſchon allein ſogenannte Schreibe-
Bücher von mehrern Bogen erfordert, verleitet ſie nur allzuleicht zur
Nachläßigkeit und zum Müßigſein. Der Lehrer muß gleich mit Buch-
ſtaben, Sylben und Wörtern, auch Ziffern wechſeln, und das Ver-
ſprechen hinzufügen, daß, wenn die vorgeſchriebenen Buchſtaben ꝛc.
gehörig nachgemacht werden, ihnen alsdann bald ganze Zeilen vorge-
ſchrieben werden ſollen. — 2) Es muß ſorgfältig darauf geſehen
werden, daß die Kinder jedesmal auch wirklich ſchreiben, weil ohne
dieſe genaue Aufſicht gewöhnlich allerlei Ungezogenheiten aus Langer-
weile einreißen. — 3) Wenn einige vorgeſchriebene Zeilen erträglich
leſerlich und mit ſichtbarem Fleiß nachgemacht ſind, ſo legt der Schul-
halter den Kindern eine bibliſche Stelle zum Abſchreiben vor. So
lange aber noch unreinlich und nachläſſig geſchrieben wird, muß die
erſte Vorſchrift immer aufs neue nachgemacht werden, bis die Kinder
zur Ordnung gewöhnt ſind. — 4) Das ſogenannte Corrigiren heißt
gar nichts, wenn der Schullehrer, wie in den meiſten Schulen ge-
ſchieht, ſich bloß die Schreibebücher geben läßt, hie und da einen
Buchſtaben ausſtreicht und ändert, und ſodann den Kindern ihre
Bücher zurück giebt, ohne ſie über ihre Fehler und deren Verbeſſerung
hinlänglich belehrt zu haben. Das, was offenbar nachläſſig geſchrieben
worden, muß ohne weiteres Corrigiren durchgeſtrichen werden. Das
Corrigiren muß bloß eine Belohnung ſein, für diejenigen Kinder,

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[113/0127] bei jeder Frage und Antwort auf dieſe Weiſe abgehandelt worden, muß ſogleich wiederholt werden. Der Lehrer läßt die Kinder ihr Buch zumachen, und befragt bald Einen, bald Mehrere, bald Alle, über das, was vorgetragen war. Am folgenden Tage wird dieſe Wieder- holung nochmals ſo kurz, wie möglich, erneuert. Wie denn der Schullehrer überhaupt genau darauf merken muß, daß er bei jeder neu vorkommenden Lehre das Vorige, welches ſich auf dieſe bezieht, nicht aus der Acht laſſe. §. 10. Der Unterricht im Schreiben wird auch den kleinſten An- fängern um ſo faßlicher ſein, je ſorgfältiger der Lehrer das, was §. 6. beim Buchſtabiren feſtgeſetzt iſt, beobachtet hatte. Es kommt hiebei nur noch auf folgende Punkte an, nach welchen der Schullehrer ſich in dieſer Beſchäftigung richten muß: 1) Die Kinder, welche ſchreiben lernen, müſſen mehr, als bisher in den meiſten Schulen geſchehen, beſchäftiget werden. Das gewöhnliche einförmige Vorſchreiben der einzelnen Buchſtaben, welches oft ſchon allein ſogenannte Schreibe- Bücher von mehrern Bogen erfordert, verleitet ſie nur allzuleicht zur Nachläßigkeit und zum Müßigſein. Der Lehrer muß gleich mit Buch- ſtaben, Sylben und Wörtern, auch Ziffern wechſeln, und das Ver- ſprechen hinzufügen, daß, wenn die vorgeſchriebenen Buchſtaben ꝛc. gehörig nachgemacht werden, ihnen alsdann bald ganze Zeilen vorge- ſchrieben werden ſollen. — 2) Es muß ſorgfältig darauf geſehen werden, daß die Kinder jedesmal auch wirklich ſchreiben, weil ohne dieſe genaue Aufſicht gewöhnlich allerlei Ungezogenheiten aus Langer- weile einreißen. — 3) Wenn einige vorgeſchriebene Zeilen erträglich leſerlich und mit ſichtbarem Fleiß nachgemacht ſind, ſo legt der Schul- halter den Kindern eine bibliſche Stelle zum Abſchreiben vor. So lange aber noch unreinlich und nachläſſig geſchrieben wird, muß die erſte Vorſchrift immer aufs neue nachgemacht werden, bis die Kinder zur Ordnung gewöhnt ſind. — 4) Das ſogenannte Corrigiren heißt gar nichts, wenn der Schullehrer, wie in den meiſten Schulen ge- ſchieht, ſich bloß die Schreibebücher geben läßt, hie und da einen Buchſtaben ausſtreicht und ändert, und ſodann den Kindern ihre Bücher zurück giebt, ohne ſie über ihre Fehler und deren Verbeſſerung hinlänglich belehrt zu haben. Das, was offenbar nachläſſig geſchrieben worden, muß ohne weiteres Corrigiren durchgeſtrichen werden. Das Corrigiren muß bloß eine Belohnung ſein, für diejenigen Kinder, 8

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/127>, abgerufen am 16.05.2024.