10. Für Dänemark ward der überstandene Sturm die Veranlassung zu einer Staatsverän- 1660 16. Oc.derung, wodurch Friedrich III.Erbkönig und un- umschränkter Souverain wurde. Den Keim zu derselben hatte freylich schon längst das entstand- ne Mißverhältniß der Stände gelegt; doch bedurfte es eines Zusammenflusses von Umständen, wie die gegenwärtigen, um ihn zur Reife zu bringen. Ein Königspaar, wie FriedrichIII. und seine Ge- mahlin, unterstützt durch einen treuen Diener wie Gabel, vermag viel für sich; was vollends, wenn Männer, wie Bischof Svane und Bürgermeister Nansen, ihren Wünschen entgegenkammen? Aber wer mag einer Revolution ihre Grenzen vorschrei- ben? Vernichtung des Wahlreichs und der Adels- aristocratie war der ursprüngliche Zweck; gänzliche Vernichtung der ständischen Verfassung hatte wohl selbst der König nicht erwartet. So aber ward 1661 10. Jan.Friedrich III. gesetzlich durch die Souveraini- tätsacte und das Königsgesetz der unum- schränkteste Monarch in Europa.
Geschichte der Revolution in Dänemark von L. T. Spittler. Berlin 1796.
Zweyte
I. Per. II. Th. Geſch. d. noͤrdl. Staatenſyſt.
10. Fuͤr Daͤnemark ward der uͤberſtandene Sturm die Veranlaſſung zu einer Staatsveraͤn- 1660 16. Oc.derung, wodurch Friedrich III.Erbkoͤnig und un- umſchraͤnkter Souverain wurde. Den Keim zu derſelben hatte freylich ſchon laͤngſt das entſtand- ne Mißverhaͤltniß der Staͤnde gelegt; doch bedurfte es eines Zuſammenfluſſes von Umſtaͤnden, wie die gegenwaͤrtigen, um ihn zur Reife zu bringen. Ein Koͤnigspaar, wie FriedrichIII. und ſeine Ge- mahlin, unterſtuͤtzt durch einen treuen Diener wie Gabel, vermag viel fuͤr ſich; was vollends, wenn Maͤnner, wie Biſchof Svane und Buͤrgermeiſter Nanſen, ihren Wuͤnſchen entgegenkammen? Aber wer mag einer Revolution ihre Grenzen vorſchrei- ben? Vernichtung des Wahlreichs und der Adels- ariſtocratie war der urſpruͤngliche Zweck; gaͤnzliche Vernichtung der ſtaͤndiſchen Verfaſſung hatte wohl ſelbſt der Koͤnig nicht erwartet. So aber ward 1661 10. Jan.Friedrich III. geſetzlich durch die Souveraini- taͤtsacte und das Koͤnigsgeſetz der unum- ſchraͤnkteſte Monarch in Europa.
Geſchichte der Revolution in Daͤnemark von L. T. Spittler. Berlin 1796.
Zweyte
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I. Per. II. Th. Geſch. d. noͤrdl. Staatenſyſt.
10. Fuͤr Daͤnemark ward der uͤberſtandene
Sturm die Veranlaſſung zu einer Staatsveraͤn-
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umſchraͤnkter Souverain wurde. Den Keim
zu derſelben hatte freylich ſchon laͤngſt das entſtand-
ne Mißverhaͤltniß der Staͤnde gelegt; doch bedurfte
es eines Zuſammenfluſſes von Umſtaͤnden, wie die
gegenwaͤrtigen, um ihn zur Reife zu bringen. Ein
Koͤnigspaar, wie Friedrich III. und ſeine Ge-
mahlin, unterſtuͤtzt durch einen treuen Diener wie
Gabel, vermag viel fuͤr ſich; was vollends, wenn
Maͤnner, wie Biſchof Svane und Buͤrgermeiſter
Nanſen, ihren Wuͤnſchen entgegenkammen? Aber
wer mag einer Revolution ihre Grenzen vorſchrei-
ben? Vernichtung des Wahlreichs und der Adels-
ariſtocratie war der urſpruͤngliche Zweck; gaͤnzliche
Vernichtung der ſtaͤndiſchen Verfaſſung hatte wohl
ſelbſt der Koͤnig nicht erwartet. So aber ward
Friedrich III. geſetzlich durch die Souveraini-
taͤtsacte und das Koͤnigsgeſetz der unum-
ſchraͤnkteſte Monarch in Europa.
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/240>, abgerufen am 30.04.2024.
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