Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Die Schwegerschafft gehet nicht weit / denn auff einer seiten trifft sie nur die Person / die sich mit andern befreundet. Des Mannes Freunde sind seinem Weibe alleine verschwegert / vnd des Weibes Freunde sind jrem Manne alleine verschwegert. Aber des Mannes Freunde sind des Weibes Freunden nicht verschwegert. Also auch des Weibes Freunde sind jres Mannes Freunden nicht verschwegert. Auff deudsch heist man dis Freundes Freunde / vnd so weit erstreckt sich die Prohibition nicht / wie auch die Schwegerschafft nicht.

Darumb kan es wol sein / das zwene oder drey Brüder / zwo oder drey Schwestern freien. Es kan wol sein das Vater vnd Son / Mutter vnd Tochter zur Ehe nemen.

[]

Dieser Petrus der Vater kan die Mutter Annam zur Ehe nemen. Vnd Paulus Petri Son / kan Mariam Anna Tochter zur Ehe nemen. Denn zwischen Paulum vnd Mariam ist keine Schwegerschafft / wenn gleich Petrus die Annam zur Ehe genomen hat.

Item / Es kan wol sein / das Vater vnd Son zwo Schwestern zur Ehe nemen.

Item / Das Vater vnd Tochter / Schwester vnd Bruder zur Ehe nemen.

Item / Das Mutter vnd Son / Bruder vnd Schwester zur Ehe nemen.

Die Schwegerschafft gehet nicht weit / denn auff einer seiten trifft sie nur die Person / die sich mit andern befreundet. Des Mannes Freunde sind seinem Weibe alleine verschwegert / vnd des Weibes Freunde sind jrem Manne alleine verschwegert. Aber des Mannes Freunde sind des Weibes Freunden nicht verschwegert. Also auch des Weibes Freunde sind jres Mannes Freunden nicht verschwegert. Auff deudsch heist man dis Freundes Freunde / vnd so weit erstreckt sich die Prohibition nicht / wie auch die Schwegerschafft nicht.

Darumb kan es wol sein / das zwene oder drey Brüder / zwo oder drey Schwestern freien. Es kan wol sein das Vater vnd Son / Mutter vnd Tochter zur Ehe nemen.

[]

Dieser Petrus der Vater kan die Mutter Annam zur Ehe nemen. Vnd Paulus Petri Son / kan Mariam Anna Tochter zur Ehe nemen. Denn zwischen Paulum vnd Mariam ist keine Schwegerschafft / wenn gleich Petrus die Annam zur Ehe genomen hat.

Item / Es kan wol sein / das Vater vnd Son zwo Schwestern zur Ehe nemen.

Item / Das Vater vnd Tochter / Schwester vnd Bruder zur Ehe nemen.

Item / Das Mutter vnd Son / Bruder vnd Schwester zur Ehe nemen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0041"/>
        <p>Die Schwegerschafft gehet nicht weit / denn auff einer seiten trifft sie nur die                      Person / die sich mit andern befreundet. Des Mannes Freunde sind seinem Weibe                      alleine verschwegert / vnd des Weibes Freunde sind jrem Manne alleine                      verschwegert. Aber des Mannes Freunde sind des Weibes Freunden nicht                      verschwegert. Also auch des Weibes Freunde sind jres Mannes Freunden nicht                      verschwegert. Auff deudsch heist man dis Freundes Freunde / vnd so weit                      erstreckt sich die Prohibition nicht / wie auch die Schwegerschafft nicht.</p>
        <p>Darumb kan es wol sein / das zwene oder drey Brüder / zwo oder drey Schwestern                      freien. Es kan wol sein das Vater vnd Son / Mutter vnd Tochter zur Ehe                      nemen.</p>
        <gap/>
        <p>Dieser Petrus der Vater kan die Mutter Annam zur Ehe nemen. Vnd Paulus Petri Son                      / kan Mariam Anna Tochter zur Ehe nemen. Denn zwischen Paulum vnd Mariam ist                      keine Schwegerschafft / wenn gleich Petrus die Annam zur Ehe genomen hat.</p>
        <p>Item / Es kan wol sein / das Vater vnd Son zwo Schwestern zur Ehe nemen.</p>
        <p>Item / Das Vater vnd Tochter / Schwester vnd Bruder zur Ehe nemen.</p>
        <p>Item / Das Mutter vnd Son / Bruder vnd Schwester zur Ehe nemen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0041] Die Schwegerschafft gehet nicht weit / denn auff einer seiten trifft sie nur die Person / die sich mit andern befreundet. Des Mannes Freunde sind seinem Weibe alleine verschwegert / vnd des Weibes Freunde sind jrem Manne alleine verschwegert. Aber des Mannes Freunde sind des Weibes Freunden nicht verschwegert. Also auch des Weibes Freunde sind jres Mannes Freunden nicht verschwegert. Auff deudsch heist man dis Freundes Freunde / vnd so weit erstreckt sich die Prohibition nicht / wie auch die Schwegerschafft nicht. Darumb kan es wol sein / das zwene oder drey Brüder / zwo oder drey Schwestern freien. Es kan wol sein das Vater vnd Son / Mutter vnd Tochter zur Ehe nemen. _ Dieser Petrus der Vater kan die Mutter Annam zur Ehe nemen. Vnd Paulus Petri Son / kan Mariam Anna Tochter zur Ehe nemen. Denn zwischen Paulum vnd Mariam ist keine Schwegerschafft / wenn gleich Petrus die Annam zur Ehe genomen hat. Item / Es kan wol sein / das Vater vnd Son zwo Schwestern zur Ehe nemen. Item / Das Vater vnd Tochter / Schwester vnd Bruder zur Ehe nemen. Item / Das Mutter vnd Son / Bruder vnd Schwester zur Ehe nemen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/41
Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/41>, abgerufen am 29.04.2024.