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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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22.

Das der Mensch mehr thun vnd leisten könne / als Gottes Gesetz von vns fordere. Petrus Asotus in Adsertione Catholica de lege. Was aber / spricht er / den gebrauch eusserlicher ding anlangt / ist diß der rechte warhafftige Glaube / nach der Prophetischen vnd Apostolischen Lehre / das etliche Gebot vnd Verbot da stehen: Wer denen nicht gehorchet / der begehet Sünde. Etliche ding aber werden nur rahts oder gutdünckens weise vorgelegt / das wer da selbs nicht gehorsam leistet / thut doch keine Sünde / sondern stifftet alleine weniger guts als er wol köndte. Do er aber dißfals die Consilia anlangende gehorsam ist / wirdt er angenemer / Vnd thut dadurch noch wett mehr vber das / so er not wegen zuthun schuldig ist.

23.

Sagt Eccius, Das der Mensch biß ans ende verharre / vnd bestendig bleibe / solchs stehe zu gleich / bey der gnade Gottes / vnd bey dem Freyen willen in Enchir: de lib. arb.

22.

Das der Mensch mehr thun vnd leisten könne / als Gottes Gesetz von vns fordere. Petrus Asotus in Adsertione Catholica de lege. Was aber / spricht er / den gebrauch eusserlicher ding anlangt / ist diß der rechte warhafftige Glaube / nach der Prophetischen vnd Apostolischen Lehre / das etliche Gebot vnd Verbot da stehen: Wer denen nicht gehorchet / der begehet Sünde. Etliche ding aber werden nur rahts oder gutdünckens weise vorgelegt / das wer da selbs nicht gehorsam leistet / thut doch keine Sünde / sondern stifftet alleine weniger guts als er wol köndte. Do er aber dißfals die Consilia anlangende gehorsam ist / wirdt er angenemer / Vnd thut dadurch noch wett mehr vber das / so er not wegen zuthun schuldig ist.

23.

Sagt Eccius, Das der Mensch biß ans ende verharre / vnd bestendig bleibe / solchs stehe zu gleich / bey der gnade Gottes / vnd bey dem Freyen willen in Enchir: de lib. arb.

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[0144] Das der Mensch mehr thun vnd leisten könne / als Gottes Gesetz von vns fordere. Petrus Asotus in Adsertione Catholica de lege. Was aber / spricht er / den gebrauch eusserlicher ding anlangt / ist diß der rechte warhafftige Glaube / nach der Prophetischen vnd Apostolischen Lehre / das etliche Gebot vnd Verbot da stehen: Wer denen nicht gehorchet / der begehet Sünde. Etliche ding aber werden nur rahts oder gutdünckens weise vorgelegt / das wer da selbs nicht gehorsam leistet / thut doch keine Sünde / sondern stifftet alleine weniger guts als er wol köndte. Do er aber dißfals die Consilia anlangende gehorsam ist / wirdt er angenemer / Vnd thut dadurch noch wett mehr vber das / so er not wegen zuthun schuldig ist. Sagt Eccius, Das der Mensch biß ans ende verharre / vnd bestendig bleibe / solchs stehe zu gleich / bey der gnade Gottes / vnd bey dem Freyen willen in Enchir: de lib. arb.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/144>, abgerufen am 30.04.2024.