Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.get in dem / da einer für den andern gnug thut / als wenn einer für sich selbst Busse thet / Darumm darff der so schwere pein vnd straff nicht auff sich nemen / der es für einen andern thut / als der Principal vnd Sünder selber het außstehen sollen. Das die satisfactio oder gnugthuung mit der schult eintreffen vnd vberein kommen solle in dreyen Stücken: In der zahl: In der wichtigkeit: Vnd was die zeit anlangt. Denn so lang sol der Mensch in seiner Busse schmertzen vnd angst der sünde halben in seinem Hertzen haben / so lang die zeit gewesen / darin er die Sünde begangen. Compend: Theolog: Lib. 6. Cap. 29. 74.Lehren sie / Das für die Erbsünde keine gnugthuung geschehen dörffe / dieweil kein ander straff auff die Erbsünde Poena damni. Poena sensus.gehöret / als poena damni, das der Mensch schaden vnd verlust dauon habe. Die Busse aber wölle eine solche straff haben / die man empfinde vnd füle. Thom: Lib: 4. dist: 16. quae st: 1. art: 2. get in dem / da einer für den andern gnug thut / als wenn einer für sich selbst Busse thet / Darum̃ darff der so schwere pein vnd straff nicht auff sich nemẽ / der es für einen andern thut / als der Principal vnd Sünder selber het außstehen sollen. Das die satisfactio oder gnugthuung mit der schult eintreffen vnd vberein kommen solle in dreyen Stücken: In der zahl: In der wichtigkeit: Vnd was die zeit anlangt. Denn so lang sol der Mensch in seiner Busse schmertzen vnd angst der sünde halben in seinem Hertzen haben / so lang die zeit gewesen / darin er die Sünde begangen. Compend: Theolog: Lib. 6. Cap. 29. 74.Lehren sie / Das für die Erbsünde keine gnugthuung geschehen dörffe / dieweil kein ander straff auff die Erbsünde Poena damni. Poena sensus.gehöret / als poena damni, das der Mensch schaden vnd verlust dauon habe. Die Busse aber wölle eine solche straff haben / die man empfinde vnd füle. Thom: Lib: 4. dist: 16. quae st: 1. art: 2. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0262"/> get in dem / da einer für den andern gnug thut / als wenn einer für sich selbst Busse thet / Darum̃ darff der so schwere pein vnd straff nicht auff sich nemẽ / der es für einen andern thut / als der Principal vnd Sünder selber het außstehen sollen.</p> <note place="left">73.</note> <p>Das die satisfactio oder gnugthuung mit der schult eintreffen vnd vberein kommen solle in dreyen Stücken: In der zahl: In der wichtigkeit: Vnd was die zeit anlangt. Denn so lang sol der Mensch in seiner Busse schmertzen vnd angst der sünde halben in seinem Hertzen haben / so lang die zeit gewesen / darin er die Sünde begangen. Compend: Theolog: Lib. 6. Cap. 29.</p> <note place="left">74.</note> <p>Lehren sie / Das für die Erbsünde keine gnugthuung geschehen dörffe / dieweil kein ander straff auff die Erbsünde <note place="left">Poena damni. Poena sensus.</note>gehöret / als poena damni, das der Mensch schaden vnd verlust dauon habe. Die Busse aber wölle eine solche straff haben / die man empfinde vnd füle. Thom: Lib: 4. dist: 16. quae st: 1. art: 2.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0262]
get in dem / da einer für den andern gnug thut / als wenn einer für sich selbst Busse thet / Darum̃ darff der so schwere pein vnd straff nicht auff sich nemẽ / der es für einen andern thut / als der Principal vnd Sünder selber het außstehen sollen.
Das die satisfactio oder gnugthuung mit der schult eintreffen vnd vberein kommen solle in dreyen Stücken: In der zahl: In der wichtigkeit: Vnd was die zeit anlangt. Denn so lang sol der Mensch in seiner Busse schmertzen vnd angst der sünde halben in seinem Hertzen haben / so lang die zeit gewesen / darin er die Sünde begangen. Compend: Theolog: Lib. 6. Cap. 29.
Lehren sie / Das für die Erbsünde keine gnugthuung geschehen dörffe / dieweil kein ander straff auff die Erbsünde gehöret / als poena damni, das der Mensch schaden vnd verlust dauon habe. Die Busse aber wölle eine solche straff haben / die man empfinde vnd füle. Thom: Lib: 4. dist: 16. quae st: 1. art: 2.
Poena damni. Poena sensus.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/262 |
Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/262>, abgerufen am 17.06.2024. |