Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.Aber die Freytag vber / sollen sie nur geniessen drey bissen Brodte mit aschen besprengt. Vnd diese sieben Jar vber dörffen sie kein Fleisch essen / keinen Wein trincken / in keinem Bette liegen / in kein Bad komen / sondern müsten auff der harten Erde vnd steinen liegen. Wann aber dieselbigen Jahr vmbwaren / möchten sie dann erst widerumb / als dann des Herrn Leichnam empfangen. Die septenam aber ordnete erstlich Bapst Innocentius auff eine begangene Todsünde / Also das die büsser des Sontags zweymahl möchten milch speise essen / Den Montag aber hernach nur einmahl dörffen Essen / vnd darauff musten den tag vber fasten / Den Dinstag möchten sie zweymal milch speise / oder Eyer essen. Den Mitwoch müsten sie nur einmahl essen vnd trincken. Den Donerstag gleich wie am Dinstag wardt jhnen vergönnet Milch oder Eyer / den Freytag dörfften sie anders nichts geniessen / als Wasser vnd Brot. Des Sonnabents aber giengen sie Wallen / von ei- Aber die Freytag vber / sollen sie nur geniessen drey bissen Brodte mit aschẽ besprengt. Vnd diese sieben Jar vber dörffen sie kein Fleisch essen / keinen Wein trincken / in keinem Bette liegen / in kein Bad komen / sondern müsten auff der harten Erde vnd steinen liegen. Wann aber dieselbigen Jahr vmbwaren / möchten sie dann erst widerumb / als dann des Herrn Leichnam empfangen. Die septenam aber ordnete erstlich Bapst Innocentius auff eine begangene Todsünde / Also das die büsser des Sontags zweymahl möchten milch speise essen / Den Montag aber hernach nur einmahl dörffen Essen / vnd darauff musten den tag vber fasten / Den Dinstag möchten sie zweymal milch speise / oder Eyer essen. Den Mitwoch müsten sie nur einmahl essen vnd trincken. Den Donerstag gleich wie am Dinstag wardt jhnen vergönnet Milch oder Eyer / den Freytag dörfften sie anders nichts geniessen / als Wasser vnd Brot. Des Sonnabents aber giengen sie Wallen / von ei- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0268"/> <p>Aber die Freytag vber / sollen sie nur geniessen drey bissen Brodte mit aschẽ besprengt. Vnd diese sieben Jar vber dörffen sie kein Fleisch essen / keinen Wein trincken / in keinem Bette liegen / in kein Bad komen / sondern müsten auff der harten Erde vnd steinen liegen. Wann aber dieselbigen Jahr vmbwaren / möchten sie dann erst widerumb / als dann des Herrn Leichnam empfangen.</p> <p>Die septenam aber ordnete erstlich Bapst Innocentius auff eine begangene Todsünde / Also das die büsser des Sontags zweymahl möchten milch speise essen / Den Montag aber hernach nur einmahl dörffen Essen / vnd darauff musten den tag vber fasten / Den Dinstag möchten sie zweymal milch speise / oder Eyer essen. Den Mitwoch müsten sie nur einmahl essen vnd trincken. Den Donerstag gleich wie am Dinstag wardt jhnen vergönnet Milch oder Eyer / den Freytag dörfften sie anders nichts geniessen / als Wasser vnd Brot. Des Sonnabents aber giengen sie Wallen / von ei- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0268]
Aber die Freytag vber / sollen sie nur geniessen drey bissen Brodte mit aschẽ besprengt. Vnd diese sieben Jar vber dörffen sie kein Fleisch essen / keinen Wein trincken / in keinem Bette liegen / in kein Bad komen / sondern müsten auff der harten Erde vnd steinen liegen. Wann aber dieselbigen Jahr vmbwaren / möchten sie dann erst widerumb / als dann des Herrn Leichnam empfangen.
Die septenam aber ordnete erstlich Bapst Innocentius auff eine begangene Todsünde / Also das die büsser des Sontags zweymahl möchten milch speise essen / Den Montag aber hernach nur einmahl dörffen Essen / vnd darauff musten den tag vber fasten / Den Dinstag möchten sie zweymal milch speise / oder Eyer essen. Den Mitwoch müsten sie nur einmahl essen vnd trincken. Den Donerstag gleich wie am Dinstag wardt jhnen vergönnet Milch oder Eyer / den Freytag dörfften sie anders nichts geniessen / als Wasser vnd Brot. Des Sonnabents aber giengen sie Wallen / von ei-
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/268>, abgerufen am 17.06.2024. |