ein tausend sieben hundert und drey und dreyßig und durch die Verordnung vom neunzehnten August ein tausend sieben hundert und drey und dreyßig in der Art beigeleget worden, daß meine Mutter zwar nach der Zeit einsahe, es solt' in Curland nicht mehr zweygliedrig ge- seegnet werden, indessen was sind Edicte und landtägliche Schlüße dem Gewissen? Sie lebt' und starb nach dem alten Calender und nach dem alten Seegen, und wenn sie gleich oft und viel nicht wieder den Strom schwim- men konnte, hofte sie doch es werde alles ein Ende gewinnen daß wirs könnten ertragen
Denen Ungläubigen die vielleicht auf den Gedanken kommen könnten, daß ich ein Mährlein erzählet, zur Beschämung, will ich wörtlich die seegensreiche Verordnung unter die Augen setzen, welche den neunzehnten August ein tausend sieben hundert und drey und dreßig in der Residenz Mitau gegeben worden.
Von Gottes Gnaden wir Ferdinand, in Liefland zu Curland und Semgallen Herzog. Geben allen Einsaaßen dieser Herzogthümer zu vernehmen daß in diesem letzten landtägli- chen Schluß vom ein und dreyßigsten Julius
jetzt-
ein tauſend ſieben hundert und drey und dreyßig und durch die Verordnung vom neunzehnten Auguſt ein tauſend ſieben hundert und drey und dreyßig in der Art beigeleget worden, daß meine Mutter zwar nach der Zeit einſahe, es ſolt’ in Curland nicht mehr zweygliedrig ge- ſeegnet werden, indeſſen was ſind Edicte und landtaͤgliche Schluͤße dem Gewiſſen? Sie lebt’ und ſtarb nach dem alten Calender und nach dem alten Seegen, und wenn ſie gleich oft und viel nicht wieder den Strom ſchwim- men konnte, hofte ſie doch es werde alles ein Ende gewinnen daß wirs koͤnnten ertragen
Denen Unglaͤubigen die vielleicht auf den Gedanken kommen koͤnnten, daß ich ein Maͤhrlein erzaͤhlet, zur Beſchaͤmung, will ich woͤrtlich die ſeegensreiche Verordnung unter die Augen ſetzen, welche den neunzehnten Auguſt ein tauſend ſieben hundert und drey und dreßig in der Reſidenz Mitau gegeben worden.
Von Gottes Gnaden wir Ferdinand, in Liefland zu Curland und Semgallen Herzog. Geben allen Einſaaßen dieſer Herzogthuͤmer zu vernehmen daß in dieſem letzten landtaͤgli- chen Schluß vom ein und dreyßigſten Julius
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ein tauſend ſieben hundert und drey und dreyßig
und durch die Verordnung vom neunzehnten
Auguſt ein tauſend ſieben hundert und drey und
dreyßig in der Art beigeleget worden, daß
meine Mutter zwar nach der Zeit einſahe, es
ſolt’ in Curland nicht mehr zweygliedrig ge-
ſeegnet werden, indeſſen was ſind Edicte und
landtaͤgliche Schluͤße dem Gewiſſen? Sie
lebt’ und ſtarb nach dem alten Calender und
nach dem alten Seegen, und wenn ſie gleich
oft und viel nicht wieder den Strom ſchwim-
men konnte, hofte ſie doch es werde alles ein
Ende gewinnen daß wirs koͤnnten ertragen
Denen Unglaͤubigen die vielleicht auf den
Gedanken kommen koͤnnten, daß ich ein
Maͤhrlein erzaͤhlet, zur Beſchaͤmung, will ich
woͤrtlich die ſeegensreiche Verordnung unter
die Augen ſetzen, welche den neunzehnten
Auguſt ein tauſend ſieben hundert und drey
und dreßig in der Reſidenz Mitau gegeben
worden.
Von Gottes Gnaden wir Ferdinand, in
Liefland zu Curland und Semgallen Herzog.
Geben allen Einſaaßen dieſer Herzogthuͤmer
zu vernehmen daß in dieſem letzten landtaͤgli-
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Lebensläufe nach Aufsteigender Linie. Bd. 1. Berlin, 1778, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_lebenslaeufe01_1778/160>, abgerufen am 13.05.2024.
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