glaubt' ich doch dieserhalb keine Pflicht zur Verehrung auf mir zu haben. Die Feyer- kleider waren ihm ohnedem nicht anver- trauet worden. Von meiner Seite ge- hörte die Nachsicht auf Minchens Rech- nung. Ihretwegen that ich, was ich that; indessen vergaß ich nicht, daß sie selbst mich mit dem Herrn Herrmann, als Vater, nicht beschweren wolte. Herr v. G. war durch den Alten so gerührt, daß er nicht ins Leben zurückkehren konnte; er sahe schon jetzt immer gen Himmel, obgleich noch nicht die acht Tag' um waren, wo der Alte ein Zeug- niß in perpetuam rei memoriam für ihn im Himmel einzulegen versprochen. Die Vigi- lien des Herrn von W. kamen dem Herrn v. G. so zur rechten Zeit, daß er mit festlich ward. Die Frau v. W., und ihre kleine Tochter, unterhielten sich von dem armen bedrängten Sterbenden, den mein Vater trösten solte. Frau v. G. selbst hatte sich zu diesem Vorfall, obgleich der Sterbende nicht von Adel -- nicht einst ein Litteratus, mit- hin nach Landesart ein Bauer war, hoch- adlich herunter zu lassen geruhet, und so war unsere Gesellschaft des alten Mannes, der in acht Tagen sterben wird, und des unschuldi-
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glaubt’ ich doch dieſerhalb keine Pflicht zur Verehrung auf mir zu haben. Die Feyer- kleider waren ihm ohnedem nicht anver- trauet worden. Von meiner Seite ge- hoͤrte die Nachſicht auf Minchens Rech- nung. Ihretwegen that ich, was ich that; indeſſen vergaß ich nicht, daß ſie ſelbſt mich mit dem Herrn Herrmann, als Vater, nicht beſchweren wolte. Herr v. G. war durch den Alten ſo geruͤhrt, daß er nicht ins Leben zuruͤckkehren konnte; er ſahe ſchon jetzt immer gen Himmel, obgleich noch nicht die acht Tag’ um waren, wo der Alte ein Zeug- niß in perpetuam rei memoriam fuͤr ihn im Himmel einzulegen verſprochen. Die Vigi- lien des Herrn von W. kamen dem Herrn v. G. ſo zur rechten Zeit, daß er mit feſtlich ward. Die Frau v. W., und ihre kleine Tochter, unterhielten ſich von dem armen bedraͤngten Sterbenden, den mein Vater troͤſten ſolte. Frau v. G. ſelbſt hatte ſich zu dieſem Vorfall, obgleich der Sterbende nicht von Adel — nicht einſt ein Litteratus, mit- hin nach Landesart ein Bauer war, hoch- adlich herunter zu laſſen geruhet, und ſo war unſere Geſellſchaft des alten Mannes, der in acht Tagen ſterben wird, und des unſchuldi-
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glaubt’ ich doch dieſerhalb keine Pflicht zur
Verehrung auf mir zu haben. Die Feyer-
kleider waren ihm ohnedem nicht anver-
trauet worden. Von meiner Seite ge-
hoͤrte die Nachſicht auf Minchens Rech-
nung. Ihretwegen that ich, was ich
that; indeſſen vergaß ich nicht, daß ſie ſelbſt
mich mit dem Herrn Herrmann, als Vater,
nicht beſchweren wolte. Herr v. G. war
durch den Alten ſo geruͤhrt, daß er nicht ins
Leben zuruͤckkehren konnte; er ſahe ſchon jetzt
immer gen Himmel, obgleich noch nicht die
acht Tag’ um waren, wo der Alte ein Zeug-
niß in perpetuam rei memoriam fuͤr ihn im
Himmel einzulegen verſprochen. Die Vigi-
lien des Herrn von W. kamen dem Herrn
v. G. ſo zur rechten Zeit, daß er mit feſtlich
ward. Die Frau v. W., und ihre kleine
Tochter, unterhielten ſich von dem armen
bedraͤngten Sterbenden, den mein Vater
troͤſten ſolte. Frau v. G. ſelbſt hatte ſich zu
dieſem Vorfall, obgleich der Sterbende nicht
von Adel — nicht einſt ein Litteratus, mit-
hin nach Landesart ein Bauer war, hoch-
adlich herunter zu laſſen geruhet, und ſo war
unſere Geſellſchaft des alten Mannes, der
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Lebensläufe nach Aufsteigender Linie. Bd. 2. Berlin, 1779, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_lebenslaeufe02_1779/15>, abgerufen am 14.10.2024.
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