Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Hoffmann, E. T. A.]: Die Elixiere des Teufels. Bd. 2. Berlin, 1816.

Bild:
<< vorherige Seite

Medardus gar nichts wisse; es sey ja mög¬
lich, daß sein Wahnsinn erst ausgebrochen,
als er auf der Pilgerreise in der Gegend der
Försterwohnung sich befand. Was aber das
Zugeständniß der Verbrechen, deren er be¬
schuldigt, belange, so sey eben daraus abzu¬
nehmen, daß er niemals geheilt gewesen, son¬
dern anscheinend bei Verstande, doch immer
wahnsinnig geblieben wäre. Daß er die ihm
angeschuldigten Mordthaten wirklich began¬
gen, dieser Gedanke habe sich zur fixen Idee
umgestaltet. -- Der Criminalrichter, auf
dessen Sagazität man sehr baute, sprach,
als man ihn um seine Meinung frug: Der
vorgebliche Herr von Krczynski war kein
Pole und auch kein Graf, der Graf Vikto¬
rin gewiß nicht, aber unschuldig auch keines¬
weges -- der Mönch blieb wahnsinnig und
unzurechnungsfähig in jedem Fall, deshalb
das Criminalgericht auch nur auf seine
Einsperrung als Sicherheitsmaßregel erken¬
nen konnte. -- Dieses Urtheil durfte der

Fürst

Medardus gar nichts wiſſe; es ſey ja moͤg¬
lich, daß ſein Wahnſinn erſt ausgebrochen,
als er auf der Pilgerreiſe in der Gegend der
Foͤrſterwohnung ſich befand. Was aber das
Zugeſtaͤndniß der Verbrechen, deren er be¬
ſchuldigt, belange, ſo ſey eben daraus abzu¬
nehmen, daß er niemals geheilt geweſen, ſon¬
dern anſcheinend bei Verſtande, doch immer
wahnſinnig geblieben waͤre. Daß er die ihm
angeſchuldigten Mordthaten wirklich began¬
gen, dieſer Gedanke habe ſich zur fixen Idee
umgeſtaltet. — Der Criminalrichter, auf
deſſen Sagazitaͤt man ſehr baute, ſprach,
als man ihn um ſeine Meinung frug: Der
vorgebliche Herr von Krczynski war kein
Pole und auch kein Graf, der Graf Vikto¬
rin gewiß nicht, aber unſchuldig auch keines¬
weges — der Moͤnch blieb wahnſinnig und
unzurechnungsfaͤhig in jedem Fall, deshalb
das Criminalgericht auch nur auf ſeine
Einſperrung als Sicherheitsmaßregel erken¬
nen konnte. — Dieſes Urtheil durfte der

Fuͤrſt
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0328" n="320"/>
Medardus gar nichts wi&#x017F;&#x017F;e; es &#x017F;ey ja mo&#x0364;<lb/>
lich, daß &#x017F;ein Wahn&#x017F;inn er&#x017F;t ausgebrochen,<lb/>
als er auf der Pilgerrei&#x017F;e in der Gegend der<lb/>
Fo&#x0364;r&#x017F;terwohnung &#x017F;ich befand. Was aber das<lb/>
Zuge&#x017F;ta&#x0364;ndniß der Verbrechen, deren er be¬<lb/>
&#x017F;chuldigt, belange, &#x017F;o &#x017F;ey eben daraus abzu¬<lb/>
nehmen, daß er niemals geheilt gewe&#x017F;en, &#x017F;on¬<lb/>
dern an&#x017F;cheinend bei Ver&#x017F;tande, doch immer<lb/>
wahn&#x017F;innig geblieben wa&#x0364;re. Daß er die ihm<lb/>
ange&#x017F;chuldigten Mordthaten wirklich began¬<lb/>
gen, die&#x017F;er Gedanke habe &#x017F;ich zur fixen Idee<lb/>
umge&#x017F;taltet. &#x2014; Der Criminalrichter, auf<lb/>
de&#x017F;&#x017F;en Sagazita&#x0364;t man &#x017F;ehr baute, &#x017F;prach,<lb/>
als man ihn um &#x017F;eine Meinung frug: Der<lb/>
vorgebliche Herr von Krczynski war kein<lb/>
Pole und auch kein Graf, der Graf Vikto¬<lb/>
rin gewiß nicht, aber un&#x017F;chuldig auch keines¬<lb/>
weges &#x2014; der Mo&#x0364;nch blieb wahn&#x017F;innig und<lb/>
unzurechnungsfa&#x0364;hig in jedem Fall, deshalb<lb/>
das Criminalgericht auch nur auf &#x017F;eine<lb/>
Ein&#x017F;perrung als Sicherheitsmaßregel erken¬<lb/>
nen konnte. &#x2014; Die&#x017F;es Urtheil durfte der<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">Fu&#x0364;r&#x017F;t<lb/></fw>
</p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[320/0328] Medardus gar nichts wiſſe; es ſey ja moͤg¬ lich, daß ſein Wahnſinn erſt ausgebrochen, als er auf der Pilgerreiſe in der Gegend der Foͤrſterwohnung ſich befand. Was aber das Zugeſtaͤndniß der Verbrechen, deren er be¬ ſchuldigt, belange, ſo ſey eben daraus abzu¬ nehmen, daß er niemals geheilt geweſen, ſon¬ dern anſcheinend bei Verſtande, doch immer wahnſinnig geblieben waͤre. Daß er die ihm angeſchuldigten Mordthaten wirklich began¬ gen, dieſer Gedanke habe ſich zur fixen Idee umgeſtaltet. — Der Criminalrichter, auf deſſen Sagazitaͤt man ſehr baute, ſprach, als man ihn um ſeine Meinung frug: Der vorgebliche Herr von Krczynski war kein Pole und auch kein Graf, der Graf Vikto¬ rin gewiß nicht, aber unſchuldig auch keines¬ weges — der Moͤnch blieb wahnſinnig und unzurechnungsfaͤhig in jedem Fall, deshalb das Criminalgericht auch nur auf ſeine Einſperrung als Sicherheitsmaßregel erken¬ nen konnte. — Dieſes Urtheil durfte der Fuͤrſt

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hoffmann_elixiere02_1816
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hoffmann_elixiere02_1816/328
Zitationshilfe: [Hoffmann, E. T. A.]: Die Elixiere des Teufels. Bd. 2. Berlin, 1816, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hoffmann_elixiere02_1816/328>, abgerufen am 15.05.2024.