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Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597.

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ich dieses Briefflein / vnd zwar keiner andern vrsach halben denn das E. F. G. zu diesen betrübten zeiten sich nicht zu gar sehr bemühen / noch bekümmern wollen / sondern gewißlich dafür halten / das der allmechtige / welche E. F. G. zum hohen Regenten / vnd getrewen Vormunde seiner Kirchen vor der Welt gründe erwehlet / werde auch biß ans Ende wieder alle fehrligkeit dieselbe gnedigst schützen / regieren vnd erhalten. E. F. G. wollen sich nur gnedig erinnern / was sie offt für einen schönen Spruch angezogen / nemlich IN SILENTIO ET SPE Tazu gehöret Gebet vnd gedult / mit welcher für E. F. G. Ich / so viel an mir ist / trewlich gegen Gott vnd Menschen mich erzeigen wil / auff das zugleich Herr vnnd Knecht coram tribunali Filij Dei bestehen mögen / Amen.

Wie wol mich aber / gnediger Fürst vnd Herr / mein eigen gewissen in gegenwertigen vorgefallenen Leufften gnugsam entschüldigt vnd tröstet / so kan doch E. F. G. Ich mit betrübten hertzen nicht vnuormeldet lassen / das nicht allein hie / sondern auch bey den Auslendischen fast vberal die schuld der Custodien D. Trauboths auff vns arme Prediger gelegt wird / Mus also die Kirchen / vnd das H. Göttliche Wort den Namen tragen / da doch / zweiffels ohne / E. F. G. viel hochwichtigere vrsachen haben / dadurch sie zu diesem gebürlichen Ernst bewogen sind.

Wolt Gott von Himmel / das die sachen anders bewand weren / vnd es dieses einsehens nicht bedürfft hette. Denn wie E. F. G. von natur gnedig / vnd gütig / also ist kein zweiffel / das D. Trauboth / so er selbs gewolt / oder noch wolte / es wol besser haben könte.

ich dieses Briefflein / vnd zwar keiner andern vrsach halben denn das E. F. G. zu diesen betrübten zeiten sich nicht zu gar sehr bemühen / noch bekümmern wollen / sondern gewißlich dafür halten / das der allmechtige / welche E. F. G. zum hohen Regenten / vnd getrewen Vormunde seiner Kirchen vor der Welt gründe erwehlet / werde auch biß ans Ende wieder alle fehrligkeit dieselbe gnedigst schützen / regieren vnd erhalten. E. F. G. wollen sich nur gnedig erinnern / was sie offt für einen schönen Spruch angezogen / nemlich IN SILENTIO ET SPE Tazu gehöret Gebet vnd gedult / mit welcher für E. F. G. Ich / so viel an mir ist / trewlich gegen Gott vnd Menschen mich erzeigen wil / auff das zugleich Herr vnnd Knecht coram tribunali Filij Dei bestehen mögen / Amen.

Wie wol mich aber / gnediger Fürst vnd Herr / mein eigen gewissen in gegenwertigen vorgefallenen Leufften gnugsam entschüldigt vnd tröstet / so kan doch E. F. G. Ich mit betrübten hertzen nicht vnuormeldet lassen / das nicht allein hie / sondern auch bey den Auslendischen fast vberal die schuld der Custodien D. Trauboths auff vns arme Prediger gelegt wird / Mus also die Kirchen / vnd das H. Göttliche Wort den Namen tragen / da doch / zweiffels ohne / E. F. G. viel hochwichtigere vrsachen haben / dadurch sie zu diesem gebürlichen Ernst bewogen sind.

Wolt Gott von Himmel / das die sachen anders bewand weren / vnd es dieses einsehens nicht bedürfft hette. Denn wie E. F. G. von natur gnedig / vnd gütig / also ist kein zweiffel / das D. Trauboth / so er selbs gewolt / oder noch wolte / es wol besser haben könte.

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[23/0031] ich dieses Briefflein / vnd zwar keiner andern vrsach halben denn das E. F. G. zu diesen betrübten zeiten sich nicht zu gar sehr bemühen / noch bekümmern wollen / sondern gewißlich dafür halten / das der allmechtige / welche E. F. G. zum hohen Regenten / vnd getrewen Vormunde seiner Kirchen vor der Welt gründe erwehlet / werde auch biß ans Ende wieder alle fehrligkeit dieselbe gnedigst schützen / regieren vnd erhalten. E. F. G. wollen sich nur gnedig erinnern / was sie offt für einen schönen Spruch angezogen / nemlich IN SILENTIO ET SPE Tazu gehöret Gebet vnd gedult / mit welcher für E. F. G. Ich / so viel an mir ist / trewlich gegen Gott vnd Menschen mich erzeigen wil / auff das zugleich Herr vnnd Knecht coram tribunali Filij Dei bestehen mögen / Amen. Wie wol mich aber / gnediger Fürst vnd Herr / mein eigen gewissen in gegenwertigen vorgefallenen Leufften gnugsam entschüldigt vnd tröstet / so kan doch E. F. G. Ich mit betrübten hertzen nicht vnuormeldet lassen / das nicht allein hie / sondern auch bey den Auslendischen fast vberal die schuld der Custodien D. Trauboths auff vns arme Prediger gelegt wird / Mus also die Kirchen / vnd das H. Göttliche Wort den Namen tragen / da doch / zweiffels ohne / E. F. G. viel hochwichtigere vrsachen haben / dadurch sie zu diesem gebürlichen Ernst bewogen sind. Wolt Gott von Himmel / das die sachen anders bewand weren / vnd es dieses einsehens nicht bedürfft hette. Denn wie E. F. G. von natur gnedig / vnd gütig / also ist kein zweiffel / das D. Trauboth / so er selbs gewolt / oder noch wolte / es wol besser haben könte.

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Zitationshilfe: Hofmann, Daniel: Zehen Starcke anzeigungen vnd Erweisungen. Halle, 1597, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hofmann_anzeigungen_1597/31>, abgerufen am 29.04.2024.