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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893.

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gleiche, wie an den Universitäten gewesen sein, und jede der
Nationen ihre eigene Botenanstalt gehabt haben 1).

Wie auf andern Gebieten, so wird auch auf diesem die ar-
chivalische Aufklärung der inneren Verwaltung der Päpste noch
manche Ausbeute ergeben. An bezüglichen Urkunden enthält
das "Bullarium Romanum" ("Bullarium Diplomatum et Privile-
giorum Sanctorum Romanorum Pontificum, 1867, Taurinensis
Editio") nichts. Die schon bekannten Verordnungen der Päpste
beziehen sich nur auf die ausländische Post, und zwar haupt-
sächlich auf die spanische (nicht etwa die deutsche), aber was
nicht minder Beachtung verdient, auch auf die Post von Frank-
reich, Toskana, und der Republiken Venedig und Genua.



1) Erst 1710 wurden die Auslandposten zu Gunsten der päpstlichen
Post ("corrieri generali delle poste pontificie") auf das "portare lettere, di-
spacci o gruppe" beschränkt.
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gleiche, wie an den Universitäten gewesen sein, und jede der
Nationen ihre eigene Botenanstalt gehabt haben 1).

Wie auf andern Gebieten, so wird auch auf diesem die ar-
chivalische Aufklärung der inneren Verwaltung der Päpste noch
manche Ausbeute ergeben. An bezüglichen Urkunden enthält
das »Bullarium Romanum« (»Bullarium Diplomatum et Privile-
giorum Sanctorum Romanorum Pontificum, 1867, Taurinensis
Editio«) nichts. Die schon bekannten Verordnungen der Päpste
beziehen sich nur auf die ausländische Post, und zwar haupt-
sächlich auf die spanische (nicht etwa die deutsche), aber was
nicht minder Beachtung verdient, auch auf die Post von Frank-
reich, Toskana, und der Republiken Venedig und Genua.



1) Erst 1710 wurden die Auslandposten zu Gunsten der päpstlichen
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spacci o gruppe« beschränkt.
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[195/0211] gleiche, wie an den Universitäten gewesen sein, und jede der Nationen ihre eigene Botenanstalt gehabt haben 1). Wie auf andern Gebieten, so wird auch auf diesem die ar- chivalische Aufklärung der inneren Verwaltung der Päpste noch manche Ausbeute ergeben. An bezüglichen Urkunden enthält das »Bullarium Romanum« (»Bullarium Diplomatum et Privile- giorum Sanctorum Romanorum Pontificum, 1867, Taurinensis Editio«) nichts. Die schon bekannten Verordnungen der Päpste beziehen sich nur auf die ausländische Post, und zwar haupt- sächlich auf die spanische (nicht etwa die deutsche), aber was nicht minder Beachtung verdient, auch auf die Post von Frank- reich, Toskana, und der Republiken Venedig und Genua. 1) Erst 1710 wurden die Auslandposten zu Gunsten der päpstlichen Post (»corrieri generali delle poste pontificie«) auf das »portare lettere, di- spacci o gruppe« beschränkt. 13 *

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Zitationshilfe: Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/211>, abgerufen am 29.04.2024.