verwaltung stand 1507 Gabriel, später sein Enkel Paul v. Taxis (von 1563--1613) der generalis praefectura über Tyrol vor. Das kaiserliche Postamt in Neapel hatte Johann Baptista, wahrscheinlich schon bei der ersten und vorläufigen Erb- teilung, auf seinen Schwiegersohn Don Juan Baptista Zapata übertragen; in dessen Familie verblieb das einträgliche Postamt von Neapel bis zum Ende des 16. Jahrhunderts.
Die Beförderungsobjekte waren anfangs nur Staats-Depeschen; die Uebermittelung von Privatkorre- spondenzen wurde von den Kourieren in Frankreich wie in Deutschland nur nebenbei und ohne Garantie besorgt. Die staatliche Regelung konnte nun nach zwei Richtungen erfolgen, nämlich nach der Einbeziehung der Privat- Korrespondenz oder -- wie in Frankreich -- der Personenbeförderung. Die Verstaatlichung und Mono- polisierung war erst der zweite Akt, der aber mit logischer Folge aus der vorhergehenden Einbeziehung des privaten Verkehrs erwuchs.
Es lag nahe, behufs der Verringerung der Kosten, welche mit der Ausdehnung der Reichsgrenze und der wachsenden Entfernungen der einzelnen Provinzen von der Hauptstadt wuchsen, auch den privaten Handels- und Familienverkehr an der Staatspost (bezw. der Korporations- post) teilnehmen zu lassen. Nachweisbar übernahmen von Anfang an die städtischen Boten -- entsprechend ihrer ursprünglichen Einrichtung -- und die Staatskouriere -- als Nebenverdienst -- solche private Kommissionen (wie denn auch die späteren Postvorstände die naturgemässen Ueberbringer von Neuigkeiten z. B. von politischen Nach- richten für die verschiedenen kleinen Höfe, der Kurse und Warenpreis-Notierungen für die Kaufleute waren, und sich gegen Entgelt auch formell hiezu verpflichteten. Das Pa- tent Karls V. von 1516 redet von dem Ertrag der Beförde- rung der Privat-Korrespondenz als "emoluments y accu-
verwaltung stand 1507 Gabriel, später sein Enkel Paul v. Taxis (von 1563—1613) der generalis praefectura über Tyrol vor. Das kaiserliche Postamt in Neapel hatte Johann Baptista, wahrscheinlich schon bei der ersten und vorläufigen Erb- teilung, auf seinen Schwiegersohn Don Juan Baptista Zapata übertragen; in dessen Familie verblieb das einträgliche Postamt von Neapel bis zum Ende des 16. Jahrhunderts.
Die Beförderungsobjekte waren anfangs nur Staats-Depeschen; die Uebermittelung von Privatkorre- spondenzen wurde von den Kourieren in Frankreich wie in Deutschland nur nebenbei und ohne Garantie besorgt. Die staatliche Regelung konnte nun nach zwei Richtungen erfolgen, nämlich nach der Einbeziehung der Privat- Korrespondenz oder — wie in Frankreich — der Personenbeförderung. Die Verstaatlichung und Mono- polisierung war erst der zweite Akt, der aber mit logischer Folge aus der vorhergehenden Einbeziehung des privaten Verkehrs erwuchs.
Es lag nahe, behufs der Verringerung der Kosten, welche mit der Ausdehnung der Reichsgrenze und der wachsenden Entfernungen der einzelnen Provinzen von der Hauptstadt wuchsen, auch den privaten Handels- und Familienverkehr an der Staatspost (bezw. der Korporations- post) teilnehmen zu lassen. Nachweisbar übernahmen von Anfang an die städtischen Boten — entsprechend ihrer ursprünglichen Einrichtung — und die Staatskouriere — als Nebenverdienst — solche private Kommissionen (wie denn auch die späteren Postvorstände die naturgemässen Ueberbringer von Neuigkeiten z. B. von politischen Nach- richten für die verschiedenen kleinen Höfe, der Kurse und Warenpreis-Notierungen für die Kaufleute waren, und sich gegen Entgelt auch formell hiezu verpflichteten. Das Pa- tent Karls V. von 1516 redet von dem Ertrag der Beförde- rung der Privat-Korrespondenz als »emoluments y accu-
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verwaltung stand 1507 Gabriel, später sein Enkel Paul v. Taxis
(von 1563—1613) der generalis praefectura über Tyrol vor.
Das kaiserliche Postamt in Neapel hatte Johann Baptista,
wahrscheinlich schon bei der ersten und vorläufigen Erb-
teilung, auf seinen Schwiegersohn Don Juan Baptista Zapata
übertragen; in dessen Familie verblieb das einträgliche
Postamt von Neapel bis zum Ende des 16. Jahrhunderts.
Die Beförderungsobjekte waren anfangs nur
Staats-Depeschen; die Uebermittelung von Privatkorre-
spondenzen wurde von den Kourieren in Frankreich wie
in Deutschland nur nebenbei und ohne Garantie besorgt.
Die staatliche Regelung konnte nun nach zwei Richtungen
erfolgen, nämlich nach der Einbeziehung der Privat-
Korrespondenz oder — wie in Frankreich — der
Personenbeförderung. Die Verstaatlichung und Mono-
polisierung war erst der zweite Akt, der aber mit logischer
Folge aus der vorhergehenden Einbeziehung des privaten
Verkehrs erwuchs.
Es lag nahe, behufs der Verringerung der Kosten,
welche mit der Ausdehnung der Reichsgrenze und der
wachsenden Entfernungen der einzelnen Provinzen von der
Hauptstadt wuchsen, auch den privaten Handels- und
Familienverkehr an der Staatspost (bezw. der Korporations-
post) teilnehmen zu lassen. Nachweisbar übernahmen von
Anfang an die städtischen Boten — entsprechend ihrer
ursprünglichen Einrichtung — und die Staatskouriere —
als Nebenverdienst — solche private Kommissionen (wie
denn auch die späteren Postvorstände die naturgemässen
Ueberbringer von Neuigkeiten z. B. von politischen Nach-
richten für die verschiedenen kleinen Höfe, der Kurse und
Warenpreis-Notierungen für die Kaufleute waren, und sich
gegen Entgelt auch formell hiezu verpflichteten. Das Pa-
tent Karls V. von 1516 redet von dem Ertrag der Beförde-
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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/90>, abgerufen am 17.06.2024.
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